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Das Runenwerk von Balingen
(1973)
Die kostbare, mit Filigran und Almandinen reich geschmückte Goldblechscheibenfibel
von Balingen aus einem der alamannischen Reihengräber des
dortigen Grabfeldes könnte burgundischer Herkunft, die Runensprache auf
diesem ,Wanderer' dagegen altalamannisch sein, der Inhalt des Runenwerks
sogar ausnahmsweise eine landschaftliche Nähe zum Fundort am Heuberg
einerseits verraten.
Die Strafpraxis spiegelt das Selbstverständnis einer Gesellschaft und ihrer
Organe. Der Wissenschaft ist dabei die Rolle zugeteilt, an die staatliche
Reaktion zeitentsprechende rationale Maßstäbe anzulegen. Je mehr die Vernunft
als Schrittmacher der Geschichte angesehen wird, desto größer ist das
Bedürfnis nach gelehrter Auskunft. Ein weites Feld wissenschaftlicher Einflußnahme
hat sich dem Juristen eröffnet, seitdem die Constitutio Criminalis
Carolina von 1532 den „Rat der Rechtsverständigen" institutionalisierte und
so eine Wissenslücke zwischen Laienrichter und Gelehrtenrecht zu schließen
versuchte.
Wann und durch wen Erzbischof Gröber von Fühlungnahmen zwischen
Reichsregierung und Kurie über ein Konkordat erfuhr, läßt sich nicht mehr
feststellen. Annehmen kann man, daß er zumindest Pressestimmen - deutsche
wie ausländische - aus dem Ende des Monats März und der ersten Aprilwoche
1933 über Konkordats-Absichten bzw. -Vermutungen kannte, die seit dem
Bekanntwerden der Oster-Reise Papens und Görings nach Rom und ihrer
Audienz bei Pius XI. (am 12. 4.) sich noch intensivierten.
Wie konnte ein Bauernsohn,
gar der Sohn eines leibeigenen Bauern, die ständischen Schranken der alten
Reichsverfassung durchstoßen und zum Prälaten und, wenn Reichsunmittelbarkeit
und Reichsstandschaft mit der Prälatur verbunden waren, zum geistlichen
Fürsten aufsteigen? Diese Problemstellung liegt - neben dem personen-,
familien- und landesgeschichtlichen Interesse, das unser Abt Blasius II. nach
Person, Stellung und Wirken beanspruchen darf - auch den heutigen Betrachtungen
zugrunde .
Pfarrbücher
(1971)
Unter Pfarrbüchern versteht das LEXIKON FÜR THEOLOGIE UND
KIRCHE leider nur die Matrikel oder die Kirchenbücher, obwohl in neuerer
Zeit einige dieser Pfarrbücher herausgegeben wurden und sich auf diese
Weise der Begriff Pfarrbuch eingebürgert haben dürfte, während' umgekehrt
für die Matrikel sich die Bezeichnung Kirchenbücher durchgesetzt hat.
Andererseits tragen die Pfarrbücher oder libri parochiales neben dieser
gebräuchlichsten Bezeichnung auch andere Namen und sind überdies auch
ganz verschieden angelegt. Beim Ordnen von Archiven älterer Pfarreien aus
der Zeit vor der kirchlichen Neuordnung zu Beginn des 19. Jahrhunderts
begegnet man noch häufig solchen Bänden, die bei der Repertorisierung in
jüngster Zeit vielfach als „Pfarrchronik" aufgeführt wurden, obwohl meist
schon die erste Textseite uns eines besseren belehrt.
Der Investiturstreit fand gerade in Schwaben seinen Ausdruck in offenem
Kampf. Die süddeutschen Fürsten und mit ihnen der Großteil des übrigen
Adels standen an der Spitze oder auf der Seite der Opposition gegen Heinrich
IV. Neben dem antiköniglich gesinnten Adel fanden die gregorianischen Kräfte
ihre Hauptstütze in einer wachsenden Zahl neu entstehender Klöster.[...]In diesen Rahmen muß auch die Stiftung des Klosters Alpirsbach im Schwarzwald
gestellt werden, das zu den von Berthold von Zwiefalten genannten Klöstern
gehört.
