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Als im Jahre 1730 die im dreißigjährigen Krieg untergegangene Pfarrei Honau wieder errichtet wurde, erbaute man im Ort nicht nur eine Kirche, sondern auch ein Pfarrhaus, das dem Ortspfarrer zur Unterkunft dienen sollte. Beide Gebäude ließ das in Straßburg belegene Stift zum alten St. Peter, dem in Honau die Kollatur, also das Recht die Pfarrstelle zu besetzen, zustand, errichten. Eines der beiden genannten Gebäude wurde wohl erst 1731 fertiggestellt, zumindest kann dies aus dem Umstand geschlossen werden, daß die Honauer Kirchenbücher erst am 20.2.1731 angelegt wurden.
Am 12. Mai 1944, einem strahlenden Frühlingstag, flogen wieder schwere amerikanische Bomber und Jäger ihre Angriffe gegen das Deutsche Reich. Die Luftkämpfe mit deutschen Jagdflugzeugen wurden wie so oft von der deutschen Zivilbevölkerung vom Boden aus verfolgt. Besonders für die Kinder waren diese Kämpfe am Himmel ein besonderes Ereignis.
Man kann es kaum noch glauben, dass dies einmal möglich war: dass es damals, unter Hitler, jeden treffen konnte, jederzeit, und ohne jeden Grund. Und besonders schnell traf es die, die den Herrschenden ohnehin ein Dom im Auge waren; nämlich die, die sich, statt dem neuen Staat, der Kirche widmen und weihen wollten. Niemand wird je wissen, wie viele von ihnen ihr Leben lassen mussten; ihre Zahl geht in die Tausende. Allein ins KZ Dachau wurden, allein aus der Erzdiözese Freiburg, 21 Priester eingewiesen, von denen 16 überlebten. Aber ihnen, den Geretteten, hatte es oft die Sprache verschlagen; zu sagen, was sie erlebt und erlitten hatten, war gewiss nicht leicht, und wer wollte es hören? So nahmen sie ihre Erinnerungen mit ins Grab. Um so wertvoller sind die, die sich erhalten haben - wie die einer im Kinzigtal geborenen, in Bühl eingetretenen und eingekleideten Ordensschwester, die als Schutzhäftling Nr. 25150 im KZ Ravensbrück gefangen saß; Erinnerungen, die in dieser Form bisher unbekannt waren und in ihr hier zum ersten Mal bekannt gemacht werden.
„Neben seiner Bibel", brauche jeder echte Deutsche im Hause „nur noch ein Buch Scheffels", urteilte ein Biograph kurz nach
dem Tod des Autors. Als Joseph Victor von Scheffel am 9. April 1886 in seinem Elternhaus in der Karlsruher Stephanienstraße verstarb, war die Trauer groß. Hunderte Beileidstelegramme aus ganz Deutschland trafen ein, alle deutschsprachigen Zeitungen berichteten von dem Tod des beliebten Dichters, der in den siebziger und achtziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts zu den populärsten und meist verkauften deutschsprachigen Schriftstellern zählte, zu vergleichen nur mit den Klassikern Goethe und Schiller. Die Beerdigung drei Tage später wurde zu einer beeindruckenden Trauerbekundung für den badischen Dichter, Tausende begleiteten den Sarg zu seiner letzten Ruhestätte, einem Ehrengrab im „Campo Santo"; in dem Teil des neuen Karlsruher Friedhofes also, der von Josef Durm geplant wurde, dem Architekten, der Scheffels Villa auf der Mettnau am Ufer des Bodensees erbaut hat.
Der Existenz von Gerichtsakten liegt ihr pragmatischer Zweck zugrunde. Weder sind sie einer lückenlosen Wiedergabe eines Falles verpflichtet, noch lässt sich aus ihnen zwangsläufig der Hintergrund einer Tat erschließen. Sie dienen einzig dem Ziel, normabweichendes Verhalten zu beurteilen. Für den Historiker, der sich mit Gerichtsakten der Frühen Neuzeit befasst, stellt die Beschäftigung mit dieser Quellengattung eine zweifelsohne reizvolle, jedoch zugleich schwierige Herausforderung dar. Für ihn gilt es nachzuvollziehen, was warum als deviant angesehen wird, und anhand seiner Befunde schließlich das deviante Verhalten zu erklären.
