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Raum für Veränderung
(2023)
Seit zwölf Jahren ist die Badische Landesbibliothek in der Vermittlung von Informationskompetenz aktiv. Mit der Eröffnung der Lernwerkstatt im Frühjahr 2023 hat sie nicht nur einen neuen Lernort innerhalb der Bibliothek geschaffen, sondern auch ihr Programmangebot stark vergrößert. Die Lernwerkstatt ist ein Lernort, der mit seiner technischen und räumlichen Ausstattung
sowie mit seinem Veranstaltungsprogramm das „Lernen im Austausch“ fördert. In diesem Artikel werden Konzeptionierung und Umsetzung dieses Lernortes vorgestellt.
Domkapitelsprotokolle des 16. Jahrhunderts sind keine aufregende Lektüre. Es handelt sich um dicke Folianten mit vielen Sitzungseinträgen, in denen der Protokollant schematisch den Ablauf der Sitzungen festhielt. Im Fall der Speyerer Domkapitelsprotokolle ist das nicht anders: Gleichförmige Einträge, Wiederholung des Immergleichen, trockene Aktensprache beherrschen die Protokolle.
Umso überraschender ist der zweite Blick auf dieses Quellenmaterial, das bei sorgfältiger Analyse Einblick gibt in die frühen konfessionellen Pastoralstrategien des Speyerer Domkapitels. Wenn im Folgenden also die Speyerer Domkapitelsprotokolle auf die Formung eines konfessionellen Raumes, eines erneuerten Seelsorgekonzepts für den Dom und einer professionellen Domgeistlichkeit in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts untersucht werden, so ist dieser Beitrag
zugleich als Werbung für eine äußerst aufschlussreiche, nur auf den ersten Blick spröde Quellengattung zu verstehen.
Die gegebenen Möglichkeiten für eine angemessene Behandlung von Erholung
und Fremdenverkehr durch die Regionalplanung sind derzeit nicht befriedigend.
Die Wirksamkeit der raumordnerischen Lenkungsinstrumente erscheint bei diesem
Sachbereich als zweifelhaft. Daher enthält z.B. der fortgeschriebene Regionalplan
Südlicher Oberrhein (Baden-Württemberg) im Gegensatz zur bisher geltenden
Fassung aus dem Jahre 1980 das Kapitel "Erholung und Fremdenverkehr" nicht
mehr.
Im folgenden werden Probleme skizziert, die sich der Regionalplanung im Zusammenhang
mit diesem Thema stellen; daran schließt sich eine Reihe von Fragen
an, deren Beantwortung zu präziseren und wirksameren Planaussagen führen
könnte. Diese Fragen können als Anregung für Themenstellungen der praxisorientierten
Forschung verstanden werden. Da die möglichen Antworten die Bedingungen
zu berücksichtigen haben, unter denen die Regionalplanung arbeitet, werden
diese zunächst kurz skizziert. Auch sind die Aspekte zu verdeutlichen, unter
denen Erholung und Fremdenverkehr ein Thema der Regionalplanung darstellen.
Seit etwa 30 Jahren haben in den westlichen Industrieländern Freizeitparks, d. h.
privatwirtschaftliche Anlagen mit verschiedenen Einrichtungen für Erholung und
Entspannung, eine wachsende Bedeutung gewonnen. Dennoch sind über diese
spezielle Freizeitangebotsform bislang nur wenige wissenschaftliche Arbeiten vorzufinden.
Auf diese Lücke, die u. a. von RUPPERT mit der Bemerkung
umrissen wurde, ,,Die Raumwirksamkeit privatwirtschaftlicher Unternehmen und
Organisationen (ist) von der Geographie noch keineswegs ausreichend erkannt" ,
zielte eine im Jahr 1983 durchgeführte Untersuchung über Einzugsgebiet und
Besucherstruktur des EUROPA-PARK in Rust/Baden.
Im zentralen Kaiserstuhl, einem im südlichen Oberrheingebiet gelegenen, vom Weinbau geprägten Gebiet, fanden ab den 60er Jahren großangelegte Flurbereinigungsmaßnahmen statt. Auf den zunächst von
Pflanzen und Tieren weitgehend leeren Rebterrassen
und Böschungen wurden über 3 Jahrzehnte die Wiederbesiedlung und die Populationsentwicklung der epigäischen Fauna mit Bodenfallen untersucht. Wir fingen
insgesamt 4.492 Sackträgerraupen, die zu neun Arten
gehören. Die Daten der häufig gefangenen Arten lieferten Aussagen über ihre Phänologie und Populationsentwicklung.
