Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (5273) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (5273) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (5273)
Schlagworte
- Geschichte (351)
- Baden (211)
- Karlsruhe (211)
- Biografie (180)
- Freiburg im Breisgau (168)
- Villingen im Schwarzwald (152)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (125)
- Oberrheinisches Tiefland (121)
- Nationalsozialismus (118)
- Offenburg (86)
Man hat früher in Mundartuntersuchungen sehr oft das Augenmerk nur auf
die „echte", die „gute, alte" Mundart gerichtet, und viele Mundartforscher
haben bis in die jüngste Vergangenheit hinein sich denn auch damit begnügt,
die Sprache der ältesten Ortseinwohner zu erfragen und sie in ihren „ohrenfälligsten"
Zügen darzustellen. In dieser Suche nach dem Alten, Unverfälschten
wurde und wird natürlich auch schon - implizit oder explizit - deutlich, daß
sich die Mundart wandelt und daß es zumindest von dem Moment an, wo man
an einem Ort Wandel konstatiert, auch keine homogene Ortsmundart mehr
geben kann.
Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.
Der Stern des Ulrich Zasius verbreitet am deutschen Juristenhimmel des
16. Jahrhunderts einen solchen Glanz, daß sich das Auge des rechtsgeschichtlichen
Betrachters immer und nur immer wieder auf ihn richtete, während
anderen das Urteil der Zweitrangigkeit gesprochen wurde. Einer dieser Gelehrten,
deren Licht im unmittelbaren Umkreis des Meisters verblaßte, ist
dessen Schüler und späterer Kollege
Theobald Bapst. Doch gerade seine
Persönlichkeit, deren symphatische äußere
Züge uns aus einem zeitgenössischen
Porträt bekannt sind, gestattet,
mit dem charaktervollen Typ des
oberrheinischen Rechtsgelehrten bekannt
zu werden, ohne die Überzeichnung
eines Genies hinnehmen zu müssen.
Bapsts Leben und Wirken fällt in
eine Zeit, die am Vordringen des gelehrten
Rechts und an der Entstehung
des Juristenstandes in Deutschland
entscheidend Anteil hat, und in seiner
Generation zeigen sich die Früchte der
humanistischen Reformjuristen, aber
auch die Resignation der Praxis und
das Zugeständnis an den Rechtsalltag.
„Mystik und Kunst" bezeichnet ein Aufgabengebiet, in dem verschiedene
Fachinteressen sich überschneiden, verschiedene Forschungsrichtungen je mit
ihrer Methode arbeiten und doch jede durch eine sich anbietende Kongruenz
der Form auf die Erkenntnisse der andern verwiesen wird. Ein Phänomen
fordert hier seine wissenschaftliche Erfassung in der ganzen Breite. Sobald man
sich diesem Anruf aber stellt, droht die Kongruenz sich dem Zugriff zu entziehen.
Seit längerer Zeit schon erkannte man daher die Notwendigkeit, die vielberufenen
Beziehungen zwischen Mystik und Kunst zu spezifizieren. Man hat sie
besonders abzulesen versucht an einem Beispiel, wo sich literarisch wie künstlerisch
reiches Belegmaterial anbot: bei den mystischen Lebensbeschreibungen
von Klosterfrauen einerseits und jener Gattung der bildenden Kunst andererseits,
die dieselbe Mentalität vorauszusetzen scheint, die Andachtsbilder. Beide
führen uns in den oberdeutschen Raum mit dem Schwerpunkt im Bodenseegebiet
und am Oberrhrein.
Die erste schriftliche Erwähnung des Kanderner Eisens finden wir im
Codex Laureshamensis, also im Verzeichnis der Schenkungen an das
nahe der Bergstraße gelegene Kloster Lorsch. 776 geben Lantsuint und seine
Söhne Richbertus und Zenzo diesem Kloster Wiesen und Ackerfeld »in
Cancer«, womit Kandern gemeint ist. In weiteren Schenkungen in den Jahren
778, 786 und 790 wird der Ort »in pago Brisgowe in villa Cantara« genannt.
