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Die Strafpraxis spiegelt das Selbstverständnis einer Gesellschaft und ihrer
Organe. Der Wissenschaft ist dabei die Rolle zugeteilt, an die staatliche
Reaktion zeitentsprechende rationale Maßstäbe anzulegen. Je mehr die Vernunft
als Schrittmacher der Geschichte angesehen wird, desto größer ist das
Bedürfnis nach gelehrter Auskunft. Ein weites Feld wissenschaftlicher Einflußnahme
hat sich dem Juristen eröffnet, seitdem die Constitutio Criminalis
Carolina von 1532 den „Rat der Rechtsverständigen" institutionalisierte und
so eine Wissenslücke zwischen Laienrichter und Gelehrtenrecht zu schließen
versuchte.
Wann und durch wen Erzbischof Gröber von Fühlungnahmen zwischen
Reichsregierung und Kurie über ein Konkordat erfuhr, läßt sich nicht mehr
feststellen. Annehmen kann man, daß er zumindest Pressestimmen - deutsche
wie ausländische - aus dem Ende des Monats März und der ersten Aprilwoche
1933 über Konkordats-Absichten bzw. -Vermutungen kannte, die seit dem
Bekanntwerden der Oster-Reise Papens und Görings nach Rom und ihrer
Audienz bei Pius XI. (am 12. 4.) sich noch intensivierten.
Wie konnte ein Bauernsohn,
gar der Sohn eines leibeigenen Bauern, die ständischen Schranken der alten
Reichsverfassung durchstoßen und zum Prälaten und, wenn Reichsunmittelbarkeit
und Reichsstandschaft mit der Prälatur verbunden waren, zum geistlichen
Fürsten aufsteigen? Diese Problemstellung liegt - neben dem personen-,
familien- und landesgeschichtlichen Interesse, das unser Abt Blasius II. nach
Person, Stellung und Wirken beanspruchen darf - auch den heutigen Betrachtungen
zugrunde .
Der Investiturstreit fand gerade in Schwaben seinen Ausdruck in offenem
Kampf. Die süddeutschen Fürsten und mit ihnen der Großteil des übrigen
Adels standen an der Spitze oder auf der Seite der Opposition gegen Heinrich
IV. Neben dem antiköniglich gesinnten Adel fanden die gregorianischen Kräfte
ihre Hauptstütze in einer wachsenden Zahl neu entstehender Klöster.[...]In diesen Rahmen muß auch die Stiftung des Klosters Alpirsbach im Schwarzwald
gestellt werden, das zu den von Berthold von Zwiefalten genannten Klöstern
gehört.
Auf der Suche nach Belegen für Kunstwerke, die stilistisch bestimmten Meistern
zuzuschreiben waren, stieß ich - nicht ohne Grund - wiederholt auf Verwandtschaftsbeziehungen
dieser Künstler. Daß solche verwandtschaftlichen
oder persönlichen Verbindungen in manchen Fällen zu Aufträgen geführt hatten,
legte ich bereits vor einigen Jahren am Beispiel der Breisgauer Barockbildhauer
Johann Baptist Sellinger, Johann Christian Wentzinger und
Joseph Hör dar. Ich erkannte und unterstrich dabei den Wert gründlicher
familienkundlicher Kenntnisse besonders in Fällen, in denen für Kunstwerke
weder durch Signaturen noch durch schriftliche Belege die Urheberschaft der
Künstler zu sichern gewesen war; denn neben der Stilkritik hatte die Genealogie
zusätzliche Begründungen für die Zuschreibung der Arbeiten geliefert.
Man hat früher in Mundartuntersuchungen sehr oft das Augenmerk nur auf
die „echte", die „gute, alte" Mundart gerichtet, und viele Mundartforscher
haben bis in die jüngste Vergangenheit hinein sich denn auch damit begnügt,
die Sprache der ältesten Ortseinwohner zu erfragen und sie in ihren „ohrenfälligsten"
Zügen darzustellen. In dieser Suche nach dem Alten, Unverfälschten
wurde und wird natürlich auch schon - implizit oder explizit - deutlich, daß
sich die Mundart wandelt und daß es zumindest von dem Moment an, wo man
an einem Ort Wandel konstatiert, auch keine homogene Ortsmundart mehr
geben kann.
Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.
