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Der Moment zu gehen
(2004)
Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs waren die alten Landkarten ungültig geworden. Und manche Begriffe erhielten eine neue, vorher allerhöchstens momentan angedachte oder, wer weiß, erträumte Dimension. Am 20. Januar 1991 beschlossen Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland, jüdischen Flüchtlingen aus der GUS und den Baltischen Staaten den Status von Kontingentflüchtlingen zu gewähren, wie er 1973 zuerst den chilenischen Flüchtlingen zugute gekommen war. Dieser Status meint: unbegrenztes Aufenthaltsrecht mit Arbeitserlaubnis ohne Asylverfahren. Im Hintergrund dieser Maßnahme stand zweifellos das Schulternwollen einer gewaltigen Verantwortung: dieses Deutschland dürfe jüdischen Flüchtlingen niemals mehr die Tür vor der Nase zuschlagen. In den kleinen, überalterten jüdischen Gemeinden in diesem Land indes, die mitunter nur mit Mühe einen Minjan für ihre Schabbatgottesdienste aufbrachten, glomm noch ein anderer Hoffnungsfunke auf: dass sie nämlich durch diese jüdischen Emigranten - gewissermaßen als Vitaminstoß in durchaus heroischer Dosis - wieder zu Kräften kommen könnten.
Linden muss er gekannt haben. Nicht die Tamarisken, Paulownien, Datura.
Diese Schönheiten sind lange nach ihm gekommen. Aber Nussbäume muss
er gekannt haben. Rebstöcke natürlich. Veilchen. Maiglöckchen. Nießwurz.
1638 wird Grimmelshausen mit dem Krieg und seinen Kerlen an den
Oberrhein verschlagen, 1639 nach Offenburg als Musketier im kaiserl. Regiment des Hans Reinhard von Schauenburg. Etwa siebzehnjährig dürfte er
da sein, 1621 oder 1622 geboren, mithin jünger als der Krieg, mjthin darin
aufgewachsen. Ein Jahrzehnt danach - da ist der 30-jährige Krieg endlich
zu Ende - am 30. August 1649 setzt im Offenburger Kirchenbuch der Eintrag von Grimmelshausens Heirat mit der einundzwanzigjährigen Tochter
seines Regimentsvorgesetzten, Katharina Hennigerin, einen Schlussstrich
unter die unendlliche Litanei der Toteneintragungen. Gültiges Versprechen
ans Leben. Dem Todesschatten zum Trotz. Von den neun Kindern werden
ihm drei früh sterben. Aber sechs werden überleben. Er ist jetzt etwa siebenundzwanzigjährig. Was der Krieg ihn gelehrt hat, taugt das nun für den
Frieden? man kann geschwind in die Höll rennen/ aber wieder herauß zu
entrinnen / wird's Schnaufens und Bartwischens brauchen. [1] Am 7. September tritt Grirnmelshausen das Schaffneramt in Gaisbach (Oberkirch) im
Dienst seines früheren Regirnentschefs an.
Seit Beginn des Ersten Weltkrieges 1914 vermehrte sich im Deutschen Reich die umlaufende Geldmenge und führte zu einer kontinuierlichen Geldwertverschlechterung und sinkender Kaufkraft. Mit der militärischen Niederlage 1918 blähte sich die Geldmenge weiter auf. Nach Bekanntgabe der im Londoner Ultimatum von 1921 festgesetzten Höhe der alliierten Reparationsforderungen beschleunigte sich die Inflation nochmals. Als sie im November 1923 ihren Höhepunkt erreichte, waren die Ersparnisse zahlloser Familien vernichtet. Bis 1922 blieb der 1000-Mark-Schein der höchste Wert in der Nominalkette. Die Geldschein-Nominale erhöhten sich nun in schneller Folge, bis die Reichsbank im November als
den höchsten Wert einen Geldschein über 100 Billionen Mark (100.000.000.000.000 M, eine Eins mit 14 Nullen) drucken ließ. Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs wurden riesige Mengen an Scheinen benötigt. Bis zu 133 Fremdfirmen mit 1.783 Druckmaschinen arbeiteten im Herbst 1923 für die Reichsdruckerei Tag und Nacht. Das dafür erforderliche Banknotenpapier wurde von 30 Papierfabriken produziert. Für den Druck stellten 29 galvanoplastische Werkstätten rund 400.000 Druckplatten her.
