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Formal sind die lutherische und die reformierte Traditionslinie des Protestantismus in der unierten Evangelischen Landeskirche in Baden gleichrangig. Gerne und oft wird auf Martin Luther rekurriert. Kommt aber Johannes Calvin ins Spiel, neigt man rasch zur Distanzierung oder verbittet sich eine Identifizierung. Als jüngst im Calvin-Jahr 2009 die Pfarrstelle der einzigen Johannes-Calvin-Gemeinde in Deutschland, die in Mannheim-Friedrichsfeld besteht, ausgeschrieben wurde, sah man sich offenbar veranlasst, Missverständnissen vorzubeugen: [D]er Name [weist] nur [!] auf die Gründung des Ortes durch vertriebene Hugenotten im Jahre 1683 hin und bedeutet keine besondere, reformierte Prägung. Eine entsprechende Erklärung war bislang noch in keiner Ausschreibung der zahlreichen Luthergemeinden in badischen Landen zu lesen gewesen. „Luther“ steht also für das gemeine evangelische Kirchentum, „Calvin“ für eine Sonderform, so scheint doch gefolgert werden zu können. Das
„reformierte Erbe“ wird aktuell wenig dokumentiert; so finden sich im Schlagwortregister der Homepage der badischen Landeskirche wohl die Aufrufe „lutherische Kirche“ und „unierte Kirche“, nicht jedoch „reformierte Kirche“.
Am 25. Oktober 2014 nahm eine große Gemeinde in der Peterskirche, der Heidelberger Universitätskirche seit 1896, Abschied von Walther Eisinger. Im Alter von 86 Jahren war der Heidelberger Professor für Religionspädagogik, Dozent am Predigerseminar und langjähriger Vorsitzende des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden, ein Lehrer und väterlicher Begleiter für viele, gestorben. Neben der tiefen Trauer herrschte eine große Dankbarkeit, die die Familie und Weggefährten erfüllte.
Eher randständig war der Gebrauch des Heidelberger Katechismus im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts in den meisten reformierten volkskirchlichen Gemeinden in Deutschland. Zur Konfirmation Palmarum 1981 mussten wir Konfirmanden einer kleinen ostfriesischen Gemeinde die Frage 1 gemeinsam vorlesen (!) – von den Inhalten vorangegangener katechetischer Erklärungen des Post-68er-Pfarrers ist mir nichts mehr erinnerlich geblieben. „Form und Maß“ hatte dieser kirchliche Unterricht jedenfalls nicht durch den „Heidelberger“ bekommen, wie es laut kurpfälzischer Kirchenordnung von 1563/64 ursprünglich Zweck gewesen war. Als ich im Wintersemester 1986 Theologie zu studieren begann, war die erste Dogmatik-Vorlesung eine zweisemestrige Auslegung des Heidelbergers durch Jürgen Fangmeier in Wuppertal – gewiss ein Privileg für einen angehenden reformierten Theologen. Kaum etwas anderes hat seit dem meinen reformierten Glaubensstil und meine Theologie geprägt wie der Heidelberger. Ob mein Wechsel ins Pfarramt der Heidelberger Universitätskirche drei Jahre vor dem Jubiläum des Heidelbergers hominum confusione oder providentiae Dei geschah, ist dagegen nicht so klar zu identifizieren. In mehrfacher Hinsicht schreibt hier also ein „Heidelberger“.
Ein junger Mann überlebt das »Dritte Reich« nur mit größter Not. Er hatte sich im totalitären Weltanschauungsstaat in Not gebracht – auf Grund seines christlichen Glaubens konnte er nicht anders. Der »Fall« von Ernst Münz lässt sich mit den Akten aus Kirche und Justiz und einem Nachlass nachzeichnen. So ergeben sich Einblicke ins kirchliche Alltagsleben während der ideologischen und organisatorischen Unterdrückung zwischen 1933 und 1945, einem sehr gut erforschten Zeitabschnitt in der Kirchengeschichte auch in Baden.
