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Im umfangreichen Schrifttum über Joseph von Laßberg (1770–1855), der 1837 Eigentümer des Alten Schlosses in Meersburg geworden war, gibt es keinerlei Hinweise
auf irgendwelche Beziehungen oder Kontakte zu Richard Wagner (1813–1883). Man
hätte solche durchaus erwarten können, da sich die Interessen des Altertumsforschers
und des Komponisten in vielen Bereichen ähnelten oder gar identisch waren, so z. B. an
der germanischen Altertumskunde, an den dazugehörigen Mythen und Sagen, an Minnesängern und nicht zuletzt am Nibelungenlied. Beim Nibelungenlied geht Joachim
Heinzle [1]
allerdings davon aus, das die Nibelungen Wagners auf skandinavische Quellen
und nicht auf mitteleuropäische Publikationen zurückzuführen sind. Schon allein die Lebensdaten Joseph von Laßbergs und Richard Wagners lassen jedoch prinzipiell Kontakte
zwischen 1840 und 1855 durchaus zu.
Am 10. Oktober 1661 (nach altem Kalender) starb Johann Balthas(ar) Fleiner, den der Historiograph des Schüpfergrundes Jakob Ernst Leutwein (1684–1763) in seiner 1761 beendeten Schüpfer Kirchengeschichte den zwölften Kaplan und siebten Pfarrer nannte. Auf den ersten Blick mag der Tod des Geistlichen in einem der „vielherrigen Dörfer“ Frankens keine besondere Aufmerksamkeit seitens der Geschichtsforschung beanspruchen, doch angesichts der herrschaftlichen Struktur ist diese Bewertung zu überprüfen. Der Schüpfergrund mit dem Hauptort Unterschüpf war Ganerbschaft und zugleich Beispiel für die „gestufte Aristokratie“ im alten Reich: Die Dienheim zu Angeltürn und die Ega sowie Stetten zu Kocherstetten waren der fränkischen Reichsritterschaft Ort Odenwald immatrikuliert, während die Hatzfeldt zwar gräfichen Standes waren, doch nicht dem fränkischen Reichsgrafenkollegium angehörten. Die konfessionelle Zugehörigkeit – Ega und Stetten zu Kocherstetten der Confessio Augustana, Dienheim zu Angeltürn und Hatzfeldt der Alten Kirche zugehörig – schuf darüber hinaus eine Situation, die Auseinandersetzungen um Macht und Status geradezu unausweichlich machte.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.
Die evangelische Stadtkirche in Karlsruhe wurde im Zweiten Weltkrieg bei einem Bombenangriff stark zerstört und musste nach Kriegsende wieder aufgebaut werden. Auch ihr Geläut wurde neu konzipiert, und es wurden neue Glocken gegossen. Jedes Mal, wenn diese Glocken läuten, erinnern sie auch an Wilhelm Rumpf (1900–1964), der von 1934 bis 1964 Orgel- und Glockensachverständiger der badischen Landeskirche war. Mit der Schlagtonmelodie as – c' – es' – f' – as' vermachte Wilhelm Rumpf der evangelischen Stadtkirche den Anfang des kirchentonalen ‚Te deum laudamus’. Nach dem Krieg arbeitete er landesweit am Aufbau der zerstörten Geläute und Orgeln. In Karlsruhe hatte Rumpf von 1917 bis 1920 das Lehrerseminar besucht und zunächst als Volksschullehrer seine Karriere begonnen. Neben seiner Tätigkeit als Musiklehrer am Fichtegymnasium war er seit 1930 Organist an der Christuskirche, 1932 übernahm er den Bachverein, den er über dreißig Jahre lang leitete. Im Jahr 1933 wurde er zum Kirchenmusikdirektor ernannt. Er wechselte als Organist an die Stadtkirche und wirkte, als diese im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde, vorübergehend bis 1959 auch an der Markuskirche.
Eligius, auch Eulogius genannt, zählte einst zu den populärsten Kirchenheiligen,
dessen Verehrung sich nicht nur in zahlreichen Patrozinien und ikonographischen Darstellungen, sondern auch in einem reichen religiösen Volksbrauchtum niedergeschlagen
hat. Der Schwerpunkt seiner Verehrung befindet sich in Nordfrankreich und Belgien,
doch von hier aus breitete sich sein Kult über ganz Europa aus. Auch im deutschen Südwesten und im Bodenseegebiet sind zahlreiche Spuren der Eligiusverehrung überliefert.
Wer war der Heilige, wie hat sich seine Verehrung verbreitet? Welche Kultzeugnisse hat er im Bistum Konstanz hinterlassen und wie erklärt sich, dass Eligius im Unterschied zu vielen unbekannt gebliebenen fränkischen Heiligen so populär geworden ist?
