Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (5551) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (5486)
- Englisch (61)
- Französisch (4)
Gehört zur Bibliographie
- nein (5551)
Schlagworte
- Geschichte (382)
- Biografie (226)
- Baden (214)
- Karlsruhe (213)
- Freiburg im Breisgau (169)
- Villingen im Schwarzwald (152)
- Heidelberg (134)
- Nationalsozialismus (130)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (125)
- Oberrheinisches Tiefland (124)
Als Bern von der Reichenau am 7. Juni 1048 – 40 Jahre nach Beginn seines Abbatiats – verstarb, hinterließ er ein beeindruckendes literarisches Erbe. Zu diesem zählen neben einem wirkmächtigen Tonar, einer kulturhistorisch bedeutsamen Briefsammlung und einer vielgelesenen Biographie des heiligen Ulrich von Augsburg auch mindestens 16 sprachlich wie inhaltlich äußerst reizvolle Predigten. Diese befassen sich zum größten Teil mit der Mutter Gottes – das Reichenauer Münster hat Marienpatrozinium –, den Feiertagen im Kreis des Kirchenjahres und dem Evangelisten Markus, dessen Reliquien im Jahr 830 auf die Reichenau kamen. Zwei Predigten – der sermo de S. Matthia apostolo und der sermo de dedicatione ecclesiae – lassen sich keiner der drei Gruppen zuordnen. Handschriftlich überliefert sind nur elf dieser Predigten; von den übrigen
sermones – darunter der sermo (III) de S. Marco – sind lediglich einzelne Exzerpte im elften Band der von den Magdeburger Zenturiatoren um Matthias Flacius Illyricus verfassten Historia ecclesiastica erhalten.
In der Reichenau-Festschrift von 1925 hat Joseph Sauer in seinem Beitrag „Die Monumentalmalerei der Reichenau“ die gemalten Architekturkulissen in Reichenau-Oberzell ausführlich berücksichtigt. Sie erfüllen „eine künstlerische Funktion. Nicht nur daß sie die weit auseinandergezogenen Kompositionen zusammenhalten und gliedern [...], im Einzelfall haben sie auch noch die künstlerischen Absichten besonders zu steigern“. Die verschiedenen Typen von Türmen sind so beschrieben: Sie „stehen hinter oder auch vor den Stadtmauern; bei einem völlig sichtbaren Stadtbild gewöhnlich in der Zweizahl [...]; der
Zweizahl entsprechend wechseln Rund- und quadratischer Turm miteinander ab [...]. Die quadratischen, durchweg über Eck gezeigten Türme sind [...] in den einzelnen Stockwerken reich gegliedert [...], die einzelnen Stockwerke durch kräftige Gurtgesimse geschieden [...]. Wenn man einen solchen freistehenden, nach oben sich verjüngenden quadratischen Turm im Bild des Seesturms noch als Leuchtturm erkennen kann, so leuchtet die Zweckbestimmung eines ganz gleichen Turmes neben dem sitzenden Hohenpriester im Bilde des Aussätzigen nicht ohne weiteres ein. Hart am Bildrand scheint er lediglich die Funktion zu haben, die Kompositionslücke hier zu schließen. Die realistische Darstellung ist also einer rein künstlerischen Erwägung geopfert: die Realität dem Ornament gewichen“.
„Geschichte vollzieht sich in Raum und Zeit“ – das bekannte Diktum von Johann Gustav Droysen, das er an mehreren Stellen seiner „Historik“ (1857/58) in verschiedenen Wendungen gebraucht hat – hat im letzten Jahrzehnt die Historiker ganz verschiedener Fachrichtungen beschäftigt. Karl Schlögel hat 2003 in seinem Essay unter dem Titel „Im Raume lesen wir die Zeit“ ein geistreiches Plädoyer für die „Räumlichkeit der menschlichen Geschichte“ gehalten. Dieser Feststellung wird kaum ein Historiker widersprechen, schon gar keiner, der sich dem interdisziplinären Anspruch einer geschichtlichen Landeskunde verpflichtet weiß, die die Raumbezogenheit als konstitutives Element ihrer Arbeit versteht.
