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Die Verfassung von 1818 mit dem ersten Landtag von 1819 in Bezug zu setzen, scheint angezeigt,
da es beim ersten Landtag doch um die Auslegung der Verfassung durch Regierung und
Liberale ging. Sollten Verfassung und Kammern »Hilfsorgane des Staates« sein oder sollte die
Regierung im Sinne der Liberalen »Vertragspartner« sein. Gelang es der Kammer die Verfassung
»extensiv auszulegen und fortzuentwickeln«? Der erste Landtag von 1819 realisiert den
Verheißungscharakter der Verfassung mit dem Beginn parlamentarischer Arbeit. Alle Themen
der nächsten drei Jahrzehnte werden auf dem ersten Landtag von Ludwig von Liebenstein angesprochen.
Mit dem Gedenken an Liebenstein verweisen wir auch auf den Historiker Franz
Schnabel, der vor 90 Jahren eine biografische Studie des Abgeordneten des ersten Landtages
geschrieben hat.
Im Bernadotteschen Familienarchiv im Stockholmer Schloss, in der Sammlung
König Gustafs V., sind die Tagebuchaufzeichnungen Königin Victorias, geb.
Prinzessin von Baden (1862–1930), von den Revolutionstagen in Karlsruhe im
November 1918 als besonderes Promemoria für den König aufbewahrt. Wie
König Gustaf V. (1858–1950) die Nachrichten – oder eher den Mangel an Nachrichten
– aus Karlsruhe während den Revolutionstagen empfand, hat der schwedische
sozialdemokratische Marineminister Baron Erik Palmstierna (1877–1959)
in seinem Tagebuch vom 16. November 1918 beschrieben: Der König sah während
der Kabinettssitzung völlig zerstört aus. Er soll schlaflos sein. […] Die
Notiz des Tages, dass man das Schloss in Karlsruhe zu stürmen versucht hat,
wirkt sich wahrscheinlich auch nicht gerade beruhigend auf die Nerven aus.
In Deutschland hatten die ausgebliebenen Siege, die Militarisierung der
Staatsleitung und die Kriegsmüdigkeit den Weg für die Revolution im Jahr 1918
bereitet. Während die Revolution in mehreren deutschen Ländern durch eine
negative Fixierung auf den Fürsten bedingt war, war in Baden das Gegenteil der
Fall. Großherzog Friedrich II. (1857–1928), der Bruder Königin Victorias, war
zwar weder bedeutend noch besonders populär. Lothar Machtan bezeichnet ihn
sogar als ein „farblosen Epigonen seines legendären Vaters“, jedoch richtete
sich die Unzufriedenheit gar nicht gegen ihn als Person.
Königliche Hoheit, Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die mit Abstand häufigste Frage, die Besucher des Bundesverfassungsgerichts stellen, lautet: Warum hat das Gericht seinen Sitz – ausgerechnet – in Karlsruhe? Die hierin zum Ausdruck kommende Verwunderung hat Tradition, wenngleich ihr Ton im Laufe der Zeit milder geworden ist. Schon Hermann Höpker-Aschoff , der erste Präsident des Gerichts, beschwerte sich beim damaligen Bundesjustizminister darüber, »in die dörfliche Einsamkeit einer ehemaligen Residenzstadt verbannt« worden zu sein.
Die drei in Deutschland brütenden Weihenarten Rohrweihe, Kornweihe und Wiesenweihe (Circus aeruginosus, C. cyaneus und C. pygargus) haben in Europa eine ähnliche Brutverbreitung. Sie reicht von der Iberischen Halbinsel bis weit nach Osteuropa, dabei bestehen vor allem in Mitteleuropa
große Verbreitungslücken. Die drei Weihen unterscheiden sich sehr wesentlich in ihrem Zugverhalten. Die Rohrweihe, die in Deutschland den größten Brutbestand der drei Arten hat, überwintert hauptsächlich in Westafrika. Sie ist regelmäßig zu den Zugzeiten im Frühjahr und vor allem im Herbst auf der Baar zu beobachten. Die Wiesenweihe ist ausgesprochener Langstreckenzieher und hat ihr Winterquartier südlich der Sahara. Auch sie erscheint auf dem Zug in unserem Raum, wird jedoch deutlich seltener als Rohr- und Kornweihe festgestellt.
