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Im „Grundkurs Theologie“, einer Bildungsinitiative der badischen Landeskirche, wurde ich von einer Kirchengemeinderätin aus Heinsheim a. N. auf einen Katechismus aufmerksam gemacht, von dessen Existenz man wisse, der aber seit Jahren (vielleicht sogar Jahrzehnten) verschollen sei. In einer im „Grundkurs“ vorgelegten kleinen Gemeindegeschichte wurde das zum Katechismus Einschlägige (teilweise) aus Kirchenbüchern und Ortschroniken zusammengetragen, darunter auch der Titel
des besagten Katechismus: Kinderlehr oder: Katechistische Unterweisung für die in dem Hochadligen Flecken Heinsheim sich befindende Jugend. Ein Ergebnis dieser Forschungen war freilich auch der zu vermutende Verlust eines Unikats – schmerzlich
aus gleich mehreren Gründen: So schien von Interesse, als wie originell im Gesamtspektrum der südwestdeutschen katechetischen Tradition ein für den topographischen Mikrokosmos eines reichsritterschaftlichen Dorfes geschaffener Katechismus einzuschätzen sei.
Wenn das praktisch-theologische Seminar der Universität am 25. Januar 1838 durch Erlass der Staatsregierung ins Leben gerufen wurde, dann ist zu bedenken, dass diese Gründung zunächst einzuzeichnen ist in die Geschichte der praxisorientierten Seminargründungen an der (nach 1803) neuorganisierten Universität Heidelberg im sich selbst (neu) organisierenden und konstituierenden badischen Staat nach 1803 bzw. 1806. Zu erwähnen ist insbesondere die Gründung des Philologisch-Pädagogischen Seminars 1807, das der Etablierung des Lehrerberufs dienen sollte. Wesentlich waren hier (neben denen Friedrich Creuzers) die Impulse des Theologen Friedrich Heinrich Christian Schwarz. Die berufliche und akademische Differenzierung führte zwar bereits 1811 zur Aufspaltung des philologischen und pädagogisch-katechetischen Bereichs (letzteres unter Schwarz), aber auch zum Entschluss des (damals zuständigen) Innenministeriums, dass auch ein „theologisch-homiletisches“ Seminar eingerichtet werden solle.
Im Jahr 2021 feiert die Evangelische Landeskirche in Baden nicht nur das Jubiläum ihrer Union, sondern auch 50 Jahre rechtlicher Gleichstellung im Pfarramt. Denn am 27. April 1971 wurde mit einem simplen, heute fast banal erscheinendem Satz Geschichte geschrieben: Pfarrer im Sinne der Grundordnung ist auch die Pfarrerin. Damit beendete die Landessynode 55 Jahre rechtlich legitimierter Diskriminierung von Theologinnen in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ein langer und steiniger Weg von der erstmaligen Zulassung einer Frau zu den theologischen Examina im Jahr 1916 bis zur ersten offiziellen badischen Gemeindepfarrerin im Dezember 1971. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst die grundlegenden Voraussetzungen zur Entstehung eines Theologinnenamtes, bevor die ersten Entwicklungsschritte dieses Amtes in Baden in Anlehnung an die Biographien von drei frühen badischen Theologinnen in den Blick genommen werden. Die Diskussion zwischen Landesbischof Julius Bender und Doris Faulhaber als Vertreterin des badischen Theologinnenkonvents im Zuge der Neuordnung der Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg wird in einem eigenen Abschnitt vertiefend betrachtet. Im weiteren Verlauf werden
die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bis 1971 vorgestellt.
Bereits im September 1945, nur rund vier Monate nach Kriegsende, erschien das Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBL.) der Badischen Landeskirche wieder – die erste Ausgabe vom 13. September 1945 umfasste lediglich drei Seiten: einziger Inhalt war der erste Brief des badischen Landesbischofs Julius Kühlewein an alle evangelischen Gemeinden, den er schon am 26. Juni 1945 verfasst hatte. Die letzte Ausgabe des Gesetzes und Verordnungsblattes vor dem Kriegsende war am 11. November 1944 in Karlsruhe veröffentlicht worden. Nach den schweren Bombenangriffen auf Karlsruhe am 27. September und am 4. Dezember 1944, bei denen auch das Dienstgebäude des Oberkirchenrates in der Blumenstraße schwer beschädigt worden war, konnte das Gesetzesblatt nicht mehr hergestellt werden. Das Gesetzes- und Verordnungsblatt gehörte zu den ersten Publikationen, die die US-Amerikaner in ihrer Besatzungszone genehmigten. Auf der letzten Seite trug das GVBl. in den ersten Nachkriegsjahren den Lizenzvermerk der US-Besatzungsbehörde Mit Genehmigung der Publications Control 7.8.45 beziehungsweise später Mit Genehmigung der Publications Control Nr. 4785. Die ersten Ausgaben des Gesetzes- und Verordnungsblattes der Evangelischen Landeskirche in Baden sind ein beeindruckendes atmosphärisches Zeugnis über die Sorgen und Nöte jener ersten Nachkriegsjahre.