Die neuere Missionsgeschichte begann auch in Baden im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts, geprägt von der Basler Mission (1815). In Ortsvereinen, bei Missionsfesten, im Landesverein (1840) engagierte sich, wer die liberale Behördenkirche kritisch sah, auch Frauen. Junge Männer, Fromme und Abenteurer, ließen sich im Basler Missionshaus ausbilden. Hatte die
Kirchenbehörde die Mission zunächst als Privatsache deklariert, änderte sie bald ihre Meinung – spätestens am Jahrhundertende gehörte sie zum kirchlichen Selbstverständnis. Eine liberale Variante, 1884 zur Hoch-Zeit des deutschen Imperialismus entstanden, wollte keine einseitige Missionierung, sondern Dialog mit fremden Kulturen; damit betrat man den Weg von der »Mission« zur »Ökumene«.
Herr, im Lichte Deiner Wahrheit erkenne ich, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Ich habe gesündigt in Gedanken, Worten und Taten. In einem evangelischen Gottesdienst könnte die Gemeinde und in ihr der und die Einzelne so bekennen. Dieses Bekenntnis beinhaltet nicht nur rein religiöse Vergehen gegen Gott, sondern auch Verfehlungen gegen Mitmenschen. Deshalb ist coram deo zu bedenken, wo wir unsere Nächsten vergessen und übergangen haben, wo wir auf Kosten und zum Schaden anderer gelebt haben. Zu den theologisch-anthropologischen Grundannahmen des Christentums gehört, dass der Mensch schuldig werden kann und deshalb auch schuldig wird – eine necessitas peccandi (vgl. Genesis 8,21) auf Grund des non posse non peccare (Augustin). Auch die Kirche, hier als ein real(historisch)es Kollektiv von
Menschen verstanden und nicht durch dogmatische Präskriptionen definiert, kann als historische und gesellschaftliche Akteurin gegenüber Gott und gegenüber Menschen schuldig werden und wird es: insonderheit durch ihre Repräsentanten, aber auch durch ihre Mitglieder, die teilhaben an Mentalitäten und Handlungsmustern. Kirche ist „Täterin“. Wo aber bleiben die Opfer? Vor einer halben Generation gab es eine neue Wahrnehmung von Märtyrern im Protestantismus. In seinen Anfängen hatte dieser aus theologischen Gründen vor dem altgläubigen Heiligenkult gewarnt, konnte aber doch konzedieren, daß man der Heiligen [sc. zumeist Märtyrer] gedenken soll zur Stärkung des Glaubens (CA 21). Eine gewisse Analogie scheint zwischen den kirchlichen Märtyrern und den von der Kirche zu verantwortenden Opfern wahrgenommen zu werden.
Die Wirtschaftlichkeit eines großen landwirtschaftlichen Gutes ist allein durch seine Größe gegeben. Man kann anpflanzen, was der Boden erlaubt. In der südwestdeutschen Landwirtschaft ist das die Ausnahme. Ein großer Teil der Bauern in der Rheinebene verfügt nur über 3-6 Hektar Eigentum. Neben der Selbstversorgung muß er auf seinem Boden ein Gewächs anbauen, das einmal vom Markt verlangt wird, zum andern aber ihm auch die Möglichkeit bietet, zusätzliche Arbeitskraft einzusetzen und auch diese zu Geld zu machen. Pflanzen, die diese Bedingungen erfüllen, heißen allgemein Handelsgewächse. Steckt viel Nacharbeit des Erzeugers darin, dann nennt man sie „veredelte" Handelsgewächse. Sie bringen dem Bauern Bargeld ins Haus zur Befriedigung des eigenen Bedarfs und der öffentlichen Abgaben. Die Rheinebene im Bereich der Ortenau verfügt südlich der Linie Baden-Baden-Stollhofen über genügend Lößlehmböden, die auch den
Anbau anspruchsvollerer Pflanzen erlaubt. Im Lauf der vergangenen Jahrhunderte wurden in dem angesprochenen Land folgende Handelsgewächse angebaut: Hanf, Saflor (Färberdistel), Krapp, Zichorie und Tabak. Der Hanf steht mit Absicht an der ersten Stelle, denn er wurde in der Ortenau nachweisbar als erstes Handelsgewächs angebaut und er besitzt die hervorragende Eigenschaft, durch umfangreiche Veredelungsarbeiten einen sehr guten Marktwert zu besitzen.
