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Landsknechte in Bretten
(2003)
Als die Stadt Bretten, das damalige Brettheim, während des Landshuter Erbfolgekrieges im Frühsommer des Jahres 1504 durch das Heer des württembergisehen Herzogs Ulrich belagert wurde, kam neben den bewaffneten Bürgern und den in der Stadt versammelten Angehörigen der Kraichgauer Ritterschaft vor allem den von Kurfürst Philipp, dem kurpfälzischen Landesherren, entsandten Landsknechten eine tragende Rolle bei der Verteidigung zu. In ausführlicher Weise und mit zahlreichen detaillierten
Angaben berichtet darüber die wichtigste noch erhaltene zeitgenössische Quelle zum Verlauf der Belagerung: die von Melanchthons Bruder Georg Schwartzerdt aufgrund der Erinnerung von Augenzeugen verfasste Chronik.
Die Belagerung Brettens (des damaligen „Brettheim“) durch das Heer Herzog Ulrichs von Württemberg im Rahmen
des Landshuter Erbfolgekrieges von 1504 stellt eines der einschneidendsten Ereignisse der Stadtgeschichte dar und wirkt (keineswegs nur in der Erinnerung) auf vielfältige Weise bis heute fort. Allerdings sind die seinerzeitigen lokalen Ereignisse, derer 2004 im Rahmen von verschiedenen Jubiläumsaktivitäten gedacht wird, kaum in ihrer gesamten Dimension und Tragweite zu verstehen, wenn man bei einer rein stadtgeschichtlichen Sichtweise und Interpretation verharrt. Die Belagerung der kurpfälzischen Amtsstadt im Frühsommer 1504 war viel mehr ein Mosaikstein im Muster sehr viel größerer und weiter reichender Konflikte, die sich bereits in den beiden vorangegangenen Jahrhunderten allmählich angebahnt hatten
und die nach Ausbruch des Krieges ihre Entladung auf zahlreichen Schauplätzen im gesamten süd- und südwestdeutschen Raum fanden. Das in vielerlei Hinsicht folgenreiche Brettener Geschehen jener Zeit, das in seinen Einzelvon am ausführlichsten in der Chronik von Melanchthons Bruder Georg Schwartzerdt überliefert ist, lässt sich daher - insbesondere auch hinsichtlich seiner längerfristigen Auswirkungen - nur im Kontext der Gesamtereignisse jener Zeit erklären und bewerten.
Brettens Schicksal war im Laufe der Geschichte immer wieder der Verkehr. Der Erlangung der Stadtrechte - 1254 wird „bretheheim“, das spätere Bretten, erstmals als „oppidum“ erwähnt, für die Jahre danach lassen sich alle Charakteristika einer typischen mittelalterlichen Stadt wie eigenes Stadtsiegel, Ratsverfassung und wehrhafter Mauerring belegen - ging bereits im 12. Jahrhundert das Marktrecht voraus, das ohne eine auch verkehrlich bedingte zentralörtliche Funktion kaum von Dauer gewesen wäre. Ihren spätmittelalterlichen Reichtum verdankte die Stadt der Lage an drei überörtlich bedeutsamen Handelsstrassen, die von Westen nach Osten Paris mit Prag, von Nordwesten nach Südosten die Messestadt Frankfurt mit der Fuggerstadt Augsburg und von Norden nach Süden die rheinischen Handels- und Bischofsstädte mit der Schweiz verbanden und sich auf dem Brettener Marktplatz kreuzten. Nur folgerichtig war es daher, dass Bretten nach der massiven Beeinträchtigung dieser traditionellen Verkehrsverbindungen infolge der Kriege des 16. und 17. Jahrhunderts (Landshuter Erbfolgekrieg, Dreißigjähriger Krieg und Pfälzer Erbfolgekrieg mit Brand der Stadt) seines früheren Wohlstandes und seiner einstigen Bedeutung verlustig ging und im 18. sowie im frühen 19. Jahrhundert in einem Zustand verharrte, den der Stadthistoriker Alfred Straub als den einer „Landstadt in Stagnation“ beschrieb. Folgerrichtig war es vor diesem Hintergrund
aber auch, dass die Schaffung von neuen Verkehrsverbindungen in Gestalt der Eisenbahn seit Mitte des 19. Jahrhunderts zu einer Revitalisierung des wirtschaftlichen Lebens in Bretten und zu einem - wenn auch verspäteten - Industrialisierungsschub führte und in Bretten begeistert begrüßt wurde.
Als Dr. Alfons Schäfer zum 1200-jährigen Stadtjubiläum sein Buch „Urkunden, Rechtsquellen und Chroniken zur Geschichte der Stadt Bretten“ vorlegte, lag endlich ein gewichtiges Kompendium vor, in dem die archivalischen Quellen zur Stadtgeschichte in hervorragend editierter Form zusammengefasst waren. Gut vier Jahrzehnte lang war dieses „Brettener Urkundenbuch“ eine wahre Fundgrube für jede weitere Beschäftigung mit der Brettener Stadtgeschichte, enthielt es doch die wesentlichen Bretten betreffenden Quellen aus dem 8. bis zum frühen 19. Jahrhundert. Nach dem Erscheinen von Schäfers umfassender und höchst materialreicher Quellensammlung wurden zunächst nur noch wenige weitere Texte der schriftlichen Überlieferung bekannt, die neue Fakten zur Stadtgeschichte enthielten. Auf einen dieser neu aufgefundenen Texte, den Reisebericht zweier 1667 kurz in Bretten weilender Gothaer Prinzen, wurde 2003 in diesem Jahrbuch eingegangen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Arbeit von Alfons Schäfer auch nach gut vierzig Jahren immer noch ihre Gültigkeit hat. Sie stellt auch weiterhin die zentrale Quellensammlung zur Brettener Stadtgeschichte dar und wird dies sicherlich auch noch über lange Zeit hinweg bleiben. Im Laufe der vier Jahrzehnte, die seit Erscheinen des Brettener Urkundenbuches vergangen sind, ist jedoch die Erschließung von Archivalien, nicht zuletzt auch von solchen aus der Zeit des Mittelalters, weitergegangen.