Der Besucher, der am Vorabend des Festes Christi Himmelfahrt in den
Mauern der alten Stadt Endingen am Kaiserstuhl weilt, kann dort heute noch
alljährlich Zeuge eines eigenartigen, singulären Brauches werden. An diesem
,,Auffahrtsabend" wird in der Martinskirche ein feierlicher Gottesdienst abgehalten.
Er findet zu Ehren der sog. ,,Weinenden Muttergottes von Endingen"
statt und zieht Jahr für Jahr eine große Zahl von Gläubigen an.
Das alemannische Gedicht »Der Abendstern« wurde bislang nicht vollständig und fehlerfrei dem von Johann Peter Hebel vorgegebenen Text folgend veröffentlicht. Der Fund des Manuskripts ermöglicht die Wiedergabe. Ihr gegenüber gestellt ist Hebels eigene Übertragung des Gedichtes ins Hochdeutsche. – Dem folgen Proben aus einem bisher unbekannten in nur zwei
ausgerissenen Blättern überlieferten Notizheft Hebels.
Lithologie der Molasseablagerungen (Miozän) im Raum Immendingen am Beispiel eines Bohrkerns (BK 104)
(2017)
Im Jahre 2014 wurden die langjährigen Grabungen des
SMNK an der miozänen Wirbeltierfundstelle am Höwenegg bei Immendingen vorerst eingestellt, um den
Schwerpunkt auf die Präparation und taxonomische
Bearbeitung der bisher geborgenen Funde zu legen.
Als Nachfolgeprojekt vor Ort bot sich die Bearbeitung
von Bohrungen (ca. 70 Bohrkerne) an, die uns freundlicherweise von der Daimler AG zur wissenschaftlichen
Bearbeitung zur Verfügung gestellt wurden. Die Bohrkerne enthalten Material aus der Unteren und Oberen Süßwassermolasse, das etwas älter ist als die
an der Grabungsstelle angetroffenen Schichten. Im
Zentrum der vorliegenden Arbeit steht die Untersuchung und Beschreibung des Bohrkerns BK 104. Auf
der Basis einer Faziesinterpretation nach Miall (1996)
und ergänzenden Untersuchungen von Dünnschliffen
und Tonmineralanalysen ergibt sich als Ablagerungsraum vorerst ein verfochtenes Flusssystem mit Überschwemmungsebenen unter den Bedingungen eines
feuchtwarmen Wechselklimas. Dieser Befund muss
durch die Bearbeitung weiterer Bohrkerne verifiziert
werden.
Die Ursprünge der heutigen Schausammlung sowie der wissenschaftlichen Sammlung des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe liegen im Naturalienkabinett der Markgräfin Caroline Louise von Baden (1723-1783). Die Fürstin fand bei ihrem Einzug nach Karlsruhe eine kleine Sammlung von Conchylien vor, die auf den jung verstorbenen Schwiegervater,
den Erbprinzen Friedrich (1708-1732) zurückzuführen war. Caroline beschäftigte sich ab 1763 intensiv mit dem Naturalienkabinett und vergrößerte die Sammlungen. Nach ihrem Tode wurden die inzwischen wissenschaftlich bedeutenden Sammlungen aus den Privatgemächern in das Hofapothekengebäude transportiert und 1785 unter Aufsicht des Wissenschaftlers Carl Christian Gmelin gestellt. Er ordnete und beschriftete die Objekte und richtete das ein, was
heute als Schausammlung oder Ausstellung bezeichnet wird. Diese Schausammlung konnte anfangs nur nach Anmeldung von Gästen des Hofes, Reisenden und Bürgern besichtigt werden, bis der Großherzog regelmäßige Öffnungszeiten verfügte. Im Jahr 1837 starb Gmelin und der Botaniker Braun wurde zu seinem Nachfolger ernannt. Er stellte die Sammlung neu
auf und erweiterte sie, wobei sein Augenmerk auf Vögeln und Säugetieren lag. Das Hauptanliegen seines Nachfolgers Moritz Seubert (Amtsantritt 1846) war die Vergrößerung der Insektensammlung, der Vogel- und der Vogeleiersammlung.