Als James Watt die Dampfmaschine erfunden hatte, war klar, dass die Ingenieure den neuen „Motor" überall dort einsetzen würden, wo man viel
Kraft brauchte, um etwas zu bewegen. Das waren zuerst die Pumpen in den
Bergwerken, dann die Wagen, um die Pferde zu ersetzen. Dann machte der
Dampfmotor den Sprung auf die Schiffe, wo er versprach, die unzuverlässigen Segel zu ersetzen. Schiffsmühlen wurden auf allen größeren Strömen
eingesetzt (auch auf dem Oberrhein!). Die Strömung bewegte die unterschlächtigen Wasserräder und diese die Mühlsteine. Wenn man in Gedanken diese Energie verbrauchenden Steine durch einen Energie spendenden
Dampfmotor ersetzt, so ergibt sich das Prinzip eines Dampfschiffes mit
Schaufelradantrieb.
In seinem Buch über die Geschichte1 Lichtenaus hat Ludwig Lauppe auch
einen instruktiven Beitrag über die Geschichte der dortigen Israeliten geleistet (S. 187- 193). Für unser Thema ist besonders die Behandlung des
18. Jahrhunderts von besonderem Wert, o dass wir des en Kenntnis in dieser Arbeit voraussetzen können.
Im Jahre 1803 wurde im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses
die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und somit auch Lichtenau der Markgrafschaft Baden angegliedert. Bedingt durch die Zugehörigkeit des späteren Großherzogtums Baden zum Rheinbund und der Angleichung des badischen Rechts an das französische wurde auch die staatsrechtliche Stellung der Israeliten verbessert.
In der heutigen Zeit hat der Bürger kein Verständnis mehr für die Eingriffe des Staates in die Privatsphäre seiner Mitbürger im Zeitalter des Absolutismus. Das bedeutet, daß wir in unserem Fall nach dem Territorium und dessen Landesherrn fragen müssen, dem das Städtchen Lichtenau in dem behandelten Zeitabschnitt angehörte. Das „Vaterländchen" von Lichtenau,
zusammen mit seinen vier Gerichtsorten Seherzheim, Muckenschopf, Helmlingen und Grauelsbaum war die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, im Volksmund kurz „Hanauerland" genannt. Das genannte Territorium bestand aus 11 Ämtern, von denen zwei rechts des Rheins lagen, nämlich die Ämter Lichtenau und Willstätt, die andern aber im Unterelsaß bzw. der
Südpfalz (Amt Lemberg). Es war eine Schöpfung des unterelsässischen Adelsgeschlechts der Lichtenberger, das es verstand, vom 13. bis zum 15. Jahrhundert sich diesen Kleinstaat zu schaffen, dessen Verwaltung aber frühzeitig von der Stammburg in das zentral gelegene Buchsweiler verlegt wurde. Im Jahre 1480 erlosch das Haus Lichtenberg im Mannesstamm (Graf Jacob). Über die weibliche Linie kam die Herrschaft schließlich in die Hände eines Zweiges der Grafen von Hanau. Die neuen Landesherrn nannten sich deshalb Grafen von Hanau-Lichtenberg. Was die Residenzen der Grafen und die Verwaltung anbetrifft, so blieb alles beim alten.
Im Jahre 1726 stiftete der damalige Amtsschultheiß zu Lichtenau, Gottfried Christian Schulmeister, der Pfarrei Lichtenau ein dickes, in Leder gebundenes Buch nur aus leeren Seiten bestehend, damit die Pfarrer „alle vorfallenden Merkwürdigkeiten, sonderlich die, welche dieses Gericht angehen (damaliges Kirchspiel Lichtenau) darinnen aufgezeichnet werden möchten."
Die ersten Eintragungen in diese Chronik machte Pfarrer Johann Jacob Müller (Amtszeit: 1718-1753) Seine Aufzeichnungen hielten sich nicht an eine bestimmte Ordnung. Sogar die Jahreseinträge machten gelegentlich Sprünge nach vom und auch nach hinten. Entgegen der Absicht des Stifters bildete nicht die Lokalhistorie den Schwerpunkt der Chronik, sondern die weltpolitischen Ereignisse, besonders die Kriege (polnischer Erbfolgekrieg, österreichischer Erbfolgekrieg). Wie er, so haben es auch seine Nachfolger gehalten. Die Chronisten der Lichtenauer Pfarrchronik haben es aber durch ihre Ausflüge in die Weltpolitik möglich gemacht, den heutigen Leser nachempfinden zu lassen, welches Echo die große Politik bei einem Landpfarrer gefunden hat. Der Absicht dieser Arbeit entsprechend liegt also ihr Schwerpunkt im Aufsuchen der Passagen, welche die persönliche Note des Chronisten erkennen lassen. Doch wird es zu deren Verständnis nötig sein, auch das historische Umfeld dieser Abschnitte den besonderen Umständen entsprechend - mehr oder weniger umfangreich -
darzustellen. Berichte, die Geschehnisse im Kirchspiel Lichtenau selbst betreffen, sind in der Regel ganz zitiert worden, da hier die Chronisten als Augenzeugen auftreten. Pfarrer Müller war bei seinen persönlichen Stellungnahmen eher zurückhaltend.
