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Das Haus des Gastes in Bühlertal gehört zu den besten Beispielen für eine moderne Fest- und Gemeindehalle in Mittelbaden. Auch mehr als ein Vierteljahrhundert nach ihrer Vollendung wirkt die Architektur noch in jeder Hinsicht zeitgemäß. Das Gebäude beweist, dass die Kommune gut beraten war, für dieses Projekt einen Wettbewerb auszuschreiben. Das ist bei öffentlichen Bauten leider längst nicht immer üblich, was häufig zu sehr unbefriedigenden Ergebnissen führt, deren mangelhafte gestalterische Qualität und Alltagstauglichkeit noch viele Jahrzehnte lange Schatten wirft.
Das Haus der Badischen Heimat zeigt sich seit kurzem in einem ungewohnten Kleid. Die annähernde
Wiederherstellung der ursprünglichen Farbigkeit, wie sie der Architekt Carl Anton
Meckel Mitte der Zwanziger Jahre als konstitutiven Bestandteil seiner Architektur verstanden
hatte, war ein wichtiges Anliegen der gegenwärtig noch laufenden Sanierungsmaßnahmen,
die der Landesverein mit beträchtlichem Aufwand betreibt. Der Beitrag beleuchtet den historischen
Hintergrund dieser Farbgebung und den Kontext der damaligen Diskussionen, die
bereits nach wenigen Jahren zu einem Umstreichen führten.
Das Haus Baden schenkte der Stadt Karlsruhe zum 300. Geburtstag ein Denkmal an ihren
Vorfahren und Stadtgründer Markgraf Karl III. Wilhelm von Baden-Durlach. In Auftrag gegeben
wurde das Kunstwerk von Prinz Bernhard von Baden bei dem bekannten badischen
Künstler Stefan Strumbel. Die feierliche Übergabe an die Karlsruher Bürger fand am 16. Juni
2015, am Vorabend der Stadtgründung, im Schlosspark in Karlsruhe statt.
Die villa rustica befindet sich auf dem durch Flurbereinigung und Neuordnung der 60er-Jahre des 20. Jahrhunderts entstandenen Gewann „Neumatte“, 1,7 km nördlich von Merdingen, östlich der heutigen Kreisstraße K 4929. Die Anlage liegt im Westen des Tuniberges, ca. 400 m von dessen modernen Terrassen entfernt, die ebenfalls durch die Flurbereinigung entstanden. Etwa 40 m westlich des Hauptgebäudes, nur 17 m westlich des Badegebäudes der Anlage, verläuft ein kleiner Bach, der südlich der Anlage im Tuniberg entspringt und weiter im Norden in die Dreisam mündet. Der Bach dürfte sich auch in römischer Zeit schon ungefähr an dieser Stelle befunden haben, da ein Ablaufkanal des zur Anlage gehörigen römischen Badegebäudes auf ihn Bezug nimmt.
Im November 1459 reiste Markgraf Karl I. von Baden nach Mantua in Italien zu Papst Pius II. Er war im Auftrag seines Schwagers, des Kaisers Friedrich III., unterwegs, benutzte aber die Gelegenheit dieser Reise, um auch in eigener Sache tätig zu werden. Er beantragte und erhielt die Genehmigung, in seiner Stadt Pforzheim eine Universität zu errichten und zuvor die Stadtkirchen in Pforzheim und Ettlingen in Kollegiatstifte umzuwandeln. Die Stiftskirchen wurden tatsächlich eingerichtet. In Pforzheim allein wurden dadurch 24 Personalstellen geschaffen, aus denen man die Universitätslehrer besolden konnte. Dies war eine übliche Finanzierungsmethode und wurde auch später nach der Reformation noch ähnlich gehandhabt. Der Schulrektor Johannes Sturm im evangelischen Straßburg, von dem nachher noch die Rede sein wird, war Kanonikus der Kirche St. Thomas. Der badische Markgraf hatte also zeitgemäß für seine Universität vorgesorgt, aber leider waren schon von 1462 an die eingerichteten Pfründen nicht mehr bezahlbar. Denn die militärische Niederlage bei Seckenheim gegen den Kurfürsten Friedrich von der Pfalz zog eine finanzielle Katastrophe für das kleine Land nach sich. Pforzheim hätte beinahe vor Tübingen (1477) und Wittenberg (1502) eine Universität in seinen Mauern gesehen.
Im Regierungsbezirk Karlsruhe wurde in den Jahren 2003 bis 2005 eine Kartierung des gesamten Grünlands durchgeführt. Mit dieser von der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (heute: Referat 56 des Regierungspräsidiums) beauftragten Kartierung wurde erstmals für den gesamten Regierungsbezirk eine Übersicht zur Verbreitung und Qualität des Grünlands gewonnen. Die Kartierung erfolgte im Maßstab 1:5.000. Neben einer Typisierung der Vegetation und der Erfassung von Attributen zur näheren Beschreibung des Grünlands wurde auch eine naturschutzfachliche Bewertung der Grünlandbestände vorgenommen. Gegliedert wurde das Grünland in 41 Typen unter Anlehnung an die Biotoptypenliste des Landes Baden-Württemberg und unter Berücksichtigung der Definitionen der FFH-Lebensraumtypen. Die verwendeten Attribute dokumentieren vor allem die Nutzung der einzelnen Grünlandbestände, zum Beispiel ob sie brach lagen, beweidet wurden oder von Streuobst bestanden waren. Die naturschutzfachliche Bewertung erfolgte mittels einer fünfstufigen Skala, wobei es sich bei den Beständen der Wertstufen 3 – 5 um aus Sicht des Naturschutzes bedeutsames Grünland handelt und bei denen der Wertstufe 2 um solche mit günstigem Entwicklungspotenzial. Kartiergrundlage bildeten die digitalen Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters in Kombination mit digitalen Orthophotos. Erfasst wurden im Regierungsbezirk Karlsruhe insgesamt 82.217 ha Grünland. Dies entspricht einem Anteil von 31,9 % der Landwirtschaftsfläche und einem Anteil von 11,9 % an der Fläche des Regierungsbezirks. Häufigster Grünlandtyp ist die artenarme Ausprägung der Glatthafer-Wiese, die 55,9 % der gesamten Grünlandfläche einnimmt. Die übrigen Ausprägungen dieses Wiesentyps nehmen 22,1 % der Grünlandfläche ein, artenarme, pflanzensoziologisch nicht näher definierbare Bestände des Intensivgrünlands 9,4 % und die Lolch-Fettweide 5,8 %. Bei den verbleibenden 6,8 % der Grünlandfläche handelt es sich überwiegend um naturschutzfachlich bedeutsame Grünlandtypen,
zum Beispiel um Nasswiesen, Pfeifengras-Wiesen, Borstgrasrasen, Schwingel-Trespen-Trockenrasen und Wacholderheiden. Von diesen hat die Nasswiese mit 2.191 ha den größten Flächenanteil (2,7 %). Die Nutzung des Grünlands erfolgt im Regierungsbezirk Karlsruhe überwiegend durch Mahd, nur auf 17,7 % der Grünlandfläche ist Beweidung die Hauptnutzung. Der Flächenanteil des brachliegenden Grünlands beträgt 4,5 %, und von Streuobst bestanden sind 19,6 % der Grünlandfläche. Eine besondere naturschutzfachliche Bedeutung (Wertstufen 3 bis 5) besitzen 24,4 % des Grünlands – diese Flächen zeichnen sich entweder durch eine hohe Artenvielfalt oder durch das Vorkommen einer bemerkenswerten Flora aus. Mit der vorliegenden Kartierung besitzt die Naturschutzverwaltung nun eine umfassende Bestandesaufnahme
des Grünlands, die nicht nur für Naturschutzaspekte eine wichtige Arbeitsgrundlage darstellt, sondern auch für viele Aspekte der Landschaftsplanung. Darüber hinaus dokumentiert sie umfassend und in großer Genauigkeit die Grünlandsituation im Regierungsbezirk Karlsruhe zu Anfang des 21. Jahrhunderts. Damit liefert sie auch einen Beitrag zur Landschaftskunde und schafft die Grundlage für ein Monitoring der Biotopentwicklung des Grünlands in den nächsten Jahrzehnten.
