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Johann Arnold Mathy
(2016)
Johann Peter Arnold Mathy (1755–1825), wie der ganze Taufname lautet, ist durch das Interesse der badischen Geschichtsschreibung an seinem Sohn Karl Mathy (1807–1868) bekannt geworden. Karl Mathy war einer der Führer der badischen Liberalen um die Mitte des 19. Jahrhunderts, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, Staatssekretär in der dort gebildeten Reichsregierung, großherzoglicher Handelsminister, zuletzt Leitender Staatsminister. Sogleich nach Karl Mathys Tod hat Gustav Freytag, der angesehene Publizist und Verfasser historischer Romane, eine Biographie über seinen Freund geschrieben (1870), die mit einem längeren Kapitel über den Werdegang des Vaters beginnt.
Freytag besaß durch seine Freundschaft mit Mathy Verbindung zur Familie und konnte auf deren Schilderungen und den Nachlass zurückgreifen. Indessen hatte schon der für die preußische Rheinprovinz wichtige Rheinische Antiquarius 1854 auf Johann Arnold Mathy hingewiesen. Zu dessen 100. Todestag im Jahre 1925 brachte der Enkel Ludwig Mathy im Rahmen einer Familiengeschichte mehrere Beiträge über seinen Vorfahren ein, die dessen Bild bereichern. Damit
liegen die Grundlagen für jede Beschäftigung mit Arnold Mathy vor.
1934 gelang dem FC Germania Karlsdorf der Aufstieg in die Gauliga Baden. Damit stieß die Dorfmannschaft Karlsdorf in die erste Liga vor, in der sonst ausschließlich Vereine aus den Fußballhochburgen Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim und Freiburg spielten. Die Germanen standen als größtmöglicher Außenseiter im Interesse der badischen Zeitungen. Der Aufsatz analysiert das badische Zeitungswesen umfassend nach der Frage, wie insbesondere die städtische Presse über das Team aus der Provinz berichtete.
Es scheint passend, den folgenden Aufsatz mit einem bekannten Sprichwort einzuleiten: Habent sua fata libelli. Bücher haben ihr Schicksal und auch mittelalterliche
Handschriften erzählen zuweilen spannende Geschichten. Unter den Beständen der ehemaligen Dombibliothek Konstanz in der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart befinden sich zwei Handschriften des frühen 9. Jahrhunderts, welche auf den ersten
Blick nur für wenige Spezialisten für die Überlieferung des lateinischen Bibeltextes relevant scheinen, die aber neue Erkenntnisse zur Präsenz der karolingischen Herrscher im
Bodenseeraum vermitteln.
Die phylogenetische Entwicklung der Höheren Oribatiden lässt sich in drei Linien zusammenfassen, der damaeid-belbiden, der poronot-pterogasterinen und der oppiiden Entwicklungslinie. Die liodide Organisation bildet die Basis dieser drei Entwicklungslinien. Zur Kennzeichnung der liodiden Organisation werden die beiden Arten Poroliodes farinosus und
Cymbaeremaeus cymba detalliert beschrieben. Ihre verwandtschaftliche Stellung im Übergangsfeld zwischen Niederen und
Höheren Oribatiden wird diskutiert.
Unser Verein wurde 1968 ins Leben gerufen, zu einem Zeitpunkt, als die Erosionserscheinungen der Sprachkenntnisse in der Region bereits alarmierende Ausmaße erreicht hatten. Wir setzen uns, im Geiste des bedeutenden Schriftstellers, dessen Namen unser Verein trägt, für eine Politik zugunsten einer "doppelten Kultur" ein, die von der Präsenz sowohl des Französischen als auch der Regionalsprache (Deutsch, bzw. die alemannischen und fränkischen Dialekte) geprägt ist: Unser Verein steht für eine Öffnung sowohl der französischen wie der deutschen Kulturwelt, für Qualitätsanspruch und Fortschrittsgeist. Er ist in seinem Engagement nicht parteilich festgelegt, hat aber ein starkes Bewusstsein für die politischen Konsequenzen seines kulturellen Schaffens und steht ferner für den Erhalt der Identität des Elsass und seiner Dialekte, ganz ohne Folklorismus oder Betrauern des Vergangenen. Wir möchten, dass jedwede Form von Nationalismus der Vergangenheit angehört und nehmen eine bewusst europäische und humanistische Position ein.
