Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (5288) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (5223)
- Englisch (61)
- Französisch (4)
Gehört zur Bibliographie
- nein (5288) (entfernen)
Schlagworte
- Geschichte (350)
- Karlsruhe (212)
- Baden (211)
- Biografie (171)
- Freiburg im Breisgau (169)
- Villingen im Schwarzwald (152)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (125)
- Oberrheinisches Tiefland (119)
- Nationalsozialismus (113)
- Offenburg (86)
In einem Aufsatz mit dem Titel „Über Restauration von Kunstwerken" in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Propyläen" schrieb Johann Wolfgang von Goethe 1799 folgenden Satz nieder: „Alle Kunstwerke gehören als solche der gesammten gebildeten Menschheit an und der Besitz derselben ist mit der Pflicht verbunden Sorge für ihre Erhaltung zu tragen." Es ist schon bemerkenswert, was der Jurist und hohe Staatsbeamte, der Goethe ja auch war, hier über die Verpflichtung des Besitzenden gegenüber der Allgemeinheit, ja gegenüber der ganzen Menschheit aussagt in einer Zeit, die man doch gemeinhin noch als diejenige der Fürstenwillkür und der unbeschränkten Rechte Weniger ansieht. Vielleicht wäre es auch in unserem demokratischen Staat für denjenigen, der besitzt oder über Besitz zu richten hat, nicht ganz abwegig, einmal wieder seinen Goethe zu lesen.
Als vor nunmehr 100 Jahren die „katholische Kirchensteuervertretung“ erstmals im Kornhaus der Stadt Freiburg zusammentrat, hatte diese „steuerbewilligende Versammlung“ die Aufgabe, in Baden das Besteuerungsrecht der katholischen Kirche auf Diözesanebene einzuführen und damit eine Vorreiterrolle für Deutschland zu übernehmen. Während es bisher nur eine Ortskirchensteuer gab, die örtliche kirchliche Bedürfnisse wie die Unterhaltung und den Neubau von Pfarrkirchen und Pfarrhäusern, die Anschaffung und Unterhaltung von Kultgeräten sowie die Bezahlung der niederen kirchlichen Bediensteten, insbesondere der Küster und Organisten zu finanzieren hatte, sollte nunmehr nach dem staatlichen Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend vom 18. Juni 18922, der überregionale Finanzbedarf durch Steuern finanziert werden, insbesondere der Aufwand für die obersten kirchlichen Landesbehörden, eine Aufbesserung gering besoldeter Kirchendiener und der Aufwand für Ruhe- und Unterstützungsgehälter der geistlichen und kirchlichen Beamten.
Das Generallandesarchiv in Karlsruhe verwahrt in seiner Abteilung 64 eine Reihe von Anniversarien und Nekrologien vornehmlich aus dem badischen Raum. Neben Anniversarien bedeutender Kirchen, wie etwa des Konstanzer oder des Basler Münsters, finden sich auch solche kleiner Dorfkirchen. Zu diesen gehört das Seelbuch der Pfarrkirche und Leonhards-Bruderschaft zu Steinmauern bei Rastatt. Interessanterweise wird diese Quelle in der Literatur zur Geschichte der Pfarrei Steinmauern nicht erwähnt. In der ortskundlichen Literatur dagegen wird das Seelbuch abgehandelt. So wird in der 1926 erschienenen Ortsgeschichte von Steinmauern u.a. über die Stiftungsgegenstände, die Stifter und die Flurnamen, die das Seelbuch nennt, berichtet. In ähnlicher Weise, aber ausführlicher, befaßt sich das 1982 erschienene Heimatbuch mit dieser Handschrift.
Die Kurpfalz hatte nach dem 30jährigen Krieg über viele Jahrzehnte hinweg wie kein anderes Territorium - von Preußen
abgesehen - eine gewaltige Einwanderung, nicht nur aus vielen Teilen Deutschlands, sondern aus nahezu ganz Europa erlebt. Sie gehörte zu den durch den Krieg am schlimmsten heimgesuchten Territorien und hatte Bevölkerungsverluste zwischen 50 und 70 % hinnehmen müssen; die Bevölkerung war entweder umgebracht worden oder verhungert, an Seuchen gestorben oder geflüchtet. Ganze Landstriche waren verwüstet - Heidelberg zählte bei Kriegsende noch 300 Bürger. In der linksrheinischen Pfalz nahm der Bevölkerungsschwund ähnliche, zum Teil sogar noch katastrophalere Dimensionen an. In
Bretten lebten im Jahre 1650 von den ursprünglich 340 Bürgern und Wittweibern noch 173; in den Städten und Dörfern der Umgebung war es kaum anders.
