Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (211) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (211)
Gehört zur Bibliographie
- nein (211)
Schlagworte
- Baden (211) (entfernen)
Der Augsburger Religionsfrieden fiel sowohl in der Kurpfalz als auch in Baden in eine konfessionelle Übergangssituation: Beide Territorien durchliefen seit Jahrzehnten eine Phase der Vorreformation mit spontaner Konfessionsveränderung auf der Gemeindeebene. In der Kurpfalz wie in Baden-Pforzheim ging die Entwicklung 1556, das heißt in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Religionsfrieden, in eine offene, obrigkeitlich gelenkte Reformation über. Von daher drängt sich ein Vergleich auf, und die Frage liegt nahe, ob die Reformationen in den beiden Nachbarterritorien nur in einem chronologischen oder auch in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Religionsfrieden standen.
Laut einer Umfrage des Magazins Chrismon im Frühjahr 2003 waren unter den Top-Ten-Kirchenliedern drei von Paul Gerhardt, nämlich Du meine Seele, singe sowie Befiehl du deine Wege und Ich singe dir mit Herz und Mund.
Mit 289 Strophen ist Paul Gerhardt im Evangelischen Gesangbuch [XXII] vertreten und ist damit „Spitzenreiter“. 26 Lieder (ca. 5%) sind im Stammteil zu finden, vier zusätzlich in den Regionalteilen. Von diesen sind im Regionalteil für Baden, Elsass und Lothringen (und ebenso für die Pfalz) zwei und eine Vertonung des Ich singe dir mit Herz und Mund als Kanon enthalten. Am Oberrhein haben wir von allen Ausgaben den höchsten Anteil an Gerhardt-Liedern (insgesamt ca. 4%). Somit wird heute in Deutschland und weiteren deutschsprachigen Gebieten ca. ein Viertel des gerhardtschen Liedwerkes rezipiert.
An anderer Stelle dieses Jahrbuches war bereits von den Waldgenossenschaften die Rede. Der Wald war seit dem Mittelalter ein wichtiger Bestandteil der Allmende und stand den Bewohnern der umliegenden Dörfer zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gleichwohl konnte aber niemand im Allmendwald beliebig schalten und walten. Denn eine unbeschränkte Rodung, Bejagung oder Beweidung der Waldflächen konnte dem Forst schweren Schaden zufügen, der letztlich alle Waldgenossen treffen würde. Deshalb hatte man schon früh in den entsprechenden Forstordnungen und Waldbriefen die Rechte und Pflichten der Waldgenossen festgelegt. Dabei benötigte man aber auch Personen, die über die Einhaltung der
Waldgesetze wachten und Verstöße vor das Waldgericht brachten. Oberste Exekutivorgane des Waldgerichts waren die sogenannten ,,Waldvögte" (auch „Schultheißen" oder „Waldmeister" bezeichnet). Diesen standen einer oder mehrere Unterbeamte zur Seite, welche die eigentliche Waldaufsicht besorgten und Waldfrevlern das Handwerk legten. Diese
Waldaufseher wurden in den ältesten historischen Quellen unter anderem als „Forstknechte", ,,Weidgesellen", ,,Waldmeier", ,,Bannwarte" oder ,,Waldschützen" bezeichnet. Später nannte man sie einheitlich „Gemeindewaldhüter". Ihnen soll dieser Aufsatz gewidmet sein.
Bis zum Reichseinkommensteuergesetz des Jahres 1920 unterlag die Einkommensteuer der Regelungskompetenz der einzelnen deutschen Bundesstaaten. Wer die badische Einkommensteuer des Jahres 1848 nachvollziehen will, muss sich zwangsläufig mit den revolutionären Bestrebungen jener Zeit speziell im Großherzogtum Baden auseinandersetzen, da die Einkommensteuer auf der Agenda der demokratischen Kräfte im Vormärz stand.
Am 23. Oktober 2005 wurde auf dem Gelände der Tagungsstätte der Evangelische Jugend in Neckarzimmern das Mahnmal zur Erinnerung an die am 22. Oktober 1940 deportierten badischen Juden der Öffentlichkeit übergeben. Auf einer frei zugänglichen Wiese des Tagungsgeländes bildet ein Betonfundament einen 25 mal 25 m großen Davidstern. Diese Bodenskulptur bietet Platz für Erinnerungssteine aus den 137 Deportationsorten. Bei der Übergabe umfasste es Steine aus 41
Orten. Das Neckarzimmerner Mahnmal ist die einzige Gedenkstätte in Baden-Württemberg, die an die landesweite Deportation am 22. Oktober 1940 erinnert. Es entstand und wächst weiter im Rahmen des ökumenischen Jugendprojekts
Mahnmal, das hier vorgestellt wird.
In der Öffentlichkeit wird vielfach die Ansicht vertreten, Juristen hätten sich nur ganz vereinzelt gegen das NS-Regime widersetzt. Dieser Eindruck ist nicht nur bezogen auf den aktiven Widerstand unzutreffend, sondern auch für den wesentlich breiteren Bereich der Widersetzlichkeit, der Opposition und Verweigerung im Alltag. Hier hat die zeitgeschichtliche Forschung die Kenntnis über die Einzelheiten widerständigen Verhaltens in letzter Zeit erheblich erweitert. Für den südwestdeutschen Bereich ist dies im wesentlichen der zur Universität Karlsruhe gehörenden Forschungsstelle Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten zu verdanken. Sie hat sich im Rahmen des vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekts „Justizgeschichte Badens und Württembergs, 1919–1953“ bereits
wiederholt mit dem Wirken badischer Juristen während der NS-Diktatur befasst.