Berichte aus den Kirchenbezirken sind für die kirchliche Zeitgeschichtsforschung auch in Baden von großer Bedeutung, geben sie doch oft ein sehr ausführliches, durchaus selbstkritisches und beinahe flächendeckendes Bild der Landeskirche in
einer bestimmten Epoche ab. Der hier vorliegende Bescheid des Oberkirchenrates vom Juli 1982 behandelt die Hauptberichte der Bezirkssynoden, die 1981 zum Thema „Amtshandlungen der Kirche als Herausforderung zu missionarischem Handeln“ getagt hatten. Es ist der erste Bescheid in der Ära von Landesbischof Klaus Engelhardt (1980–1998) und gleichzeitig für lange Zeit der letzte Bescheid des Oberkirchenrates auf die Berichte aus den Bezirkssynoden. Das nächste Mal gab es einen solchen Bescheid erst wieder 1995 zum Sonderthema der Synoden „‚… Als Mann und als Frau‘ – in Kirche und Gesellschaft“. Bis 1963 waren diese Bescheide und die Themen der Bezirkssynoden allgemein-kirchlich gehalten, später gab es dann spezifische Fragestellungen. Aufgrund der Thematik bieten die Berichte von 1981 ein interessantes Bild der volkskirchlichen Situation in Baden zu Beginn der 1980er, das zwischen scheinbarer Stabilität („Beim Sterben ist die Welt noch in Ordnung“) und deutlichen
Krisensymptomen oszillierte.
Wer sich in Heidelberg aus der Altstadt kommend zu Fuß auf den Weg zum Predigerseminar der Evangelischen Landeskirche in Baden, dem Petersstift, begibt, erfährt die Möglichkeit der Begegnung, und zwar unmittelbar auf der Alten Brücke: Eine
Begegnung mit einem illustren Zeugnis der Stadt- und Staatsgeschichte, aber auch der jüngeren Kirchengeschichte, mit Themen des Staatsrechts und der Theologie.
Freiburg ist die Hauptstadt der Caritas in Deutschland. Gleich vier Caritasverbände haben hier ihren Sitz: Der Deutsche Caritasverband mit der Katholischen Hochschule in der Karlstraße. Der Caritasverband Freiburg – Stadt in der Herrenstraße mit seinen über die ganze Stadt verstreuten Einrichtungen. Der Caritasverband für den Landkreis Breisgau – Hochschwarzwald und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg (Diözesan-Caritasverband) haben ihren Sitz im Weihbischof-Gnädinger-Haus am Ortseingang von Lehen. Monsignore Bernhard Appel war von 1992 bis 1997 Stellvertreter des Diözesan-Caritasdirektors und von 1997 bis 2017 Diözesan-Caritasdirektor. Er lebt im Ruhestand in Freiburg-Littenweiler. In diesem Beitrag soll von der Arbeit des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg in den zurückliegenden 30 Jahren berichtet werden. Dazu will ich zuerst die Arbeit der badischen Caritas in die Geschichte der katholischen Kirche und Entwicklungen in der Erzdiözese Freiburg einordnen und sodann einige Arbeitsfelder und Entwicklungen beschreiben.
Es war richtig heiß in Freiburg am 3. Mai 1990, als wir, Familie Dinges, in Freiburg angekommen sind. Angekommen aus Russland als Aussiedler. Das Wort Aussiedler habe ich eigentlich noch nie gemocht, das hat etwas Negatives in meinem Verständnis. Wir waren jung, euphorisch und optimistisch. Also positiv gestimmt und voller Elan und Zuversicht haben wir in
Freiburg, unserer neuen Heimat, Fuß gefasst. Wir, das waren meine Schwiegereltern Johannes und Maria Dinges, mein Ehemann Alexander und ich Alla Dinges sowie unsere Töchter Olga (damals 5) und Anna (damals 2,5 Jahre jung).
Wie lange waren Sie Lehrer am DFG? Von 1989 bis 2012 war ich als französische, verbeamtete Lehrkraf am DFG tätig. Meine
Fächer sind Geographie, Geschichte und Politik, eine unteilbare Kombination in Frankreich. 2012 wurde ich pensioniert, blieb aber weiterhin der Schule verbunden und wurde gelegentlich für Vertretungen »reaktiviert«.