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Der 200. Geburtstag des Vereins für Geschichte
und Naturgeschichte der Baar im Jahre 20051 gibt
den Anlass, die Rolle von Villinger Forschern und
Mitgliedern des Vereins einmal näher zu untersuchen. Welchen Stellenwert hatten die Vereinsmitglieder aus Villingen im Baarverein in den vergangenen zwei Jahrhunderten? War der Baarverein
ein allein auf Donaueschingen bezogener Verein?
Seit wann gab es in Villingen Geschichtsvereine
und welche Stellung nahmen diese gegenüber dem
Baarverein ein. Diese Fragestellungen sollen bei der
Untersuchung des Themas behilflich sein. Auch
soll auf die Forscherpersönlichkeiten selbst, ihre
Herkunft und ihre Arbeitsgebiete, eingegangen
werden. Die Untersuchung erstreckt sich bis zum
Ende der 1980er Jahre.
Das Stadtarchiv Ludwigsburg erhielt 1998 von den Erben des Ludwigsburger
Architekten Friedrich Hausser dessen nachgelassene Architekturzeichnungen als
Schenkung. Damit besitzt das Stadtarchiv, neben der Sammlung Baumgärtner
und den Unterlagen Otto Eichens, einen dritten, für die Baugeschichte Ludwigsburgs wichtigen Architektennachlass. In der Hinterlassenschaft Friedrich Haussers befinden sich auch einige bemerkenswerte Materialien zu dem von ihm entworfenen Aussichtsturm am Salonwald. Grund genug, im folgenden Aufsatz
näher auf dieses inzwischen vergangene Wahrzeichen Ludwigsburgs einzugehen.
Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs ergaben sich auch für die
Gewerbeschule Offenburg einschneidende Veränderungen.
Neben der Aufarbeitung der menschlichen und materiellen Schäden eröffnete sich Chance eines demokratischen Aufbruchs. Der
neue Staat führte eine Vielzahl an Reformen durch, die tief in das
Gefüge der Schule eingriffen. Ein Gesetz vom 24. März 1924
reihte die Gewerbe- und Handelsschulen in die Gruppe der Fachschulen ein, beließ es aber für die gewerblichen Fortbildungsschulen beim Alten. Diese Trennung der Gewerbeschulen von den
Fortbildungsschulen war auch die Folge einer höheren Qualifikation der Lehrer der Gewerbeschulen, die seit 1922 an der TH Karlsruhe zum Dipl.-Ing., Abteilung „Gewerbelehrfach", ausgebildet
wurden. Beide Maßnahmen führten zu einer deutlichen Aufwertung der Gewerbeschulen.
Als vor nunmehr 100 Jahren die „katholische Kirchensteuervertretung“ erstmals im Kornhaus der Stadt Freiburg zusammentrat, hatte diese „steuerbewilligende Versammlung“ die Aufgabe, in Baden das Besteuerungsrecht der katholischen Kirche auf Diözesanebene einzuführen und damit eine Vorreiterrolle für Deutschland zu übernehmen. Während es bisher nur eine Ortskirchensteuer gab, die örtliche kirchliche Bedürfnisse wie die Unterhaltung und den Neubau von Pfarrkirchen und Pfarrhäusern, die Anschaffung und Unterhaltung von Kultgeräten sowie die Bezahlung der niederen kirchlichen Bediensteten, insbesondere der Küster und Organisten zu finanzieren hatte, sollte nunmehr nach dem staatlichen Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend vom 18. Juni 18922, der überregionale Finanzbedarf durch Steuern finanziert werden, insbesondere der Aufwand für die obersten kirchlichen Landesbehörden, eine Aufbesserung gering besoldeter Kirchendiener und der Aufwand für Ruhe- und Unterstützungsgehälter der geistlichen und kirchlichen Beamten.