Vor 600 Jahren tagte das Konzil von Konstanz, genauer vom 5. November 1414 bis zum 22. April
1418. Die freie Reichsstadt Konstanz hatte sich als Konzilsort gegen Alternativen wie Straßburg
oder Basel durchgesetzt und wurde für dreieinhalb Jahre Schauplatz eines „Weltereignisses des
Mittelalters“. Anlässlich dieses Jubiläums wurde die Stadt Konstanz 2014 als Ort für die Große
Landesausstellung Baden-Württemberg ausgewählt. Doch nicht nur das: Die Stadt stellte ein umfangreiches Programm zusammen und widmete sich seitdem bis einschließlich 2018 mit größtem
Aufwand und Einsatz nicht nur dem historischen Gedenken, sondern mehr noch assoziativen
Verbindungslinien zu heutigen Fragestellungen und Problemen.
Das Erzbistum Freiburg und das alte Großherzogtum Baden besitzen beachtenswerte Gemeinsamkeiten, in ihrer Geschichte, ja sogar bis in die Gegenwart hinein. Nicht als wäre hier eine gleichberechtigte Partnerschaft festzustellen, eher ein spannungsgeladenes Gegenüber, das im Auf und Ab politischer Gärungen sich stets neu und anders einstellte. Zunächst soll auf die Politik und ihre Sprache um 1806 hingewiesen werden: denn diesem Jubiläum gilt es ja gerecht zu werden, um in Kontrast dazu die kirchlichen Verhältnisse und deren Neuorganisation innerhalb eines kurfürstlich bzw. großherzoglich badischen Regiments zu skizzieren.
Wenn hier ein kurzer Blick auf die Vorsitzenden geworfen werden soll, so nicht, weil mit diesen gleichsam der ganze Kirchengeschichtliche Verein zu fassen ist oder gar auf diese Persönlichkeiten zu reduzieren sei. Die Vorsitzenden waren oftmals Exponenten dessen, was in einer bestimmten Zeit an Geschichtszugängen und -vorstellungen, auch im spezifisch landeskirchengeschichtlichen Bereich, gedacht wurde. Am Anfang des Kirchengeschichtlichen Vereins stand ein historisch interessierter Pfarrer, Dekan Wendelin Haid aus Lautenbach im Renchtal. Dieser Geistliche verstand es, seinen Kontakt zu Historikern und Theologen, zu Geistlichen und anderen Gebildeten zu nutzen, um für eine Vereinsgründung zu werben. Dabei erhielt der Verein, wie schon angesprochen, mit seiner Zeitschrift, dem Freiburger Diözesanarchiv, das nach Vorarbeiten seit 1865 ziemlich regelmäßig erscheinen konnte, sein eigentliches Profil und Forum. Als Organisation dafür stand ein sogenanntes Comité von Gelehrten zur Verfügung. Die Schriftleiter, zunächst Pfarrer Wendelin Haid, dann der Freiburger Alttestamentler Prof. Dr. Joseph König brachten ihre – wie es hieß – „lokalhistorischen“ Interessen und Kompetenzen ein.
Im Sommer letzten Jahres erschien der 1. Band der Geschichte des Erzbistums Freiburg. Damit ist die erste groß angelegte wissenschaftliche Erschließung einer Gesamtgeschichte eröffnet worden. Wie der Herausgeber Heribert Smolinsky erklärt, ging es darum, »im Sinn moderner Historiographie Ereignis- und Strukturgeschichte miteinander [zu] verbinden. Das bedeutet, den wichtigsten Ereignissen nachzugehen, sie in ihrer Wertigkeit zu gewichten, und zugleich die Strukturen nachzuzeichnen,
die sich in der ausgedehnten Erzdiözese entwickelten«.