Das Grundgebirge der Baar
(2005)
Südöstlich der Ruine Zindelstein reicht der von der Berg geschaffene Anschnitt im Grundgebirge besonders weit nach Südosten in den Bereich der Baar hinaus. Straßenböschungen und Steinbrüche. die zum Teil bis in die sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts in Betrieb waren, erschließen hier mehrere, verschiedenartige Gesteinseinheiten.
Das Grundgebirge der Baar
(2004)
Das Schwarzwälder Grundgebirge tritt in der Baar nur an wenigen Stellen zutage. Brigach, Breg und Wutach haben jeweils ihre Täler oder Schluchten in die Schichten des Deckgebirges eingetieft und dessen Unterlage freigelegt (Abb.1). In dem vorliegenden und zwei folgenden Aufsätzen werden am Beispiel freier solcher Aufschlüsse die wichtigsten Gesteine, ihre Entstehung und gegenseitigen Verhältnisse behandelt.
Das Großbottwarer Rathaus
(2020)
Wann aus dem Dorf »Bodebura«, nördlich der Martinskirche und westlich der Kleinen Bottwar gelegen, die Stadt »Bothebur«, später »Botwar« genannt, wurde, wissen wir nicht genau. Es gibt keine Gründungsurkunde, aber ein paar Anhaltspunkte. Wir können davon ausgehen, dass es sich um eine geplante Neugründung einer Stadt handelt, östlich neben dem alten Dorf gelegen. Und dass diese Stadt, vermutlich von Albrecht von Lichtenberg gegründet, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden ist. Dies lässt sich aus dem Vergleich von zwei Urkunden erschließen: 1247 bestätigt Papst Innozenz IV. dem Kloster in Oberstenfeld die Schenkung eines Grundstückes in »Villa de Botebor«, also im Dorf Bottwar, und 32 Jahre später erhält das Stift Oberstenfeld in einer Jahrzeitstiftung Grundstücke »juxta muros civitatis Bothebur«, also neben den Mauern der Stadt Bottwar.
Das gotische Kreuz aus dem Benediktinerkloster St. Trudpert und das Benediktinerkloster Mariastein
(2004)
Vom 18. Oktober bis 9. November 2003 wurden im Augustiner-Museum zu Freiburg im Breisgau die zwei mittelalterlichen Kreuze, beides hochwertige Goldschmiedearbeiten, die einst der breisgauischen Benediktinerabtei St. Trudpert in Münstertal Schwarzwald gehört hatten, ausgestellt. Das ältere, das so genannte Niello-Kreuz aus dem 12. Jahrhundert, befindet sich noch heute am ursprünglichen Ort als Eigentum der Pfarrgemeinde von St. Trudpert in Münstertal. Das andere, — es stammt aus dem 13. Jahrhundert, — kam über Umwege in die staatliche Ermitage St. Petersburg. Von diesem Kreuz ist aber auch bekannt, dass es eine Zeitlang im Besitze des Benediktinerklosters Mariastein war. Allerdings sind die Umstände des Erwerbs unklar. Über den Verkauf dieses gotischen Kreuzes blieb jedoch im Kloster Mariastein die Überlieferung erhalten, dass es in der Zeit des Aufenthaltes der aus Mariastein vertriebenen Mönche in Delle (1875-1901) verkauft wurde. Im Folgenden soll diesen verwickelten Spuren etwas nachgegangen werden, um etwas Klarheit zu schaffen, auch wenn einige Fragen offen bleiben müssen.
Die erste urkundliche Erwähnung von Schwetzingen findet sich im Lorscher Codex aus dem Jahr 766. Seit 1350 besitzen die pfälzischen Wittelsbacher Rechte an der Wasserburg von Schwetzingen, die zuvor einem einheimischen Adelsgeschlecht gehörte. Im 15. Jahrhundert wird der Besitz durch stetigen Zukauf von Land ausgebaut, 1472 wird zum ersten Mal ein Garten erwähnt. Die Wasserburg Schwetzingen wurde von den Kurfürsten von der Pfalz als Jagdaufenthalt genutzt, um im
benachbarten Hardtwald zu jagen. Im Dreißigjährigen Krieg wurden Dorf und Burg Schwetzingen erheblich zerstört, nur die Außenmauern blieben stehen. Kurfürst Karl Ludwig (reg. 1648-1680) baute die Gebäude zu einem respektablen Wasserschloss aus, um darin seine morganatische zweite Gemahlin, Luise von Degenfeld, logieren zu können. Seine Tochter Elisabeth Charlotte, die berühmte Liselotte von der Pfalz und spätere Ehefrau von Philipp von Orleans, verbrachte in Schwetzingen einen Teil ihrer Kindheit und gedenkt dieser in ihren Briefen. Wegen des Erbes der Liselotte brach der Pfälzisch-Orleansche Erbfolgekrieg aus, zu dessen Beginn 1689 Schwetzingen erneut zerstört wurde. Unter dem katholischen Kurfürsten Johann Wilhelm von Pfalz-Neuburg (reg. 1690-1716), der wegen der Zerstörungen in der Pfalz in Düsseldorf im Herzogtum Jülich-Berg residierte, wurde das Schloß Schwetzingen wieder aufgebaut. Der Baumeister Adam Breunig errichtete das Schloß zwischen 1699-1715 als eine zeitgemäße Dreiflügelanlage. Aus dieser Zeit stammen auch die Wappenpfeiler am Eingang des Schloßhofes mit dem Wappen von Johann Wilhelm und seiner zweiten Ehefrau Anna Maria Louisa de Medici. Erst der Bruder und Nachfolger, Kurfürst Carl Philipp (reg. 1716-1742), bezog das Schwetzinger Schloß 1720 und ließ einen bescheidenen Barockgarten anlegen. Dieser erstreckte sich bis in die Höhe des Arionbassins und wurde von einem monumentalen Orangeriegebäude als Querriegel abgeschlossen. Den glanzvollen Höhepunkt als kurpfälzische
Sommerresidenz erlebte Schwetzingen erst unter dem kunstsinnigen Kurfürsten Carl Theodor.