,,Mörder" waren sie fast alle nicht, denn ihre braunen Kollegen von der Paragraphenfront hatten rechtzeitig im Krieg das Strafgesetzbuch geändert - kurz nach dem Überfall auf die Sowjetunion. Und nach dem Krieg hatten diese Experten, nunmehr in Bonn, wieder alles so arrangiert, dass man sie allenfalls als „Gehilfen" belangen konnte. ,,Täter" waren nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur die Herren Hitler, Hirnmler, Heydrich - denn die waren schon lange tot. Nur diese Haupttäter hätten grundsätzlich aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Alle anderen, soweit sie nicht Exzesstäter waren, töteten nur „auf Befehl" und waren damit keine Mörder. Schon früh, gleich nach dem Krieg, wurde auf die unvorstellbaren Verbrechen des Berufsstandes hingewiesen, der schon kraft seines Berufseides diese Taten nicht hätte begehen dürfen. Dem Nürnberger Prozess 1946 folgten einige Prozesse gegen bestimmte Gruppen, u.a. gegen Ärzte. Aus dem Nürnberger Ärzteprozess stammen die Unterlagen, die im März 1947 in Heidelberg veröffentlicht wurden (Alexander Mitscherlich und Fred Mielke, Das Diktat der Menschenverachtung). In der Dokumentation ging es um die Tätigkeit von 23 SS-Ärzten und deutschen Wissenschaftlern: Medizinische Versuche in den Lagern, das „Euthanasie"-Programm und die „Jüdische Skelettsammlung für das Anatomische Institut der Reichsuniversität Straßburg". Der rassistische Alltag der Erbgesundheitsgerichte mit zehntausenden Verfahren kam dabei nicht vor.
Hilfsbedürftige Personen und Mitbürger hat es zu jeder Zeit und sicherlich in jeder Gemeinde gegeben. Was heute die Städte und Gemeinden unter den vielfältigen Gesetzen der Sozialhilfe, dem Sozialgesetzbuch (SGB) mit Wohngeldgesetz, Pflege-Versicherungs-Gesetz, Bundesversorgungsgesetz (BVG), Hartz IV u.a.m. ihren Bürgern an Unterstützung zukommen lassen (müssen), wurde noch vor wenigen Jahrzehnten aus diversen Unterstützungskassen, Stiftungen, Spenden, aber auch durch direkte Unterstützung der jeweiligen Stabs- oder Gemeindekasse finanziert. Was Armut bei uns noch vor ca. 70 bis 80 Jahren bedeutete, das können sich die meisten heutigen Bürger kaum noch vorstellen. Hunger, Krankheit, Obdachlosigkeit, das waren schon immer die drei wichtigsten Kriterien, die das Einschreiten der Gemeinde oder einer sonstigen Hilfsorganisation erforderten. Die aus der alten „Herrschaft Staufenberg" hervorgegangene ehemalige ,,Stabsgemeinde" Durbach, auch „Samtgemeinde" genannt, hatte verschiedene Möglichkeiten, um hilfebedürftige Mitbürger zu unterstützen.
Organisierte Heimatpflege hat im deutschen Südwesten eine rund ein Säkulum
umfassende Tradition. Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische
Heimat, beide „Kinder" der um 1900 einsetzenden „Heimatschutzbewegung",
feierten in diesem Jahr jeweils ihr 100-jähriges Bestehen. Bescheiden nimmt
sich da die Geschichte des Arbeitskreises Heimatpflege Regierungsbezirk Karlsruhe
aus, der seit nunmehr 25 Jahren im Nordwesten des Bundeslandes Baden-Württemberg
das Ziel verfolgt, all jene Kräfte zu fördern und zu bündeln, denen es um
die Förderung des Geschichtsbewusstseins, den Erhalt von Traditionen, den Denkmal-
und den Naturschutz geht. Regierungspräsident Dr. Trudpert Müller (1920-1991), der erste von mittlerweile fünf Vorsitzenden des Arbeitskreises - seit der
Gründung 1984 steht immer der jeweilige Leiter oder die Leiterin des Regierungspräsidiums
Karlsruhe an der Spitze des AK Heimatpflege -, formulierte es so: ,,Seit
seiner Gründung haben sich der Arbeitskreis und alle in ihm zusammengeschlossenen
Vereinigungen zum Ziele gesetzt, das Heimatbewusstsein von unten her zu
stärken, von der örtlichen Ebene her, von dort, wo die Traditionen gewachsen
sind, wo sich Geschichte realisiert hat."
