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Wie behält man den Überblick über das kirchliche Recht? Woher weiß man verlässlich, welche Normen gelten und welche nicht mehr anzuwenden sind? Heute suchen wir schnelle Antwort auf diese Fragen per Mausklick auf www.kirchenrechtbaden.de. Dort wird sogar das außer Kraft getretene Kirchenrecht archiviert. Rechtssammlungen – ob in digitaler oder in gedruckter Form – sind also das Mittel der Wahl. Sie ergänzen das amtliche Bekanntmachungsorgan, das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Landeskirche (GVBl.). Rechtssammlungen zum kirchlichen Recht unserer Landeskirche (vor und nach der Union von 1821) gibt es bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert. Nach einer
Darstellung des badisch-lutherischen Kirchenrechts durch P. L. Roman von 1806, unternahm es Jakob Heinrich Rieger, evangelischer Pfarrer zu Willstätt, eine „Sammlung von Gesetzen und Verordnungen über das evangelisch-protestantische Kirchen-, Schul-, Ehe- und Armenwesen im Großherzogthume Baden von 1806-1835“ herauszugeben. Riegers Werk „schließt sich an Roman’s oben erwähnte Schrift der Zeit nach an. Inhaltlich ging Rieger anders vor. Er gab die Normen im Wortlaut wieder, während Roman das Kirchenrecht seiner Zeit unter Angabe von Quellen darstellte, also quasi ein Lehrbuch verfasste. Im Bemühen um Aktualität seiner Sammlung ließ ihr Rieger weitere Bände folgen. So entstanden bis 1863 insgesamt zehn Bände, zuletzt herausgegeben von K. L. Schmidt.
Sein Name klingt ziemlich altertümlich, sein
Aussehen ist es nicht: der schnittige Teil des
„Gutleuthaus“ in der Villinger Gerwigstraße 6 ist
erst zweieinhalb Jahre alt (Abb. 1), und der Rest als
umfangreich sanierter Nachkriegsbau des einstigen
„Maison de France“ auch nur ein paar Jahrzehnte
älter. Das, was im Villinger Gutleuthaus aktuell
getan wird, ist als Handlung aber durchaus als uralt
zu bezeichnen: Der Caritasverband für den
Schwarzwald-Baar-Kreis mit seinen inzwischen
350 haupt- und noch einmal so vielen ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat dort
seinen zentralen Sitz und er versucht, sogar schriftlich
definiert in seinem Leitbild, als katholischer
Wohlfahrtsverband das umzusetzen, was ein wohltätiger
Nazarener vor 2.000 Jahren mit Herz und
Hand predigte und konkret vorlebte.
Der 12. Oktober 1944 war ein sonniger Herbsttag und gleichzeitig der Tag,
an dem sich viele Leute aus unserem
Ort schweren Herzens entschlossen,
unser geliebtes Tscheb zu verlassen.
Überall herrschte Ratlosigkeit wegen
des Vormarsches der russischen Armee. Wir Mädchen (Anna 13 Jahre,
Veronika 10 Jahre) waren zwar auch
von der großen Unruhe erfasst worden,
konnten jedoch die Sorgen und die
Trauer unserer Mutter Anna Stefan und
unserer Großeltern Theresia und Johann Zindl nicht nachvollziehen. Die Situation überstieg unser kindliches Vorstellungsvermögen, sodass wir das
ganze Ausmaß der von den Erwachsenen zu treffenden Entscheidungen gar
nicht erfassen konnten.
Egal, von welcher Seite man sich dem strittigen Thema nähert, soviel ist sicher: Grund zu Frust und Zorn haben die Windmüller unserer Tage nicht mehr. Es fehlt ihnen an nichts. Seit Inkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetzes im Jahr 1990, spätestens mit der baurechtlichen Privilegierung von Windkraftanlagen im Jahr 1997, wachsen Windräder wie Spargel aus dem Boden; anfangs noch mit bescheidenen, dann mit zusehends gigantischen Ausmaßen, mit Gesamthöhen, die leicht das Freiburger Münster in den Schatten stellen, mit Rotoren, die bis zu fußballplatzgroße Flächen überstreichen.
In der kleinen verpfändeten ehemals Freien Reichsstadt Waibstadt im Fürstbistum Speyer beobachtete der Schultheiß Salomon Meckesheimer seit Jahren mit zunehmender Sorge die Regierungstätigkeit seines Landesvaters Bischof Eberhard
von Dienheim (1581-1610). Er konnte nicht ahnen, was die kritischen Geschichtsschreiber des 20. und 21. Jahrhunderts nach 400 Jahren über seinen Fürstbischof schreiben würden. Er kannte
nur das, was er selbst erlebte und in Erfahrung brachte, weil er gewöhnt war, über seinen Waibstadter Tellerrand hinauszublicken.
Dass Mensch und Natur in einem engen Verhältnis zueinander stehen und menschliches Wohlergehen entscheidend von natürlichen Lebensgrundlagen abhängt, ist eine ebenso einfache wie
unbestreitbare Einsicht. Der Versuch einer näheren Bestimmung der Zusammenhänge wirft jedoch komplexe Fragen auf, deren Beantwortung alles andere als trivial ist. Bereits die Frage,
was unter menschlicher Lebensqualität zu verstehen ist, beschäftigt Philosophen, Schriftsteller
und Politiker seit Menschengedenken, wie beispielsweise Aristoteles mit seinen Überlegungen
zur Glückseligkeit (eudaimonia) als Kennzeichen und Ziel eines guten, gelingenden Lebens. Der
konkrete Begriff „Lebensqualität“ bzw. „quality of life“ wurde allerdings erst wesentlich später
geprägt: 1924 verwendete ihn Arthur Pigou in seinem Buch „The Economics of Welfare“, um
nicht-ökonomische von ökonomischer Wohlfahrt abzugrenzen. Ab Ende der 1960er Jahre erlebte das Konzept Lebensqualität einen großen Aufschwung, begleitet vom Glauben an die Möglichkeiten der Politik zur aktiven Gestaltung der Gesellschaft und zur Verbesserung der menschlichen Lebensverhältnisse. Als Beleg hierfür mag die wichtige Rolle, die Lebensqualität in Willy
Brandts Wahlkampfprogramm und Regierungserklärung spielte, dienen.