Das Karlsruher Theater war immer mit den Markgrafen, ihren Ehefrauen und der jeweiligen politischen Situation des Landes Baden verknüpft. Aus diesem Grunde war es mir wichtig, die historischen Umstände in diesen Aufsatz mit einzubeziehen und auch optisch kenntlich zu machen. Die Einteilung bis 1918 habe ich nach Regenten vorgenommen, danach nach Epochen.
Der vorliegende Aufsatz zur 300-jährigen Geschichte des Badischen Staatstheaters ist keine Grundlagenforschung, sondern eine Auswahl, Bearbeitung und Zusammenfassung verschiedener Artikel, Aufsätze, Berichte und Bücher zu diesem Thema.
Reihen
(2020)
Im Stadtarchiv Sinsheim findet sich im Bestand Reihen unter der Signatur B 134 das früheste Zinsregister des Dorfes: Ein gewichtiges Buch, 4508 Gramm schwer, 14 cm dick, 34 cm hoch, 21 cm breit – gewichtig nicht nur wegen des tatsächlichen Gewichts. Die Beschäftigung mit diesem Buch, dem man sein Alter von mehr als 300 Jahren durchaus ansieht, lohnt sich für einen Historiker, aber auch für jeden Familienforscher mit Wurzeln in Reihen. Sinn des Zinsregisters von 1713 war, von jedem Einwohner, ob Frau oder Mann, das schatzbare Vermögen festzustellen, also Steuererklärungen à la 1713. Schatzbares
Vermögen hieß damals Grundbesitz.
Home Sweet Home?
(2020)
Deutschland – ein Einwanderungsland? Seit einigen Jahren ist ein deutlicher Bevölkerungszuwachs in Deutschland zu verzeichnen, der vor allem aus Zuwanderung resultiert. Die Flüchtlingskrise hat ihren Teil dazu beigetragen. Schlagzeilen – insbesondere auch im Frühjahr des Jahres 2020 – zeigen, welche dramatischen Szenen sich an Grenzübergängen in Griechenland und der Türkei abspielen. Menschen, die vor wirtschaftlicher Not und Krieg flüchten oder aufgrund Diskriminierungen durch das politische System ihre Heimat verlassen. Sie alle suchen Zuflucht in Europa, viele von ihnen mit dem Ziel Deutschland. Auch in Baden-Württemberg ist ein deutlicher Bevölkerungszuwachs trotz gleichzeitiger Abwanderung zu verzeichnen. Es stellt sich jedoch die Frage: War Deutschland schon immer ein Einwanderungsland? Ein Blick ins Stadtmuseum Sinsheim und den Ausstellungsbereich der Auswanderung gibt aus Sicht der badischen Geschichte Antworten auf diese Frage. Denn was Baden sowohl im 18. als auch im 19. Jahrhundert erlebte, waren Auswanderungswellen, die zahlenmäßig nie wieder übertroffen wurden. Während Baden-Württemberg heute von einem Zuwachs geprägt ist, sah dies vor etwa 200 Jahren ganz anders aus. Ein grundsätzlicher Blick in die Geschichte lehrt uns außerdem: Flucht- und Wanderungsbewegungen sind keineswegs ein Phänomen des 21. Jahrhunderts. Migration zieht sich wie ein roter Faden durch die Menschheitsgeschichte.
Im Jahr 2018 gelang es dem Stadtarchiv Sinsheim durch einen glücklichen Umstand, rund 200 Luftbildaufnahmen aus dem Jahr 1968 von der Stadt Sinsheim und einigen Nachbarorten, die heute Ortsteile der Großen Kreisstadt sind, aus den Beständen eines verstorbenen Fotografen zu erwerben. Der Autor dieses Beitrags wird versuchen, die verschwundenen oder veränderten Ansichten aus dem Jahr 1968 mit den neuen der letzten Jahre im Vergleich vorzustellen. Sicher werden viele Betrachter über die zum Teil gravierenden Veränderungen in diesen rund 50 Jahren erstaunt sein.
