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1200 Jahre Gochsheim
(2005)
Gochsheim ist nicht Gochsheim'. Keine Angst, es geht hier nicht darum, Verunsicherung
zu verbreiten, um so weniger als das, was diese Feststellung meint, gar
nicht neu ist. Aber wenn es darum geht, die erste Erwähnung Gochsheims vor 1200
Jahren zu feiern, ist natürlich daran zu erinnern, daß das Gochsheim, dessen wir
an diesem Abend in erster Linie gedenken, nicht auf dem vom Kraichbach umflossenen
Bergsporn an der Stelle der heutigen Stadt gelegen hat, sondern nördlich von
dieser, in der Talaue, nicht weit vom Bahnhof, wo die Flurnamen „im alten Dorf"
und „bei der alten Kirche" noch heute an die bereits vor mehr als 700 Jahren aufgegebene
Siedlung erinnern. Dieser nicht mehr existierende Ort Gozbodesheim ist es
nämlich, der im 36. Regierungsjahr Kaiser Karls des Großen seine erste urkundliche
Erwähnung fand'.
Geschichte der Villinger Vereine ist immer auch ein Stück Geschichte der Stadt. Das trifft in besonderem Maße auf die Stadt- und Bürgerwehrmusik Villingen zu, deren Aufgabe es ist – neben der Pflege einer lebendiger Volkskultur auf musikalischem und gesellschaftlichem Gebiet – die Stadt nach Außen hin zu repräsentieren. Der Geschichts- und Heimatverein fühlt sich dieser städtischen Einrichtung seit jeher eng verbunden. Im Jahresheft 2005 soll das in diesem Beitrag zum Ausdruck kommen, der sich mit der Historie der Stadt- und Bürgerwehrmusik beschäftigt. In langer und mühevoller Arbeit hat unser Mitglied Lore
Schneider auf mehr als 750 Din-A4-Seiten eine Chronik erstellt, die als lebendiges Zeugnis einer fast 200-jährigen Musiktradition in der Zähringerstadt angesehen werden kann.
Im vorigen Kapitel ist bereit!. angeklungen, dass die Geschichte in der ersten Phase der Vereinsexistenz fast völlig vernachlässigt wurde. Trotz der schon durch die Begriffsreihenfolge (Gesellschaft der Freunde der Geschichte und Naturgeschichte) suggerierten Vorzugsstellung spielte sie in der Realität nur eine marginale Rolle. Was waren die Gründe hierfür? Eine der Ursachen war sicherlich das Fehlen geeigneter Fachkräfte, zumal im ländlichen Raum. Dieser Mangel geht jedoch auf ein generelles Problem dieser Zeit zurück, nämlich dass eine Geschichtswissenschaft im modernen Sinne noch gar nicht existierte. Für quellenkritisches Arbeiten, für das Heranziehen sozio-ökonomischer und sozio-kultureller Befunde sowie für ein umfassenderes Verständnis von Geschichte war die Zeit noch nicht reif.