Dazu tritt ein Eintrag in den Hubenlisten Nr. 3657, der für unsere Untersuchung
wichtiger ist. Er lautet: »De villa que dicitur Cantero. In Cantero est
huba I que solvit de ferro IV solidos valens«. Das Eisen in Kandern ist also
bekannt. Ob schon die Kelten hier Bergbau trieben, ob die Römer hier einen
Teil ihres Eisenbedarfs zu decken suchten, wird kaum mit Sicherheit bewiesen
werden können.
Der schweizerische Kanton Freiburg ist aus einer Stadt hervorgegangen, die
mit der Stadt Freiburg im Breisgau durch mancherlei geschichtliche Beziehungen
verbunden ist. Beide verdanken dem gleichen Fürstengeschlecht Entstehung
und Stadtrecht. Sie gehören zur gleichen Städtefamilie und tragen den
gleichen Namen. Beide sind Bischofsstädte, beide sind stolz auf ihre Hochschule,
hier auf eine altehrwürdige, dort auf eine junge. Früh jedoch sind beide Städte
in ihrer Entwicklung eigene Wege gegangen, so daß sie heute nicht mehr viel
Gemeinsames haben. Durch nichts unterscheidet sich Freiburg im Üchtland
mehr von Freiburg im Breisgau - wie übrigens von allen andern Städten
namens Freiburg (Freiburg in Lothringen, Freiburg an der Unstrut in Thüringen,
Freiburg an der Polsnitz in Schlesien und Freiburg nahe der Elbemündung)
- als durch die eigenartigen Sprachverhältnisse, die manchem fremd und
sonderbar erscheinen mögen. Ähnlich wie das Verhalten eines Menschen durch
sein Erbgut und seine Umwelt weitgehend begreiflich erscheint, werden diese
Eigentümlichkeiten erst aus der Geschichte dieses Staatswesens, eines Schweizer
Kantons, verständlich. Wir müssen deshalb zu den gemeinsamen Anfängen
hinabsteigen und diesem Bericht eine kurze geschichtliche Einführung vorausschicken.
Im Jahre 1886 erschien zur fünften Säkularfeier der Schlacht bei Sempach
ein umfangreiches Werk, das im Auftrage der Luzerner Regierung der Staatsarchivar Theodor von Liebenau herausbrachte. Das umfangreiche Werk
schildert vorerst knapp auf 97 Seiten die Schlacht, die sich am 9. Juli 1386
ob Sempach abspielte. Was aber den Wert dieser Arbeit ausmacht, das sind
die über 200 edierten Chronikstellen und Annalen, die über die Schlacht und
vor allem über die Gefallenen Aufschluß geben. Darauf folgen 70 einschlägige
Stellen aus Jahrzeitbüchern, 20 Lieder und Gedichte zur Schlacht und noch
eine große Menge weiterer wichtiger Materialien. P. X. WEBER hat 1936 eine
Bibliographie der Literatur über die Sempacher Schlacht mit hunderten von
Titeln zusammengestellt. Mir ist keine Schlacht des Mittelalters bekannt, die
ein so umfangreiches und maßgebliches Material zu Tage gefördert hätte.
Aus einer zähen Überlieferung an Ort und Stelle, aus chronikalischen und
urkundlichen Nachrichten des Mittelalters über den Bergbau im Kinzigtal
und seiner weiteren Umgebung hat sich die landesgeschichtliche Literatur des
18. und frühen 19. Jahrhunderts die Meinung gebildet, daß sich in dem
kleinen Tal des Prinzbaches, einem linksseitigen Zufluß der Kinzig, im Mittelalter
eine reiche Bergstadt befunden habe. Davon berichten 1766 REINHARD, 1816 KOLB. Wahrheit und Dichtung gehen wie in den meisten historischen
Darstellungen jener Zeit dabei bunt durcheinander. [...] Solche handgreiflichen Irrtümer und Obertreibungen
haben der Überlieferung vom Bestand einer Stadt Prinzbach in den Augen einer kritischen historischen Forschung der Folgezeit ebenfalls jede
Glaubwürdigkeit entzogen.