Obwohl die Ravensburg in Sulzfeld bei Eppingen zu den bedeutendsten noch existierenden Burgen des Kraichsgaues zählt, wurde sie in den letzten fast 100 Jahren nur wenig beachtet. Die Publikationen, die sich mit der Anlage selbst beschäftigen,
basieren auf der Beschreibung Adolf v. Oechelhaeusers aus dem Jahr 1909'. Dies war Grund genug für eine intensive Erforschung der erhaltenen Bausubstanz, um die Burg in den Kontext der wesentlich besser erforschten Geschichte des maßgeblichen Adelsgeschlechtes der Göler von Ravensburg', aber auch der anderen Teilhaber, zu stellen. Der archäologische Forschungsstand beschränkt sich auf einige Lesefunde an Keramik. Erfolgreicher hingegen war die Suche nach alten Ansichten und Grundrissen . Die meisten der Stiche und Zeichnungen entpuppten sich zwar als nicht zeitgenössische Rekonstruktionen, die darum nicht zu einer objektiven Beurteilung herangezogen werden konnten - doch eine zunächst unrealistisch erscheinende, stark stilisierte Zeichnung aus einer Karte der Eppinger Hardt von 1583, führte zu erstaunlichen neuen Erkenntnissen. Als Grundlage für die Darstellung der vier nachvollziehbaren Bauabschnitte diente der maßstabsgetreue Grundriss von Oechelhaeuser, der anhand des Planes von Julius Naeher, einem Grundriss aus dem Jahr 1695 und den Resultaten der Studie ergänzt und erweitert werden konnte.
Die Ratsprotokolle sind eine wichtige Informationsquelle
für viele Bereiche des täglichen Lebens.
Politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Fragen wurden in diesem Gremium beraten und
entschieden. Im Folgenden sollen einige Schlaglichter
einen Eindruck vom sozialen Miteinander
in Villingen vermitteln.
Es fällt auf, dass bei moralischen Fragen wie
ledige Mutterschaft oder Ehebruch im Rat nur
'Verfehlungen' von Frauen verhandelt werden.
Hier einige Beispiele:
10. Nov. 1734 „Cäzer Mädle, ein Tropf”, die
schon zum zweiten Mal ledig schwanger wurde,
wird, da sie für eine Geldstrafe zu arm ist und aufgrund
ihrer Verstandesschwäche und schwachen
Persönlichkeit weder für eine Kerker- noch eine
Schanzenstrafe in Frage kommt, mit 20 Rutenstreichen
auf den entblößten Rücken gezüchtigt.
Als Zeugen wohnen der Exekution Dr. Ummenhofer
und Herr Kreuzer bei.
Manche Behauptungen lassen sich einfach nicht auslöschen. Sie halten sich hartnäckig, trotz wiederholter gegenteiliger Belege und Beweisführung. Eine dieser unhaltbaren Aussagen ist die Erfindung vom „freien Reichstal Harmersbach". Der Heimatschriftsteller Heinrich Hansjakob hat diese Mär in die Welt gesetzt, genauso wie die widersprüchliche Formulierung einer ,,Bauernrepublik", die angeblich bis 1802 das Leben der Harmersbacher Bevölkerung regelte. Nichts von alledem lässt sich bei genauerer Betrachtung halten. Weder war das Reichstal frei noch war es eine Bauernrepublik. Die Anwendung des Rechts verbietet geradezu eine Übertragung dieser Begriffe auf das Reichstal Harmersbach.
In politischen Debatten bis zur Gegenwart war und ist es wohlfeil, mit unverkennbar negativer Konnotation vor „Weimarer Verhältnissen“ zu warnen – mit Blick auf die gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Konflikte der Jahre von 1918 bis 1933 und das Scheitern daran, im Rahmen der Institutionen des seinerzeitigen demokratischen Staates dafür sich als dauerhaft tragfähig erweisende Lösungen zu erarbeiten: Aufstände, Putschversuche, wachsende Stimmenanteile für die extremen Parteien auf beiden Flügeln des politischen Spektrums, Weltwirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit und Präsidialregierungen sind Schlagworte, die zur Illustrierung dieser Warnung herangezogen werden und die dann auch in viele Details hinein entfaltet werden können. Und in der Kirchengeschichtsschreibung ist es weithin gängig, den Mainstream des Denkens und das daraus resultierende Handeln in den evangelischen Landeskirchen während der Jahre der Weimarer Republik pauschal mit dem Schlagwort vom „Nationalprotestantismus“ zu charakterisieren – was im Ergebnis dann nicht selten auf eine Art Diskreditierung in genere hinausläuft, als seien diese Jahre letztlich nur als ein „Durchgangsstadium“ hin zum Nationalsozialismus und zu dessen Untiefen und Abgründen zu begreifen und als gelte das wie für die damalige Gesellschaft insgesamt auch, vielleicht sogar gerade für den Protestantismus in Deutschland.
Rechts.Geschehen. - 4 (2022)
(2022)
Rechts.Geschehen. – 1 (2021)
(2021)
Rechts.Geschehen. – 2 (2021)
(2022)
Rechts.Geschehen. – 3 (2022)
(2022)
Rechts.Geschehen. – 5 (2022)
(2023)
Rechts.Geschehen. – 6 (2022)
(2023)
Rechts.Geschehen. – 7 (2023)
(2023)
Rechts.Geschehen. – 8 (2023)
(2023)
Rechts.Geschehen. – 9 (2023)
(2024)
Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.