Schöne Tage in Bretten
(2009)
Historische Staatsgrenzen zwischen deutschen Ländern bereiteten ihren Bürgern
oft bedrückende Erfahrungen, ihre Uberwindung glückliche Augenblicke. Das
wissen wir nicht erst als Zeitgenossen von Mauerbau und Wiedervereinigung.
Deutsche Kleinstaaterei gegen Ende des 18. Jahrhunderts machte beispielsweise
auch Friedrich Schiller, dessen 250ster Geburtstag heuer gefeiert wird, das Leben
schwer „Die Grenze", berichtet Andreas Streicher in seinen posthum erschienenen
Mitteilungen über Schillers Flucht aus Stuttgart, wurde „mit einer Freude betreten,
als ob rückwärts alles Lästige geblieben wäre und das ersehnte Eldorado bald erreicht
sein würde". Angenehme Gegenden und das muntere Wesen und Treiben
der rüstigen Bewohner beflügelten offenbar den jungen Dichter. Die unmittelbar
bevorstehende Ankunft im „freundlichen" Bretten verwandelte sein „bisher etwas
düsteres Gemüt zur gefälligsten Heiterkeit".
Schöne Tage in Bretten
(2009)
Historische Staatsgrenzen zwischen deutschen
Ländern bereiteten ihren Bürgern oft
bedrückende Erfahrungen, ihre Überwindung
glückliche Augenblicke. Das wissen wir nicht
erst als Zeitgenossen von „Mauerbau“ und
„Wiedervereinigung“. Deutsche Kleinstaaterei
gegen Ende des 18. Jahrhunderts machte beispielsweise
auch Friedrich Schiller, dessen
250ster Geburtstag heuer gefeiert wird, das
Leben schwer (Abb. 1). „Die Grenze“, berichtet
Andreas Streicher in seinen (posthum erschienenen)
Mitteilungen über „Schillers Flucht“
aus Stuttgart, wurde „mit einer Freude betreten,
als ob rückwärts alles Lästige geblieben
wäre und das ersehnte Eldorado bald erreicht
sein würde“. Angenehme Gegenden und das
muntere Wesen und Treiben der rüstigen
Bewohner beflügelten offenbar den jungen
Dichter. Die unmittelbar bevorstehende Ankunft
im „freundlichen“ Bretten verwandelte
sein „bisher etwas düsteres Gemüt“ zur „gefälligsten
Heiterkeit“.
Anlass zu dieser Arbeit gab ein Artikel von Manuela Müller in der „Badischen Zeitung" vom
13. Oktober 2004. In der Reihe „Wohnen im Denkmal (8)" wurde dort über „Die Erbprinzenstraße 15/ Alternativer Lebensraum im bürgerlich-städtischen Wohnbau der Gründerzeit" berichtet. Die angeschlossene Info-Box für den Leser enthielt unter anderem folgende Daten:
"Geschichte
1882: Die Erbprinzenstraße entsteht, erste Häuser sind die Nr. 1, 2 und 4.
1883: Das Haus 15 wird für die „Stahlhandlung en gros" August Bühne und Companion erbaut.
1885: Johann Carl Christoph Schleip, aus Thüringen stammender Gutsbesitzer, Konzertmeister,
später Privatier erwirbt das Haus und vermietet es."