Während über die Fischerzünfte in Altenheim, Auenheim und Straßburg mehrfach publiziert worden ist, wissen wir über die frühere Fischerei im Kehler Gebiet bisher nur wenig. Dass aber auch in Kehl (sowie Sundheim und dem einstigen Iringheim/ Hundsfelden) Fischfang berufsmäßig betrieben worden ist, kann man sich unschwer vorstellen. Denn Fisch war in der
Vergangenheit überall am Rhein ein gleichermaßen wichtiges und unverzichtbares Nahrungsmittel. Eine Fischerzunft scheint im engeren Kehler Gebiet (Dorf und Stadt Kehl) zwar nie bestanden zu haben, doch müssen es schon eine größere Zahl von Fischern gewesen sein, dass die Straßburger Fischerzunft - sie hatte weit über 100 Zunftmitglieder - sich mit ihnen
wiederholt auseinandersetzte. Solche Auseinandersetzungen mit Straßburger Beteiligung über die gegenseitigen Fischereirechte, bei denen es auch zu handfestem Streit, Gefangennahmen bis hin zu vereinzelten Schießereien kam, dokumentieren die Fischereiakten rheinauf und rheinab.
In PANTALE0NS Prosopographia, gedruckt 1566 in Basel, findet sich im 3. Band die erste Biographie Glareans, wenige Jahre nach seinem Tod veröffentlicht. Dem in der lateinischen Fassung erwähnten Familiaris-Titel maß PANTALEON offenbar wenig Bedeutung zu, da er in der 1570 erschienenen deutschen Übersetzung die gewiss weitergehende familiaritas mit einer guten Freundschaft gleichsetzte. Sicherlich hatte die familiaritas eine darüber hinausgehende rechtliche Bedeutung; sie war mehr als
eine, modern gesprochen, ehrende Auszeichnung wie etwa ein Orden. Allerdings liegen Untersuchungen zu diesem Begriff, zumal für Deutschland im 16. Jahrhundert, nicht vor; Aussagen über die Bedeutung der familiaritas können daher nur mit aller Vorsicht gemacht werden. Die Forschungen von HANS SCHADEK beziehen sich auf die Familiaren der sizilischen und aragonischen Könige in der Zeit vom 12. bis zum beginnenden 15. Jahrhundert. Für Glarean scheint die Ernennung zum Familiaren, wahrscheinlich im Jahre 1544, eine Fortsetzung und Steigerung seiner Beziehungen zum Hof der habsburgischen Kaiser gewesen zu sein, die mit seiner Krönung zum poeta laureatus auf dem Reichstag 1512 in Köln durch Maximilian I. begann.
Die historische Kriminalitätsforschung in Deutschland hat in den letzten zehn Jahren ihren Rückstand zu den Nachbarländern teilweise aufholen können. Die Zahl der Forschungsüberblicke ist bereits recht groß, mittlerweile liegt auch die erste kompakte Einführung in dieses Forschungsfeld vor. Die Beschäftigung mit Devianz, mit abweichendem menschlichen Verhalten, hat sich als geeignet herausgestellt, neben Herrschaftsstrukturen auch das Alltagsleben unserer Vorfahren zu erforschen. Diese Arbeit will über die Analyse der Gerichtsakten eines Falles einen Beitrag zur Kriminalitätsgeschichte Freiburgs leisten. Die Grundlage der Untersuchung bilden dabei die Verhörprotokolle, die sich im reichen Criminalia-Bestand des Freiburger Stadtarchivs (StadtAF) befinden. Zudem wurden die Ratsprotokolle des betreffenden Zeitraumes und das Freiburger Vergichtbuch herangezogen. Aus dem Studium dieser Akten soll der Fall zuerst in seinen wesentlichen Zügen rekonstruiert werden. Es handelt sich dabei um einen Einbruchsdiebstahl, der aber einige ungewöhnliche Begleitumstände aufweist und bisher kaum umfassend gewürdigt wurde.
(Kein) Ende der Debatte?
(2016)
Bei diesem Thema kann man sehr leicht sehr viel falsch machen – gerade jemand, der als katholischer Kirchenbeamter von vornherein unter dem Verdacht steht, parteiisch zu sein: Der Bistumsarchivar, der über einen Erzbischof spricht, kann doch eigentlich nichts anderes betreiben als Heiligengeschichtsschreibung? Wenn er hingegen versuchen wollte, unparteiisch zu sein, dann liefe er Gefahr, in die andere Richtung zu weit zu gehen, zu kritisch zu urteilen und letztlich das eigene Nest zu beschmutzen. Zumindest könnte dies aus katholisch-kirchlicher Sicht so wahrgenommen werden. Daher habe ich mich dazu entschieden, nicht direkt über Gröbers Verhältnis zum Nationalsozialismus zu sprechen, sondern über die Debatten, die darüber geführt wurden und werden. Das könnte als Drückebergerei verstanden werden, bietet sich so natürlich die Möglichkeit, auf eigene Stellungnahmen zu verzichten und nicht unbedingt die eine oder die andere Sichtweise zu vertreten. Andererseits besteht hierdurch aber die Chance, auch solche Perspektiven vorzustellen, die nicht die eigenen sind: Ich kann also die eine oder andere besonders Gröber-kritische Äußerung wiedergeben, umgekehrt aber auch solche Stimmen zu Gehör
bringen, die Gröber vielleicht sogar zu unkritisch verteidigen.