Für die Darstellung der Biographie von Wilhelm Holzwarth kann nicht nur auf die überlieferte Spruchkammerakte zurückgegriffen werden, sondern auch auf persönliche Dokumente, die sowohl das Privatleben als auch die Parteifunktionen
widerspiegeln. Diese Dokumente gelangten bei Kriegsende im Zuge einer Hausdurchsuchung vor der Verhaftung von Wilhelm Holzwarth am 8. September 1945 an die amerikanische Besatzungsmacht und wurden später an die zuständige Spruchkammer Ludwigsburg übergeben. Nach der Aufösung der Spruchkammer wurden die Unterlagen dem Staatsarchiv Ludwigsburg
abgeliefert und stehen dort heute der Forschung zur Verfügung. Wilhelm Holzwarth wurde am 27. März 1889 in Oberderdingen geboren, wuchs dort unter »kleinbäuerlichen Verhältnissen« auf und besuchte die Volksschule. Das eigene Elternhaus beschrieb er als »pflichtgetreu« und »vaterländisch gesinnt«.
In der gesellschaftlichen Umbruchsphase Ende der 1960er und Anfang der
1970er Jahre zeichnete sich ein historischer Prozess ab, in dem verschiedene zuvor wesentlich von den Kirchen verwaltete Aufgaben in die Hände
kommunaler Träger gelangten. Neben dem bis dahin stark von den Kirchen
dominierten Erziehungs- und Bildungswesen (Kindergärten und Schulen)
betraf dies auch das Bestattungswesen. War bisher die von der jeweils in
einem Ort vorherrschenden Religionsgemeinschaft errichtete Friedhofskapelle der dominante Bautyp auf Bestattungsplätzen, so kam es jetzt verstärkt zur Errichtung von Trauerhallen, die durch die politischen Gemeinden errichtet wurden. Sie dienten und dienen nicht mehr nur einer Konfession. Sie mussten so gestaltet werden, dass sie für Trauerfeiern aller vor Ort
ansässigen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen nutzbar sind.
So kam es zu einem besonderen Aufschwung eines durch die Kommune als
Bauträger beauftragten semisakralen Bautyps, der Anleihen beim zeitgenössischen Kirchenbau machte. In den offiziellen Schriftstücken setzte
sich dafür die Gattungsbezeichnung Aussegnungshalle durch.
Im Sommer 2018 veranstaltete der Baarverein eine Exkursion in das Naturschutzgebiet Kraftstein bei Tuttlingen. Was keiner der Teilnehmer wusste: Gleich
um die Ecke am Rande eines Wäldchens befindet sich ein Alpenveilchen (Cyclamen purpurascens). Unseren Vereinsmitgliedern mag auch in Erinnerung sein,
dass wir 2017 in den Schriften der Baar von einem Vorkommen von Alpenveilchen im Brigachtal berichtet hatten.
Das Alpenveilchen ist eine Art aus der Gattung Cyclamen der Familie
Myrsinaceae, ehemals Primulaceae, und ist in Mitteleuropa von Ostfrankreich
über die Alpen bis zur Slowakei und im Süden bis nach Kroatien beheimatet.
Nördlich der Alpen gibt es einige Vorkommen vom Alpenveilchen wie in Südwestdeutschland (Mühlheim, Kisslegg, Salem, Brigachtal) und der Schweiz
(KELLER 1998). WELTEN und SUTTER (1982) nahmen als nächste Umgebung den Jura nach Oensingen (Mümliswil), den Vierwaldstätter See und den Oberen
Zürichsee auf. Seit Jahrzehnten wird diskutiert, ob das Vorkommen von C.
purpurascens nördlich der Alpen heimisch ist oder ob es eingeführt wurde.
