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In PANTALE0NS Prosopographia, gedruckt 1566 in Basel, findet sich im 3. Band die erste Biographie Glareans, wenige Jahre nach seinem Tod veröffentlicht. Dem in der lateinischen Fassung erwähnten Familiaris-Titel maß PANTALEON offenbar wenig Bedeutung zu, da er in der 1570 erschienenen deutschen Übersetzung die gewiss weitergehende familiaritas mit einer guten Freundschaft gleichsetzte. Sicherlich hatte die familiaritas eine darüber hinausgehende rechtliche Bedeutung; sie war mehr als
eine, modern gesprochen, ehrende Auszeichnung wie etwa ein Orden. Allerdings liegen Untersuchungen zu diesem Begriff, zumal für Deutschland im 16. Jahrhundert, nicht vor; Aussagen über die Bedeutung der familiaritas können daher nur mit aller Vorsicht gemacht werden. Die Forschungen von HANS SCHADEK beziehen sich auf die Familiaren der sizilischen und aragonischen Könige in der Zeit vom 12. bis zum beginnenden 15. Jahrhundert. Für Glarean scheint die Ernennung zum Familiaren, wahrscheinlich im Jahre 1544, eine Fortsetzung und Steigerung seiner Beziehungen zum Hof der habsburgischen Kaiser gewesen zu sein, die mit seiner Krönung zum poeta laureatus auf dem Reichstag 1512 in Köln durch Maximilian I. begann.
Die historische Kriminalitätsforschung in Deutschland hat in den letzten zehn Jahren ihren Rückstand zu den Nachbarländern teilweise aufholen können. Die Zahl der Forschungsüberblicke ist bereits recht groß, mittlerweile liegt auch die erste kompakte Einführung in dieses Forschungsfeld vor. Die Beschäftigung mit Devianz, mit abweichendem menschlichen Verhalten, hat sich als geeignet herausgestellt, neben Herrschaftsstrukturen auch das Alltagsleben unserer Vorfahren zu erforschen. Diese Arbeit will über die Analyse der Gerichtsakten eines Falles einen Beitrag zur Kriminalitätsgeschichte Freiburgs leisten. Die Grundlage der Untersuchung bilden dabei die Verhörprotokolle, die sich im reichen Criminalia-Bestand des Freiburger Stadtarchivs (StadtAF) befinden. Zudem wurden die Ratsprotokolle des betreffenden Zeitraumes und das Freiburger Vergichtbuch herangezogen. Aus dem Studium dieser Akten soll der Fall zuerst in seinen wesentlichen Zügen rekonstruiert werden. Es handelt sich dabei um einen Einbruchsdiebstahl, der aber einige ungewöhnliche Begleitumstände aufweist und bisher kaum umfassend gewürdigt wurde.
(Kein) Ende der Debatte?
(2016)
Bei diesem Thema kann man sehr leicht sehr viel falsch machen – gerade jemand, der als katholischer Kirchenbeamter von vornherein unter dem Verdacht steht, parteiisch zu sein: Der Bistumsarchivar, der über einen Erzbischof spricht, kann doch eigentlich nichts anderes betreiben als Heiligengeschichtsschreibung? Wenn er hingegen versuchen wollte, unparteiisch zu sein, dann liefe er Gefahr, in die andere Richtung zu weit zu gehen, zu kritisch zu urteilen und letztlich das eigene Nest zu beschmutzen. Zumindest könnte dies aus katholisch-kirchlicher Sicht so wahrgenommen werden. Daher habe ich mich dazu entschieden, nicht direkt über Gröbers Verhältnis zum Nationalsozialismus zu sprechen, sondern über die Debatten, die darüber geführt wurden und werden. Das könnte als Drückebergerei verstanden werden, bietet sich so natürlich die Möglichkeit, auf eigene Stellungnahmen zu verzichten und nicht unbedingt die eine oder die andere Sichtweise zu vertreten. Andererseits besteht hierdurch aber die Chance, auch solche Perspektiven vorzustellen, die nicht die eigenen sind: Ich kann also die eine oder andere besonders Gröber-kritische Äußerung wiedergeben, umgekehrt aber auch solche Stimmen zu Gehör
bringen, die Gröber vielleicht sogar zu unkritisch verteidigen.