Das Kapuzinerhospiz in Bretten hat „nicht allein lokalhistorische Bedeutung". Es ist auch „beispielhaft für die kirchlich-kulturellen Zustände des gemischt-konfessionellen Kurstaates am Rhein im 18. Jahrhundert". Aus landes- wie stadtgeschichtlichen Gründen hält es Hermann Schmid für gerechtfertigt, sich mit der Entstehung der kapuzinischen Ordensniederlassung und dem Wirken der darin wohnenden Mönche zu beschäftigen.
Die Täufer in der Kurpfalz
(2001)
Nachdem man sich aus gegebenem Anlass in jüngster Zeit verstärkt mit den Geschicken der Waldenser beschäftigt hat, bietet sich ein vergleichender Blick auf die Täufer an. Die Parallelen, vor allem in der Geschichte der Verfolgung, sind nicht zu übersehen. Für unsere heutige Sicht könnte freilich ein wesentlicher Unterschied von Bedeutung sein: Die Verfolgung der
Waldenser hatte schon früh, im Mittelalter, begonnen und spielte sich in einigermaßen fernen Ländern und unter sehr dezidiert katholischen Herrschern ab. Für uns hat das alles eine gewisse beruhigende Distanz. In unserer näheren Umgebung sehen wir die Waldenser sodann als mehr oder weniger freundlich eingeladene und aufgenommene Flüchtlinge und Neubürger. Von beunruhigender Nähe ist dagegen, was wir von den Täufern erfahren: Die Verfolgung geschah unter anderem in dem Territorium, zu dem damals Bretten gehörte. Wir hören die Namen bekannter Kurfürsten wie etwa Ludwig V. oder Ottheinrich und haben es mit Luther, Melanchthon und Heidelberger Theologen zu tun.
Im Jahre 1999 richtete sich der Blick vermehrt auf den Amthof des ehemaligen Zisterzienserklosters Herrenalb in Oberderdingen. Anlaß dafür war einerseits der weitgehende Abschluß der Sanierung der Bauten, der sich in der Wiedereinweihung der evangelischen Laurentiuskirche manifestierte, andererseits aber auch die 850-Jahrfeier der Gründung der Zisterzienserabtei im Albtal. Das Interesse der Öffentlichkeit sollte dabei sowohl auf den Amthof als
Einzeldenkmal gelenkt werden als auch die regionalen historischen Zusammenhänge reflektieren. Die Zisterziensermönche des Klosters Herrenalb legten mit dem ihrer Ordensgemeinschaft eigenen Fleiß und Wirtschaftssinn den Grund zu der Anlage, die der württembergische Hof mit seiner Verwaltung bis in das letzte Jahrhundert hinein betrieb und die nach Jahrzehntelangem Niedergang durch die jetzt weitgehend abgeschlossene Sanierung als Sitz der Ortsverwaltung und Heimstätte der Kirchengemeinde wieder das Zentrum des Ortes ist.
In den Beständen des Brettener Stadtarchivs befindet sich unter der Bestandsnummer B 506 ein handgeschriebenes
gebundenes Buch mit dem Titel „Meisterbuch der löblichen Rotgerber-Zunft“. Es ist eines von nur wenigen noch verbliebenen Zeugnissen des Jahrhunderte lang in Bretten stark vertretenen und wirtschaftlich bedeutsamen Gerberhandwerks. Seit Juni 1994, als das in bürgerschaftlicher Selbsthilfe sanierte Gerberhaus in der Gerbergasse 10 der Öffentlichkeit als handwerks- und baugeschichtliches Museum vorgestellt werden konnte, wird dieses Zunftbuch dort in einer Vitrine gezeigt. Seine Bedeutung als wichtige Quelle für die Brettener Sozial- und Personengeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts ist Thema dieses Beitrages.