Auf der Suche nach Belegen für Kunstwerke, die stilistisch bestimmten Meistern
zuzuschreiben waren, stieß ich - nicht ohne Grund - wiederholt auf Verwandtschaftsbeziehungen
dieser Künstler. Daß solche verwandtschaftlichen
oder persönlichen Verbindungen in manchen Fällen zu Aufträgen geführt hatten,
legte ich bereits vor einigen Jahren am Beispiel der Breisgauer Barockbildhauer
Johann Baptist Sellinger, Johann Christian Wentzinger und
Joseph Hör dar. Ich erkannte und unterstrich dabei den Wert gründlicher
familienkundlicher Kenntnisse besonders in Fällen, in denen für Kunstwerke
weder durch Signaturen noch durch schriftliche Belege die Urheberschaft der
Künstler zu sichern gewesen war; denn neben der Stilkritik hatte die Genealogie
zusätzliche Begründungen für die Zuschreibung der Arbeiten geliefert.
Man hat früher in Mundartuntersuchungen sehr oft das Augenmerk nur auf
die „echte", die „gute, alte" Mundart gerichtet, und viele Mundartforscher
haben bis in die jüngste Vergangenheit hinein sich denn auch damit begnügt,
die Sprache der ältesten Ortseinwohner zu erfragen und sie in ihren „ohrenfälligsten"
Zügen darzustellen. In dieser Suche nach dem Alten, Unverfälschten
wurde und wird natürlich auch schon - implizit oder explizit - deutlich, daß
sich die Mundart wandelt und daß es zumindest von dem Moment an, wo man
an einem Ort Wandel konstatiert, auch keine homogene Ortsmundart mehr
geben kann.
Die Notstandsgemeinden des Königreiches Württemberg um 1850 und ihre Entwicklung bis zur Gegenwart
(1970)
In den Württembergischen Jahrbüchern für Statistik und Landeskunde findet
sich im Heft I des Jahrgangs 1875, Seite 180, eine Aufstellung von 39 Gemeinden, die auf Grund Königlicher Verordnung vom 25. September 1855 unter besondere Staatsaufsicht gestellt worden waren. In dem kurzen einführenden
Text werden sie als „verwahrloste" Gemeinden bezeichnet, ,,welche
der erforderlichen ökonomischen Grundlage ermangeln, insbesondere nicht im
Stande sind, den für Gemeindezwecke nöthigen Aufwand ohne Unterstützung
aus Staatsmitteln zu bestreiten, und zugleich in sittlichem Zerfall sich befinden
... ".
Im folgenden soll nun zunächst untersucht werden, welche Faktoren dafür
verantwortlich waren, die diese Gemeinden zu den Ärmsten der Armen
machten, und wie sie sich in den vergangenen 100 Jahren weiterentwickelt
haben.
Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.
Der Stern des Ulrich Zasius verbreitet am deutschen Juristenhimmel des
16. Jahrhunderts einen solchen Glanz, daß sich das Auge des rechtsgeschichtlichen
Betrachters immer und nur immer wieder auf ihn richtete, während
anderen das Urteil der Zweitrangigkeit gesprochen wurde. Einer dieser Gelehrten,
deren Licht im unmittelbaren Umkreis des Meisters verblaßte, ist
dessen Schüler und späterer Kollege
Theobald Bapst. Doch gerade seine
Persönlichkeit, deren symphatische äußere
Züge uns aus einem zeitgenössischen
Porträt bekannt sind, gestattet,
mit dem charaktervollen Typ des
oberrheinischen Rechtsgelehrten bekannt
zu werden, ohne die Überzeichnung
eines Genies hinnehmen zu müssen.
Bapsts Leben und Wirken fällt in
eine Zeit, die am Vordringen des gelehrten
Rechts und an der Entstehung
des Juristenstandes in Deutschland
entscheidend Anteil hat, und in seiner
Generation zeigen sich die Früchte der
humanistischen Reformjuristen, aber
auch die Resignation der Praxis und
das Zugeständnis an den Rechtsalltag.
„Mystik und Kunst" bezeichnet ein Aufgabengebiet, in dem verschiedene
Fachinteressen sich überschneiden, verschiedene Forschungsrichtungen je mit
ihrer Methode arbeiten und doch jede durch eine sich anbietende Kongruenz
der Form auf die Erkenntnisse der andern verwiesen wird. Ein Phänomen
fordert hier seine wissenschaftliche Erfassung in der ganzen Breite. Sobald man
sich diesem Anruf aber stellt, droht die Kongruenz sich dem Zugriff zu entziehen.
Seit längerer Zeit schon erkannte man daher die Notwendigkeit, die vielberufenen
Beziehungen zwischen Mystik und Kunst zu spezifizieren. Man hat sie
besonders abzulesen versucht an einem Beispiel, wo sich literarisch wie künstlerisch
reiches Belegmaterial anbot: bei den mystischen Lebensbeschreibungen
von Klosterfrauen einerseits und jener Gattung der bildenden Kunst andererseits,
die dieselbe Mentalität vorauszusetzen scheint, die Andachtsbilder. Beide
führen uns in den oberdeutschen Raum mit dem Schwerpunkt im Bodenseegebiet
und am Oberrhrein.