Der Theologe, Priester und Universitätsprofessor Engelbert Krebs wurde am 4. September 1881 in Freiburg geboren. Er war ein Sohn des Bankiers Eugen Krebs und seiner Frau Jenny, geborene Komp, die seinen Vater während seiner Studienzeit in Aachen kennengelernt hatte. Neben einer großen Zahl Freiburger Verwandter gab es so auch einen niederländischen Familienzweig. In Freiburg ging Engelbert Krebs nicht nur auf das Großherzogliche Gymnasium (heute Berthold-Gymnasium), sondern er studierte hier auch Theologie. Von 1906 bis 1908 war er Kaplan in Oberkirch in der Ortenau. Danach verbrachte er von 1908 bis 1910 eine weitere Studienzeit in Rom im Campo Santo. Mit einer in dieser Zeit angefertigten Arbeit erwarb er in Freiburg zusätzlich den Doktortitel in Theologie, nachdem er bereits 1903 dort zum Dr. phil. promoviert worden war. 1911 erhielt er die venia legendi für Scholastik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und übernahm dort 1915 eine a.o. Professur für Dogmatik. 1918 erhielt Krebs den Ruf auf den ersten dogmatischen Lehrstuhl in Freiburg und wurde ordentlicher Professor.
's Milchhiesl
(2015)
„Wenn Steine sprechen könnten ....“ heißt es, und man verbindet damit die Gewissheit, dass sie es ja doch nicht können. Aber wenn alte Mauern tatsächlich von vergangenen Zeiten erzählen könnten, dann hätte das unscheinbare Häuschen in der Ottenheimer Hintere Straße 7 bestimmt gar Vieles zu berichten. Dieses kleine Haus, in dem die örtliche Milchsammelstelle untergebracht war, ist ein ganz besonderes bauliches Stück Dorfgeschichte. Denn es hat so manches gesehen und erlebt, das zu schildern vermutlich eine überaus umfangreiche Aufzeichnung ergeben würde. Das „Milchhiesl“, wie das kleine Haus bis heute in Ottenheim genannt wird, wurde 1939 gebaut und diente bis zu seiner Schließung in den 1980er Jahren der Milchanlieferung und als Milchsammelstelle der Ottenheimer Landwirte . Das Haus ist sozusagen ein Dorfmöbel, das als nostalgisches Überbleibsel einer längst vergangenen Epoche nicht nur von sich selbst, sondern auch sehr viel über Ottenheim und dessen Einwohner erzählen könnte. Zumal die Milchzentrale schon am frühen Morgen und erst recht am Abend der Ottenheimer Kommunikationsmittelpunkt und dazu auch noch täglicher Treffpunkt der ländlichen Jugend war.
Die Stadt Freiburg feiert Reinhold Schneider. Am heutigen Tag wäre er hundert Jahre alt geworden. Freilich, schon der Gedanke, Schneider hätte in Ruhe und Frieden das erreicht, was man ein „gesegnetes Alter" nennt, ist abwegig: zu einem literarischen oder philosophischen Patriarchen von der Art Russells, Julien Greens, Ernst Jüngers oder Gadamers fehlte dem zeitlebens angefochtenen und kränkelnden Mann so gut wie alles. So hatte es wohl seine Richtigkeit - wenn man denn im
Biographischen überhaupt von „Richtigkeiten" sprechen kann-, dass sein Leben bereits in der Mitte des Patriarchenalters abbrach: nach einem Sturz auf der Straße starb Reinhold Schneider am 6. April, dem Ostersonntag des Jahres 1958, im Loretto-Krankenhaus in Freiburg an Gehirnblutungen, noch nicht ganz 55 Jahre alt. Fassungslos standen damals viele
Freiburger - auch ich - vor seinem im Münster aufgebahrten Leichnam.
