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Bis heute ist die Rolle des habsburgischen Herrschers Maximilians I. gegenüber den Juden des Heiligen Römischen Reichs umstritten. Zumeist wird ihm eine eher negative Rolle bescheinigt, und zwar im Unterschied zu der „Judenpolitik“ seines Vaters Friedrich III. und der seines Enkels Karl V. Wenn man sich die überlieferten persönlichen Äußerungen des Königs wie auch die Reaktionen der christlichen wie jüdischen Bevölkerung vor Augen hält, stößt man schnell auf Widersprüche, die nicht ohne Weiteres aufzulösen sind.
Die Persönlichkeit, die im Mittelpunkt der hiesigen Ausstellung steht, Josel von Rosheim, war mir – wie ich gestehen muss – noch nicht bekannt, als ich mich vor über 25 Jahren näher mit der Geschichte der Juden im mittelalterlichen Elsass zu beschäftigen begann. In diesem Zusammenhang bin ich aber relativ rasch auf die Josel-Biographie aus der Feder von Selma Stern-Taeubler gestoßen, die nach wie vor eine lohnende Lektüre darstellt. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus gesehen, wurde sie jedoch inzwischen durch Chava Fraenkel-Goldschmidts Buch – so der übersetzte Titel – „Die Historischen Schriften Josephs von Rosheim“ etwas in den Schatten gestellt. Erfreulicherweise ist dieses ursprünglich auf Hebräisch verfasste Werk der im März 1995 verstorbenen Forscherin aus Jerusalem seit 2006 auch in einer englischen Ausgabe verfügbar.
Als Josel von Rosheim 1530 in Augsburg auf dem Reichstag auftrat, um die Judenschaft im römisch-deutschen Reich vor den Angriffen des Konvertiten Antonius Margerita zu verteidigen, war er bereits zur Führungsfigur geworden. 1529 bei einer Versammlung der Rabbiner und Gemeindevorsteher in Günzburg zum Schtadlan, zum ‚Vorgänger und Befehlshaber der Juden im Reich‘ gewählt, war es ihm gelungen, mit den dort entstandenen Günzburger Takkanot, einem 10-Punkte-Vorschlag zur Regelung des jüdischen Lebens, die dem Kaiser vorgelegt werden sollten, eine grundsätzliche Übereinkunft zu finden, um den Vorwürfen
zu begegnen. Zwar erreichten sie den Kaiser nicht mehr, da der Reichstag bereits zum Abschluss gekommen war, aber die langfristige Wirkung ist nicht zu übersehen: Rosels Bemühungen mündeten schließlich in das berühmte Privileg von Speyer von 1544, in dem der Judenschaft des Reiches umfassender Rechtsschutz gewährt wurde – „das freiheitlichste und großzügigste Privileg, das je den Juden gegeben worden ist“, urteilte Selma Stern: Es bestätigte die bisher verliehenen Privilegien, gestand sicheres Geleit zu, verbot die Schließung von Synagogen und die Vertreibung, schützte gegen die Ritualmordbeschuldigung, erlaubte höhere Zinsen für Kredite und legte fest, dass kein Judenzeichen außerhalb der Wohnorte getragen werden musste.
Die Johanniter von Heimbach
(2016)
Völlig vom Erdboden verschwunden – dieses Schicksal widerfuhr mancher
geistlichen Einrichtung am Oberrhein, trotz jahrhundertelangen Wirkens, trotz nicht geringer Bedeutung innerhalb ihres Ordens, auch über die Region hinaus. Einer dieser extremen Fälle ist das Johanniterhaus Heimbach in der Südpfalz. Wer sich an eine moderne Pfalzkarte oder ein Ortsverzeichnis setzt, wird den Namen Heimbach (und seine Variante Haimbach) vergeblich suchen. Der Platz am Rande der Gemarkung von Zeiskam, an der Grenze der Kreise Germersheim und Südliche Weinstraße, liegt heute im wahrsten Wortsinn auf der grünen Wiese. Manche Fehlzuweisung, manches Missverständnis ist dadurch entstanden.