Von der kulturellen Leistung des Elsaß im Mittelalter zeugen heute noch
- jedermann verständlich und eindrücklich genug - eine Fülle von Baudenkmälern
im ganzen Lande. Von ihr berichten schriftliche Zeugnisse in
langer Reihe ebenso unmißverständlich. So ist man sich denn auch allgemein
bewußt, daß das Elsaß im Mittelalter ein reiches und blühendes Land, ein
Kerngebiet des deutschen kulturellen und künstlerischen Lebens war, vom
Frühmittelalter weg bis weit über die Reformationszeit hinaus. Weniger
bekannt und kaum gewürdigt ist die wirtschaftliche Leistung des Elsaß im
Mittelalter. Und doch ist es klar, daß die kulturelle Blüte nur in einem
wohlhabenden Lande möglich war und daß der Wohlstand nur durch entsprechende
wirtschaftliche Leistungen geschaffen werden konnte. Wo haben
wir diese zu suchen?
Die wichtigste Grundlage für das Verständnis der Sonderstellung unseres
kleinen aber traditionsreichen Landes im fernen Westen Österreichs ist ohne
Zweifel die Besiedlungsgeschichte. Sie wirft Licht auf die Eigenheiten aller
Lebensgebiete, angefangen vom Volkscharakter über die geistige Kultur zur
Wirtschaft und sogar bis zur selbständigen politischen Entwicklung. Dem
mittelalterlichen Landesausbau kommt im Werdegang Vorarlbergs ganz besondere
Bedeutung zu, wobei gewiß die älteren, in Jahrtausenden herangereiften
Anlagen nicht vernachlässigt werden dürfen. Diesen Ausbau darzustellen
ist freilich angesichts der bei weitem noch nicht lückenlosen wissenschaftlichen
Bearbeitung nicht einfach, und es ist auch vom Verfasser im
Folgenden nicht mehr zu erwarten als ein kurzer, orientierender Überblick
auf die wichtigsten Phasen, Räume und Probleme der Besiedlung.
Die wirtschaftliche Entwicklung ist im Mittelalter von der Zeit des
Städtewesens weg, d. h. vom 11. Jahrhundert an, in entscheidender Weise
von der Industrie beeinflußt worden.[...]
Das deutsche Wirtschaftsgebiets des Mittelalters seinerseits
entsprach in seiner industriellen Leistung durchaus der Gestaltung in
ganz Europa. Es hat ebenfalls wohl in allen seinen Landschaften Industrien
von mehr als landschaftlicher Bedeutung aufgewiesen, dagegen sehr wenig
Industriezweige von wirklich gemeineuropäischer Bedeutung und ebenso
wenige wirkliche Industriebezirke.[...]
Umreißen wir nun den Bereich der Bodenseeleinwand näher:
Er hat in der heutigen Schweiz etwa die Kantone St. Gallen, Appenzell und
Thurgau sowie die angrenzenden Teile von Schaffhausen und Zürich umfaßt.
Rapperswil, Winterthur und wohl auch Schaffhausen sind hier die
westlichsten Punkte des eigentlichen Leinwandgebiets.
Wie für die allgemeine Agrar- und Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters,
so hat auch für die Erforschung der agrarischen Verhältnisse des
Elsaß seit langem die Frage nach der wirtschaftlichen Lage der Bauern
und ihrer sozialen Stellung im Vordergrund des Interesses gestanden. Es
ist die Belastung der bäuerlichen Bevölkerung durch Abgaben und Dienste
an die Herren, das Besitzrecht an Grund und Boden in seiner Bedeutung
für die wirtschaftliche Lage der Bauern, das die Untersuchungsrichtung bestimmte.
Und aus dieser Blickrichtung auf die Belastung der Bauernwirtschaft
erklärt sich die Einbeziehung aller anderen Abgaben und Leistungen
öffentlich-rechtlicher und herrschaftlicher Natur in die Untersuchung, die an
und für sich mit den grundherrschaftlichen Verhältnissen und der agrarischen
Produktionsordnung im engeren Sinn nichts zu tun hat. So sehr der
Agrarhistoriker die Rechts- und Verfassungsinstitutionen mit heranzuziehen
hat, so ist gerade auf dem Boden der elsässischen Agrargeschichte bei den so
unendlich komplizierten verfassungsgeschichtlichen Verhältnissen eine Vermengung
von wirtschaftlicher Produktionsordnung und ihren Institutionen
mit der Rechts- und Verfassungsordnung von ganz besonderem Übel.