Zoll auf Brettens Straßen
(2001)
Angesichts der günstigen Lage Brettens an zwei bedeutenden Handelsstraßen (Reichsstraßen) und seiner prädestinierten Stellung als Grenzstadt der unteren Pfalz zu Württemberg überrascht es nicht, daß bereits urkundlich für Bretten im Jahre 1379 ein Brettener Zolltarif erwähnt wird. Unter Zoll ist hierbei eine mit Geleits- und Marktrechten verbundene fiskalische Abgabe zu verstehen, die ausschließlich dem kurpfälzischen Landesherrn zustand. Bereits im November 1402 verlieh Pfalzgraf Ruprecht III (1398-1410) in seiner Eigenschaft als deutscher König der Stadt Bretten Wegzoll- und Weggeldberechtigung für den durch seine Gemarkung und durch die Stadt durchziehenden Warenverkehr und den Handel auf dem Markt zu Bretten. Diese Berechtigung erfolgte widerruflich und unter der Auflage, daß die Stadt, wie schon in früheren Zeiten, das gesamte Aufkommen aus Wege- und Brückenzoll in den Ausbau und in die Instandsetzung der Straßen und Brücken auf ihrer Gemarkung reinvestierte, um den Fuhrleuten und Kaufleuten geordnete Straßenverhältnisse zur Verfügung zu stellen.
Den Namen Eugen Wenz wird man in jedem Lexikon und in allen homöopathischen oder naturheilkundlichen Fachbüchern vergebens suchen. Eugen Wenz ist also völlig unbekannt in der historischen Forschung. Aber auch in seiner eigenen Zeit hat Eugen Wenz wenig von sich reden gemacht, obwohl er 42 Jahre lang, von 1895 bis 1937, als Laienheiler praktiziert hat und
obwohl er unermüdlich Flugblätter, Broschüren und Bücher verfasst und herausgegeben hat. Wenn Wenz aber so unbedeutend und unbemerkt war, warum also, so fragen Sie sich vielleicht zurecht, beschäftige ich mich dann seit über zwei
Jahren mit Wenz?
Heimische Orchideen
(2001)
Die Farbenpracht und die bizarre Gestalt der heimischen Orchideen betören das Auge. Nur wenige Pflanzen können sich mit der Farbenpracht und den reizvollen Formen der heimischen Orchideen messen. Meine erste Begegnung mit Ragwurzarten, die in Bretten leider nicht blühen, werde ich nie vergessen. Weltweit gibt es etwa 700 Gattungen von Orchideen mit ca. 25.000 bis 30.000 Arten mit Schwerpunkt in den Tropen. In Europa gibt es etwa 200 Arten von Orchideen. Die meisten haben die Eiszeit im Mittelmeerraum überstanden. Ca. 60 Arten haben den Sprung über die Alpen wieder geschafft. In Deutschland gibt es ca. 35 Arten. Auf der Gemarkung Bretten und Gondelsheim haben wir 12 Orchideenarten gefunden.
Die sogenannte Kunstkammer hat ihre eigene Tradition. Sie mag entstanden sein durch Anregungen, die das griechische und römische Altertum gegeben hat, fiel ihre größte Zeit doch in die Epoche der Renaissance. Die 'Ent-Weihung' von Tempeln oder doch der Einzug fremder Herren in ihre Cella steht am Anfang des Sammelns. Die großen Heiligtümer der antiken Welt seien beispielhaft genannt. Temenoi der Hera und Meter in Olympia bargen römische Kaiserporträts, aber auch spätklassische oder hellenistische Marmorwerke, darunter die hochgerühmte Genregruppe des Hermes, der das Dionysoskind trägt. Kaum eine der Sammlungen des 16. und 17. Jahrhunderts verschloss sich der Aufnahme antiker Kunstwerke, ihrer Aussagekraft als zeitüberdauerndem Dokument. Auf diese Weise entstand auch das Florentinische Studiolo im Palazzo Vecchio, dem Sitz der Stadtverwaltung. War nun der Brettener Georg Wörner ein Sammler von dieser Art oder hat er sich weit blickend und verstehend die eigene Welt erschlossen? Geben Ereignisse aus seinem Leben Auskunft darüber?
Der Fanfaren- und Trommlerzug Bretten 1504 e. V. feiert heute das 5O-jährige Jubiläum seiner Nachkriegsgründung. Dies ist, gerade angesichts des äußerst regen Vereinslebens des Fanfarenzuges während dieser ganzen Zeit, zunächst einmal ein stolzes Datum, auch wenn der Fanfarenzug keineswegs der älteste Verein in unserer Stadt ist.