Limikolen können extrem weite Strecken zwischen ihren Brut- und Überwinterungsgebieten zurücklegen. Die Brutgebiete der bei uns während der Zugzeiten
auftretenden Arten liegen meistens im nördlichen Europa, die Überwinterungsgebiete oft in Afrika, nicht selten südlich der Sahara. Sie sind Wanderer zwischen
den Welten und brauchen auf ihren Zugwegen geeignete Rastplätze. H. GEHRING
veröffentlichte 1999 in dieser Schriftenreihe einen Beitrag zur Bedeutung der Baar
als „Trittstein“ für diese Zugvögel. Lebensweise, Lebensräume und die Rastbiotope auf der Baar dieser interessanten Vogelgruppe sind dort beschrieben. Hier
sollen nun die vorliegenden Beobachtungsergebnisse der Jahre 2000 bis 2018 dargestellt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem jahreszeitlichen Auftreten
der einzelnen Arten.
Im Winter ist der Gänsesäger seit den 1980er Jahren ein regelmäßig zu beobachtender Vogel auf den Gewässern der Baar. Trupps mit bis zu 120 Exemplaren
sind auf den Riedseen oder dem Unterhölzer Weiher nicht selten. Es handelt sich
hier wohl um Vögel der nordischen Brutpopulation, die bei uns überwintern. Bis
Anfang der 1970er Jahre war der Gänsesäger auch Brutvogel in unserer Region.
Mit bis zu 8 Paaren brütete die Art im Bereich der Wutachschlucht und der
Wutachflühen. Der damals stark zunehmende Kanuverkehr auf der Wutach
könnte zur Aufgabe dieses einzigartigen Brutplatzes in Baden-Württemberg
geführt haben (ZINKE 2014).
Die geschichtliche Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens „als die auf das Reich […] bezogene Lösung jenes universellen Problems, das eine gute Generation zuvor mit der Reformation aufgebrochen war“, ist unstrittig. Sein berühmter
Grundsatz ‚Cuius regio, eius religio‘ – wenn so auch erst 1612 von dem Greifswalder Juristen Joachim Stephani formuliert – prägte über ein Jahrhundert die konfessionelle Landkarte des Reiches. Der Religionsfrieden sprach den Reichsständen die
Entscheidung über das in ihrem Herrschaftsgebiet geltende Bekenntnis zu und dehnte damit den Landfrieden dauerhaft auf den religiös-kirchlichen Bereich aus. Der Blick der Forschung fokussierte sich denn auch auf geschlossene Territorien wie Sachsen, Württemberg u. a. m., was nicht zuletzt der günstigen Quellenlage geschuldet war. Hierzu hat Axel Gotthard zurecht angemerkt, dass der Religionsfrieden zwar den Religionsbann der Reichsstände komplettierte, für die „Schütterzonen“ des Reiches aber genug Fragen offenließ. Man darf hinzufügen, hätten seine Schöpfer auch nur den Versuch unternommen, all die offenen Fragen zu lösen, er wäre schwerlich auf den Weg gebracht worden. Zu diesen „Schütterzonen“ zählte nicht zuletzt Franken mit der Präsenz zahlreicher reichsritterschaftlicher Herrschaften. Für solche Räume findet sich im Zedlerschen Universallexikon den Begriff „Territorium non clausum“.