Der Theologe, Priester und Universitätsprofessor Engelbert Krebs wurde am 4. September 1881 in Freiburg geboren. Er war ein Sohn des Bankiers Eugen Krebs und seiner Frau Jenny, geborene Komp, die seinen Vater während seiner Studienzeit in Aachen kennengelernt hatte. Neben einer großen Zahl Freiburger Verwandter gab es so auch einen niederländischen Familienzweig. In Freiburg ging Engelbert Krebs nicht nur auf das Großherzogliche Gymnasium (heute Berthold-Gymnasium), sondern er studierte hier auch Theologie. Von 1906 bis 1908 war er Kaplan in Oberkirch in der Ortenau. Danach verbrachte er von 1908 bis 1910 eine weitere Studienzeit in Rom im Campo Santo. Mit einer in dieser Zeit angefertigten Arbeit erwarb er in Freiburg zusätzlich den Doktortitel in Theologie, nachdem er bereits 1903 dort zum Dr. phil. promoviert worden war. 1911 erhielt er die venia legendi für Scholastik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und übernahm dort 1915 eine a.o. Professur für Dogmatik. 1918 erhielt Krebs den Ruf auf den ersten dogmatischen Lehrstuhl in Freiburg und wurde ordentlicher Professor.
Die Stadt Freiburg feiert Reinhold Schneider. Am heutigen Tag wäre er hundert Jahre alt geworden. Freilich, schon der Gedanke, Schneider hätte in Ruhe und Frieden das erreicht, was man ein „gesegnetes Alter" nennt, ist abwegig: zu einem literarischen oder philosophischen Patriarchen von der Art Russells, Julien Greens, Ernst Jüngers oder Gadamers fehlte dem zeitlebens angefochtenen und kränkelnden Mann so gut wie alles. So hatte es wohl seine Richtigkeit - wenn man denn im
Biographischen überhaupt von „Richtigkeiten" sprechen kann-, dass sein Leben bereits in der Mitte des Patriarchenalters abbrach: nach einem Sturz auf der Straße starb Reinhold Schneider am 6. April, dem Ostersonntag des Jahres 1958, im Loretto-Krankenhaus in Freiburg an Gehirnblutungen, noch nicht ganz 55 Jahre alt. Fassungslos standen damals viele
Freiburger - auch ich - vor seinem im Münster aufgebahrten Leichnam.
Innerhalb der drei Leitthemen der Heimattage bildet
die Ausstellung ein eigenes Format. Motto: "Der Schwarzwald stilvoll aufgemischt". Der Schwarzwald und die traditionellen Handwerke wie Schnitzen, Bürstenbinden, Flechten, Glasherstellung und Holzprodukte dienen als "imaginäre Inspirationsquelle" für Designer. "Die Gegenüberstellung von Alt und Neu" in zwölf Themengruppen soll nach den Ausstellungsmachern ein "augenzwinkerndes Zwiegespräch" in Gang setzen, "zum Schmunzeln" anregen und "die Sichtweite auf die überlieferte Bild des Schwarzwaldes" erweitern. Ich habe den Eindruck,
die Inszenierung der Objekte macht die eigentliche Bedeutung der Ausstellung.