Wer die äusseren Zeremonien nicht auf das Sorgfältigste verrichtet, und zwar „mit seel und leyb..., der kan oder wil nit, Gott seinem Herrn, wie er schuldig, recht Christlich im gaistlichen Stand, der zuer vollkommenhait geordnet ist, dienen“. Die Befolgung des Kirchenjahres in Liturgie, frommem Brauchtum und entsprechenden asketischen Übungen gilt nicht nur dem allgemeinen Gedächtnis der Heilstaten Jesu Christi, sondern mehr noch der indi- viduellen Sicherung der Gottesbeziehung. Mit diesen persönlichen Gedanken leitet der Freiburger Theologieprofessor Jodocus Lorichius seine deutsche Übersetzung „Ordnung Täglicher Caeremonien und gebräuchen Cistertzer Ordens“ ein, die er den Zisterzienserinnen in „Güntersthal bey Freiburg“ widmet. Deren einzige Handschrift mit über 320 Quartblättern (1582/83) befindet sich in der Stiftsbibliothek zu St. Gallen.
In der alten Durlacher Friedhofskapelle gab es aus der Stadtgründungszeit Karlsruhes zehn
Grabsteine für 13 »natürliche« Kinder des regierenden Markgrafen Carl Wilhelm sowie seines
Bruders Christoph. Diese Kinder waren 1718–1722 im Alter von einem Tag bis zu drei Jahren
gestorben. Solch eine Grablege für frühverstorbene uneheliche Kinder der Regenten ist unter
allen Fürstentümern des damaligen Heiligen Römischen Reichs einzigartig.
Um die Jahreswende 1124/1125 fand in Straßburg ein Hoftag unter Kaiser Heinrich V. statt. Auf ihm wurde auch ein Streit zwischen dem Kloster St. Blasien, das der Konstanzer Diözese angehörte, und dem Hochstift Basel verhandelt. Beide Parteien legten dem Reichshofgericht gefälschte Urkunden vor. Es ist dies der einzige aus der Frühzeit deutscher Geschichte bekannte Fall über den Umgang eines Gerichts — und sogar des höchsten — mit gefälschten Urkunden. Die moderne Forschung neigte dazu, hier das früheste Beispiel für die so genannte „diplomatische Kritik" zu sehen, wie es Harry Bresslau in seinem Standardwerk „Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien" formulierte, also das, was wir heute Urkunden- oder Textkritik nennen. Das Reichshofgericht habe, so Harry Bresslau, die Urkunde St. Blasiens nicht als Fälschung erkannt, dagegen die des Baseler Bischofs „für unecht erklärt". War dem so?
Im Verlauf der Jahrhunderte wurde im Kloster St. Blasien, fern der Aktualität, die gefälschte „Gründungsurkunde“ (Nr.*6), in St. Blasien selbst „Stift(s)- oder Stiftung(s)brief“ genannt, als ehrwürdigstes Zeugnis der eigenen Vergangenheit wertgehalten, immer wieder in Kopialbücher abgeschrieben, gelegentlich in Rechtsfragen und natürlich in der klösterlichen Geschichtsschreibung herangezogen, übrigens oft auch zusammen mit der ebenfalls gefälschten Baseler Konradsurkunde (Nr. *9), zu der man keinen Gegensatz sah, weil man die Verlautbarungen des Reichhofsgerichts - im Gegensatz zur Urkundenkritik neuerer Zeit - nicht dahingehend verstand, dass es sie zur Fälschung erklärt habe. Nachdem der Prozess des Klosters St. Blasien gegen das Bistum Basel 1141 seinen Abschluss gefunden hatte (Nr. 179), wurde die „Gründungsurkunde“ schon zwei Jahre später im letzten Eintrag der Annalen von St. Blasien von 1143 zu ihrem „180 jährigen Jubiläum“, also zum Ausstellungsjahr 963, zitiert. Auch im so genannten „Liber constructionis“, der wichtigsten - wenn auch nur in einer Redaktion nach Mitte des 15. Jahrhunderts erhaltenen - Quelle für die Frühzeit des Klosters und insbesondere seinen legendären Gründer Reginbert, ist die Urkunde indirekt genannt und dies an einer Stelle, auf die eine sehr auffällige, bisher nicht lesbar zu machende Tilgung mehrerer Zeilen folgt. Vielleicht hatte sie, wie Marquard Herrgott vermutete, ihren Grund darin, die Umdatierung von 983 auf 963, also von Kaiser Otto II. auf Otto I. zu verdecken. Ob die „Gründungsurkunde“ im „Rotulus Sanblasianus“ des 14./15. Jahrhunderts ebenfalls erwähnt war und zu welchem Jahr, ist bislang nicht feststellbar, da diese Pergamentrolle gerade am Anfang abgeschabt und kaum lesbar ist - ob man sie mit modernen Methoden lesbar machen könnte, wäre die Frage - jedenfalls sind die bisherigen Editionen unzulänglich. Die Verfälschung von 983 auf 963 war sehr früh erfolgt, bereits im Verlauf des Prozesses mit Basel, denn sie findet sich in St. Blasiens „Handakten“ dazu. Es ist sogar wahrscheinlich, dass die Urkunde in dieser Form schon dem Hofgericht vorgelegt wurde. Unbestritten galt der „Stiftsbrief“ das ganze Mittelalter hindurch bis in die Neuzeit hinein als Urkunde Kaiser Ottos I.