Diese Angaben stehen im Widerspruch zur schriftlich überlieferten Lebensgeschichte des Urgroßvaters meines Mannes, Johann Carl Christoph Schleip, die uns als Hochzeitsgeschenk der
Familienältesten, Sunniva Bayne,
vorliegt. Da auch in neuerer Literatur keinerlei Hinweise auf
die Entstehung der Erbprinzenstraße und der daran erbauten Häuser aufzufinden waren, war
davon auszugehen, da die bezüglich mehr oder weniger Unkenntnis vorherrschte. Eine Korrektur von Seiten der „Badischen Zeitung" wurde abgelehnt. Ich hielt es daher für meine
Pflicht, genauer zu recherchieren und die Dinge in den richtigen Kontext zu stellen, zumal da
Doppelhaus Erbprinzenstraße Nr. 13/15 1982/83 al Baudenkmal der Gründerzeit in die Liste
der Kulturdenkmäler Baden-Württemberg aufgenommen wurde und die Familie des Erbauers, Johann Carl Christoph Schleip, in engem Zu ammenhang mit dem bekannten „Grabmal
des Mädchens mit den immer frischen Blumen" auf dem Alten Friedhof in Freiburg steht.
Karl Schmider
(2020)
Es war im Herbst des Jahres 1993, als ich mich als 15-jähriger, schüchterner Bub auf den Weg von meinem Elternhaus über
die Kinzig auf die andere Seite meiner Heimatstadt Hausach machte. Ich stand kurz vor Beginn meiner kirchenmusikalischen C-Ausbildung und mein zukünftiger Lehrer, Bezirkskantor Matthias Degott in Gengenbach, hatte mir geraten, Kontakt mit einem gewissen Karl Schmider aufzunehmen, seinerzeit Kirchenmusiker an der Kirche St. Arbogast in Haslach. Während der dreijährigen Ausbildung zum nebenberuflichen Kirchenmusiker wird den Absolventen nämlich empfohlen, aktiv an einem Kirchenchor teilzunehmen, um dessen Aufgabenbereiche innerhalb der Liturgie und die wöchentliche Arbeitsweise mit solch einem Chor kennenzulernen
Die Naturverjüngung der Stieleiche (Quercus robur) wurde im Gebiet der trockengefallenen Aue des südlichen Oberrheins in unterschiedlichen Bestandestypen untersucht. Die Dichte des Jungwuchses verschiedener Größenklassen und der Verbissgrad wurden analysiert. Für einzelne Jungeichen wurden die Wasserspeicherleistung des Bodens, die Lichtverfügbarkeit, die umgebende Vegetation sowie Wuchshöhe und Verbissgrad erfasst. Die Unterschiede zwischen den Bestandestypen lassen sich durch die Parameter Lichtverfügbarkeit für die Krautschicht und die Wasserspeicherleistung der Böden charakterisieren. Diese beiden Parameter korrelieren im Untersuchungsgebiet. Die Verjüngungsdichte betrug durchschnittlich 588 Jungeichen je ha. Die geringste Dichte wurde mit 330 Jungeichen je ha in flächigen Gebüschen auf trockenen Standorten gefunden, die höchste mit 1460 Jungeichen je ha in offenen Mantelsituationen von Kiefernforsten. Die Jungwuchsdichten waren in Mantelsituationen jeweils höher als in zugehörigen flächigen Gehölzbeständen. Etwa 75 % der untersuchten Eichen waren kleiner als 40 cm. Der Anteil der Größenklasse von > 130 cm bei < 7 cm BHD betrug lediglich 5 % (weniger als 30 Individuen je ha). Diese Zahlen belegen einen geringen Erfolg der Naturverjüngung. Die Gründe für diesen Befund sind in der unzureichenden Lichtverfügbarkeit in Wäldern und Gebüschen auf geeigneten Böden und dem selektiven Verbissdruck durch das Rehwild (Capreolus capreolus) zu suchen. Lediglich 20 % der gefundenen Eichen waren unverbissen; 66 % waren mehrfach verbissen. Der Verbiss setzt schon unter 10 cm Wuchshöhe an. Alle Eichen größer 40 cm waren mehrfach verbissen. Eichen weisen mit zunehmender Lichtverfügbarkeit eine erhöhte Toleranz gegenüber Stressfaktoren auf. Das Verhältnis von Schaftdurchmesser geteilt durch die Wuchshöhe stellt ein Maß des bisherigen Beharrungsvermögens von Jungeichen dar. Abbkürzungen: BHD = Brusthöhendurchmesser; ha = Hektar; nFK = nutzbare Feldkapazität.