Pfarrer gefeuert! Er taufte keine Babys, so die Schlagzeile der Bildzeitung am 11. Februar 1969 über die Vorgänge um den Kieselbronner Pfarrer Johannes Weygand, die ganz im Stil der Zeitung natürlich vereinfachte und verkürzte, jedoch zielgenau die Problemstellung formulierte: Pfarrer gefeuert! – Es geht zum einen um das kirchliche Dienstrecht. Er taufte keine Babys. – Zum anderen geht es um die kirchliche Lehre und Praxis der Taufe. Sündiger Seelenhirte oder Möbelschreiner? – Ein Pfarrer, der sein eigenes Kind nicht tauft, so überschrieb die Zeit bereits zwei Monate zuvor, am Nikolaustag 1968, ihren etwas differenzierteren Artikel über die Geschehnisse in Kieselbronn und bezog sich auf eine Aussage Weygands, lieber wieder in seinem erlernten Handwerk weiterzumachen als wider seinen Glauben zu handeln: lieber rechtschaffener Möbelschreiner als sündiger Pfarrer. Damit soll Weygands Gewissensbindung gezeigt werden, die mit den Worten „Hier stehe ich und kann nicht anders“ mit derjenigen Martin Luthers auf dem Reichstag zu Worms verglichen wird – und mit der Beschreibung der
Stimmungsänderung von Kirchenleitung und Gemeinde in der Beurteilung Weygands durch die Ausrufe „Hosianna“ zu „Kreuziget ihn“ gar mit dem Schicksal Christi.
Heinrich Riehm (1927–2020)
(2020)
Am 3. Februar 2020 verstarb Heinrich Riehm in Heidelberg in seinem 93. Lebensjahr. Mit ihm verliert die Landeskirche einen herausragenden Liturgiker und Hymnologen, einen einfühlsamen Pfarrer und zugewandten Lehrer, der bis ins hohe Alter mit stets wachem Interesse die neuen Entwicklungen in Hymnologie und Liturgik begleitete. In der internationalen ökumenischen Community der Hymnologen genoss Riehm ein hohes Ansehen und hat die Akzeptanz des ökumenischen Liedgutes nicht nur in Deutschland maßgeblich mit befördert. Am 22. August 1927 wurde Heinrich Riehm in dem Schifferort Haßmersheim am Neckar in eine Pfarrfamilie hinein geboren. Sein Vater Friedrich Otto Riehm (Meersburg 1891–1978 Karlsruhe), Spross einer Familie, die bereits seit mehreren Generationen den Pfarrberuf gewählt hatte, war selbst Pfarrer in Sulzfeld und wurde 1933 nach Ispringen bei Pforzheim versetzt, ehe er 1948 in Hoffenheim seine letzte Wirkungsstätte fand. Als Pfarrer in Ispringen war Otto Riehm als Mitglied der Bekennenden Kirche ein aktiver Unterstützer der sog. Pfarrhauskette, in der über die Landesgrenzen nach Württemberg hinweg verfolgte und mit dem Leben bedrohte jüdische Menschen versteckt und versorgt wurden. Auch in Ispringen wurde eine jüdische Familie, das Ehepaar Max und Ines Krakauer, 1944 für zwei Wochen im Pfarrhaus versteckt.
Die Evangelische Landekirche in Baden hat seit 1821 den Bekenntnistand einer sog. Bekenntnisunion. Vor allem von lutherischer Seite hat es seit jeher starke Vorbehalte gegen die Unionsbildungen gegeben. Bereits im 19. Jahrhundert hat das zur Separation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden von der Landeskirche geführt. Aber auch innerhalb der Landeskirche gab es heftige Auseinandersetzungen über das Verhältnis von Lehr- und Kircheneinheit in der Union und die Frage, welche Bedeutung der Anerkennung bestimmter Bekenntnisschriften in der Kirchenverfassung theologisch und rechtlich zukommt. Dieser Streit wurde zuletzt mit Vehemenz im Zusammenhang mit der Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in öffentlicher Synodaldebatte ausgetragen. In der Diskussion
über den Vorspruch zur neuen Grundordnung der Landeskirche von 1958 war vor allem der Wortlaut von Abs. 4 hoch kontrovers, der damals in der heute noch gültigen Fassung wie folgt festgelegt worden ist: Sie anerkennt, gebunden an die Unionsurkunde von 1821 und ihre gesetzliche Erläuterung von 1855, namentlich und ausdrücklich das Augsburger Bekenntnis als das gemeinsame Grundbekenntnis der Kirchen der Reformation, sowie den kleinen Katechismus Luthers und den Heidelberger Katechismus nebeneinander, abgesehen von denjenigen Katechismusstücken, die zur Sakramentsauffassung der Unionsurkunde in Widerspruch stehen.