Seit den Veröffentlichungen von Caroline Klausing (Die Bekennende Kirche in Baden. Machtverhältnisse und innerkirchliche Führungskonflikte 1933–1945, Stuttgart 2014) und Rolf-Ulrich Kunze („Möge Gott unserer Kirche helfen!“ Theologiepolitik, Kirchenkampf und Auseinandersetzung mit dem NS-Regime. Die Evangelische Landeskirche Badens 1933–1945, Stuttgart 2015) reißt die Diskussion um die Geschichtsschreibung der Evangelischen Kirche in Baden in der Zeit des Nationalsozialismus nicht ab. Beide Beiträge können als quellenbasierte Ausführung der von Klaus Scholder 1973 aufgestellten These eines „badischen Sonderwegs“ zwischen „intakter“ und „zerstörter“ Landeskirche verstanden werden.
Klausing und Kunze argumentieren, in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur seien Badische Bekenntnisgemeinschaft und Kirchenleitung trotz vieler Konflikte nicht zu trennen; es könne nicht von einer oppositionellen im Gegensatz zu
einer regierenden Kirchenleitung gesprochen werden. Auch die Stellung innerhalb der Reichskirche (mit Ein- und Austritt im Sommer bzw. Herbst 1934) zeige, dass Baden eher zu den intakten als zu den zerstörten Landeskirchen gerechnet werden müsse. In der sich anschließenden lebhaften Forschungsdebatte wurde die Notwendigkeit erkannt, die badischen Entwicklungen mit anderen (evangelischen) Kirchen im Südwesten zu vergleichen. Einen ersten länderübergreifenden Vergleich versuchte die Oberrheinische Sozietät unter der Leitung von Johannes Ehmann am 18. Oktober 2018 in Heidelberg. Neben Rolf-Ulrich Kunze und Caroline Klausing konnte Christoph Picker für einen länderübergreifenden Blick gewonnen werden: er stellte die Entwicklung der Pfälzischen Landeskirche im Nationalsozialismus vor. Die Diskussion
in der sehr gut besuchten Sozietät zeigte Konsens, Diskussionen und Forschungsanliegen der Kirchengeschichtsschreibung auf.
Uns hat glaublichen angelangt, so beginnt der Straßburger Bischof Albrecht am 15. April 1502 sein Schreiben an das elsässische Oberehnheim, welches er vor der erneuten Gefahr des ‚Bundschuhs‘ warnt, der noch zur zit nit herloschen
sei. Die Bewegung des Bundschuhs sei nach den Vorkommnissen 1493 in Schlettstadt nicht aufgelöst, sondern habe sich wieder vereint, werbe neue Mitglieder an und plane, sich zu erheben. Galt der Bundschuh – die übliche Fußbekleidung von Bauern und Handwerkern – in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts noch „als Symbol für Verteidigung, Rechtschaffenheit, Recht und Freiheit“, wurde er um die Jahrhundertwende „im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation zum Symbol für gewaltsamen Umsturz und Terror“. Bereits 1493 war es in Schlettstadt zu einem ‚Bundschuh‘, zu einer Verschwörung des einfachen Volkes gegen die Obrigkeit, gekommen. Gemein ist dem Schlettstadter und dem Untergrombacher Bundschuh sowie den späteren als Bundschuh klassifizierten Ereignissen die frühzeitige Aufdeckung durch Verrat, bevor die geschmiedeten Pläne in die Tat umgesetzt werden konnten. „Das Ereignis eines Bundschuhaufstands“, so Guy P. Marchal, „der offenkundig allen vor Augen getreten wäre und dessen Umfang, Verlauf, Erfolg oder Niederwerfung in vielfältigen Zeugnissen uns überliefert wurde, hat nicht stattgefunden“.
Die Frage, wie man denn seine Mundart am besten – und „richtig" – schreibt, haben sich schon viele Autorinnen und Autoren gestellt und stellen sie sich immer wieder. Egal, ob man Gedichte, Geschichten oder andere Texte im Dialekt verfassen, mundartliche Beiträge für Ortschroniken erstellen oder den eigenen Dialekt auf andere Weise (z.B. in einem kleinen Wörterbuch o. ä.) schriftlich dokumentieren will, man hat die Schwierigkeit, dass Dialekte vorwiegend mündlich gebrauchte Sprachformen sind, für die es kein amtliches Regelwerk zur Rechtschreibung gibt. Entsprechend weichen oftmals selbst in derselben Dialektregion die in der Mundartliteratur oder auch in Wortsammlungen usw. verwendeten Schreibungen von Verfasser/in zu Verfasser/in voneinander ab, manchmal sogar deutlich.
Der Leimbach im Rhein-Neckar-Raum ist vor allem durch seine Bedeutung für den Schwetzinger Schlossgarten bekannt. Die Autoren zeigen weitere Aspekte: Der Leimbach steht in diesem Beitrag exemplarisch für die Verbindung von ökologischen, historischen und kulturellen Elementen. Der frühe Bergbau in der Region, Beeinträchtigungen des Biotops durch menschliche Eingriffe sowie die Frage, was klassische und zeitgenössische Kunst uns hier zeigen können, sind die Stationen dieser Entdeckungsreise ins Vertraute.