Das kann doch nicht wahr sein. Endlich lichtet sich die Nebelwand und gibt den Moment frei auf die Gruppe von Graureihern. Aber ehe ich mit meiner Kamera genau fokussieren kann, heben sie mit schwingenden Flügelschlägen ab. Deshalb harre ich nun weit vor Anbruch des Tages in meinem Tarnzelt in der Kälte aus? Das erhoffte fotografische Ergebnis hat sich wieder einmal nicht eingestellt. Und dennoch war der Aufwand nicht umsonst. Der Altrheinarm taucht nun ein in ein grandioses Farbenspiel und setzt die weit ins Wasser ragenden Äste der Silberweiden mystisch in Szene. Mit jeder Minute ändert sich jetzt
die Szenerie und vergessen sind auf einmal auch die Mühen und klammen Finger.
Im Juni diesen Jahres wurde unser Mitglied Dr. jur. Reiner Haehling von Lanzenauer 80 Jahre alt. Dieses Jubiläum soll Anlass für die Betrachtung eines badischen Lebenslaufs geben. Der Vater war gleich nach dem Ersten Weltkrieg Mitglied der Badischen Heimat geworden. Die Publikationen des Vereins stießen auch auf das frühe Interesse des 1928 in Karlsruhe geborenen Sohnes. Nach dem Tod des Vaters im Jahre 1943 führte die Mutter die Mitgliedschaft weiter. 1985 übernahm Dr. Haehling von Lanzenauer diese. Bei seinen zahlreichen historischen Aktivitäten kann er somit auf sein komplettes Archiv unserer Publikationen zurückgreifen.
„Die Geschichte von High-Tech in Kurorten
muss noch geschrieben werden“ stellte
1997 Hans-Erhard Lessing in einem Aufsatz
über Karl Drais fest.1 In der Tat fällt es bis
heute schwer, das „mondäne“ Baden-Baden mit
dem „Zeitalter der Revolutionen“ (Leopold von
Ranke) in Verbindung zu bringen. Das gilt
sowohl für die herausragende Rolle Baden-
Badens in der Revolution 1848/49 als auch auf
technischem Gebiet.
Christoph Wolff
(2010)
Vor 200 Jahren, laut Kirchenbucheintrag am 26. Juni 1810, wurde in Mannheim als Sohn eines »Blecharbeiters« Johann Christoph Wolff geboren. Der Vater Joseph stammte aus Philippsburg und war katholisch, dessen Ehefrau Ursula war eine geborene May. Der Schul- und Studienfreund von Lorenz Brentano und Friedrich Hecker wählte 1836 als Rechtspraktikant beim großherzoglichen Bezirksamt Baden (Baden-Baden) zu seinem Lebensmittelpunkt. Vereidigt wurde er vom Amtmann von Theobald, der seine politische Karriere bis zum Ende begleitete, schlussendlich sogar strafversetzt wurde.
Karl Siegfried Bader hat den ersten, 1957 erschienenen Band seiner insgesamt drei Bände umfassenden „Studien zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorfes" mit folgender Widmung versehen: SORORIBUS FRATRI. Im Vorwort dieses ersten Bandes seines großen Werkes findet sich dazu die nachfolgende Erläuterung: ,,Ein Buch über das mittelalterliche Dorf sollte, meine ich, nur schreiben, wer dörfliches Dasein aus eigenem Erleben kennt. Obwohl mehr als 30 Jahre mich von meiner in Dörfern der Baar und des Schwarzwaldes verbrachten Jugend trennen, denke ich doch dankbar an die vielen Anregungen zurück, die ich dort, im elterlichen Hause und in der dörflichen Nachbarschaft, je und je empfangen habe. In Gesprächen mit meinen in der Heimat verbliebenen und dorthin zurückgekehrten Geschwistern sind die Erinnerungen immer wieder aufgefrischt und manche Fragen deren Lösung in diesem Buch versucht wurde, erörtert worden. Die Widmung versteht sich daher von selbst."
Die im Titel steckende Frage richtet laut Art. 130 des Stadtrechts von Ravensburg
aus dem Jahre 13651 der Rat an den zuziehenden Neubürger, um ihn vor
Illusionen zu bewahren. [...]
Der Artikel setzt sich, wie man sieht, mit einer Reihe von Tatbeständen auseinander,
die bei der Verleihung des Bürgerrechts an einen Ausmann von Bedeutung
sind. Von ihnen soll uns heute nur einer beschäftigen, nämlich der, bei dem es um den ,unverraiten ammann' geht. Der Grund unseres besonderen
Interesses an der Formel wird im Verlauf der folgenden Darlegungen, wie wir
hoffen, einsichtig werden.