Das absolutistisch regierte Fürstentum Baden brauchte wegen des durch Napoleon beförderten Zusammenbruchs des alten deutschen Reichs und wegen des Zuwaches vieler Gebiete nach „Entschädigung“ für die Abtretung linksrheinischer Gebiete eine neue Verwaltungsstruktur und ein geändertes Staatsrecht. Dieses schuf der Geheimrat Friedrich Brauer (1754–1813) mit seinen 13 Organisations- und seinen Konstitutionsedikten. Die Konstitutionsedikte, eine Zusammenfassung von Grundgesetzen, sollten „unwandelbar sein, mithin auch nur solche allgemeinen Grundzüge enthalten, die nach höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit unter allem äußeren Wechsel als unveränderliche Basis fortdauern können.“ Brauer stellte sich hier nicht als Vertreter eines Repräsentativsystems dar, sondern er verfolgte in vielerlei Hinsicht das alte Reichsrecht und übertrug „reichsrechtliche Befugnisse“ auf seinen Souverän, den späteren Großherzog Karl Friedrich.
Die Geschichte einer Kirchen- oder Pfarrgemeinde lässt sich zuverlässig nur mit Hilfe der schriftlichen Überlieferung schreiben, die im Wesentlichen auf den in einem Pfarrarchiv vorhandenen Akten, Amtsbüchern und Urkunden beruht. Pfarrchroniken, die in vielen Landeskirchen verpflichtend waren bzw. sind, oder persönliche Berichte der Pfarrer sind in Baden eher selten anzutreffen, können aber Teil der pfarramtlichen Überlieferung sein. Auch Printerzeugnisse der Gemeinde wie das Gemeindeblatt sind Teil der amtlichen Überlieferung. Zu den Pfarramtsakten können privatrechtliche Unterlagen von kirchlichen Vereinen, etwa dem Kirchenchor oder dem Diakonieverein, hinzutreten; auf sie hat das Pfarramt nur bedingt einen Zugriff, denn es bedarf der unmittelbaren Entscheidung der rechtlichen Vertreter der Vereine, ob diese Unterlagen zur Verwahrung an ein Pfarrarchiv übergeben werden. In den letzten Jahrzehnten wurden gern auch sog. Zeitzeugen zu Vorgängen in der Gemeinde befragt. So wertvoll Zeitzeugenberichte – wenn sie überhaupt schriftlich fixiert wurden – sein können, so bedürfen sie doch immer der Verifzierung anhand der „amtlichen“ Überlieferung. Für Nachlässe aus privater Hand ist ein Pfarrarchiv in der Regel nicht der geeignete Ort; diese oder auch Predigtsammlungen sollten an ein zentrales Archiv, für den Bereich der badischen Landeskirche ist dies das Landeskirchliche Archiv, gegeben werden.
Jubiläen geben Anlass sich zu erinnern. Der Erinnerung und Vergewisserung dienen
Veranstaltungen wie Feiern oder Tagungen und Seminare, mehr noch aber Veröffentlichungen. Das war ebenfalls bei den zurückliegenden Unionsjubiläen der Fall, insbesondere bei dem 100-Jahre-Jubiläum der Union 1921, doch auch bei den anderen
genannten.
Im Allgemeinen handelt es sich um historische Rückblicke, wobei die Vorgeschichte meist mit einbezogen wird, leider so gut wie nie die konkrete Nachgeschichte. Oft werden Bezüge zur Reformation 1517 und zum Reichstag zu Worms 1521
hergestellt. – Im Folgenden wird eine bibliographische Übersicht geboten, keine
tiefergehende inhaltliche Analyse.