Die folgenden Zeilen teilen in kurzer Form einige wesentliche Ergebnisse der
Auswertung einer schon häufiger herangezogenen, aber statistisch und typographisch
bisher ganz unzureichend aufgenommenen archäologischen Sachgruppe
mit. Diese, die Keramik des 6. bis 8. Jahrhunderts, ist im Untersuchungsgebiet
wahrscheinlich die zahlenmäßig stärkste überhaupt, weil die zweite, bisher
ebenso schlecht erschlossene, aber ähnlich zahlreiche, die der Waffen, wegen
ihrer Materialkonsistenz (infolge mangelhafter Bewahrung nach der Ausgrabung)
stärker der Vernichtung ausgesetzt war.
Einer der Kernräume des Obstbaus in Mitteleuropa ist das Bodenseegebiet.
Seit einigen Jahren ändert sich hier die obstbauliche Anbauweise. Neben die
bisher übliche mit Hochstämmen und Unterkultur treten - sie zunehmend
ersetzend - niedere Baumformen, die ihren Standort mit keiner weiteren
Kultur teilen müssen. Hochstammobstbau, Altbestände, alter Obstbau auf
der einen und Niederstammobstbau, Plantagenobstbau, neuer Obstbau, Neu- oder
Junganlagen auf der anderen Seite sind synonyme Bezeichnungen für
die beiden Anbauweisen.
In manchen Gegenden ist die Umstellung schon weit vorangeschritten, in
andern hat sie noch kaum Fuß gefaßt; den Ursachen nachzugehen ist eines der
Hauptziele dieser Untersuchung.
Wer ein Volk, seine Seele, sein Leben und Werken, seine Geschichte und Kultur ergründen will, der muß seine natürliche Umgebung, die Landschaft,
in die es gestellt wurde, erforschen.
Vielleicht kennen Sie das Wallis, den Südbalkon des Schweizerhauses, als einzigartiges
Ferien- und Sonnenland, das Land der Gegensätze und Superlative,
das Land der langen Täler und hohen Gipfel, der großen Gletscher und der
kinderreichen Stuben ...
Vielleicht kennen Sie das Land von einer andern Seite: als die unruhigste Ecke
des Schweizerlandes, als den Landstrich mit den hitzigsten Gemütern, den revoltierenden
Bauern, in dem nicht nur Tomaten und Aprikosen blühen und
reifen, sondern auch Früchtekrawalle und Rebkriege stattfinden.
Sollten Sie aber auf Ihren Ferienfahrten und in längern Aufenthalten nicht
bloß das Oberflächliche geschaut und das Äußerliche bestaunt haben, so haben
Sie festgestellt, daß es auch in sprachlicher und kultureller Hinsicht ein gegensätzliches,
ein zweigeteiltes Wallis gibt, ein unteres, das romanische, und ein
oberes, das alemannische.
Lassen Sie uns in diesen dem alten Lande Wallis geweihten Zeilen einen Blick
werfen in die Walliser-Landschaft, in die Walliser-Seele und vor allem in die
Walliser-Geschichte.
Wenn wir anhand der Ortsnamen und ihrer Gegenüberstellung mit anderen
Geschichtsquellen ein Bild von der fränkischen Herrschaft in der alemannischen
Nordostschweiz zu gewinnen suchen, so mag sich ein kurzer Blick auf die
fränkische Reichsgeschichte rechtfertigen, weil sie uns den unentbehrlichen
Rahmen für das engere, regionalgeschichtliche Forschungsfeld liefert.
