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Der nachfolgende Beitrag möchte die Besiedlungsgeschichte der Baar aus der
Sicht der Namenkunde beleuchten, wobei die bisherigen Forschungsergebnisse
zusammenfassend dargelegt werden sollen. Das Spektrum erstreckt sich hierbei
in zeitlicher Hinsicht von der vorgermanisch-keltisch-römischen Zeit bis ins
beginnende Mittelalter, in namenkundlicher Hinsicht von den Hydronymen, den
Gewässernamen, über die Toponyme, die Orts- oder Siedlungsnamen, bis hin zu
den Mikrotoponymen, den Flur- und Bergnamen.
Die Ortenau. - 79 (1999)
(1999)
1. Entwicklung ist im Rückblick ja immer "historisch". Hier soll das Wort
historisch einmal zur Abgrenzung gegen das Thema von Wolf-Dieter Siek dienen,
der sich mit der jüngeren Entwicklung und der heutigen Situation befasst.
Dieser Beitrag wird sich auf die Entwicklung etwa bis zum beginnenden 19.
Jahrhundert beschränken, das ja auch für die Siedlungsentwicklung umwälzende
Neuerungen brachte. Andererseits sollen jedoch die siedlungsarchäologischen
Befunde den archäologischen Beiträgen vorbehalten bleiben, so entscheidend
die Ergebnisse der Archäologie für die Frage der Anfänge unserer
Siedlungen auch sind in einer Zeit, aus der es fast keine schriftliche Überlieferung
gibt.
2. soll die Entwicklung der Baar-Dörfer nicht nur allgemein aufgezeigt werden.
Die Dörfer der Baar, die meisten von ihnen ja sogenannte Haufendörfer,
sind keine gestalt- und strukturlosen, ungeordneten "Haufen", sie weisen vielmehr
eine innere, jeweils individuelle Struktur auf, in der die Entwicklung der
Bewohner ihren Niederschlag gefunden hat. In diesem Sinne sollen also auch
Einzelbeispiele vorgestellt werden.
In diesem der amtlichen Landesforschung und -beschreibung gewidmeten Symposion soll dem badischen Landesteil, der hierbei eine eigene Entwicklung aufweist, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ich bin der Aufforderung, das einleitende Referat zu halten, gerne gefolgt, bin ich doch der Landesbeschreibung seit nunmehr 45 Jahren verbunden, seit ich zunächst an der Kreisbeschreibung von Öhringen, dann an der von Freiburg und jetzt an der von Emmendingen mitgewirkt und dabei selbst viel gelernt habe. Zudem fühle ich mich persönlich den beiden Landesteilen Baden und Württemberg, die nach langer Vorgeschichte zueinander gefunden haben, gleich verbunden. Württemberg ist die Heimat meiner Vorfahren seit 500 Jahren, hier habe ich meine Studien-, Schuldienst- und anfängliche Hochschuldienstzeit in Tübingen, Biberach und Stuttgart verbracht. Doch dann habe ich mich gefreut, nach Freiburg berufen zu werden und fühle mich seitdem in Baden mindestens genau so wohl wie in Württemberg. Dazu trägt auch das österreichische Flair des Breisgaus bei, habe ich doch meine Jugend im Wiener Raum verbracht und kehre nun so im ehemals habsburgischen Freiburg zu meinen Anfängen zurück. So dürfte hinreichend legitimiert sein, daß ich heute über die Landesbeschreibung, speziell Badens, spreche.
Als 1946 die große Freiburger Fronleichnamsprozession erstmals Station an einem prächtigen Altar vor dem Haupteingang der Universität machen konnte und sich vor den Statuen von Homer und Aristoteles die Monstranz erhob, war das für Joseph Sauer Anlass, auf fünfzig Jahre Katholizismus und Universität zurückzublicken.