Organisierte Heimatpflege hat im deutschen
Südwesten eine rund ein Säkulum umfassende
Tradition. Der Schwäbische Heimatbund
und der Landesverein Badische Heimat,
beide „Kinder“ der um 1900 einsetzenden
„Heimatschutzbewegung“, schicken sich in
diesem Jahr an, jeweils ihr 100-jähriges
Bestehen zu feiern. Bescheiden nimmt sich da
die Geschichte des Arbeitskreises Heimatpflege
Regierungsbezirk Karlsruhe aus, der seit
nunmehr 25 Jahren im Nordosten des Bundeslandes
Baden-Württemberg das Ziel verfolgt,
all jene Kräfte zu fördern und zu bündeln,
denen es um die Förderung des Geschichtsbewusstseins,
den Erhalt von Traditionen, den
Denkmal- und den Naturschutz geht. Regierungspräsident
Dr. Trudpert Müller (1920–
1991), der erste von mittlerweile fünf Vorsitzenden
des Arbeitskreises – seit der Gründung
1984 steht immer der jeweilige Leiter oder die
Leiterin des Regierungspräsidiums Karlsruhe
an der Spitze des AK Heimatpflege –, formulierte
es so: „Seit seiner Gründung haben sich
der Arbeitskreis und alle in ihm zusammengeschlossenen
Vereinigungen zum Ziele gesetzt,
das Heimatbewusstsein von unten her zu
stärken, von der örtlichen Ebene her, von dort,
wo die Traditionen gewachsen sind, wo sich
Geschichte realisiert hat.“
Der Arbeitskreis entstand im Frühjahr 2000 auf Anregung von Frauen aus dem Schwenninger Heimatverein (Frau Mutschler, Frau Krüger) in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule (Frau
Dr. Pache) und dem Stadtarchiv (damals noch Frau Kottmann) mit dem Ziel, Frauengeschichte(n) aus Schwenningen und Villingen zu sammeln, zu dokumentieren und ins öffentliche Bewusstsein zu
bringen.
Der Appenzeller Landhandel
(2006)
Im Jahre 1715 musste sich Josue Scheuss wegen aufrührerischer Rebellion an der landsgemeind verantworten. Er meinte, man habe heimliche Kundtschaft eingenommen, es gehe anfangen zue, wie es in dem Toggenburg zuegangen seye, es seyen die Herren in Herisau nur zusammen
zum Saufen und Prassen. Man möchte, wann man nicht wehren wusste, endtlich gar um Frey hext
kommen. Scheuss warf der Obrigkeit Spitzelei vor und fürchtete sich vor dem Verlust der
Freiheit. Einen Monat später wurde Bartli Schläpfer verurteilt, weil er den Landammann
geduzt und diesem ins Gesicht gesagt hatte: Du Landammann, sag nun, sehen wie was weist
mehr. Er soll schweigen, er dürfe auch reden. Es dürfe nur noch ein einziges Landbuch geben.
Schläpfer kümmerte sich nicht um Hierarchien und bestand auf seiner Redefreiheit. Er
knüpfte an die Opponenten des 17. Jahrhunderts an, die gegen die Führung von mehreren Landbüchern gekämpft hatten. Das Landbuch war so etwas wie die Verfassung des
Orts, war jedoch nicht systematisch aufgebaut. Die Obrigkeit hatte verschiedene Exemplare anfertigen lassen und interpretierte diese nach ihrem Gutdünken. Der Urnäscher
Jacob Jäger hatte ebenfalls mächtig »ausgerufen«: Wer für die Obrigkeit die Hand hebe,
dem solle man diese abhacken. Antoni Ramsauer hatte es gar gewagt, einen Grasbüschel
auf die Landsgemeindebühne, den Stuhl, zu werfen.