Seit der Gründung des Arbeitskreises Genealogie im Heimatverein Kraichgau in Weingarten im Jahre 1991 hatte Emil Schumacher dessen Leitung inne, ehe er sie nach 22 Jahren gesundheitshalber im Jahr 2013 abgab. Für die vierteljährlich einmal in Rohrbach / Sinsheim stattfindende Arbeitssitzung legte er zusammen mit den Teilnehmern die Themen fest, besorgte die Referenten und leitete die Sitzungen. Wenn die Zahl der Teilnehmer über all diese Jahre hinweg sich in der Regel zwischen 20 und 25 bewegte, ist dies ein Zeichen dafür, dass er seine Arbeit zu ihrer großen Zufriedenheit erledigte.
Die Ratsprotokolle im Offenburger Stadtarchiv beginnen 1595, oder sollte man sagen, sie enden hier? Möchte man etwas über
die Ereignisse in der Stadt aus früherer Zeit erfahren, muss man auf verstreut vorhandene Quellen zurückgreifen. Die meisten
befinden sich im Generallandesarchiv in Karlsruhe und in den Archives de la ville et de l’Eurométropole de Strasbourg. Bis heute sind längst nicht alle Archivalien erschlossen. Ein in Straßburg vorliegender Schriftwechsel, der von Wissenschaftlern der Universität Toronto in den Jahren 2005 bis 2015 transkribiert, ins Englische übersetzt und veröffentlicht wurde, erlaubt uns einen Einblick in Ereignisse während der Zeit der Reformation, die auch Offenburg betreffen. Es geht um einen Kirchenraub, durchgeführt von Chorherren des Stifts St. Thomas in Straßburg.
Der folgende Artikel zeigt die Ergebnisse des Schulprojekts »Badische Verfassung 1818«, das bereits im vergangenen Heft angekündigt wurde. Der erste Teil befasst sich mit der Frage, welchen Sinn ein solches Projekt haben kann, zum anderen wird kurz darauf eingegangen, wie Schulen und Lehrer gefunden wurden, die bereit waren, das Thema im Unterricht oder als
Projekt in ihren Klassen umzusetzen. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die Projekte, die bereits durchgeführt wurden und diejenigen, die noch geplant werden.
Aufzeichnungen über die Bekanntmachung amtlicher Mitteilungen beginnen im Archiv der Gemeinde Sulzfeld im Jahr 1840. Am 5. Juni 1840 wurde in einem Ratsprotokoll festgestellt, dass bei der Größe der Gemeinde und den vielen Aufgaben des Gemeindedieners der Dienst durch eine einzige Person nicht mehr versehenwerden kann. Deshalb wurde beschlossen, statt bislang nur einen für die Zukunft zwei Bürger anzustellen, die den Rats- und Polizeidienst gemeinschaftlich ausüben sollten. Die Bewerber wurden nach einem Probejahr für einen längeren Zeitraum verpflichtet. Beide unterstanden den unmittelbaren Befehlen des Bürgermeisters und des Ratschreibers, bei dem sie sich täglich zu melden hatten und ihre Aufträge abholen mussten. Die ersten beiden Bürger, die für den Dienst verpflichtet wurden,
waren Wilhelm Dorsche und Karl Moser. Wegen Dienstnachlässigkeit kam es im Laufe der Zeit aber immer wieder zu einem vorzeitigen Ende der Anstellung. Gründe waren u. a. die Vernachlässigung der Amtspflicht, häufige Trunkenheit im
Dienst, Unterschlagung usw.
Beim dritten Landtag, 1822, war das Ständehaus noch nicht fertig und die Karlsruher Museumsgesellschaft gab den Volksvertretern Herberge. Sie lehnten aber hier das Kriegsbudget ab, obwohl es nur etwas über eine und eine halbe Million Gulden betrug. Heute ist die Sorte bürgerlicher Abgeordneten, die so was ablehnen, längst ausgestorben. Dafür versagte der Großherzog allen von dem oppositionellen Landtag beschlossenen Gesetzen seine Sanktion, und man trennte sich in voller Disharmonie. Erst am 24. Februar 1825 – Mirabeau-Liebenstein war indes geheimer Referändär in Karlsruhe geworden und tagte schon zwei Jahre nicht mehr mit – wurde das eigene Ständehaus für den Landtag eröffnet, ein Haus, in welchem in den zwanziger, dreißiger und vierziger Jahren tapfer gestritten wurde um Volksfreiheit, und das viele bedeutende Männer aus- und eingehen sah in dem halben Jahrhundert seines Bestehens.