Der Stern des Ulrich Zasius verbreitet am deutschen Juristenhimmel des
16. Jahrhunderts einen solchen Glanz, daß sich das Auge des rechtsgeschichtlichen
Betrachters immer und nur immer wieder auf ihn richtete, während
anderen das Urteil der Zweitrangigkeit gesprochen wurde. Einer dieser Gelehrten,
deren Licht im unmittelbaren Umkreis des Meisters verblaßte, ist
dessen Schüler und späterer Kollege
Theobald Bapst. Doch gerade seine
Persönlichkeit, deren symphatische äußere
Züge uns aus einem zeitgenössischen
Porträt bekannt sind, gestattet,
mit dem charaktervollen Typ des
oberrheinischen Rechtsgelehrten bekannt
zu werden, ohne die Überzeichnung
eines Genies hinnehmen zu müssen.
Bapsts Leben und Wirken fällt in
eine Zeit, die am Vordringen des gelehrten
Rechts und an der Entstehung
des Juristenstandes in Deutschland
entscheidend Anteil hat, und in seiner
Generation zeigen sich die Früchte der
humanistischen Reformjuristen, aber
auch die Resignation der Praxis und
das Zugeständnis an den Rechtsalltag.
„Mystik und Kunst" bezeichnet ein Aufgabengebiet, in dem verschiedene
Fachinteressen sich überschneiden, verschiedene Forschungsrichtungen je mit
ihrer Methode arbeiten und doch jede durch eine sich anbietende Kongruenz
der Form auf die Erkenntnisse der andern verwiesen wird. Ein Phänomen
fordert hier seine wissenschaftliche Erfassung in der ganzen Breite. Sobald man
sich diesem Anruf aber stellt, droht die Kongruenz sich dem Zugriff zu entziehen.
Seit längerer Zeit schon erkannte man daher die Notwendigkeit, die vielberufenen
Beziehungen zwischen Mystik und Kunst zu spezifizieren. Man hat sie
besonders abzulesen versucht an einem Beispiel, wo sich literarisch wie künstlerisch
reiches Belegmaterial anbot: bei den mystischen Lebensbeschreibungen
von Klosterfrauen einerseits und jener Gattung der bildenden Kunst andererseits,
die dieselbe Mentalität vorauszusetzen scheint, die Andachtsbilder. Beide
führen uns in den oberdeutschen Raum mit dem Schwerpunkt im Bodenseegebiet
und am Oberrhrein.
Einer der Kernräume des Obstbaus in Mitteleuropa ist das Bodenseegebiet.
Seit einigen Jahren ändert sich hier die obstbauliche Anbauweise. Neben die
bisher übliche mit Hochstämmen und Unterkultur treten - sie zunehmend
ersetzend - niedere Baumformen, die ihren Standort mit keiner weiteren
Kultur teilen müssen. Hochstammobstbau, Altbestände, alter Obstbau auf
der einen und Niederstammobstbau, Plantagenobstbau, neuer Obstbau, Neu- oder
Junganlagen auf der anderen Seite sind synonyme Bezeichnungen für
die beiden Anbauweisen.
In manchen Gegenden ist die Umstellung schon weit vorangeschritten, in
andern hat sie noch kaum Fuß gefaßt; den Ursachen nachzugehen ist eines der
Hauptziele dieser Untersuchung.
Die folgenden Zeilen teilen in kurzer Form einige wesentliche Ergebnisse der
Auswertung einer schon häufiger herangezogenen, aber statistisch und typographisch
bisher ganz unzureichend aufgenommenen archäologischen Sachgruppe
mit. Diese, die Keramik des 6. bis 8. Jahrhunderts, ist im Untersuchungsgebiet
wahrscheinlich die zahlenmäßig stärkste überhaupt, weil die zweite, bisher
ebenso schlecht erschlossene, aber ähnlich zahlreiche, die der Waffen, wegen
ihrer Materialkonsistenz (infolge mangelhafter Bewahrung nach der Ausgrabung)
stärker der Vernichtung ausgesetzt war.
Wer ein Volk, seine Seele, sein Leben und Werken, seine Geschichte und Kultur ergründen will, der muß seine natürliche Umgebung, die Landschaft,
in die es gestellt wurde, erforschen.
Vielleicht kennen Sie das Wallis, den Südbalkon des Schweizerhauses, als einzigartiges
Ferien- und Sonnenland, das Land der Gegensätze und Superlative,
das Land der langen Täler und hohen Gipfel, der großen Gletscher und der
kinderreichen Stuben ...
Vielleicht kennen Sie das Land von einer andern Seite: als die unruhigste Ecke
des Schweizerlandes, als den Landstrich mit den hitzigsten Gemütern, den revoltierenden
Bauern, in dem nicht nur Tomaten und Aprikosen blühen und
reifen, sondern auch Früchtekrawalle und Rebkriege stattfinden.