Im Jahre 1885 besuchte Amand Goegg aus Renchen – wohlbekannt aus den Darstellungen zum Aufstand in Baden 1849 –
mit seiner Schwester Anna in Mailand die Familie von August
Stigler und fand hier überaus herzliche Aufnahme. August
Stigler? Wer war das?
August Stigler wurde am 26. Juli 1832 in Renchen geboren. [2]
Sein Vater, Jakob Stigler, geboren am 31.3.1795 in Urloffen, [3]
war ein Sohn des dortigen „Kronen“-Wirts Franz Joseph Stigler
und dessen Ehefrau Franziska Geldreich. Die Stiglers sind seit
1650 in Urloffen als Gastwirte nachweisbar – Nachkommen
wurden in vielen Orten der Ortenau als Gastwirte ansässig. Die
Mutter von August Stigler, Katharina, war eine 1796 geborene
Tochter des Renchener „Salmen“-Wirts Franz Joseph Behrle.
Im Mittelpunkt dieses Beitrages steht die Familie von Reichskanzler Hermann Müller. Bei keinem anderen Weimarer Regierungschef ist die Diskrepanz zwischen seiner Bedeutung für die deutsche Geschichte wie für die Geschichte des deutschen Parlamentarismus und diejenige der deutschen Arbeiterbewegung und der Vernachlässigung durch die historische Forschung so eklatant. Bis heute gibt es keine wissenschaftliche Biographie über den ersten sozialdemokratischen
Außenminister in der deutschen Geschichte, der 1919 den Versailler
Vertrag unterschrieb, den zweimaligen Reichskanzler der Weimarer Republik und den rund zwölf Jahre amtierenden Partei- und Fraktionsvorsitzenden der SPD. Der vorliegende Beitrag soll einen weiteren Baustein zu dieser Biographie liefern. Darüber hinaus spiegeln sich im Schicksal der Familie von Hermann Müller exemplarisch die menschliche Tragödie und die nach 1945 noch jahrzehntelang spürbaren Folgen, die in Deutschland und Europa durch die NS-Diktatur
verursacht wurden.
Der Fall Brüsewitz
(2017)
Kurz nach Mitternacht vom 11. auf den 12. Oktober 1896 ereignete sich in Karlsruhe ein Verbrechen, das nicht nur die badische Hauptstadt wochenlang in Atem hielt, sondern in ganz Deutschland, ja selbst im benachbarten Ausland für Gesprächsstoff sorgte. Der Jahrzehnte später als „der rasende Reporter“ berühmt gewordene Journalist Alfred Kerr wähnte sich am 1. November 1896 in der Reichshauptstadt in einer Ära der Brüsewitze zu leben: Der Fall selbst wird hier noch immer so besprochen, als ob er mitten in Berlin und nicht in Süddeutschland
geschehen wäre. Zweimal debattierte der Deutsche Reichstag über den
Mord des Premierleutnants Henning von Brüsewitz an dem Mechaniker Theodor Siepmann und die dahinter stehenden Fragen, ob der Begriff der soldatischen Ehre über den Bestimmungen des Strafgesetzbuches anzusiedeln sei und inwieweit sich das Militär im Deutschen Kaiserreich als Staat im Staate gerierte. Dieser Grundsatzkonflikt, im Prinzip eine Kontroverse zwischen Moderne und Antimoderne, hätte sich leicht – wie das im Jahr 1913 bei der Zabernaffäre der Fall sein sollte – zu einer Verfassungskrise hochschaukeln können.