Norm und Praxis der religiösen Lebensform in Waldkirch bis zur Aufhebung der Frauengemeinschaft 1431
(2016)
In Waldkirch im Elztal gründeten Burchard I. und seine Frau Reginlind vermutlich zwischen 918 und 926 das Kloster St. Margarethen und setzten dort ihre Tochter Gisela als Äbtissin ein. Außer der Äbtissin Gisela wurde aber offenbar kein Mitglied der Familie in Waldkirch bestattet. Die Herzogsfamilie förderte in Schwaben die Männerklöster Einsiedeln, Reichenau und Hohentwiel sehr viel mehr als ihre Gründung Waldkirch oder andere Frauenkonvente wie Zürich oder Säckingen. Ein Hauskloster oder Grabkloster im klassischen Sinne wurde daher in Waldkirch nicht etabliert. Burchard II. von Schwaben und seine Frau
Hadwig tradierten das Kloster angesichts ihrer Kinderlosigkeit an Otto III., einen Verwandten Hadwigs. Dieser wurde ein Nutzungsrecht auf Lebenszweit zugesichert. Nach dem Tod der Herzogin erhob Otto III. 994 die burchadingische Gründung durch königliche Privilegierung in den Status eines Reichsklosters. Die Vorsteherin wurde zur Reichsäbtissin und das Kloster erfreute sich reger ottonischer Förderung und wurde in die Memoriapflege für die ottonische Familie eingebunden. Die Äbtissin des Klosters Waldkirch wurde noch 1275 zusammen mit den Vorsteherinnen von Zürich und Säckingen im Liber decimationis, einem Verzeichnis der Konstanzer Diözese über Abgaben für den päpstlichen Stuhl, als abbatissa regalis geführt.
„Was sollen hier die hornblasenden Jäger?“ fragt Bernhard von Clairvaux in seiner berühmten Apologie an Abt Wilhelm von Saint-Thierry, in der er seine Ablehnung von figürlichem Bauschmuck in Klöstern zum Ausdruck gebracht hat. Es sind nicht nur die Darstellungen von Jägern, nach deren Sinn und Zweck Bernhard sucht. Sein Interesse gilt auch der Bedeutung kämpfender Krieger, wilder Löwen, widernatürlicher Zentauren oder halbmenschlicher Wesen. Angesichts zahlreich erhaltener Abbildungen von hornblasenden Jägern, die an Außenwänden von romanischen Kirchen zu Fuß oder auf einem Pferd meist mit Hunden einem oder mehreren Tieren hinterherjagen, wird auch der heutige Betrachter nach dem Sinn dieser scheinbar profanen Darstellungen an kirchlichen Bauwerken fragen.
Die Anfänge der Reichenauer Buchmalerei im IX. Jahrhundert sind lange von St. Gallen aus definiert worden. Dort arbeitete – nach Adolf Merton – ab etwa 825 die ,Wolfcoz-Gruppe‘, die aufwendig ornamentierte Handschriften herstellte, im Lauf des Jahrhunderts ihre klassische Ausprägung fand und gegen Ende der Karolingerzeit einen exuberanten Spätstil hervorbrachte. Die Reichenau übernahm – nach dieser Auffassung – in der ersten Hälfte des X. Jahrhunderts mit dem Homiliar Karlsruhe Aug. XVI einen Teil dieser Ornamentik und fand mit dem Evangelistar Darmstadt 1948, dem „Gero-Codex“, vor 969 ihren eigenen Stil. Was den sanktgallischen Teil dieses grob skizzierten Gesamtbildes betrifft, so hat diesen Anton von Euw vor wenigen Jahren denkmalhaft beschrieben.
Die Analyse von Nutzungszahlen und die darauf basierende
Berechnung einiger spezieller Indikatoren ermöglicht es, eine bestehende oder
neu eingeführte Etatverteilung noch praxisnäher und effizienter zu gestalten. Die
dazu notwendigen Schritte werden im Aufsatz mit Hilfe aktueller Daten aus der
Badischen Landesbibliothek erläutert.
Die Straßburger Fischerzunft
(2015)
Die Straßburger Fischerzunft – mit zeitweise bis über 200 Mitgliedern – war eine der mächtigsten Zünfte am Rhein, deren Einfluss im Süden bis Basel und im Norden bis in die Pfalz reichte. Ihre Entstehung geht vermutlich bis ins 12./13. Jahrhundert zurück, die erste erhaltene Zunftordnung, der vischer recht zu Straszburg, stammt aus dem 14. Jahrhundert. Dennoch gibt es bis heute keine zusammenfassende Darstellung dieser Berufsorganisation. Die Darstellung der badischen Fischerzünfte von Stromeyer (1910) für die rechte Rheinseite hat bisher kein Pendant im Elsass gefunden.