Sollten Sie aber auf Ihren Ferienfahrten und in längern Aufenthalten nicht
bloß das Oberflächliche geschaut und das Äußerliche bestaunt haben, so haben
Sie festgestellt, daß es auch in sprachlicher und kultureller Hinsicht ein gegensätzliches,
ein zweigeteiltes Wallis gibt, ein unteres, das romanische, und ein
oberes, das alemannische.
Lassen Sie uns in diesen dem alten Lande Wallis geweihten Zeilen einen Blick
werfen in die Walliser-Landschaft, in die Walliser-Seele und vor allem in die
Walliser-Geschichte.
Wenn wir anhand der Ortsnamen und ihrer Gegenüberstellung mit anderen
Geschichtsquellen ein Bild von der fränkischen Herrschaft in der alemannischen
Nordostschweiz zu gewinnen suchen, so mag sich ein kurzer Blick auf die
fränkische Reichsgeschichte rechtfertigen, weil sie uns den unentbehrlichen
Rahmen für das engere, regionalgeschichtliche Forschungsfeld liefert.
Die gewaltigen Walmdachhäuser des zentralen schweizerischen Mittellandes
gehören zu den auffälligen und schon früh beachteten bäuerlichen Hausbauten unseres Landes. Verschiedene Merkmale trugen ihnen die bisherigen
Bezeichnungen ein: die äußere Erscheinung ergab den Begriff »Dachhaus
«, das Deckungsmaterial »Strohdachhaus«, »Strohhaus« , eine irrtümlich
angenommene Stammesabhängigkeit »alemannisches Haus«, die wirtschaftlichen
Funktionen den Ausdruck »Ackerbauernhaus«.
Ohne diese Begriffe weiter zu diskutieren, möchten wir versuchen, diese Häuser
in ihrer Hauptkonstruktion abzuklären und so dazu beitragen, das Wesen
des Baues bekanntzumachen. Wir stützen uns vorwiegend auf eingehende technische Unterlagen (vor allem bisher unveröffentlichte Planaufnahmen im »Archiv für Bauernhausforschung« in Basel) und ziehen die bisherige Literatur
in ergänzendem Sinne bei.
Die erste schriftliche Erwähnung des Kanderner Eisens finden wir im
Codex Laureshamensis, also im Verzeichnis der Schenkungen an das
nahe der Bergstraße gelegene Kloster Lorsch. 776 geben Lantsuint und seine
Söhne Richbertus und Zenzo diesem Kloster Wiesen und Ackerfeld »in
Cancer«, womit Kandern gemeint ist. In weiteren Schenkungen in den Jahren
778, 786 und 790 wird der Ort »in pago Brisgowe in villa Cantara« genannt.
Dazu tritt ein Eintrag in den Hubenlisten Nr. 3657, der für unsere Untersuchung
wichtiger ist. Er lautet: »De villa que dicitur Cantero. In Cantero est
huba I que solvit de ferro IV solidos valens«. Das Eisen in Kandern ist also
bekannt. Ob schon die Kelten hier Bergbau trieben, ob die Römer hier einen
Teil ihres Eisenbedarfs zu decken suchten, wird kaum mit Sicherheit bewiesen
werden können.
Der schweizerische Kanton Freiburg ist aus einer Stadt hervorgegangen, die
mit der Stadt Freiburg im Breisgau durch mancherlei geschichtliche Beziehungen
verbunden ist. Beide verdanken dem gleichen Fürstengeschlecht Entstehung
und Stadtrecht. Sie gehören zur gleichen Städtefamilie und tragen den
gleichen Namen. Beide sind Bischofsstädte, beide sind stolz auf ihre Hochschule,
hier auf eine altehrwürdige, dort auf eine junge. Früh jedoch sind beide Städte
in ihrer Entwicklung eigene Wege gegangen, so daß sie heute nicht mehr viel
Gemeinsames haben. Durch nichts unterscheidet sich Freiburg im Üchtland
mehr von Freiburg im Breisgau - wie übrigens von allen andern Städten
namens Freiburg (Freiburg in Lothringen, Freiburg an der Unstrut in Thüringen,
Freiburg an der Polsnitz in Schlesien und Freiburg nahe der Elbemündung)
- als durch die eigenartigen Sprachverhältnisse, die manchem fremd und
sonderbar erscheinen mögen. Ähnlich wie das Verhalten eines Menschen durch
sein Erbgut und seine Umwelt weitgehend begreiflich erscheint, werden diese
Eigentümlichkeiten erst aus der Geschichte dieses Staatswesens, eines Schweizer
Kantons, verständlich. Wir müssen deshalb zu den gemeinsamen Anfängen
hinabsteigen und diesem Bericht eine kurze geschichtliche Einführung vorausschicken.