Beziehungen zwischen Städten und Landschaften gestalten sich auf mannigfacher
Grundlage und nach verschiedenen Richtungen hin. Sicherlich ist
dabei die Tatsache der Entfernung oder der Nachbarschaft von besonderer
Bedeutung. Auch die Sprach- und Stammeszugehörigkeit bildet eine natürliche
Voraussetzung zur Gestaltung besonders enger Verhältnisse. In manchen
Fällen aber sind jene Grundlagen maßgeblich beteiligt, die mit Willensäußerungen
oder Zufälligkeiten verknüpft sind. Vor allem aber bieten Geist und
Religion, wie die Erfahrung zur Genüge lehrt, den sichersten Boden, auf dem
enge Beziehungen aufgebaut werden können. Beziehungen zwischen den eingangs
erwähnten Partnern finden sich äußerst zahlreiche, in allen möglichen
Färbungen und Schattierungen. Im folgenden sollen einige unter ihnen einer
näheren Darlegung gewürdigt werden. Es wird sich daraus die aufschlußreiche
Tatsache ergeben, daß Solothurn in vorzüglicher Weise den empfangenden
Teil darstellt. Man möchte gerne versucht sein, dies dem Umstande zuzuschreiben,
daß Solothurn unter den beiden Städten doch von jeher nur als
Städtchen gelten konnte. Mag dies auch zutreffen, so war es doch in seiner
politischen Stellung ein recht ansehnlicher Ort - in eidgenössischen Belangen
und als Vermittler mächtigen französischen Einflusses. Es waren aber zu
Solothurn weder das Gewerbe und Handwerk so gut entwickelt, daß es eine
besondere Anziehungskraft ausgestrahlt, noch bildete sich hier ein solches
geistiges Zentrum, daß es fremde in seinen Bann gezogen hätte.
Die gewaltigen Walmdachhäuser des zentralen schweizerischen Mittellandes
gehören zu den auffälligen und schon früh beachteten bäuerlichen Hausbauten unseres Landes. Verschiedene Merkmale trugen ihnen die bisherigen
Bezeichnungen ein: die äußere Erscheinung ergab den Begriff »Dachhaus
«, das Deckungsmaterial »Strohdachhaus«, »Strohhaus« , eine irrtümlich
angenommene Stammesabhängigkeit »alemannisches Haus«, die wirtschaftlichen
Funktionen den Ausdruck »Ackerbauernhaus«.
Ohne diese Begriffe weiter zu diskutieren, möchten wir versuchen, diese Häuser
in ihrer Hauptkonstruktion abzuklären und so dazu beitragen, das Wesen
des Baues bekanntzumachen. Wir stützen uns vorwiegend auf eingehende technische Unterlagen (vor allem bisher unveröffentlichte Planaufnahmen im »Archiv für Bauernhausforschung« in Basel) und ziehen die bisherige Literatur
in ergänzendem Sinne bei.
Die erste schriftliche Erwähnung des Kanderner Eisens finden wir im
Codex Laureshamensis, also im Verzeichnis der Schenkungen an das
nahe der Bergstraße gelegene Kloster Lorsch. 776 geben Lantsuint und seine
Söhne Richbertus und Zenzo diesem Kloster Wiesen und Ackerfeld »in
Cancer«, womit Kandern gemeint ist. In weiteren Schenkungen in den Jahren
778, 786 und 790 wird der Ort »in pago Brisgowe in villa Cantara« genannt.
Dazu tritt ein Eintrag in den Hubenlisten Nr. 3657, der für unsere Untersuchung
wichtiger ist. Er lautet: »De villa que dicitur Cantero. In Cantero est
huba I que solvit de ferro IV solidos valens«. Das Eisen in Kandern ist also
bekannt. Ob schon die Kelten hier Bergbau trieben, ob die Römer hier einen
Teil ihres Eisenbedarfs zu decken suchten, wird kaum mit Sicherheit bewiesen
werden können.
Der schweizerische Kanton Freiburg ist aus einer Stadt hervorgegangen, die
mit der Stadt Freiburg im Breisgau durch mancherlei geschichtliche Beziehungen
verbunden ist. Beide verdanken dem gleichen Fürstengeschlecht Entstehung
und Stadtrecht. Sie gehören zur gleichen Städtefamilie und tragen den
gleichen Namen. Beide sind Bischofsstädte, beide sind stolz auf ihre Hochschule,
hier auf eine altehrwürdige, dort auf eine junge. Früh jedoch sind beide Städte
in ihrer Entwicklung eigene Wege gegangen, so daß sie heute nicht mehr viel
Gemeinsames haben. Durch nichts unterscheidet sich Freiburg im Üchtland
mehr von Freiburg im Breisgau - wie übrigens von allen andern Städten
namens Freiburg (Freiburg in Lothringen, Freiburg an der Unstrut in Thüringen,
Freiburg an der Polsnitz in Schlesien und Freiburg nahe der Elbemündung)
- als durch die eigenartigen Sprachverhältnisse, die manchem fremd und
sonderbar erscheinen mögen. Ähnlich wie das Verhalten eines Menschen durch
sein Erbgut und seine Umwelt weitgehend begreiflich erscheint, werden diese
Eigentümlichkeiten erst aus der Geschichte dieses Staatswesens, eines Schweizer
Kantons, verständlich. Wir müssen deshalb zu den gemeinsamen Anfängen
hinabsteigen und diesem Bericht eine kurze geschichtliche Einführung vorausschicken.