„Die Laage dieses Orts ist zimlich angenehm, an den Grentzen des Herzogthums Würtemberg und damit zu 3 Theilen umgeben. Gegen West, Süd und Osten hat es Ackerfeld, gegen Norden aber Wießenthal. ... Da 70-80-jährige Personen an diesem Ort nicht selten seynd, so kann man daher fast sagen und beweißen, daß die Lufft da gesund seye. Es hat ein rauhes und kaltes Clima und heißt daher Dürrn im kalten Thal . ... Die Lebensart der lnnwohnere ist sehr rau; sie essen ihre eigene Landesproducte untereinander, schlecht gekocht, seynd aber dabei meist gesund und werden alt. "
Nachdem im Jahre 1524 erste Erhebungen am Hochrhein und im Schwarzwald ausgebrochen waren, ergriff der große Bauernkrieg im Jahre 1525 ein Gebiet, welches von Thüringen bis ins Elsass und von Mainz bis ins salzburgische Land reichte. Dabei kam es auch im Hochstift Speyer und im Gebiet des kurpfälzischen Territoriums zum Aufruhr. Der Bischof von Speyer und der pfälzische Kurfürst Ludwig V. reagierten auf diese Erhebung zuerst recht zögernd. Um Zeit zu gewinnen
und Truppen auszuheben, gingen beide zunächst auf die Forderungen ihrer Untertanen ein. Als die Haufen der Aufständischen sich zerstreut hatten, zog der Pfalzgraf mit einem gut ausgestatteten Heer zu Felde und unterwarf sich die von ihm abgefallenen Gebiete. Im Bruhrain und Kraichgau wurden die fünf speyerischen Amter Bruchsal, Rotenberg, Udenheim, Grambach und Kislau hart bestraft. Am 5. Juni 1525 stellten zudem die kurpfälzischen Städte Eppingen, Heidelsheim, Hilsbach und Sinsheim den hier zu behandelnden Revers für den Pfalzgrafen aus. Zunächst wird der Bauernkrieg im Bruhrain und im Kraichgau charakaterisiert. - Auf eine allgemeine Darstellung der Problematik wird verzichtet, da die Umstände des Bauernkriegs von 1524/25 bekannt sein dürften. Im zweiten Teil wird der Revers nach der Edition formal und inhaltlich analysiert.
Die Häufigkeit des Vorkommens epiphytischer Moose auf einzelnen Holzarten in zwei tiefgelegenen
Waldgebieten über kalkarmen Sanden des mittleren
Oberrheingebietes wurde untersucht: Im Hagenauer
Forst (Frankreich, Dep. Bas-Rhin), in einer Höhe von
125 bis 200 m gelegen und im Bienwald (Deutschland,
Rheinland-Pfalz), in einer Höhe von 120 bis 150 m gelegen. Dabei wurden die Moose vom Stammgrund bis
in Höhen um 2 m erfasst, der Kronenraum blieb unberücksichtigt. Der Durchmesser der Stämme lag über
0,3 m (lediglich bei Carpinus betulus wurden auch
dünnere Stämme erfasst). Bei den meisten Holzarten
betrug die mittlere Artenzahl um 5; Beziehungen Artenzahl - Stammdurchmesser waren (bei Stämmen
über 0,3-0,4 m Durchmesser) nicht zu erkennen. Hypnum cupressiforme war in der Regel die dominierende
Moosart; Frullania dilatata, Orthotrichum affine und
Ulota bruchii (vorzugsweise auf glatter Borke wachsend) wurden nur relativ selten beobachtet. Auf Fagus
sylvatica spielen Arten wie Orthodicranum montanum
und Platygyrium repens (ohne Sporogone) eine wichtige Rolle. Bemerkenswert ist die hohe Frequenz von
Dicranum viride (17 bzw. 26 % in den beiden Waldgebieten). Basi- und neutrophytische Arten kommen
als Epiphyten nur selten vor. Ähnlich wie auf Fagus
sylvatica ist die Zusammensetzung der Epiphytenflora
auf Carpinus betulus. Allerdings sind die mittleren Artenzahlen etwas niedriger.
Die mittlere Zahl epiphytischer Moose ist auf Quercus spec. (unwesentlich) höher als auf Fagus sylvatica. Isothecium alopecuroides und Frullania tamarisci sind hier mit höherer Frequenz zu beobachten. Bezeichnend ist auch das gelegentliche Auftreten neutro- bis basiphytischer Moose am Stammgrund, so z.B. von Homalia trichomanoides. - Auf Stämmen von Ainus glutinosa wurden kaum neutrophytische Moose beobachtet.
Etwas stärker weicht die epiphytische Moosflora auf Fraxinus excelsior ab; der Baum besiedelt in beiden Waldgebieten reichere Standorte, z.T. mit kalkhaltigen Böden. Einmal liegt die Artenzahl deutlich höher als bei den anderen Bäumen (durchschnittlich 8,5 Arten), zum anderen sind Stämme mit neutrophytischen bis basiphytischen Arten nicht selten. Bei den Stämmen von Ulmus laevis, ebenfalls an reichere Standorte gebunden, konnten große Unterschiede in der Artenzahl
und in den Anteilen neutrophytischer bis basiphytischer Moose an den einzelnen Stämmen untereinander festgestellt werden.