Es brauchte einige Jahrzehnte, und langwierige Planungen waren notwendig, bis sie endlich in Karlsruhe zueinander fanden: badische Residenz und badisches Archiv. Zunächst war es gar nicht sicher, ob sich die Gründung von Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach (1679–1738) im Hardtwald tatsächlich als dauerhafter Mittelpunkt der Markgrafschaft durchsetzen
würde. Erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts waren die Weichen zugunsten von Karlsruhe und somit gegen Durlach gestellt. Zu dieser Zeit konnte das badische, d. h. das fürstliche Archiv der Markgrafen von Baden bereits auf eine lange Tradition zurückblicken. Man verwahrte seit dem Hochmittelalter seine wichtigsten Dokumente sorgfältig; 1388 finden wir erstmals das markgräfliche Archiv explizit in den Quellen genannt. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts waren Urkunden und Akten nach einem Brand aus Durlach nach Basel geflüchtet worden. Das Oberrheingebiet – in jenen Jahrzehnten regelmäßig Aufmarschgebiet gegnerischer Truppen – erschien zu unsicher. Basel als neutrale Stadt der Eidgenossenschaft
bot eine Alternative: Der Markgräfler Hof, das repräsentative badische Stadtpalais, wurde zur stattlichen Nebenresidenz mit Archiv und Kanzlei ausgebaut. Der »juristische Staatsschatz« aus Urkunden und Akten war die Rüstkammer, mit der die Herrschaft gegen fremde Ansprüche verteidigt werden konnte. Ihn galt es zu hüten – wenn nötig sogar im Ausland.
Am 19. September 2016 hätte der 1891 in Ettenheim geborene Mundartdichter, Grafiker und Ehrenbürger Fritz Broßmer seinen 125. Geburtstag feiern können. Mit einem von ihm 1951 gestalteten Gautschbrief, einer kunstvoll von Hand geschriebenen Urkunde zum Abschluss der Ausbildung eines Schriftsetzer- oder Buchdruckerlehrlings, soll nicht nur an das grafische Können des Ettenheimers, sondern auch an den alten Druckerbrauch des Gautschens in Ettenheim erinnert werden. Schon in der 1872 gegründeten Druckerei von F. X. Leibold, dem Begründer der Ettenheimer Zeitung, wurde dieser Brauch in Ettenheim praktiziert. Davon zeugt ein Foto, das in der Foto- und Postkartenausstellung des Historischen Vereins im Jahre 1983 zu sehen war.
Eine der ältesten Gastwirtschaften im
Kraichgau ist zweifellos das Gasthaus
„Zum Löwen“ in Richen. In einer Urkunde
aus dem Jahre 1456 verlieh Pfalzgraf Otto
I. von Pfalz-Mosbach dem Wirt Jörg Maurer
seine Herberge in Richen „mit Hofrait,
Scheuer, Stallung und Zubehör zu einem
rechten Erbe“ gegen einen jährlichen Erbzins von 5 römischen Gulden, der ihm und
seinen Erben am St. Martinstag zu entrichten sei. Mit seiner Einsetzung als Wirt
musste sich Jörg Maurer verpflichten, dass
er und seine Erben „beides, Häuser mit
Scheuer, Stallung, Hofraite mit allen Begriffen zu ewigen Zeiten in gutem Wesen und
Bau halten und jederzeit gerüstet sein sollten mit Wein, Hafer, Kost und jeglichem
Gesinde und anderem, dass die Gäste versehen werden und bestehen mögen“. Ferner war es ihm und seinen Erben untersagt,
das Anwesen aufzuteilen oder Teile zu veräußern. Als Gegenleistung gewährte Pfalzgraf Otto I. „als besondere Gnade“, Jörg
Maurer, seine Erben und Nachkommen als
Inhaber der Herberge von der Bede und
dem Frondienst zu befreien und mit Bau- und Brennholz aus den dem Dorf Richen
gehörenden Wäldern zu versorgen. Für
den Fall, dass einmal Jörg Maurer oder
seine Erben die vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können, behielt sich
Pfalzgraf Otto I. das Recht vor, seine Heberge in Richen neu zu verleihen.
Vorab sind Einschränkungen zu formulieren, die auch im Titel bereits anklingen. Den nachfolgenden Ausführungen liegt die Durchsicht von etwa 700 Scherben zu Grunde. Nach den Angaben von M. Delor in einem Vortrag vom 6. Juni des Jahres 1997 (M. Delor, Auswertung der Funde und Befunde der Burg Bretten. Eine salische Burganlage 1030 bis 1330) muß es aber, einer groben Schätzung seiner Diagramme nach, etwa die zehnfache Menge gegeben haben. Selbst wenn es sich bei den „fehlenden“ mehreren Tausend Fragmenten hauptsächlich um unverzierte Wand- und um Bodenscherben gehandelt haben dürfte, ist ihre Kenntnis zur endgültigen Einordnung des Fundortes „Burgwäldchen“ unerlässlich. Es ist nämlich gut
möglich, das sich unter ihnen noch aussagekräftige Scherben von importierten Fremdwaren oder nicht erkannte Bruchstücke von anscheinend nicht vorhandenen Gefäßformen verbergen. Weiter unten wird auch bei den Metallfunden nochmals die Rede sein von einer erheblichen Diskrepanz zwischen den mir vorliegenden und 1997 von R. Delor erwähnten bzw. fallweise
sogar abgebildeten Objekten.
Die Feier der religiösen Feste ist in der Regel im Verlauf des Kirchenjahrs im jährlichen Rhythmus innerhalb der Kirchen erlebbar. Der öffentliche Raum, die Straßen und Plätze der Dörfer und Städte sind der Schauplatz des Fronleichnamsfestes in seiner unübersehbaren Gestalt der Fronleichnamsprozession.
Das war mindestens 1200 Jahre in der Kirchengeschichte nicht so. Am Anfang des 13. Jahrhunderts pflegten religiöse Frauenkreise in Brabant, Flandern und in der Wallonie besondere neue Formen der eucharistischen Frömmigkeit. Juliana von Lüttich, gestorben 1258, schaute in einer Vision die helle Mondscheibe mit einem dunklen Fleck am Rand. Die Deutung, die ihr dafür eingegeben wurde, war: Der Kirche fehlt ein Fest zur
besonderen Verehrung der Eucharistie: Ein solches Fest ordnete Bischof Robert von Lüttich 1246 für seine Diözese an
Das Freiherrlich von Gemmingen'sche Archiv von Burg Hornberg über dem Neckar und seine Urkunden
(2018)
Zu den großen Geheimnissen von Burgen und Schlössern gehörten, ihrer Natur gemäß, jahrhundertelang die dort verwahrten Archive. Während ungezählter Generationen sammelten sich darin Urkunden, Amtsbücher, Akten und Korrespondenzen, die im Zuge des Erwerbs und der Wahrnehmung vielfältiger Besitz- und Herrschaftsrechte zusammengekommen und – wertvoller als bares Geld – für
die Ausübung legitimer Herrschaft sowie für die künftige Erwirtschaftung finanzieller Erträge und damit für die Bewahrung des herrschaftlichen Status' unentbehrlich waren. Aufgrund der Langlebigkeit mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Rechts- und Verfassungsstrukturen behielten diese Dokumente oft über viele Jahrhunderte ihren Wert, blieben ein von einem König des Mittelalters verliehenes Privileg oder ein von einem Fürsten erteiltes Lehen grundsätzlich geltendes Recht bis zum Ende des Alten Reiches und mitunter sogar noch darüber hinaus; desgleichen
verloren Schuldverschreibungen, solang die darin vereinbarten Zahlungen nicht geleistet waren, ihren Wert nicht. Entsprechend restriktiv handhabte man verständlicherweise von jeher und überall den Zugang zu den mit großer Sorgfalt gesicherten Archivgewölben. Nur der jeweilige Herr oder allenfalls seine vereidigten Amtleute hatten dort Zutritt, nicht hingegen die nachgeborenen Angehörigen der herrschaftlichen Familie und schon gar nicht neugierige Historiker.