Die Häß ist ein ausgesprochen schwatzhaftes, vorlautes Weib, die über alles zu meckern und zu kritisieren hat und vom Nationalsozialismus nicht das Geringste wissen will. Genau so steht es im Original des Ermittlungsberichts der Geheimen Staatspolizei vom 1. Juli 1942 an den Oberstaatsanwalt beim Sondergericht in Freiburg. Wenige Tage zuvor, am 16. Juni 1942, hatte die damals 49-jährige Gast- und Landwirtin Lina Häß aus Ottenheim in einer Gastwirtschaft im elsässischen Erstein bei der Ankündigung einer Sondermeldung des Oberkommandos der Wehrmacht mit einer abweisenden Handbewegung folgende Äußerung gemacht: Ach was, es ist ja doch nicht wahr, was gesagt wird. Johann Klumpp, ein Oberwächter der Festungsdienststelle Karlsruhe und vermutlich ein überzeugter Nationalsozialist, hatte den Ersteiner
Gendarmerieposten über den Vorfall unverzüglich fernmündlich informiert. Lina Häß wird festgenommen und am 26. August 1942 vor dem Sondergericht Freiburg wegen eines Vergehens nach dem „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz von Polizeiuniformen“ angeklagt. Nicht einmal drei Monate nach „der Tat“, am 10. September 1942, wird sie vom Sondergericht Freiburg zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Seit einigen Jahren hat eine intensivierte Erforschung der katholischen Theologen und ihrer Theologie im Nationalsozialismus eingesetzt. Zur Debatte steht nicht nur eine Art „Bestandsaufnahme“ sowie die grundständige Aufarbeitung von Affinität und Dissens der Theologen auf breiter Quellenbasis. Es geht auch darum, inwieweit biografische Erfahrung und nationalsozialistischer Kontext auf das wirkten, was die Fachwissenschaftler zwischen 1933 und 1945 (und vielleicht darüber hinaus) forschten, lehrten und entwickelten. Schlug sich beispielsweise der 1934/35 beginnende „Kampf ums Alte Testament“ oder das durch den Nationalsozialismus propagierte „arische“ Christusbild signifikant im theologischen Arbeiten der Exegeten nieder? Wie gingen die Kirchenhistoriker mit den plump konstruierten Geschichtsdeutungen des Nationalsozialismus um? Inwieweit ließen sich die Moraltheologen in die damals aktuellen Debatten um Sterilisation, Eugenik und Euthanasie ein? Veränderte sich das inhaltliche Profil der theologischen Fächer und Disziplinen durch Anpassung und Abwehr? Oder blieben sie im Kern unberührt? Bei aller Berechtigung, ja Notwendigkeit, diese spezifische Fragestellung an die theologischen Fachvertreter und ihre publizistische und lehrende Tätigkeit in den 1930er- und 1940er-Jahren anzulegen, darf die Gefahr des verengten Blickwinkels nicht übersehen werden: Wieviel an Realität wird durch eine solch übergeordnete Fragestellung überhaupt eingefangen, wahrgenommen? Was bleibt außen vor? Werden hier Menschen in ihrer Persönlichkeit nicht auf eine Perspektive verkürzt? Will man ihnen wirklich gerecht werden, gilt es, die methodisch notwendige Engführung immer wieder auch aufzubrechen durch eine möglichst breite Herangehensweise. Im Folgenden sei dies versucht am Beispiel des Kirchenhistorikers Karl August Fink (1904–1983).
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist bekannt, dass Ratten den Pestfloh (Rattenfloh, Xenopsylla cheopis) mit dem Pesterreger auf sich tragen. Aber schon Jahrhunderte früher wehrte sich der Mensch gegen Ratten und Mäuse oder gegen Flöhe, obwohl niemand ahnte, dass das die Pest verhindern könnte. Himmlische Hilfe erhielt der Mensch durch einige Heilige, die sich bereits zu ihren Lebzeiten selbst bei der Vertreibung dieser Tiere beteiligt hatten; mithilfe von Reliquien konnte der betreffende Heilige aber auch weiter Schutz gewähren. Dies soll der in der Überschrift zitierte Spruch aussagen, der an die heilige Kakukilla gerichtet ist. Was könnte die Pest aussichtsreicher fernhalten, als wenn es keine Ratten im Haus geben würde? Den Flöhen, also den Pestverursachern, wäre der Lebensraum entzogen. Wer oder was könnte dies unterstützen? Heilige. Es sind nur ein paar wenige Heilige, die als Rattenvertreiber galten, von denen allerdings in der Erzdiözese Freiburg und in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht alle zu finden sind.
Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.