Im Mittelalter bis weit in das 16. Jahrhundert hinein war es Rechtsbrauch, dass an der Stelle einer Bluttat, eines Mordes oder
Totschlages, ein Sühnekreuz errichtet werden musste. Es gehörte zur Rechtstradition, dass sich die Angehörigen des Täters und die Hinterbliebenen des Getöteten nach einem Totschlag durch einen Vergleich einigten, der neben der Zahlung von Schadensersatz auch eine öffentliche Sühne des Täters festsetzte. Zu den Sühneleistungen, die ein Übeltäter zur Erlangung der Absolution erbringen musste, zählten besondere Opfergänge, ein Gottesdienst mit Bußprozession oder eine Jahrtagsstiftung, Wachsspenden an die Kirche und Wallfahrten, aber vor allem die Aufstellung eines steinernen Sühnekreuzes. Hätte diese mittelalterliche Rechtsgewohnheit auch noch im 19. Jahrhundert Gültigkeit gehabt, dann stünde heute am Höhenweg vom Pflingsteck zum Hünersedel ein Sühnekreuz. Denn dort auf der Höhe, zwischen dem Heuberg und dem Hünersedel, oberhalb des „Hohbergs", auf der „Hohrüti", an dem alten Passübergang von Schweighausen nach Freiamt, von der Ortenau in den Breisgau, hat sich im Jahre 1828 ein versuchter Totschlag ereignet.
Die Kontroverse um Fortschritt und Tradition, Vernunft und Glaube, Kirche und Welt im 19. und frühen 20. Jahrhundert manifestierte sich in vielerlei Bereichen. Ein besonders sensibles und emotionsbefrachtetes Thema stellte in diesem Zusammenhang die Bestattungsfrage dar. Nachdem jahrhundertelang das Erdbegräbnis die ausnahmslos übliche Art der Bestattung im christlichen Abendland gewesen war, plädierten verschiedene Kreise im Laufe des 19. Jahrhunderts aus unterschiedlichen Gründen für eine Wiederaufnahme der antiken Sitte der Leichenverbrennung. Auch in Freiburg gaben nach der Wende zum 20. Jahrhundert Pläne zu einem Krematoriumsbau Anlass zu heftigen Auseinandersetzungen, welche vor allem mittels der zahlreichen damals hier erscheinenden Tageszeitungen in durchaus polemischer Art und Weise ausgetragen wurden. Im Folgenden soll zunächst die allgemeine Wiedererweckung des Brauchs der Feuerbestattung in Deutschland seit der Zeit der Aufklärung dargestellt werden. Daran schließt die spezielle Auseinandersetzung in dieser Frage in Freiburg an. Nach einer kurzen Beschreibung des zuvor heftig umstrittenen Krematoriums wird schließlich das Ergebnis zusammengefasst.
Am 24. Februar 1978 fällte der Kreistag auf Antrag des damaligen Landrates Dr. Nothhelfer bis auf eine Stimmenthaltung einstimmig das Todesurteil über das „Waldschloß“ auf dessen Areal das neue Landratsamt entstehen sollte und auch erbaut wurde. Bei der Entscheidung waren die Argumente der Freiburger Professoren Linde und Gabelmacher, des Stuttgarter
Architekten Weber und des Hauptkonservators Dr. Stopfel vom Amt für Denkmalschutz ausschlaggebend. Das Landesdenkmalamt vertrat den Standpunkt, daß „das Waldschloß zwar als Kulturdenkmal aus dem 19. Jahrhundert gelte,
allerdings keine besondere Bedeutung habe." Im Übrigen „sei das Waldschloß nicht für Waldshut charakteristisch.“ Keiner dieser Fachleute hatte sich die Mühe gemacht, den Architekten des Waldschloß ausfindig zu machen, im Gegenteil wurden irrige Angaben verbreitet. Der Abrißbeschluß fiel, ohne daß die Entscheidungsträger sich um den Architekten kümmerten.
Erbauer des Waldschlosses war aber niemand Geringerer als er bedeutende Schweizer Architekt Jacques Gros, der als genialer Künstler und Meister ein immenses architektonische Erbe von Japan, Sumatra, China bis Frankreich, von Südafrika, Rußland bis England hinterlassen hat.