,,Die heutige deutsche Reichsregierung könnte sich an dem Senat von Harmersbach, dessen Oberhaupt ein Metzger und dessen Mitglieder Bauern waren, ein Muster nehmen." So lautete der Kommentar zu einer von Reichsvogt und Altern Rat erlassenen„ zeitgemäßen Bekanntmachung, die der Pfarrer auch von der Kanzel verlesen soll". Man ahnt schon, aus wessen Feder der Kommentar stammt: Heinrich Hansjakob schrieb ihn in seiner 1891 erschienenen Erzählung „Der letzte Reichsvogt". Er schildert darin die Geschichte des Hansjörg Bruder, der, von Beruf Metzger, 1771 Wirt der „Stube" in Oberharmersbach wurde. Hansjakob nennt sie „das politische Zentrum", ,,das Kasino der Reichsbauernschaft vom Harmersbachtal". Hier konnte der Mann hinterm Schanktisch offensichtlich erfolgreich mitmischen, sodass er 1776 vom Zwölferrat als Kandidat für das Amt des Reichsvogtes aufgestellt wurde, allerdings unter der Bedingung, dass er im Falle seiner Wahl abe der stuben sein sollte. Ein Teil der Gemeinde hatte sich für einen Gegenkandidaten stark gemacht. Die Entscheidung musste der Abt von Gengenbach treffen. Er sprach sich für den Hansjörg Bruder aus. Der neu ernannte Reichsvogt erwirkte beim Rat sogar einen weiteren Fünfjahresvertrag als Stubenwirt. Unter seinem Dach tagte, wie gewohnt, das Vogtsgericht, während der Abt an seinem üblichen Gerichtstag den offenen Platz vor der Kirche bevorzugte.
Das Freiburger Studienseminar und die Gymnasiallehrerausbildung in Baden-Württemberg (Teil 2)
(2005)
Nach dem militärischen Zusammenbruch Deutschlands übernahm die französische Armee die Staatsgewalt im Südwesten des untergegangenen Reiches. In Freiburg, nunmehr Hauptstadt des Lande Baden (Pays de Bade), das zusammen mit Südwürttemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz die französische Besatzungszone bildete, residierte die Délégation Supérieure pour le Gouvernement Militaire de Bade. Sie unterstand wiederum dem Gouvernement Militaire de la Zone Francaise d'Occupation in Baden-Baden mit General Koenig als Oberbefehlshaber.
Die Kunst zu lehren ist eine große und schwere Kunst. Sie ist nicht das Werk der bloßen Natur oder des Zufalls, sie ist das Resultat mehrjähriger Übung und Erfahrung, die jedoch immer besondere natürliche Anlagen voraussetzt. Friedrich Gedike, der diese Sätze 1790 schrieb, wusste, wovon er sprach: Als Direktor des Friedrichswerderschen Gymnasiums zu Berlin hatte
er 1787 auf Geheiß des Preußischen Unterrichtsministeriums mit dem Aufbau eines Seminariums begonnen, das in einem vierjährigen Kursus Universitätsabsolventen zu Lehrern ausbilden sollte. Gedikes Schöpfung wurde zum Urbild der heutigen Seminare für die Kandidaten des höheren Lehramtes. Sie gehört zu jenen Reformen vor der Reform, mit denen Preußen
sein Bildungswesen seit dem Ende des 18. Jahrhunderts schrittweise und aus dem Geist der Aufklärung heraus erneuert hat.
Im Mai 1913, nur 15 Monate vor dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs, wagte der Mediziner
und Generaloberarzt des preußischen Heeressanitätsdienstes Paul Schmidt in einem Vortrag
vor der Berliner Kaiser-Wilhelm-Akademie, in dem er die historische Genese des deutschen
Heeressanitätswesens behandelte, einen optimistischen Blick in die Zukunft: Sollte demnächst
ein großer Krieg ausbrechen, was durchaus wahrscheinlich sei, denn wer sollte sich heutigen
Tages unterfangen, noch den Traum des ewigen Völkerfriedens zu teilen, dann sei das deutsche
Lazarettwesen gut gerüstet: Die Organisation unseres Heeressanitätswesens [ist] auf eine Höhe
gebracht, dass alle Bedürfnisse der Versorgung unserer Kranken und Verwundeten auf dem
Schlachtfelde wie in den Lazaretten, des Krankentransportes und der Krankenunterbringung
erfüllt werden. Für wahr! Unser Sanitätskörper darf mit berechtigtem Selbstvertrauen und in
dem Bewusstsein seiner Kriegsbereitschaft den kommenden Ereignissen ruhigen Sinnes entgegensehen.'
Die Kontroverse um Fortschritt und Tradition, Vernunft und Glaube, Kirche und Welt im 19. und frühen 20. Jahrhundert manifestierte sich in vielerlei Bereichen. Ein besonders sensibles und emotionsbefrachtetes Thema stellte in diesem Zusammenhang die Bestattungsfrage dar. Nachdem jahrhundertelang das Erdbegräbnis die ausnahmslos übliche Art der Bestattung im christlichen Abendland gewesen war, plädierten verschiedene Kreise im Laufe des 19. Jahrhunderts aus unterschiedlichen Gründen für eine Wiederaufnahme der antiken Sitte der Leichenverbrennung. Auch in Freiburg gaben nach der Wende zum 20. Jahrhundert Pläne zu einem Krematoriumsbau Anlass zu heftigen Auseinandersetzungen, welche vor allem mittels der zahlreichen damals hier erscheinenden Tageszeitungen in durchaus polemischer Art und Weise ausgetragen wurden. Im Folgenden soll zunächst die allgemeine Wiedererweckung des Brauchs der Feuerbestattung in Deutschland seit der Zeit der Aufklärung dargestellt werden. Daran schließt die spezielle Auseinandersetzung in dieser Frage in Freiburg an. Nach einer kurzen Beschreibung des zuvor heftig umstrittenen Krematoriums wird schließlich das Ergebnis zusammengefasst.
Das Freiburger Hungertuch zur Fastenzeit wieder vor dem Hochaltar im Münster unserer Lb. Frau
(2003)
Nach 4 jähriger Restaurationszeit hing in diesem Jahr wieder ein Fastentuch vor dem Hochaltar im Freiburger Münster. Es dürfte eines der ältesten und sicher das größte in Europa sein. Trotz technischer Schwierigkeiten konnte es wie in den 390 Jahren seit seiner Entstehung jetzt wieder im Hochchor aufgehängt werden.