Hier sind die starken Wurzeln deiner Kraft.
Friedrich Schiller, Wilhelm Tell (II,1)
Am 15. Oktober 1958 – also vor 50 Jahren –
ist Johannes R. Becher in Berlin gestorben. Er
war Kulturminister der damaligen DDR, Präsident
der Deutschen Akademie der Künste,
Ehrenbürger, Ehrendoktor, Ehrensenator,
hatte den Leninpreis und gleich zweimal den
Nationalpreis Erster Klasse erhalten; Grund
genug, ihn und sein Werk in der damaligen
BRD zu ignorieren. Ja, sein Werk; denn vor
allem war Becher ein Dichter.
Mit schrillen, grellen Gedichten im
expressionistischen Stil hatte er früh begonnen,
und in der Lyrik zeichnete er sich weiterhin
aus, auch wenn er sich gelegentlich im
epischen und dramatischen Genre versuchte.
Sein Werk ging aus Widrigkeiten aller Art hervor
und zog ihm weitere zu: zwei Prozesse
wegen literarischen Hochverrats, schließlich
die Emigration, aus der er in eben jene DDR
zurückkehrte, deren Hymne er dann auch
dichtete: „Auferstanden aus Ruinen …“ (Sie
trug ihm, zusammen mit dem Komponisten
Hanns Eisler, den zweiten Nationalpreis ein.)
Liberale Frömmigkeit
(2008)
Am 11. und 12. Januar 2008 fand im „Haus der Kirche“ in Bad Herrenalb die Tagung „Liberale Frömmigkeit. Zur Geschichte der süddeutschen Protestantenvereine im 19. Jahrhundert“ statt. Die Tagung wurde vom Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden und dem Verein für pfälzische Kirchengeschichte unter den Vorsitzenden Johannes Ehmann (Karlsruhe) und Klaus Bümlein (Speyer) gemeinsam organisiert und vorbereitet. Da es in der Geschichte des sogenannten „liberalen Südwesten“ im 19. Jahrhundert zahlreiche Parallelen und Querverbindungen gab, lag eine gemeinsame Untersuchung Badens und der Pfalz thematisch nahe, der in drei Hauptvorträgen und sechs Kurzreferaten nachgegangen wurde. Die Tagung beschäftigte sich mit grundlegenden Fragen zum kirchlichen Liberalismus im 19. Jahrhundert, von denen ausgehend die Protestantenvereine und deren liberale Epiphänomene untersucht wurden. Schließlich sollten neben der primär historischen Fragestellung der Tagung auch die Auswirkungen des kirchlichen Liberalismus bis in die heutige Zeit thematisiert werden.
Am 23. Juli 1808 erhielt Großherzog Karl
Friedrich von Baden den Besuch des französischen
Gesandten in Baden, Auguste de
Talleyrand, ein Vetter des ehemaligen Außenministers
Talleyrand. Er wünschte im Auftrag
Napoleons unter Hinweis auf den Rheinbundvertrag,
wonach „jeder Krieg […] den einer der
kontrahierenden Theile zu führen haben
könnte, für alle zur gemeinsamen Sache wird“,
die Bereitstellung eines Infanterieregiments.
Talleyrand erklärte, dass Frankreich für den
Unterhalt der Truppen aufkommen würde,
sodass Baden nur den Sold zu bezahlen hätte.
Dennoch sah der Großherzog erhebliche Kosten
auf Baden zukommen, da seine Soldaten in
Friedenszeiten an elf Monaten des Jahres zu
Hause waren und nicht besoldet wurden.
Vor genau 60 Jahren, als nämlich im März
1948 der Bürgermeister und Landtagsabgeordnete
Gottlieb Reinbold aus Ottoschwanden
(1. Vorsitzender) und Geistl. Rat Pfarrer Josef
Siebold aus St. Märgen (2. Vorsitzender)
den Bund „Heimat und Volksleben“ damals
unter der Bezeichnung: „Arbeitsgemeinschaft
Schwarzwälder Volksleben“ gründeten – mit
der Geschäftsführung wurde Dr. Karl Motsch
betraut – konnten sie nicht ahnen, welche Entwicklung
dieser Verband nehmen würde.
Bereits 1947 hatten sich Josef Fischer aus
Waldkirch, Professor Dr. Johannes Künzig aus
Freiburg, Hauptlehrer Albert Reinhardt aus
Mühlenbach und Dr. Karl Motsch aus Freiburg
um die Gründung dieser Arbeitsgemeinschaft
bemüht. Ein Treffen mit Professor Hermann
Erich Busse, dem Vorsitzenden der Vereins
„Badische Heimat“ brachte wenig Ermunterung.
Seiner Meinung nach war die Schwarzwälder
Volkstracht endgültig vom Aussterben
bedroht. Man ließ sich nicht entmutigen und
beschloss, zum Jahresbeginn den „Hohen
Herren“ in Freiburg, dem Staatspräsidenten Leo
Wohleb, mit einem „Neujahrsbesuch“ die Aufwartung
zu machen. Voller Begeisterung
sicherte dieser seine Unterstützung zu und bat
den Landtagspräsidenten Dr. Person bei der
Gründung einer Organisation behilflich zu sein.