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Am 30. November 1939 wurde der jüdische Fotograf Wolf Schmuel Borowitzky in Nordrach aus seiner Wohnung heraus verhaftet und in das Konzentrationslager Sachsenhausen nördlich von Berlin eingeliefert. Dort teilte man ihm die Häftlingsnummer 010121 zu und brachte ihn im Häftlingsblock 38 unter. Am 26. Februar 1940 kam Borowitzky im KZ Sachsenhausen im Alter von 48 Jahren ums Leben . Über die Todesursache gibt es keine Angaben, eine Grabstätte existiert nicht. Es ist eine grausame Ironie, dass keine Fotografie oder keine Porträtaufnahme existiert, die uns zeigen könnte, wie der Fotograf Borowitzky selbst ausgesehen hat. Nachdem er über zwanzig Jahre in dem bekannten Schwarzwälder Kurort lebte und arbeitete, ist sein Schicksal heute fast völlig in Vergessenheit geraten. Auch eine Nachfrage nach Hinweisen zu Borowitzky in den Nordracher Allgemeinen Bekanntmachungen blieb unlängst ohne jegliche Reaktion .
Im Vorfeld eines geplanten Umbaus der ehemaligen Stiftskirche in Sinsheim zu einem
Kultur- und Begegnungszentrum des Rhein-Neckar-Kreises wurden von August
bis November 2009 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 26 -
Denkmalpflege) archäologische Ausgrabungen im südlichen Außenbereich der
Kirche durchgeführt. Mit diesen Untersuchungen sollen die noch im Untergrund
erhaltenen Baureste des ehemaligen südlichen Seitenschiffs der Stiftskirche erkundet
werden, um so die Planungsgrundlage für einen bewahrenden Umgang mit der
archäologischen Substanz als Teil eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung
zu schaffen. Dankenswerterweise stellte der Rhein-Neckar-Kreis die für die
Grabungen benötigten Finanzmittel zur Verfügung.
Am 9. November 1918 gab Reichskanzler
Prinz Max von Baden [1867–1929] ohne eine
formelle Erklärung von Kaiser Wilhelm II.
[1859–1941] abzuwarten dessen Abdankung
bekannt. Zugleich übertrug er die Regierungsgeschäfte
auf den Reichstagsabgeordneten
Friedrich Ebert [1871–1925]. Am selben Tag
rief Philipp Scheidemann [1865–1939] vom
Berliner Reichstag die Deutsche Republik aus.
Einen Tag später, einem Sonntag, wurde eine
provisorische Landesregierung in Karlsruhe
unter dem Mannheimer Sozialdemokraten Anton
Geiß [1858–1944] gebildet. Die Ausarbeitung
einer neuen Landesverfassung nahm die
vorläufige badische Landesregierung zügig in
Angriff. Sie entschied sich, einen vorläufigen
Entwurf nicht selbst zu erstellen, sondern dies
einer Arbeitsgruppe zu überlassen. Die abschließende
Ausarbeitung der neuen Verfassung
sollte durch eine verfassungsgebende
badische Nationalversammlung erfolgen, deren
Wahl am 22. November 1918 angeordnet
und auf den 5. Januar 1919 festgesetzt wurde.
Für die Brutvögel des Schwarzwald-Baar- Kreises liegt eine Bestandserhebung aller
Brutvogelarten aus dem Jahre 1987 vor. Sie entstand im Zusammenhang mit einer
quantitativen Brutvogelerfassung für ganz Baden-Württemberg, die unter der
Leitung der „Avifauna Baden-Württemberg" stand und mit großem Aufwand
betrieben wurde (SCHUSTER 1987/] 988). Grundlage der Erfassung waren die kartografischen 10 x 10 km (100 km2) Rasterquadrate des UTM-Gitternetzes (Abb. 1 ).
ach der Methode der Linientaxierung mit anschließender Hochrechnung wurde
versucht, alle Brutvogelarten der einzelnen Rasterquadrate zu er fassen und eine Aussage
über deren Bestandsgrößen zu mache n (GEHRING 1991).
Die Burg zu Bräunlingen
(2009)
Die Burg war vom Lürzelberg durch einen breiten und tiefen Graben getrennt, der
hinter den Häusern 121 und 122 jetzt noch deutlich erkennbar ist. Der Burghügel
ist auf der Grabenseite durchweg mit einer hohen Stützmauer versehen, welche bis
zum Grunde des Grabens hinunterreicht, aber auch auf der Stadtseite fortgeführt
ist und den ganzen Hügel umgürtet. Zum großen Teil ist derselbe allerdings jetzt
verschüttet und kommt nur bei gelegentlichen Erdarbeiten zu Tage. Das frei liegende,
dem Zwingelhof zugewandte Stück dieser Stützmauer wurde im letzten Jahrzehnt
des 19. Jahrhunderts abgebrochen, da es baufällig und eine Gefahr für die
Nachbarschaft war. An seiner Stelle wurde jedoch wieder eine neue Stützmauer aufgeführt,
die von der Richtung der alten nicht wesentlich abweicht. Der obere Rand
der alten Mauer fiel hier jedoch nicht so stark nach Osten zu ab, sondern verlief
mehr horizontal als dies bei der neuen Mauer der Fall ist.