Das elsass-lothringische Lokalrecht ist eine Besonderheit des Elsass und des benachbarten lothringischen Departements Moselle. Es stammt jedoch nicht nur aus der Zeit der Zugehörigkeit dieses Gebiets zum Deutschen Reich 1871–1918. So vielseitig und reichhaltig seine Inhalte sind, bilden sie kein einheitliches Ganzes. Trotz verschiedener Schwächen, ist es bei der Bevölkerung, zu deren Identität es beiträgt, sehr beliebt. Eine Weiterentwicklung zu einem echten »Regionalrecht« als Ausdruck der kulturellen Eigenart dieses Gebiets wäre wünschenswert, ist jedoch im Rahmen eines zentristischen Staates kaum vorstellbar und durch die Schaffung der neuen Großregion »Grand Est« noch weiter erschwert.
Am 2. August 2019 wurde das Gesetz Nr. 2019-816 verkündet, in dem die Kompetenzen der künftigen »Collectivité européenne d’Alsace« festgelegt wurden. Es kreiert für das Territorium des Elsass durch die Fusion der beiden Departements des Haut-Rhin und des Bas-Rhin eine neue Gebietskörperschaf , die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Dieses Gesetz spiegelt den aktuellen Stand der Debatten über den institutionellen Rahmen des Elsass wider, einer Etappe in einem Prozess, der sehr wahrscheinlich noch verschiedene Transformationen durchlaufen wird. Um die Reichweite dieses Gesetzes zu verstehen, muss man dessen Annahme in den historischen Kontext einordnen, hierbei die Besonderheiten des Elsass in den Blick nehmen und aufzeigen, worin die neue europäische Gebietskörperschaf Elsass sich als originell erweist und zugleich die Frage nach ihren künftigen Entwicklungen aufwerfen.
Aus meinem Leben
(2002)
Daß ich im Dreikaiserjahr 1888 und auch noch am Sedanstag, dem 2. September, in dieses Jammertal eingetreten bin, bedeutete für mich nichts Ominöses. Nur daß ich mein liebes Freiburg als Geburtsort gewählt habe, freut mich mein ganzes Leben lang. An meine Großeltern väterlicherseits kann ich mich noch wohl erinnern. Der Großvater Peter war Zimmermann und stammte von Freiburg. Er ahnte nichts davon, daß die Familie der Wohleb, deren Namen bis heute nicht gedeutet ist und mit Wohlleben schwerlich zu tun hat, schon in den Freiburger Urkunden des beginnenden 13. Jahrhunderts auftritt. Er
kannte auch nicht das schöne Siegel mit dem Gangfisch des Herrn Heinricus Wolleben an einer der Urkunden, und von dem Zweig der Familie, der anscheinend mit den Zähringern in die Schweiz auswanderte und dort den Condottiere Heini Wolleb als berühmten Heerführer gestellt hat, hatte der Großvater so wenig eine Ahnung wie von der Wohlebgasse in Wien, die
nach einem im vorderösterreichischen Dienst bewährten Beamten benannt war oder ist. Wohl aber erinnerte sich der Großvater an Vaters Brüder, von denen der eine an der Beresina mitgekämpft hatte, der andere als Walfischfänger bei Neufundland verschollen war.
Meine lieben badischen Landsleute! Sooft ich am Rundfunk zu Ihnen gesprochen habe, waren es entweder Sorgen oder
Bitten, die ich Ihnen vorzutragen hatte. Auch heute bewegen mich schwere Sorgen, da ich nach dem durch das Stuttgarter Über-Leitungsgesetz erzwungene Ende der Badischen Landesregierung mich mit einem Abschiedswort an Sie wende. Die
Badische Landesregierung hat in ihrer letzten Sitzung folgenden Beschluß gefaßt: Nach Inkraft-Treten des Stuttgarter Überleitungsgesetzes sieht die Badische Landesregierung keine weitere Möglichkeit mehr, die Auflösung des Landes Baden von sich abzuwenden. Sie wiederholt ihre schon bei früheren Anlässen kundgegebene Auffassung, daß das eingeschlagene Neugliederungsverfahren einer echten Rechtsgrundlage entbehrt und demokratischen Grundsätzen widerspricht. Sie verweist erneut darauf, daß 63 Prozent der Bevölkerung des Bundeslandes Baden sich gegen die Eingliederung in das neue Bundesland ausgesprochen haben, diese Eingliederung aber trotzdem zwangsweise vorgenommen worden ist.