Als Freiburg im Jahr 1120 das Marktrecht erhielt, war ein Aufschwung des städtischen Lebens gewjss zu erwarten. Neben dem wirtschaftlichen Erstarken bedeutete das vor allem auch die
Zuwanderung von Bürgern, die Errichtung von Häusern und anderen Bauwerken und eine
allgemeine Verdichtung des sozialen Lebens. Im 14. Jahrhundert hatte die Stadt Freiburg die
maximale Einwohnerzahl von 9.000 errejcht, die dann bis zum Ende des 15. Jahrhunderts auf
ca. 6.000 Einwohner absank. 1 Das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum und unter
schlechten hygienischen Bedingungen, wie es in einer mittelalterlichen Stadt der Fall war,
begünstigte die Entwicklung von Krankheiten und Seuchen. Der Aussatz z.B. ist nach der Ansicht
von Ernst Theodor Nauck in Freiburg seit 1252 überliefert.2 Hinzu kamen gebärende
Frauen, Verletzte, altersschwache Menschen und elternlose Kinder. Man darf davon ausgehen,
dass es im mittelalterlichen Freiburg eine beträchtliche Zahl an hilfsbedürftigen Personen gegeben
hat, die auf die öffentliche und kirchliche Fürsorge angewiesen waren.
Nach mehrjähriger Planung und Umbauzeit steht das Freiburger Augustinermuseum Anfang des kommenden Jahres (2010) vor der Wiedereröffnung. Damit kann nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts das Museum mit der Fülle der mittelalterlichen Exponate und Gemälde des 19. Jahrhunderts wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diese werden in der ehemaligen Klosterkirche einen neuen Platz finden. Das alte Konventsgebäude dagegen soll anschließend in zwei weiteren Bauabschnitten saniert werden. Im vergangenen Juli, beim Augustinertag, konnten
sich viele Schaulustige vom Baufortschritt überzeugen und die Umgestaltung des ehemaligen Kirchengebäudes begutachten. Seit längerer Zeit ist das aus der Mitte des 13. Jahrhunderts stammende hohe Klostergebäude in Freiburgs Innenstadt eingerüstet, mit Bauzaun versehen und durch einen „Staubmantel“ den Blicken entzogen. Dahinter allerdings gestalten das Architektenbüro Christoph Mäckler und die Architektin Christine Paarmann-Steinmetz vom städtischen Gebäudemanagement das moderne Augustinermuseum, ein Mittelpunkt für die Kulturlandschaft im Südwesten unserer Region. Dank der Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg, die Landesstiftung BAWÜ und die Erzdiözese Freiburg sowie einer beispiellosen Initiative des Kuratoriums „Augustinermuseum Freiburg“ und des bürgerschaftlichen Engagements konnte das große Projekt des Umbaus in Angriff genommen werden.
Im Stadtarchiv Altötting tauchte im Juni 2005 ein Foto auf, das eine Gruppenaufnahme aus dem Jahr 1840 zeigt. Es handelte sich um die spätere Ablichtung eines Familienbildes, das ursprünglich im Daguerreotypie-Verfahren entstanden war. Dieses Verfahren ermöglichte ab 1839 die ersten fotografischen Aufnahmen. Das nebenstehende Bild entstand anlässlich des 70. Geburtstags des Altöttinger Komponisten Max Keller im Oktober 1840 und zeigt sieben Personen. Ganz links ist Constanze Mozart im Alter von 78 Jahren zu sehen. Dieser sensationelle Fund fand weltweite Beachtung.
Das Fest in Karlsruhe
(2015)
DAS FEST ist mit mittlerweile über 220 000 Besuchern eine der größten Open-Air-Veranstaltungen in Deutschland und findet seit 1985 jährlich Ende Juli in der Günther-Klotz-Anlage in Karlsruhe statt. Als generationenübergreifendes Sommer-Event zahlreicher Besucher aus Deutschland und angrenzender Ländern ist DAS FEST einer der überzeugendsten Imageträger der Karlsruher Region. Ein topologisches Alleinstellungsmerkmal ist der vor der Hauptbühne liegende Hügel Mount Klotz, der für eine einzigartige amphitheaterähnliche Atmosphäre sorgt. Namhafte Bands wie Seeed, Jan Delay, Deichkind, u. v. m.
äußerten sich begeistert beim Anblick des am Abend vor der Hauptbühne leuchtenden Hügels.
Im Sommer 1954 war das verlotterte Haus
dran; es war geglückt, die nicht gerade mit
irdischen Gütern gesegneten vier Teileigentümer für eine Instandsetzung zu gewinnen, unterstützt durch Zuschüsse der
öffentlichen Hand, wobei das Staatl. Amt für
Denkmalpflege Karlsruhe wie immer das
Meiste gab und die Landeskreditanstalt für
Wohnungsbau in Karlsruhe solche Vorhaben mit einmalig günstigen Instandsetzungsdarlehen förderte. Bei so vielen
Eigentümern war das Zuteilen der Mittel
und das Abrechnen der Kosten naturgemäß äußerst kompliziert.
Das Fachwerkhaus im Ried
(2020)
Obwohl die als erhaltenswerte Kleinode eingestuften Fachwerkhäuser seit eh und je zu den sichtbarsten und messbarsten Objekten der volkskundlichen Forschung gehören, blieben sie von all den Schätzen, die uns unsere Vorfahren hinterlassen haben, am längsten unbeachtet. Lange, da und dort sicherlich auch viel zu lange wurde nicht erkannt , dass die vielfach überaus kunstvoll gestalteten Fachwerkbauten nicht nur dazu da sind, ihrem jeweiligen Besitzer Unterkunft zum Arbeiten, Schlafen, Essen und Trinken zu bieten, sondern durch die teilweise kunstvollen Schnitzereien oder durch die verschiedenen Giebel, Lauben oder Erker den Betrachter erfreuen sollen. Später galt es als schicklich, Häuser mit denselben Schmuckformen, denselben Gesimsen oder denselben Tür- und Fensterumrahmungen zu errichten. Stein und Eisen trat an die Stelle von Holz, und der warme Farbton des Holzes musste den kälteren, leblosen Steinfarben weichen. Die Häuser mussten möglichst einfach, zweckmäßig, vor allem billig errichtet werden. Und so wurde lange Zeit fast ausnahmslos nur sachlich, nüchtern und, was am Schlimmsten war, fast durchweg nur stereotyp gebaut. Dadurch kam es, dass die Eigenarten der früheren Zeiten vielfach verschwunden sind und eine Straße fast völlig der anderen gleicht.
Die Explosion, die sich am 21. September 1921 in Oppau ereignete, zählt zu den „schlimmsten Katastrophen der Industriegeschichte“ und wurde seinerzeit als „das größte Unglück“ in der Geschichte der chemischen Industrie bezeichnet. Trotz immenser weltweiter Aufmerksamkeit, die diesem dramatischen Ereignis entgegengebracht wurde, vermittelt die Forschungsliteratur den Eindruck, dass die Ursachen nie zuverlässig ergründet worden sind. So stellte noch 1990 der Historiker Joachim Radkau fest: „Die Ursachen der Explosion waren nur hypothetisch zu klären; ihre Erforschung blieb weitgehend eine Angelegenheit enger Experten-Kreise, und auch diese erklärten sich außerstande, einen Schuldigen auszumachen; die Öffentlichkeit scheint dies auch nicht einmal von ihnen erwartet zu haben“. Gleiches gilt auch für das Ausmaß der Schäden. Obwohl zeitgenössische Tageszeitungen unmittelbar von „schweren“ Gebäudeschäden und „ungeheuren Verwüstungen“ sprachen, wurden vorwiegend nur zur Gemeinde Oppau5, nicht aber etwa zu Mannheim konkrete Angaben veröffentlicht.
