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Formal sind die lutherische und die reformierte Traditionslinie des Protestantismus in der unierten Evangelischen Landeskirche in Baden gleichrangig. Gerne und oft wird auf Martin Luther rekurriert. Kommt aber Johannes Calvin ins Spiel, neigt man rasch zur Distanzierung oder verbittet sich eine Identifizierung. Als jüngst im Calvin-Jahr 2009 die Pfarrstelle der einzigen Johannes-Calvin-Gemeinde in Deutschland, die in Mannheim-Friedrichsfeld besteht, ausgeschrieben wurde, sah man sich offenbar veranlasst, Missverständnissen vorzubeugen: [D]er Name [weist] nur [!] auf die Gründung des Ortes durch vertriebene Hugenotten im Jahre 1683 hin und bedeutet keine besondere, reformierte Prägung. Eine entsprechende Erklärung war bislang noch in keiner Ausschreibung der zahlreichen Luthergemeinden in badischen Landen zu lesen gewesen. „Luther“ steht also für das gemeine evangelische Kirchentum, „Calvin“ für eine Sonderform, so scheint doch gefolgert werden zu können. Das
„reformierte Erbe“ wird aktuell wenig dokumentiert; so finden sich im Schlagwortregister der Homepage der badischen Landeskirche wohl die Aufrufe „lutherische Kirche“ und „unierte Kirche“, nicht jedoch „reformierte Kirche“.
Am 25. Oktober 2014 nahm eine große Gemeinde in der Peterskirche, der Heidelberger Universitätskirche seit 1896, Abschied von Walther Eisinger. Im Alter von 86 Jahren war der Heidelberger Professor für Religionspädagogik, Dozent am Predigerseminar und langjähriger Vorsitzende des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden, ein Lehrer und väterlicher Begleiter für viele, gestorben. Neben der tiefen Trauer herrschte eine große Dankbarkeit, die die Familie und Weggefährten erfüllte.
Eher randständig war der Gebrauch des Heidelberger Katechismus im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts in den meisten reformierten volkskirchlichen Gemeinden in Deutschland. Zur Konfirmation Palmarum 1981 mussten wir Konfirmanden einer kleinen ostfriesischen Gemeinde die Frage 1 gemeinsam vorlesen (!) – von den Inhalten vorangegangener katechetischer Erklärungen des Post-68er-Pfarrers ist mir nichts mehr erinnerlich geblieben. „Form und Maß“ hatte dieser kirchliche Unterricht jedenfalls nicht durch den „Heidelberger“ bekommen, wie es laut kurpfälzischer Kirchenordnung von 1563/64 ursprünglich Zweck gewesen war. Als ich im Wintersemester 1986 Theologie zu studieren begann, war die erste Dogmatik-Vorlesung eine zweisemestrige Auslegung des Heidelbergers durch Jürgen Fangmeier in Wuppertal – gewiss ein Privileg für einen angehenden reformierten Theologen. Kaum etwas anderes hat seit dem meinen reformierten Glaubensstil und meine Theologie geprägt wie der Heidelberger. Ob mein Wechsel ins Pfarramt der Heidelberger Universitätskirche drei Jahre vor dem Jubiläum des Heidelbergers hominum confusione oder providentiae Dei geschah, ist dagegen nicht so klar zu identifizieren. In mehrfacher Hinsicht schreibt hier also ein „Heidelberger“.
Ein junger Mann überlebt das »Dritte Reich« nur mit größter Not. Er hatte sich im totalitären Weltanschauungsstaat in Not gebracht – auf Grund seines christlichen Glaubens konnte er nicht anders. Der »Fall« von Ernst Münz lässt sich mit den Akten aus Kirche und Justiz und einem Nachlass nachzeichnen. So ergeben sich Einblicke ins kirchliche Alltagsleben während der ideologischen und organisatorischen Unterdrückung zwischen 1933 und 1945, einem sehr gut erforschten Zeitabschnitt in der Kirchengeschichte auch in Baden.
Die neuere Missionsgeschichte begann auch in Baden im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts, geprägt von der Basler Mission (1815). In Ortsvereinen, bei Missionsfesten, im Landesverein (1840) engagierte sich, wer die liberale Behördenkirche kritisch sah, auch Frauen. Junge Männer, Fromme und Abenteurer, ließen sich im Basler Missionshaus ausbilden. Hatte die
Kirchenbehörde die Mission zunächst als Privatsache deklariert, änderte sie bald ihre Meinung – spätestens am Jahrhundertende gehörte sie zum kirchlichen Selbstverständnis. Eine liberale Variante, 1884 zur Hoch-Zeit des deutschen Imperialismus entstanden, wollte keine einseitige Missionierung, sondern Dialog mit fremden Kulturen; damit betrat man den Weg von der »Mission« zur »Ökumene«.