Vor der Kapelle auf dem Adelberg in Bretten-Neibsheim steht ein Hochkreuz aus dem Jahre 1885. Auf beiden Seitenfronten des Sockels hat sich der Handwerker verewigt: „Ludwig Meffle, Stein- und Bildhauer in Bretten“. Das war der Anlass, nach weiteren Arbeiten dieses Steinbearbeiters zu suchen. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit in Baden im Jahre 1862 wurden die Zünfte aufgelöst. Für die Gründung eines Gewerbebetriebes war keine Meisterprüfung mehr nötig und wohl auch nicht möglich, da die privatrechtlichen Innungen in Großstädten erst um 1885 gegründet wurden. Ludwig Meffle hat sich in Rechnungen und Zeitungsanzeigen nie als Meister bezeichnet. Der von der Großherzoglichen Landesgewerbehalle
eingerichtete Ausschuss zur Veranstaltung von Lehrlingsprüfungen veröffentlichte 1883 eine Lehrlingsprüfungsordnung, die jedoch nur eine Empfehlung darstellte. Steinhauer hatten nach dem 1. Lehrjahr einen Würfel von einem Fuß aus Sand- oder Kalkstein zu behauen. Ein Stück Säulenschaft von 70 cm Länge und 25 cm Durchmesser musste nach dem 2. Lehrjahr aus Sandstein behauen werden. Nach dem 3. Lehrjahr war eine Zeichnung einer runden Wendeltreppe anzufertigen und eine Stufe aus Gips oder Sandstein in 1/10 natürlicher Größe herzustellen.
Münzen im Aberglauben
(2001)
Im Zusammenhang mit der seit Frühjahr 1997 durch die ehrenamtlich wirkende Bürgerinitiative „Brettener Heimat- und Denkmalpflege" begonnenen grundlegenden Sanierung des „Schweizer Hofs", einem imposanten, für die Brettener Stadt- und Hausgeschichte bedeutsamen Baudenkmal konnte am 26.8.1999 ein höchst bemerkenswerter Fund gemacht werden. Es handelt sich hierbei um eine aus neun Silberpfennigen in Kreuzform zusammengelötete, mit einer Trageöse versehenen Komposition von 47mm x 33 mm Seitenlänge im Gesamtgewicht von ca. 2,9 - 3,0 g, der, wie nachfolgend ausgeführt, nachweislich Geldamulettcharakter zukommt.
Die steinernen Bänke, die man auch heute noch am Wegesrand findet, sind die Raststätte unserer Vorfahren. Man nannte
sie je nach Gegend Gruhen, Grubbänke oder auch Krugstatt. Bei uns sind es einfach Ruhbänke. Früher, als die Wege noch nicht so gut waren, und man nicht immer einen Wagen mitziehen konnte, mussten die Handwerker und Händler oder
auch Marktfrauen ihre Waren auf dem Rücken oder auch auf dem Kopfe mittragen. Die Bänke dienten dazu, diese oft schweren Körbe oder Krätten, wie man sie damals auch nannte, abzusetzen, um sie nach der Rast wieder ohne fremde Hilfe aufnehmen zu können. Das an der Ruhbank oft angesetzte Bänkchen, das etwas niedriger war, diente zum Ausruhen und zur Erholung des geschundenen Rückens. Die meisten Ruhbänke wurden zwischen 1700 und 1870 aufgestellt. So auch die Ruhbank im Hausertal (Im Feller), die das Datum 1861 und wahrscheinlich die Initialen des Steinmetzes eingemeißelt hat, was früher oft üblich war. Zwei weitere Ruhbänke stehen „Im Salzhofen" bei den Aussiedlerhöfen und an der Derdinger Straße bei den Hetzenbaumhöfen (Lufinado) . Alle Ruhbänke standen meist an guten Verbindungswegen oder an Kreuzungen, zwischen zwei Ortschaften oder Flecken, wie man damals und auch noch heute kleine Ortschaften nannte, z.B. zwischen Rinklingen und Ruit oder Bauschlott, Bretten und Knittlingen oder von Bretten über den Postweg - Hausertal - Feiler - Gölshausen.