Im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen zwei bedeutende Ausstattungsstücke
des Konstanzer Münsters: die Grabplatte des englischen Bischofs Robert Hallum, die im
Zentrum des Chorraums in den Boden eingelassen ist, und der sogenannte Schnegg,
eine Wendeltreppe im Thomaschor. Jeweils eines davon bildet einen Schwerpunkt in der
Arbeit von Verfasserin und Verfasser. [1]
Sie verbindet ein Architekturmotiv, das im Konstanzer Münster noch häufiger, in der spätgotischen Kunst und Architektur Südwestdeutschlands aber nur sehr verstreut anzutreffen ist
Die Erinnerung an das Konstanzer Konzil hat sich, von der Konzilszeit bis zum
derzeitigen Jubiläum, in vielfältigen Formen in vielen Medien niedergeschlagen. »Chroniken, Briefe, Lieder und Sprüche« erinnerten an das große Ereignis und sind in der Forschung seit langem gut untersucht. [1]
Weit weniger erforscht sind Wappen, auch wenn die
Wappensammlung der Richental-Chronik allmählich mehr Beachtung findet. [2]
Sie steht
keineswegs allein, in Ravensburg z. B. erinnerte das Wappenprogramm des sogenannten Mohrenfreskos an das Konzil. [3]
Auch einzelne Konzilsteilnehmer nahmen vom Konzil heraldische Erinnerungen mit, konkret in Form von Wappenbriefen, die ihnen neu
verliehene oder »gebesserte« Wappen bestätigten. [4]
König Sigismund selbst, der diese
Wappenbriefe ausstellte, entwarf in Konstanz das Wappenprogramm für sein kaiserliches Majestätssiegel, das er erst viele Jahre später nutzen sollte. [5]
Im Dezember 1935 gründete Heinrich Himmler den Lebensborn e. V., dessen Zielsetzung auf NS-rassenideologischen und
bevölkerungspolitischen Faktoren basierte. Mit dem Status eines eingetragenen Vereines, organisatorisch in die SS eingegliedert, konnte der Lebensborn damit als juristische Person Eigentümer von Grundstücken, Häusern und anderen Besitztümern werden. Entsprechend der Satzung wurden Zweck und Organisation dahingehend festgelegt, „rassisch und erbbiologisch wertvolle, werdende Mütter“ zu betreuen und für ihre Kinder zu sorgen. Diese Unterstützung galt, obwohl die Heime auch verheirateten Frauen offenstanden, insbesondere ledigen Müttern, um so die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren und die Geburtenrate zu erhöhen. Im Rahmen der Antrags- und Aufnahmeformalitäten erfolgte eine umfangreiche Überprüfung der „rassischen und erbbiologischen“ Faktoren. Mittels ärztlicher Atteste und Formulare musste belegt werden, dass Mutter und Vater den Auslesekriterien der SS entsprachen. Da uneheliche Schwangerschaften seinerzeit noch in hohem Maße stigmatisiert wurden, richtete man für die Lebensbornheime eigene, geheime Standes- und Meldeämter ein. Gleichzeitig übernahm der Lebensborn für alle ledigen Kinder die gesetzliche Vormundschaft, womit die staatlichen Jugendämter ausgeschaltet wurden. Ebenso setzte der Verein Vaterschaftsanerkennungen juristisch durch und machte im Namen der Kindesmutter Unterhaltsansprüche geltend. Sofern nötig, war der Lebensborn nach der Entbindung auch bei einer Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche behilflich. Mütter, die ihre Kinder nicht mit nach Hause nehmen konnten, hatten die Möglichkeit, die Säuglinge zunächst entweder noch einige Monate im Entbindungsheim zurückzulassen oder später in lebensborneigenen Kinderheimen unterzubringen. Die vermeintliche Fürsorge beschränkte sich jedoch nur auf gesunde Kinder. Körperlich oder geistig behinderten Kindern, die trotz dieser vermeintlichen biologischen Auslese geboren wurden, entzog der Lebensborn unmittelbar seine Vormundschaft. Schwerbehinderte Säuglinge wurden in sogenannte Kinderfachabteilungen überwiesen, wo sie, von der NS-Rassenideologie als „unwertes Leben“ klassifiziert, getötet wurden.
Das Benediktinerkloster Ettenheimmünster wurde im Jahr 1803 säkularisiert. Während die meisten Klöster diese Umbruchszeit zumindest physisch überlebten, gehört das Kloster im Münstertal zu jenen Einrichtungen, die fast gänzlich von der Erdoberfläche verschwunden sind. Mit den übrigen Klostergebäuden verschwanden auch der Garten und seine Ausstattung, auch eine repräsentative Orangerie. In der überregionalen Orangerieforschung ist man auf diese deswegen noch gar nicht aufmerksam geworden. Auch in einem neuen Überblick, der sich nur mit den noch bestehenden Orangerien in
Baden-Württemberg beschäftigt, ist sie naturgemäß nicht berücksichtigt.
„Retter der Cathedrale“ steht auf dem Grabstein Johann Knauths, der sich auf dem Offenburger Waldfriedhof (Gräberfeld 11) befindet. Das mannshohe, stelenartige Grabmonument aus Granit weist zwei eingelassene rechteckige Bronzeplatten auf. Die obere Tafel zeigt im Flachrelief die Büsten zweier innig einander zugewandter junger Männer, die nur mit dünnen Tüchern bekleidet sind. Es handelt sich um die jung verstorbenen Söhne Johann Knauths. Dies verdeutlicht auch die Inschrift der unteren Tafel: „Ruhestätte der Familie Dr. Hans Knauth. 30 Jahre Münsterbaudirektor und Conservator in Strassburg. Retter der Cathedrale. * 1864–1924. Mathilde Knauth, geb. Holzmann, 1868–1949. Zum Gedenken an ihre gefallenen Söhne Hans Knauth 1895–1919 (Sibirien), Josef Knauth 1898–1917 (Rumänien).“