Wer heutigentags von Besancon aus das malerische Tal des Doubs hinauffährt
und dann bei Voujeaucourt den Fluß verläßt, um in das flache
Mömpelgarder Hügelland einzubiegen, wird rasch gewahr, daß sich nicht nur
die natürliche Landschaft ändert. Auch die Kulturlandschaft zeigt fast unvermittelt
ein anderes Gesicht. Wenn eben in Burgund noch altertümliche Städtchen,
stille Dörfer, zerfallende Burgruinen den Weg säumten, so drängen sich
jetzt die größer gewordenen Siedlungen dicht an dicht. Kaum kann man zuweilen
unterscheiden, wo die eine endet, die andere beginnt. [...] Das Mömpelgarder Land ist im Lauf der letzten hundert Jahre einer der bedeutendsten
Industriebezirke Ostfrankreichs geworden. Inmitten all des
Neuen, vielfach rasch und unorganisch Gewachsenen, unter der Masse der von
auswärts zugezogenen Arbeiterbevölkerung, fällt es heute nicht leicht, die
geschichtliche Eigenart dieser Landschaft und ihrer eingesessenen Bewohner
aufzuspüren.
Wenn man vom Wirken der Zähringer im Gebiet der heutigen Schweiz
spricht, so denkt man in erster Linie an die beiden Gründungsstädte
Freiburg und Bern, die später zu politischer Bedeutung heranwuchsen und Mittelpunkte
von Territorialstaaten geworden sind. Dabei übersieht man leicht die
Rolle, welche die Zähringer in der östlichen Schweiz im voralpinen Raum gespielt
haben. Man beachtete sie deshalb zu wenig, weil sie nicht in Stadtgründungen
ohne weiteres in die Augen springt; sie ist unauffälliger und muß
weitgehend erst indirekt erschlossen werden. Es ist indes von größter Bedeutung,
daß wir im westlichen, burgundischen Raum festere Anhaltspunkte besitzen
und vor allem auch, wie in Freiburg im Breisgau, die städtegründerische
Tätigkeit deutlicher fassen können. Gerade von hier aus fällt Licht auf ihre
Wirksamkeit in Zürich, die man bis in neueste Zeit sehr stark unterschätzt
hat, weil man glaubte, die Zähringer hätten neben den Grafen von Lenzburg
keine eigentlichen Reichsvogtrechte ausüben können.
Im Jahre 1886 erschien zur fünften Säkularfeier der Schlacht bei Sempach
ein umfangreiches Werk, das im Auftrage der Luzerner Regierung der Staatsarchivar Theodor von Liebenau herausbrachte. Das umfangreiche Werk
schildert vorerst knapp auf 97 Seiten die Schlacht, die sich am 9. Juli 1386
ob Sempach abspielte. Was aber den Wert dieser Arbeit ausmacht, das sind
die über 200 edierten Chronikstellen und Annalen, die über die Schlacht und
vor allem über die Gefallenen Aufschluß geben. Darauf folgen 70 einschlägige
Stellen aus Jahrzeitbüchern, 20 Lieder und Gedichte zur Schlacht und noch
eine große Menge weiterer wichtiger Materialien. P. X. WEBER hat 1936 eine
Bibliographie der Literatur über die Sempacher Schlacht mit hunderten von
Titeln zusammengestellt. Mir ist keine Schlacht des Mittelalters bekannt, die
ein so umfangreiches und maßgebliches Material zu Tage gefördert hätte.
Aus einer zähen Überlieferung an Ort und Stelle, aus chronikalischen und
urkundlichen Nachrichten des Mittelalters über den Bergbau im Kinzigtal
und seiner weiteren Umgebung hat sich die landesgeschichtliche Literatur des
18. und frühen 19. Jahrhunderts die Meinung gebildet, daß sich in dem
kleinen Tal des Prinzbaches, einem linksseitigen Zufluß der Kinzig, im Mittelalter
eine reiche Bergstadt befunden habe. Davon berichten 1766 REINHARD, 1816 KOLB. Wahrheit und Dichtung gehen wie in den meisten historischen
Darstellungen jener Zeit dabei bunt durcheinander. [...] Solche handgreiflichen Irrtümer und Obertreibungen
haben der Überlieferung vom Bestand einer Stadt Prinzbach in den Augen einer kritischen historischen Forschung der Folgezeit ebenfalls jede
Glaubwürdigkeit entzogen.