Innerhalb der drei Leitthemen der Heimattage bildet
die Ausstellung ein eigenes Format. Motto: "Der Schwarzwald stilvoll aufgemischt". Der Schwarzwald und die traditionellen Handwerke wie Schnitzen, Bürstenbinden, Flechten, Glasherstellung und Holzprodukte dienen als "imaginäre Inspirationsquelle" für Designer. "Die Gegenüberstellung von Alt und Neu" in zwölf Themengruppen soll nach den Ausstellungsmachern ein "augenzwinkerndes Zwiegespräch" in Gang setzen, "zum Schmunzeln" anregen und "die Sichtweite auf die überlieferte Bild des Schwarzwaldes" erweitern. Ich habe den Eindruck,
die Inszenierung der Objekte macht die eigentliche Bedeutung der Ausstellung.
Die Häß ist ein ausgesprochen schwatzhaftes, vorlautes Weib, die über alles zu meckern und zu kritisieren hat und vom Nationalsozialismus nicht das Geringste wissen will. Genau so steht es im Original des Ermittlungsberichts der Geheimen Staatspolizei vom 1. Juli 1942 an den Oberstaatsanwalt beim Sondergericht in Freiburg. Wenige Tage zuvor, am 16. Juni 1942, hatte die damals 49-jährige Gast- und Landwirtin Lina Häß aus Ottenheim in einer Gastwirtschaft im elsässischen Erstein bei der Ankündigung einer Sondermeldung des Oberkommandos der Wehrmacht mit einer abweisenden Handbewegung folgende Äußerung gemacht: Ach was, es ist ja doch nicht wahr, was gesagt wird. Johann Klumpp, ein Oberwächter der Festungsdienststelle Karlsruhe und vermutlich ein überzeugter Nationalsozialist, hatte den Ersteiner
Gendarmerieposten über den Vorfall unverzüglich fernmündlich informiert. Lina Häß wird festgenommen und am 26. August 1942 vor dem Sondergericht Freiburg wegen eines Vergehens nach dem „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz von Polizeiuniformen“ angeklagt. Nicht einmal drei Monate nach „der Tat“, am 10. September 1942, wird sie vom Sondergericht Freiburg zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Seit einigen Jahren hat eine intensivierte Erforschung der katholischen Theologen und ihrer Theologie im Nationalsozialismus eingesetzt. Zur Debatte steht nicht nur eine Art „Bestandsaufnahme“ sowie die grundständige Aufarbeitung von Affinität und Dissens der Theologen auf breiter Quellenbasis. Es geht auch darum, inwieweit biografische Erfahrung und nationalsozialistischer Kontext auf das wirkten, was die Fachwissenschaftler zwischen 1933 und 1945 (und vielleicht darüber hinaus) forschten, lehrten und entwickelten. Schlug sich beispielsweise der 1934/35 beginnende „Kampf ums Alte Testament“ oder das durch den Nationalsozialismus propagierte „arische“ Christusbild signifikant im theologischen Arbeiten der Exegeten nieder? Wie gingen die Kirchenhistoriker mit den plump konstruierten Geschichtsdeutungen des Nationalsozialismus um? Inwieweit ließen sich die Moraltheologen in die damals aktuellen Debatten um Sterilisation, Eugenik und Euthanasie ein? Veränderte sich das inhaltliche Profil der theologischen Fächer und Disziplinen durch Anpassung und Abwehr? Oder blieben sie im Kern unberührt? Bei aller Berechtigung, ja Notwendigkeit, diese spezifische Fragestellung an die theologischen Fachvertreter und ihre publizistische und lehrende Tätigkeit in den 1930er- und 1940er-Jahren anzulegen, darf die Gefahr des verengten Blickwinkels nicht übersehen werden: Wieviel an Realität wird durch eine solch übergeordnete Fragestellung überhaupt eingefangen, wahrgenommen? Was bleibt außen vor? Werden hier Menschen in ihrer Persönlichkeit nicht auf eine Perspektive verkürzt? Will man ihnen wirklich gerecht werden, gilt es, die methodisch notwendige Engführung immer wieder auch aufzubrechen durch eine möglichst breite Herangehensweise. Im Folgenden sei dies versucht am Beispiel des Kirchenhistorikers Karl August Fink (1904–1983).