Herr, im Lichte Deiner Wahrheit erkenne ich, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Ich habe gesündigt in Gedanken, Worten und Taten. In einem evangelischen Gottesdienst könnte die Gemeinde und in ihr der und die Einzelne so bekennen. Dieses Bekenntnis beinhaltet nicht nur rein religiöse Vergehen gegen Gott, sondern auch Verfehlungen gegen Mitmenschen. Deshalb ist coram deo zu bedenken, wo wir unsere Nächsten vergessen und übergangen haben, wo wir auf Kosten und zum Schaden anderer gelebt haben. Zu den theologisch-anthropologischen Grundannahmen des Christentums gehört, dass der Mensch schuldig werden kann und deshalb auch schuldig wird – eine necessitas peccandi (vgl. Genesis 8,21) auf Grund des non posse non peccare (Augustin). Auch die Kirche, hier als ein real(historisch)es Kollektiv von
Menschen verstanden und nicht durch dogmatische Präskriptionen definiert, kann als historische und gesellschaftliche Akteurin gegenüber Gott und gegenüber Menschen schuldig werden und wird es: insonderheit durch ihre Repräsentanten, aber auch durch ihre Mitglieder, die teilhaben an Mentalitäten und Handlungsmustern. Kirche ist „Täterin“. Wo aber bleiben die Opfer? Vor einer halben Generation gab es eine neue Wahrnehmung von Märtyrern im Protestantismus. In seinen Anfängen hatte dieser aus theologischen Gründen vor dem altgläubigen Heiligenkult gewarnt, konnte aber doch konzedieren, daß man der Heiligen [sc. zumeist Märtyrer] gedenken soll zur Stärkung des Glaubens (CA 21). Eine gewisse Analogie scheint zwischen den kirchlichen Märtyrern und den von der Kirche zu verantwortenden Opfern wahrgenommen zu werden.
Die Wirtschaftlichkeit eines großen landwirtschaftlichen Gutes ist allein durch seine Größe gegeben. Man kann anpflanzen, was der Boden erlaubt. In der südwestdeutschen Landwirtschaft ist das die Ausnahme. Ein großer Teil der Bauern in der Rheinebene verfügt nur über 3-6 Hektar Eigentum. Neben der Selbstversorgung muß er auf seinem Boden ein Gewächs anbauen, das einmal vom Markt verlangt wird, zum andern aber ihm auch die Möglichkeit bietet, zusätzliche Arbeitskraft einzusetzen und auch diese zu Geld zu machen. Pflanzen, die diese Bedingungen erfüllen, heißen allgemein Handelsgewächse. Steckt viel Nacharbeit des Erzeugers darin, dann nennt man sie „veredelte" Handelsgewächse. Sie bringen dem Bauern Bargeld ins Haus zur Befriedigung des eigenen Bedarfs und der öffentlichen Abgaben. Die Rheinebene im Bereich der Ortenau verfügt südlich der Linie Baden-Baden-Stollhofen über genügend Lößlehmböden, die auch den
Anbau anspruchsvollerer Pflanzen erlaubt. Im Lauf der vergangenen Jahrhunderte wurden in dem angesprochenen Land folgende Handelsgewächse angebaut: Hanf, Saflor (Färberdistel), Krapp, Zichorie und Tabak. Der Hanf steht mit Absicht an der ersten Stelle, denn er wurde in der Ortenau nachweisbar als erstes Handelsgewächs angebaut und er besitzt die hervorragende Eigenschaft, durch umfangreiche Veredelungsarbeiten einen sehr guten Marktwert zu besitzen.
Als James Watt die Dampfmaschine erfunden hatte, war klar, dass die Ingenieure den neuen „Motor" überall dort einsetzen würden, wo man viel
Kraft brauchte, um etwas zu bewegen. Das waren zuerst die Pumpen in den
Bergwerken, dann die Wagen, um die Pferde zu ersetzen. Dann machte der
Dampfmotor den Sprung auf die Schiffe, wo er versprach, die unzuverlässigen Segel zu ersetzen. Schiffsmühlen wurden auf allen größeren Strömen
eingesetzt (auch auf dem Oberrhein!). Die Strömung bewegte die unterschlächtigen Wasserräder und diese die Mühlsteine. Wenn man in Gedanken diese Energie verbrauchenden Steine durch einen Energie spendenden
Dampfmotor ersetzt, so ergibt sich das Prinzip eines Dampfschiffes mit
Schaufelradantrieb.
In seinem Buch über die Geschichte1 Lichtenaus hat Ludwig Lauppe auch
einen instruktiven Beitrag über die Geschichte der dortigen Israeliten geleistet (S. 187- 193). Für unser Thema ist besonders die Behandlung des
18. Jahrhunderts von besonderem Wert, o dass wir des en Kenntnis in dieser Arbeit voraussetzen können.
Im Jahre 1803 wurde im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses
die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und somit auch Lichtenau der Markgrafschaft Baden angegliedert. Bedingt durch die Zugehörigkeit des späteren Großherzogtums Baden zum Rheinbund und der Angleichung des badischen Rechts an das französische wurde auch die staatsrechtliche Stellung der Israeliten verbessert.