Die aus der Abtei Lichtenthal stammende Handschrift L 89 der Badischen Landesbibliothek enthält Auszüge einer alemannischen Übertragung des Legatus divinae pietatis der hl. Gertrud von Helfta. Sie ist datiert mit 1566 und wurde weithin geschrieben von Äbtissin Barbara Veus (1551-1597), was aus der dem Konvent gewidmeten Schlussschrift hervorgeht. Eine mit dem Monogramm S B genannte Mitschreiberin ist Sr. Salome Beck. Etwa 20 Blatt wurden von einer dritten unbekannten Hand geschrieben. Leider lässt die in der Schlussschrift enthaltene Widmung an den Konvent dyß buoch habent ich und euwer liebe mitschwester euch geschryben nicht er- kennen, ob der Text die Kopie einer anderen, vielleicht gar einer bestimmten Handschrift ist, oder ob es sich um eine ganz oder teilweise selbständige Über- tragung aus dem Lateinischen handelt. Über die Herkunft der Schreiberinnen liegen nur bei Barbara Veus nähere Angaben vor. Sie ist eine Tochter des Hieronymus Veus, der Doktor beider Rechte, zeitweilig Rektor der Universität Freiburg und nach 1518 Kanzler des Markgrafen Philipp I. von Baden war. Der Inhalt der L 89 entspricht ziemlich genau der lateinischen Edition des
Legatus divinae pietatis, die 1536 in Köln unter dem Titel Insinuationum divinae pietatis libri quinque herausgegeben wurde und wegen der vorangestellten Apologetica des Kartäusers Johannes Lansperg gelegentlich unter dessen Namen überliefert ist. Sie weicht von der 1875 durch die Benediktiner von Solesmes veröffentlichten „Originalfassung" ab, die in verkürzter Form in verschiedenen deutschsprachigen mundartlichen Fassungen bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden ist. Dieser Unterschied ist schon in einem relativ kleinen Textvergleich erkennbar.
Aufgeschreckt durch den Verkauf der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek und die Vernichtung ihres Zusammenhangs auf mehreren Versteigerungen, haben sich viele, denen die mittelalterliche Kultur am Herzen liegt, auch für das Schicksal des Nibelungenlieds interessiert. An sich war man ja nicht besorgt, da das Land Baden-Württemberg, als es 1992 die
Handschriften der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek erwarb, sich ein Vorkaufsrecht hat einräumen lassen. Gesetzlich ist ohnehin ein Verkauf ins Ausland nicht möglich, denn die Handschrift gehört zum „geschützten Kulturgut“. Unruhig wurde man jedoch, als der Wissenschaftsminister, Klaus von Trotha, ankündigte, das Land wolle sein Vorkaufsrecht aufgeben, wenn das Land Bayern das Nibelungenlied erwerben wolle. Die bayerische Regierung winkte allerdings alsbald ab. Seither ist die Öffentlichkeit über den derzeitigen Stand nicht informiert. Es müssen ja nicht alle Verhandlungen auf dem Markt stattfinden. Freilich ist nach den bisherigen Erfahrungen einiges Mißtrauen hinsichtlich der Zukunft des kostbaren Kodex angebracht.
Das Stadtarchiv Ludwigsburg erhielt 1998 von den Erben des Ludwigsburger
Architekten Friedrich Hausser dessen nachgelassene Architekturzeichnungen als
Schenkung. Damit besitzt das Stadtarchiv, neben der Sammlung Baumgärtner
und den Unterlagen Otto Eichens, einen dritten, für die Baugeschichte Ludwigsburgs wichtigen Architektennachlass. In der Hinterlassenschaft Friedrich Haussers befinden sich auch einige bemerkenswerte Materialien zu dem von ihm entworfenen Aussichtsturm am Salonwald. Grund genug, im folgenden Aufsatz
näher auf dieses inzwischen vergangene Wahrzeichen Ludwigsburgs einzugehen.
Im Herbst 2000 wurde die Filmakademie Ludwigsburg neun Jahre alt. Zunächst
in einem Provisorium in · der Weststadt untergebracht, konnte sie im September
1993 ihre drei Gebäude auf dem nahezu quadratischen Platz zwischen Mathildenstraße, Seestraße, Alleenstraße und Gewächshausweg beziehen und nun ist ostwärts davon auf dem Mathildenareal an der Alleenstraße ein weiteres Gebäude
hinzugekommen. Die Filmakademie hat sich inzwischen einen Ruf erworben, der
weit über die Grenzen der Stadt und des Landes hinausgeht. Sollte dies nicht
schon genug Anlass sein, der Vorgeschichte des Areals an der Mathilden-, See- und Alleenstraße nachzuspüren?