Der Oberrhein war eine der strategisch wichtigsten Regionen für die schwedischen Operationen während des Dreißigjährigen Krieges. Dennoch fehlen zu diesem Thema bis heute monographische Gesamtdarstellungen. Gewiss sind einzelne regionale und lokale Aspekte, dazu einzelne Zeitabschnitte gut erforscht. Man darf etwa auf die dreibändige Darstellung von Johann Baptist (Jean Baptiste) Ellerbach über den Dreißigjährigen Krieg im Elsass aus den 1920er Jahren verweisen oder auf eine Reihe von Monographien zum Dreißigjährigen Krieg in den württembergischen und fränkischen Territorien. Ganz zu schweigen von der fast unüberschaubaren Zahl von Stadtgeschichten und Ortschroniken,
die z.B. in der Badischen Landesbibliothek mehrere Dutzend Regalmeter
füllen. Aber diese Partikularerzählungen sind in der Regel nicht geeignet, um zu verstehen, warum das Kriegsgeschehen und die damit verbundenen politischen, wirtschaftlichen und religiösen Entwicklungen der Zeit überhaupt den Oberrhein erreicht haben und warum dieser in seiner Gesamtheit ein unverzichtbarer Brückenkopf für die schwedischen militärischen Operationen gegen Habsburg, die Spanier und teilweise auch gegen Frankreich wurde. Sie stellen, aus der lokalen Perspektive völlig plausibel, das Leiden und die Unverständlichkeit, die Schicksalhaftigkeit und Sinnlosigkeit des Kriegsgeschehens in den
Mittelpunkt ihrer Betrachtungen. Dieser Fokus wurde seit den 1960er Jahren auch durch die Dominanz wirtschafts-, sozial- und alltagsgeschichtlicher Konzeptionen in der deutschen und internationalen Geschichtsschreibung gefördert, die aus der Erfahrung der Staatsversessenheit der Historiographie und der politischen
Wirklichkeit des 19. und 20. Jahrhunderts eine „Geschichte von unten“
und eine „Geschichte vor Ort“ postulierten.
Im 19. Jahrhundert wanderten Millionen deutscher Staatsangehöriger nach Amerika aus. Die
staatliche Steuerbehörde der USA verzeichnete für die Jahre 1831–1900 eine Gesamtzahl von
mehr als 5 Millionen deutscher Einwanderer, die einen Anteil von 25–34 % der Gesamteinwanderung ausmachten.
Unter ihnen waren auch über 600 Auswanderer aus der ehemaligen Gemeinde Winzeln (heute Fluorn-Winzeln) im Landkreis Rottweil.
Durch Auswanderung, später
auch durch Abwanderung in die Industriestandorte Oberndorf und Schramberg, sank die Bevölkerungszahl von 1.396 Einwohnern im Jahr 1841 auf 756 im Jahr 1887. Die meisten Menschen
wanderten in den Zeitabschnitten zwischen 1852–1854, 1865–1869 und 1882–1883 aus.
Exorzismus, Esoterik und Betrug - frühneuzeitliche Schatzgräberei in Vorarlberg und Liechtenstein
(2011)
In der Frühen Neuzeit erschien das sogenannte Schatzgraben – ähnlich wie etwa die Alchemie oder das Hüten von Alraunen – manchem als eine reale Möglichkeit, die eigenen
Lebensbedingungen rasch zu verbessern. Da
bei der Schatzgräberei aber nicht Grabungstätigkeiten, sondern magisch-religiöse Zeremonien im Vordergrund standen, wird dafür oft
gleichbedeutend der Ausdruck „Schatzbeten“
verwendet. Die begehrten Schätze stellte man
sich entweder wie Lebewesen vor, die man
anlocken und bannen konnte, oder man kannte
bestimmte Orte, wo sie verborgen sein sollten.
Beide Vorstellungen schlossen einander nicht
aus. Manchmal jedoch mussten solche Örtlichkeiten erst durch magische Rituale festgestellt werden. In einem nächsten Schritt galt
es, die Hüter der begehrten Reichtümer zu
bestimmen. Als solche kamen Teufel, die man
zur Preisgabe der Schätze zwingen musste,
oder Geister von Verstorbenen, die sich zu
Lebzeiten etwas zuschulden hatten kommen
lassen, in Frage. Da Letztere auf ihre Erlösung
warteten, konnte die Hebung der von ihnen
gehüteten Schätze als Belohnung für ein gutes
Werk verstanden werden.