Am 20. Juli 1898 befasste sich der Ludwigsburger Gemeinderat mit dem Projekt
eines Herrn Wandruszka aus Berlin. Der wollte auf eigene Faust eine elektrische
Straßenbahn bauen und betreiben, und zwar von Stuttgart über Zuffenhausen
nach Ludwigsburg, mit Zweiglinien nach Cannstatt und Feuerbach. Doch Oberbürgermeister Hartenstein und sein Kollegium winkten ab: Die Staatseisenbahn
genüge als Verkehrsmittel vollauf, Ludwigsburg wolle nicht zum »Wohnvorort«
Stuttgarts werden. Denn die Hauptstadt war im Begriff, sich einen förmlichen
Industriegürtel zuzulegen. Bald griff sie auch nach Norden aus: In den Jahren
nach 1900 wurden die Neckartalgemeinden von Cannstatt bis Münster nach Stuttgart eingemeindet. Nur Feuerbach verteidigte aufs hartnäckigste seine Selbständigkeit, ließ sich 1907 zur Stadt erheben und baute sogar eine eigene Straßenbahn.
Ludwigsburg hatte also nicht die Absicht, sich für die Verkehrserschließung der
Stuttgarter Außenbezirke einspannen zu lassen. Der Gemeinderat legte sich in
jener Sitzung vom 20. Juli 1898 vielmehr den Plan eines städtischen Straßenbahnnetzes zurecht. Vier Linien sollten sternförmig ins Umland hinaus führen: über
Asperg nach Markgröningen, nach Oßweil und Neckarweihingen sowie via Pflugfelden und Möglingen nach Schwieberdingen. Kamen doch aus all diesen Orten
täglich Hunderte von Pendlern zur Arbeit nach Ludwigsburg, die meisten zu Fuß,
manche wohl schon per Fahrrad.
Ludwigsburg zählte damals rund 20 000 Einwohner, darunter 5000 bis 6000
Militärpersonen. Die Stadt war zwar großzügig angelegt, mit breiten Straßen und
geräumigen Plätzen. Doch auf der Suche nach neuen, produktiv verwertbaren Flächen stieß man bereits allenthalben an die Grenzen der nur 653 Hektar großen
Markung.
Im April dieses Jahres wurde landesweit des 100. Geburtstages von Dr. Gebhard
Müller (1900-1990), 1948 bis 1952 Staatspräsident von Südwürttemberg-Hohenzollern, 1953 bis 1958 Ministerpräsident von Baden-Württemberg, 1958 bis 1971
Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, gedacht. Am 14. April fand
im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart ein Gedenkakt statt, dem sich die
Eröffnung der Wanderausstellung »Gebhard Müller. Christ - Jurist - Politiker«
im Landtag anschloss. Am 17. April, Müllers Geburtstag, veranstaltete die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg im Gobelin-Saal
der Villa Reitzenstein, dem Sitz der Landesregierung, ein Symposium mit dem
Titel »Gebhard Müller. Ein Leben für das Recht und die Politik«. Dabei referierte
der Verfasser über das Thema »Gebhard Müller - ein Politiker aus dem katholischen Milieu«.
Am Abend dieses Tages wurde am langjährigen Wohnhaus von Gebhard Müller
in Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 25, durch Oberbürgermeister Dr. Christof
Eichert eine Gedenktafel angebracht, wobei meinerseits in einem kurzen Vortrag
das soziale Umfeld der Familie Müller vorgestellt wurde. Es sollte dabei das
Milieu in der Stadt Ludwigsburg verdeutlicht werden, in dem Gebhard Müller
seine Grunderfahrungen für das Leben erfuhr. Ohne diesen Hintergrund ist
Leben und Wirken des Ehrenbürgers von Füramoos (1953), New Orleans (1955),
Stuttgart (1975) und Tübingen (1978) nicht fassbar.
Die Ortenau. - 80 (2000)
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