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist bekannt, dass Ratten den Pestfloh (Rattenfloh, Xenopsylla cheopis) mit dem Pesterreger auf sich tragen. Aber schon Jahrhunderte früher wehrte sich der Mensch gegen Ratten und Mäuse oder gegen Flöhe, obwohl niemand ahnte, dass das die Pest verhindern könnte. Himmlische Hilfe erhielt der Mensch durch einige Heilige, die sich bereits zu ihren Lebzeiten selbst bei der Vertreibung dieser Tiere beteiligt hatten; mithilfe von Reliquien konnte der betreffende Heilige aber auch weiter Schutz gewähren. Dies soll der in der Überschrift zitierte Spruch aussagen, der an die heilige Kakukilla gerichtet ist. Was könnte die Pest aussichtsreicher fernhalten, als wenn es keine Ratten im Haus geben würde? Den Flöhen, also den Pestverursachern, wäre der Lebensraum entzogen. Wer oder was könnte dies unterstützen? Heilige. Es sind nur ein paar wenige Heilige, die als Rattenvertreiber galten, von denen allerdings in der Erzdiözese Freiburg und in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht alle zu finden sind.
Richard Wagner ist in seinem Leben viel gereist – sowohl aus freien Stücken als auch unfreiwillig, in Begleitung seiner Familie und alleine. Er war dabei mehrfach auf der Flucht, zeitweise vor Gläubigern, vor ungünstigen Umständen, manchmal aber auch vor sich selbst, getrieben von einer inneren Rastlosigkeit. Sein Leben gestaltete sich häufig schwierig, war über lange Zeit geprägt von Existenzsorgen und einem stets gegenwärtigen Kampf um und für das eigene Werk. Eine gewisse Ruhe fand er ab 1864 durch die Unterstützung seines großen Gönners Ludwig II. von Bayern. Hinter dem damals 51-jährigen Komponisten lagen zahlreiche Irrwege, Umzüge, wechselnde Wohnsitze, bezogen mit seiner ersten Ehefrau Minna, in späteren Jahren dann getrennt von ihr. Nicht selten glaubte er anfangs an eine feste Niederlassung, richtete sich häuslich ein, ließ Hausrat und sogar den Erard-Flügel u.a. nach Venedig, Luzern, Paris, Wien nachkommen – und brach dann doch wieder seine Zelte ab. Erst im Jahre 1866 deutet sich mit dem Einzug in das gemietete Landhaus in Tribschen eine gewisse Beständigkeit, ja Sesshaftigkeit an. In seinem ersten eigenen Haus, der „Villa Wahnfried“ in Bayreuth, wohnte er ab April 1874 mit seiner zweiten Frau Cosima, deren Töchtern aus ihrer ersten Ehe mit dem Pianisten und Dirigenten Hans von Bülow sowie den drei gemeinsamen Kindern Isolde, Eva und Siegfried.
Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.
»Ich bin zwischen die Zeiten gefallen«, so schildert der schwäbische Literat Hermann Kurz (1813-1873) seine Situation zwischen Revolution und Realismus.[1] Und
so könnte man auch die Umstände beschreiben, in denen die evangelischen Hofprediger zur Zeit Herzog Eberhard Ludwigs - zuerst in Stuttgart, dann später in
Ludwigsburg- ihren Dienst taten: zwischen dem Gebot Gottes und den Gesetzen
des Gebieters, zwischen Thron und Altar, Kirche und Staat, zwischen dem
Lebensgefühl des Barock und der Lebenseinstellung des Protestantismus, zwischen Leben und Tod in der Hof- und Gruftkirche, zwischen der alten Residenz
Stuttgart und der neuen Residenz Ludwigsburg.
"Zum goldenen Waldhorn"
(2001)
»Nachdem der Herzog schon A[nno] 1706 befohlen hatte, man solle den Cavaliersbau abbrechen und versetzen, um solchen für die Arbeitsleute wie auch für
ankommende Fremde zu einem Wirthshaus zuzurichten, so wurde dem Haus der
Schild zum goldenen Waldhorn - das Haus aber vom Herzog einem Beständer
namens Franz Aßleutner in Pacht gegeben.«[1]
Der Ludwigsburger Dekan Zilling war der erste, der, noch handschriftlich, 1777
in seinem Notabilienbuch von der Entstehung des ersten Hauses in Ludwigsburg
außerhalb des Schlosses berichtete. Den ersten Bericht in gedruckter Form lieferte
Christian Friedrich Sattler in seiner 1783 erschienenen Geschichte des Herzogtums Württemberg. [2] In der Folgezeit erwähnten fast alle Chronisten von Ludwigsburg dieses stadtgeschichtlich wichtige Ereignis, ohne jedoch auf die Geschichte des Waldhorns selber näher einzugehen. [3]