Das 1721 angelegte und bis zum gewaltsamen Ende der israelitischen Gemeinde Eichstetten in
deren Besitz befindliche „Buch der Gemeinde, die zu dem Friedhofe gehört, welcher im Banne
von Emmendingen besteht", ist seit der Deportation der letzten Gemeindemitglieder im Oktober
1940 verschollen. Der Verlust des „Pinkas ha-Kahal" ist umso schmerzlicher, als mit diesem
frühen Dokument zur Geschichte des Emmendinger Begräbnisplatzes der seit 1716 in der
badischen Markgrafschaft Hochberg ansässigen Juden auch das genealogisch bedeutsame
Verzeichnis jener Hausväter verloren ging, deren Familien nach der Friedhofsordnung vom
21. April 1728 das Privileg besaßen, in Emmendingen beerdigt zu werden. Zum Glück hat uns
der Freiburger Bezirksrabbiner Dr. Adolf Lewin (1843-1910) eine Abschrift und die Übersetzung
der „Takkanot" des Emmendinger Friedhofs von 1721 und 1728 hinterlassen,[1] in denen
die Verdienste des einflussreichen Vorstehers der vorderösterreichischen Juden in Altbreisach,
Joseph Günzburger, um die Schutzaufnahme jüdischer Flüchtlinge in den oberbadischen Herrschaften
Rötteln und Badenweiler und in der Markgrafschaft Hochberg mit Worten von biblischer
Eindringlichkeit gepriesen werden.
Am 10. Dezember 1520, genau nach Ablauf jener 60 Tage, die der Papst in seiner Bannandrohungsbulle Luther und seinen Anhängern als Widerrufsfrist nach Bekanntgabe der Bannandrohungsbulle gesetzt hatte, als im Westen des Reiches und den Niederlanden bereits die Scheiterhaufen loderten, auf denen die Schriften Luthers und seiner Anhänger zu Asche wurden, verbrannten Studenten der Universität Wittenberg vor dem direkt neben dem Augustinerkloster liegenden Elstertor mehrere Exemplare des kirchlich-kanonischen Rechtes, während Luther selbst die Bannandrohungsbulle ins Feuer warf. Wir können das, was damit geschah, in seiner revolutionären Bedeutung nur ermessen, wenn wir uns daran erinnern, dass nach eben diesem geistlich-päpstlichen Recht und seinen Ordnungen die westlich-katholische Kirche seit dem Hochmittelalter strukturiert wurde und die römisch-katholische Kirche bis zum Jahr 1917 und dem Erlass des Codex iuris canonici nach diesem Recht gelebt hat.
Das im Jahr 1912 erbaute Krankenhaus der Stadt Villingen an der Herdstraße erhielt im Jahr 1930 mit einem Erweiterungsbau auch eine neue Kapelle. Am 24. April 1931 erteilte das Stadtbauamt Villingen durch die Krankenhauskommission dem im Alten Schloss in Meersburg wohnenden Maler Waldemar Flaig (geboren am 27. Januar 1892 in Villingen) den Auftrag, Wand und Altarnische zu bemalen zum Preis von 2000 RM. Bereits am Fest Peter und Paul am 29. Juni 1931 konnte die Kapelle mit den Bildern Flaigs geweiht werden. Nachdem Flaig diese Arbeit beendet und sich sein Gesundheitszustand verschlechtert hatte, ermöglichten ihm Freunde einen längeren Erholungsurlaub in Südfrankreich.
Nach seiner Rückkehr schuf Flaig noch für den evangelischen Andachtsraum (Raum Nr. 300) ein Fresko des segnenden Christus. Ob dieses Bild unter Tapete oder Putz noch erhalten oder ganz verschwunden ist, entzieht sich derzeit unserer Kenntnis.
Waldemar Flaig starb im Villinger Krankenhaus am 4. April 1932 und wurde auf dem Villinger Friedhof beigesetzt.
500 m nordöstlich des alten Stadtkerns von Sinsheim erheben sich auf dem so genannten Michaelsberg, 30 m über der Talaue die Relikte des St. Michael geweihten Klosters. Die erste gedruckte Zusammenstellung der Klostergeschichte bietet Johann Goswin Widder im Jahre 1786. Eine der wichtigsten Quellenpublikationen, die Vorlage der so genannten „Sinsheimer Chronik", stammt von Friedrich Mone 1848 und drei Jahre später publizierte Karl Wilhelmi auf 144 Seiten die für die damalige Zeit sehr gute„ Geschichte der vormaligen freien adeligen Benedictiner-Abtei Sunnesheim". Zu nennen ist auch noch die Publikation eines Grundrisses und eines romanischen Türgewändes durch A. von Bayer 1851/55. Nach diversen archivalischen Einzelpublikationen in der „Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins" und anderenorts zwischen 1850 und 1874 ist die historische Datenzusammenstellung von Albert Krieger 1905 und die erste kunsthistorische Bearbeitung durch Adolf von Oechelhäuser 1909 zu erwähnen. Danach scheint das wissenschaftliche Interesse an dem Thema zu erlahmen.
Zur Erarbeitung einer Geschichte der Gastwirtschaften in Baden-Württemberg bedarf es
zunächst einer Fülle von Detailstudien, die jedoch nicht selten mit einer dürftigen Quellenlage
zu kämpfen haben. Das gilt auch für den Raum wie des nördlich von Freiburg gelegenen Glatter-
und Wildtals und der dort befindlichen sieben Gemeinden Rohr, Oberglottertal, Unterglottertal,
Ohrensbach, Föhrental, Heuweiler und Wildtal. Urkunden über Verleihungen von Gastwirtschaftsgerechtigkeiten
in den Jahren vor 1600, ja sogar vor 1700, sind dort wie im gesamten
Südschwarzwald ausgesprochen selten überliefert. Hinweise auf Wirte und Gasthäuser
findet man oft nur am Rande und in eher unerwarteten Zusammenhängen, z.B. in Weistümern
oder Umgeldrechnungen. Auch rechtliche Streitigkeiten, an denen ein Wirt beteiligt war, oder
die Berufsbezeichnung „Wirt" in den Kirchenbüchern, können wichtige Informationen liefern.