Im Sommer letzten Jahres erschien der 1. Band der Geschichte des Erzbistums Freiburg. Damit ist die erste groß angelegte wissenschaftliche Erschließung einer Gesamtgeschichte eröffnet worden. Wie der Herausgeber Heribert Smolinsky erklärt, ging es darum, »im Sinn moderner Historiographie Ereignis- und Strukturgeschichte miteinander [zu] verbinden. Das bedeutet, den wichtigsten Ereignissen nachzugehen, sie in ihrer Wertigkeit zu gewichten, und zugleich die Strukturen nachzuzeichnen,
die sich in der ausgedehnten Erzdiözese entwickelten«.
Das Erzbistum Freiburg und das alte Großherzogtum Baden besitzen beachtenswerte Gemeinsamkeiten, in ihrer Geschichte, ja sogar bis in die Gegenwart hinein. Nicht als wäre hier eine gleichberechtigte Partnerschaft festzustellen, eher ein spannungsgeladenes Gegenüber, das im Auf und Ab politischer Gärungen sich stets neu und anders einstellte. Zunächst soll auf die Politik und ihre Sprache um 1806 hingewiesen werden: denn diesem Jubiläum gilt es ja gerecht zu werden, um in Kontrast dazu die kirchlichen Verhältnisse und deren Neuorganisation innerhalb eines kurfürstlich bzw. großherzoglich badischen Regiments zu skizzieren.
Unter dem Titel „Wie die Kriegsjahre in der Heimat wirkten“ gab die Musikerin und Dichterin Clara Faisst (1872–1948) ihre „Tagebuchaufzeichnungen und Selbsterlebnisse“ aus der Kriegszeit wieder. Sie war die Tochter des Garnisonspredigers und Oberkirchenrats Gustav August Faisst (1834–1873) und Schwägerin des Pfarrers Dr. Ernst Lehmann. Sie selbst blieb unverheiratet. Clara Faisst studierte Klavier und Komposition, letzteres in der Meisterklasse von Max Bruch. Ihren Lebensunterhalt verdiente Clara Faisst als Pianistin und vor allem als Klavierlehrerin. Sie unterhielt regen Kontakt zu anderen Künstlern, u.a. zu Hans Thoma. Clara Faisst, die als eine der wenigen Frauen ihrer Zeit berufstätig war, unterstützte u.a. Marie Baum in ihrem Kampf um die Gleichberechtigung der Frauen in der Arbeitswelt. Das sog. Karlsruher Kriegstagebuch ist wohl unmittelbar nach Kriegsende in der vorliegenden Form zusammengestellt worden, wenn die Reinschriften und eingefügten Korrekturen auch sehr zeitnah gefertigt worden sein dürften. Es beruht, wie sie selbst sagte, auf eigenen Tagebuchnotizen und Erinnerungen. Auf 159 mit der Schreibmaschine eng beschriebenen Seiten schildert sie ihre Sicht des Krieges an der „Heimatfront“ in Karlsruhe. Die ursprünglichen handschriftlichen Aufzeichnungen sind teilweise noch vorhanden. Dabei hat sie die Stellen, die sie übernommen bzw. verarbeitet hatte, in der Vorlage ausgestrichen. Es handelt sich also teilweise auch um eine Überarbeitungen der ursprünglichen Niederschriften, ohne dass jedoch die
Unmittelbarkeit der Sprache und Gedanken verloren gegangen wäre. In die Schilderungen des Geschehens sind z.T. umfangreiche Reflexionen eingeflochten, aber auch dichterische Arbeiten (Abhandlungen und Gedichte), die in den Jahren des Krieges entstanden sind. Diese mit schriftstellerischen Ambitionen geschriebenen Abhandlungen stechen durch Papier und Typografie auch optisch und formal aus dem eigentlichen Tagebuchnotizen heraus.
Die Furcht vor Holzmangel hat die Forstwirtschaft notwendig gemacht. Das Holz als
wichtigstes Baumaterial, als Werkstoff
sowie als Brennmaterial war örtlich mit dem
Anstieg der Bevölkerung knapp geworden,
auch wenn es Gewerbe gab, die dem
Brennstoff Holz nachgewandert sind wie
die Köhler und Glasmacher. Das Holz war
früher auf größere Strecken kaum zu transportieren, es sei denn, dass Bäche oder
Flüsse zum Flößen zur Verfügung standen.
Vor allem die transportgünstigen Waldteile
waren übernutzt und die ortsnahen Wälder
durch Waldweide und Streunutzung verarmt. Und dabei hatte Eppingen, am Rande
des fruchtbaren, aber waldarmen Kraichgaus gelegen, das Glück, einen relativ großen Wald zu besitzen. Diesen galt es zu
verteidigen und zu erhalten, denn Wünsche, noch mehr zu roden, wurden immer
wieder an die Stadtväter herangetragen.
Der Besucher, der am Vorabend des Festes Christi Himmelfahrt in den
Mauern der alten Stadt Endingen am Kaiserstuhl weilt, kann dort heute noch
alljährlich Zeuge eines eigenartigen, singulären Brauches werden. An diesem
,,Auffahrtsabend" wird in der Martinskirche ein feierlicher Gottesdienst abgehalten.
Er findet zu Ehren der sog. ,,Weinenden Muttergottes von Endingen"
statt und zieht Jahr für Jahr eine große Zahl von Gläubigen an.
Was die Entstehung Endingens anbetrifft, hat sich die Vorstellung durchgesetzt, dass auf der heutigen
Gemarkung drei alemannische und dann früh-mittelalterliche Siedlungen nebeneinander
bestanden haben. So steht es gleich mehrfach in der offiziellen Stadtgeschichte und im Archäologischen
Stadtkataster, ebenso in den Kreisbeschreibungen, so übernimmt es Michael Hoeper
in sein grundlegendes Werk zur alemannischen Besiedlungsgeschichte des Breisgaus und so
vertrat es zuletzt Heinz Krieg in seinem Jubiläumsvortrag.
Die unter wechselnden Namen seit 1949 publizierte regionale Kulturzeitschrift, zuletzt unter dem Namen „in Baden Württemberg" hat nach dem 49. Jahrgang ihr Erscheinen aus finanziellen Gründen eingestellt. Damit ist eine fast fünfzig Jahre gepflegte verlegerische Tradition einer südwestdeutschen Kulturzeitschrift zu Ende gegangen. Für die BADISCHE HEIMAT ist das Grund genug, die Entwicklung der Zeitschrift zu dokumentieren. Im einzelnen sind es zwei Motive, die uns veranlassen, das verlegerische Risiko, den Willen zur publizistischen Präsenz und die redaktionelle Arbeit der Zeitschriftenjahrgänge von 1949-2002 zu würdigen. Ein Motiv dabei ist die Verbundenheit der BADISCHEN HEIMAT mit dem G. Braun Verlag, wurden und werden doch die Hefte der BADISCHEN HEIMAT auch nach dem Zweiten Weltkrieg seit 1950 von G. Braun betreut. Ein zweites Motiv ist unsere Überzeugung, dass auch Periodika Teil einer heimatlichen, regionalen Verortung sein können. Die von Dr. Eberhard Knittel herausgegebene Zeitschrift „Baden" war in Themen und kontinuierlicher Erscheinungsweise geradezu in diesem Sinne gedacht.