»Wir haben seit dem Antritt Unserer Herzoglichen Regierung jedermänniglich schon
zur Genüge überzeugt, wie sehr uns an der weiteren Auf- und Emporbringung Unserer
Haupt- und Residenzstadt Ludwigsburg, samt denen darinn befindlichen Innwohnern
gelegen, und was vor große Bemühungen und Kosten von Uns zu diesem Endzweck
bereits verwendet geworden. Unter dem Beystand des Höchsten ist es auch nunmehro
damit so weit gekommen, daß das dortige Publicum von diesen Unsern Bemühungen
und Sorgfalt die werkthätigste Proben von Tag zu Tag verspührt und die süße Hoffnung
vor sich siehet, in wenig Zeit unter diejenige Innwohnere gezehlet werden zu können,
denen es bey ihrem Fleiß und Arbeit an nichts gebrechen kann und wird.«
Mit diesem nicht gerade bescheidenen Eigenlob leitete Herzog Carl Eugen ein Dekret vom 30. April 1760 ein, in dessen zweiten, entscheidenden Abschnitt er Landsleuten und Fremden durch Gewährung großzügiger Privilegien die Ansiedlung und
den Hausbau in Ludwigsburg schmackhaft machen wollte. Danach sollte jeder Bauwillige neben dem Bauplatz und dem dazugehörenden Garten auch das benötigte
Bauholz unentgeltlich erhalten, wobei allerdings das Schlagen und Heranschaffen
des Holzes - meist aus dem Schwarzwald - auf eigene Kosten zu erfolgen hatte! Ein
Geschenk von mehreren hundert Gulden, ein so genanntes »Don Gratuit«, sollte zur
Deckung der Baukosten dienen, eine zwanzigjährige Abgabenfreiheit war ein weiterer, bei der Steuerwillkür des Herzogs nicht hoch genug einzuschätzender Vorteil.
Auswärtigen wurde außerdem, verbunden mit dem Hausbau, die unentgeltliche Erlangung des Ludwigsburger Bürgerrechts zugesagt.
Wo liegen die historischen Ursprünge der vierten Gewalt, der Medien? Schwer zu sagen, wo es mit der Buschtrommel angefangen hat. Doch zumindest für eines der Medien und nicht das geringste, für die Zeitung, lässt sich genau sagen, wo in Deutschland es seinen Anfang genommen hat. Die erste gedruckte Zeitung, noch ein Wochenblatt, ist im Jahr 1605 in Straßburg erschienen. Somit ist an vierhundert Jahre Zeitungsgeschichte zu erinnern. Das sollte ein Gedenken wert sein. Bedeutet doch der Druck und die Verbreitung von Nachrichten für eine breitere Öffentlichkeit ein Durchbrechen eng gezogener Grenzen. Das Wissen um politische Vorgänge war bisdahin streng gewahrtes Vorrecht der Fürsten und höfischen Beamten. Sie bezogen ihre Nachrichten durch ihre Diplomaten und Agenten. Zum ersten Mal war einem virtuell nicht eingeschränkten Leserkreis der Zugang zu solchem Wissen möglich.
Der Geschichts- und Heimatverein Villingen widmete der Tallard’schen Belagerung, dem großen geschichtlichen Ereignis, das sich vor genau 300 Jahren in der Zähringerstadt ereignete, im Jubiläumsjahr 2004 breiten Raum. In mehreren Veranstaltungen beschäftigte sich der GHV mit diesem Thema. Einige Sonderaktionen nahm der GHV-Vorsitzende, Günter Rath, zusätzlich und
kurzfristig in das Jahresprogramm auf und informierte in einem Schreiben die Mitglieder. Ehrenmitglied Werner Huger rekonstruierte am 17. Juli bei einer Ortsbegehung auf dem Hubenloch, also am Ort des Geschehens vom Juli 1704,
sehr anschaulich den Belagerungsvorgang. (Siehe
dazu gesonderter Bericht in diesem Heft).
Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.