Im Herbst 2018 sind es 100 Jahre seit Ende des Ersten Weltkrieges. Mit der Ablösung des Reichskanzlers Georg von Hertling durch den Prinzen Max von Baden vom 3. Oktober 1918 zeichnete sich das Ende der Monarchie in Deutschland ab. Deswegen wird dieses Datum die zeitliche Grundlage für den Beginn der Darstellung sein. Der Versailler Vertrag bildet den zeitlichen Endpunkt der Darstellung, da mit ihm die völkerrechtlichen Auswirkungen des Ersten Weltkrieges in Kraft
traten. Nachdem Prinz Max von Baden das Amt des Reichskanzlers übernahm, folgte die Ausrufung der Republik durch Philip Scheidemann am 9. November 1918. Zwei Tage danach dankte der letzte deutsche Kaiser Wilhelm II. ab und begab sich in das niederländische Exil nach Doorn. In einem ersten Schritt soll dargestellt werden, wie dieses Ereignis – gewissermaßen der Übergang in eine neue Zeit – von den in Bühl und Umgebung lebenden Menschen aufgenommen wurde. Es folgte ein durch soziale Not geprägtes Jahr 1919. Auch dieser Aspekt wird in der nachfolgenden Schilderung seine Würdigung erfahren. In
einem letzten Schritt werden die Reaktionen der Menschen in Bühl und Umgebung auf den Versailler Vertrag im Vordergrund der Darstellung stehen.
Das Ende der Fürstbistümer, Abteien und Klöster durch den Reichsdeputationshauptschluß (RDH) vom 25. Februar 1803, der Untergang aller geistlichen Reichsstände und die Einziehung des Kirchenvermögens durch den Staat, ist eingebettet in einen geistesgeschichtlichen Prozeß zu sehen, der das Denken über das Verhältnis von Staat und Kirche im 18. Jahrhundert wandelte. Die Säkularisation, der Verlust der Landeshoheit und die Enteignung des Vermögens der geistlichen Stände, setzte die grundlegende Veränderung des Rechts- und Reichsbewußtseins ebenso voraus, wie die fortschreitende Profanierung der Staatsidee. Nur auf diesem Hintergrund läßt sich erklären, daß sich die größeren und mittleren Reichsstände ohne jede Hemmung auf die geistlichen Mitstände stürzten und sich deren Hoheitsrechte und Eigentum aneigneten. Die in keinem Verhältnis zur Größe der Neuerwerbungen stehenden territorialen Verluste auf dem linken Rheinufer legitimierten dabei diesen Länderraub vor dem eigenen Gewissen, falls dies sich bei der einmaligen Möglichkeit dieser territorialen Expansion überhaupt noch regte. Die Aufhebung der zahlreichen Klöster und Abteien schien vor dem Gewissen auch deshalb gerechtfertigt, weil man die Menschheit damit von Institutionen befreite, die angeblich nutzlos und schädlich waren und ein Überbleibsel des finsteren Mittelalters darstellten.
Während mehr als tausend Jahren hatte das Benediktinerkloster an der Steinach
weite Gebiete in der heutigen Ostschweiz und nördlich von Rhein und Bodensee maßgeblich geprägt. Seine Aufhebung, die am 8. Mai 1805 im Großen Rat des zwei Jahre zuvor
neu gegründeten Kantons St. Gallen nur äußerst knappe Zustimmung fand, bedeutete
deshalb einen entscheidenden staatspolitischen, religiösen und kulturellen Bruch mit
einer wechselvollen und reichen Vergangenheit, die zurück reichte bis zur Grundlegung
der Abtei im Jahr 612 durch den irischen Wandermönch Gallus. Vor allem im frühen Mittelalter verfügte das Kloster über zahlreiche Besitzungen im süddeutschen Raum, die es
jedoch im Lauf der Jahrhunderte zugunsten eines geschlossenen, einfacher zu verwaltenden Territoriums in der engeren Region mehrheitlich wieder abstieß. In der Neuzeit
verblieben der Abtei vergleichsweise wenige Herrschaften nördlich des Rheins, darunter Ebringen und Norsingen im Breisgau und Neu-Ravensburg im Allgäu. Während der
revolutionären Wirbelstürme und Umstrukturierungen Ende des 18. Jahrhunderts und
bis zu ihrem Verlust 1803 dienten die exterritorialen Besitzungen dem Fürstabt als willkommener, dem helvetischen Zugriff entzogener Rückhalt im Reich. Die Verflochtenheit
des Gallusklosters mit der Bodenseeregion (und weit darüber hinaus) zeigt sich jedoch
nicht nur in seinen Rechts- und Vermögensausläufern, sondern auch in seiner geistig-geistlichen Ausstrahlung, wie sie sich etwa aus den Konventslisten ablesen lässt. Diese
verzeichnen die Herkunft zahlreicher St. Galler Mönche aus dem süddeutschen Raum
und aus Österreich. Von den 74 Patres und Fratres des letzten Konventes, um den es
im Folgenden gehen soll, stammten vier aus dem heutigen Baden-Württemberg, drei
aus Bayern, zwei aus dem Vorarlberg und einer aus Tirol. Wie das ihrer helvetischen
Mitbrüder nahm auch ihr Schicksal mit der knappen Annahme der Liquidationsvorlage
am 8. Mai 1805 eine heftige Wendung.
Das Elsaß und die Elsässer
(2001)
Wie vor Generationen ist auch heute noch das Elsaß eine bemerkenswerte Natur- und Kulturlandschaft, der man seiner Ursprünglichkeit halber ein höchstes Lob zollen muß. Johann Wolfgang Goethe hat die Elsässer in seinem Jahrhundert schon als „Bewohner eines Paradieses" tituliert, wobei er mit seiner Bewunderung an alte, von der römischen Antike herrührende Bezeichnungen anknüpfte. Hat er doch ein ganzes Jahr im Elsaß zugebracht und dabei Land und Leute kennen gelernt. Im Mittelpunkt eines größeren Interesses steht das Elsaß heute nicht mehr, wenngleich die Auswahl Straßburgs als Europastadt das Land heraushebt. Auch die Spannungen um den Besitz dieses Landstrichs sind heute behoben, aber doch hat sich sein Schicksal der letzten Jahrhunderte in das Bewußtsein der Menschen beispielhaft eingegraben. Gerade dieses Schicksal der letzten Jahrhunderte hat Frederic Hoffet, der aus dem Elsaß stammt und seine Menschen kennt, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg (1951) einer psychoanalytischen Deutung unterzogen, die im Elsaß selbst und darüber hinaus Aufsehen erregt hat.
Das elsass-lothringische Lokalrecht ist eine Besonderheit des Elsass und des benachbarten lothringischen Departements Moselle. Es stammt jedoch nicht nur aus der Zeit der Zugehörigkeit dieses Gebiets zum Deutschen Reich 1871–1918. So vielseitig und reichhaltig seine Inhalte sind, bilden sie kein einheitliches Ganzes. Trotz verschiedener Schwächen, ist es bei der Bevölkerung, zu deren Identität es beiträgt, sehr beliebt. Eine Weiterentwicklung zu einem echten »Regionalrecht« als Ausdruck der kulturellen Eigenart dieses Gebiets wäre wünschenswert, ist jedoch im Rahmen eines zentristischen Staates kaum vorstellbar und durch die Schaffung der neuen Großregion »Grand Est« noch weiter erschwert.
Am 2. August 2019 wurde das Gesetz Nr. 2019-816 verkündet, in dem die Kompetenzen der künftigen »Collectivité européenne d’Alsace« festgelegt wurden. Es kreiert für das Territorium des Elsass durch die Fusion der beiden Departements des Haut-Rhin und des Bas-Rhin eine neue Gebietskörperschaf , die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Dieses Gesetz spiegelt den aktuellen Stand der Debatten über den institutionellen Rahmen des Elsass wider, einer Etappe in einem Prozess, der sehr wahrscheinlich noch verschiedene Transformationen durchlaufen wird. Um die Reichweite dieses Gesetzes zu verstehen, muss man dessen Annahme in den historischen Kontext einordnen, hierbei die Besonderheiten des Elsass in den Blick nehmen und aufzeigen, worin die neue europäische Gebietskörperschaf Elsass sich als originell erweist und zugleich die Frage nach ihren künftigen Entwicklungen aufwerfen.
Neulich bin ich wieder einmal bedächtig um eines meiner Lieblingsgebäude meiner Heimatstadt Donaueschingen geschlichen. Mit ihm verbinden sich wunderbare und kuriose Erinnerungen an Erlebnisse meine Jugendzeit, die nur in
Donaueschingen so erlebt werden konnten, denn dieses komplexe Ensemble ist ein unverwechselbares Unikat in fast ganz Deutschland und sogar in Mitteleuropa. Ich bin um die umliegende Eiswiese, die Zulaufkanäle zu diesem Eisweiher
und zu den dazugehörigen Wehrbauwerken und Stellfallen gebummelt. In den Wintermonaten leiten diese offenen Kanäle Bregwasser vom Bregwehr bei Allmendshofen über einen seitlichen Abzweiggraben bei der Graselli-Tabakmühle
diesem Eisweiher zu. Ganz in Gedanken und Erinnerungen an Jugendzeiten versunken, aber auch an längst vergessene, sehr natürliche Energietechniken, wurde ich unerwartet aus meinem Sinnieren geweckt und sehr freundlich angesprochen. Von der Prinz-Fritzi-Allee her.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind in Ottenheim mit dem in der Rockelstraße stehenden ehemaligen „Forst Jägerhaus“ und der evangelischen Michaelskirche vermutlich nur noch zwei Gebäude vorhanden, die vor 1700 erbaut wurden. Während das Gotteshaus bereits 1326 erstmals urkundlich erwähnt wurde, lässt sich das Baujahr des „Jägerhauses“ durch die auf dem südöstlichen Eckpfosten deutlich eingekerbte Jahreszahl auf 1688 festlegen. Diese Einkerbung beweist, dass das Haus, obwohl es nach seinem heutigen Aussehen zu schließen sicherlich mehrmals eine bauliche Veränderung erfahren hat, nicht nur ein bemerkenswertes Alter besitzt, sondern noch vor 1700, also in der sogenannten Franzosenzeit errichtet worden ist. Dass das derzeit als das älteste Fachwerkhaus des Dorfes geltende Gebäude die furchtbaren Kriegsjahre nach 1688 überstehen konnte, ist sicherlich nur dem Umstand zu verdanken, dass es als markgräflicher Besitz den damals in Ottenheim eingesetzten herrschaftlichen Forstjägern als Dienstwohnung diente und insofern immer wieder instand gesetzt wurde.
Über das ehemalige obere Schloss von Neuweier wurde schon in der „Ortenau" 1934 und 1984 berichtet. Die Nachrichten
hierüber sind jedoch spärlich. Mit dem vorliegenden Bericht werden neue und bereits bekannte Dokumentationen zusammengefasst. Von der Wohnburg und dem Schlossgraben ist heute nichts mehr zu sehen. Das „Gasthaus zum Rebstock" steht auf dem Gelände des zugehörigen Ökonomiegebäudes, das die Form eines fränkischen Gutshofes hatte, und welches gleichzeitig auch der Schlosshof war. Vom linken Flügel dieses Hofes sind noch zwei Portale und ein einfacher Eingang erhalten geblieben. Diese stehen heute unter Denkmalschutz. Der „Rebstock" befindet sich z. Zt. im Umbau (2010-2013). Ein Portal enthält am Sturz den Psalmvers 127. Ein anderes trägt die Jahreszahl 1579 mit dem Steinschen Wappen und den
Buchstaben P. U. G. (Philibert und Georg). An das Schloss selbst erinnern noch die Flurnamen Steinacker, Schlossackerweg,
Steinseher Wald und Röderswald. Allgemein wird angenommen, dass dieses „Obere Schloss" älter war als das untere Schloss.
Historische Karten und Pläne faszinieren unmittelbar durch ihre Anschaulichkeit. Sie dokumentieren geografische, aber auch rechtliche, wirtschaftliche und kulturelle Verhältnisse eines abgegrenzten Raumes zu einer bestimmten Zeit. Gleichzeitig verraten sie einiges über Raumvorstellungen sowie über vermessungstechnische und darstellerische Mittel der jeweiligen Zeit.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass sie grafische Hilfskonstruktionen bleiben, Raummodelle, die in ihrer Darstellungsweise begrenzt sind. Welchen Quellenwert besitzen sie? Wie aussagekräftig sind die Informationen, die sie enthalten?
Das Dreikönigsingen in Haslach im Kinzigtal, sein überliefertes Liedgut und dessen Verbreitung
(2008)
Als „Sternsingen" bezeichnet man allgemein jenen Umgang, der zwischen dem 1. Januar und dem 6. Januar eines jeden Jahres von drei als Kaspar, Melchior und Balthasar verkleideten Burschen (in neuerer Zeit finden sich auch schon Mädchen darunter) durchgeführt wird. Dabei trägt diese Gruppe einen Stern mit sich. Der Sternsingerbrauch - so Prof. Dietz-Rüdiger Moser (München) in seinem Buch „Bräuche und Feste durch das ganze Jahr" (Verlag Herder/Freiburg) - kam erst in nachmittelalterlicher Zeit im Umkreis von Bischofszentren und Stiften auf, wo er zunächst von Kloster- und Chorschülern ausgeübt wurde. Allgemein aber soll sich das Sternsingen erst nach 1560, also nach dem Tridentinum verbreitet haben. Die Liedtexte für das Sternsingen kamen zwischen 1560/65 auf den Markt zunächst in Nürnberg, Regensburg und Straubing und zwar immer auf Flugschriften.
Das Dorfbuch von Oberachern
(2001)
Das Dorfbuch von Oberachern ist die älteste Archivalie des ehern. Gemeindearchivs von Oberachern und hat schon aus diesem Grund eine sehr große Bedeutung, u.a. auch deshalb, weil sein Gegenstück, das Dorfbuch von Unterachern (bzw. Niederachern, das heutige Achern) nicht mehr im Stadtarchiv vorhanden ist. Vom Dorfbuch wurde 1934 von dem Karlsruher Professor Dr. Wilhelm Teichmann, Stadtbibliothekar i.R., auf dessen Initiative eine Abschrift angefertigt, welche mir - neben dessen Anmerkungen und Erläuterungen - als Grundlage diente. Das Original-Dorfbuch und die Abschrift befinden sich heute - aufgrund der Eingemeindung 1971 - im Archiv der Stadt Achern.