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Innerhalb der drei Leitthemen der Heimattage bildet
die Ausstellung ein eigenes Format. Motto: "Der Schwarzwald stilvoll aufgemischt". Der Schwarzwald und die traditionellen Handwerke wie Schnitzen, Bürstenbinden, Flechten, Glasherstellung und Holzprodukte dienen als "imaginäre Inspirationsquelle" für Designer. "Die Gegenüberstellung von Alt und Neu" in zwölf Themengruppen soll nach den Ausstellungsmachern ein "augenzwinkerndes Zwiegespräch" in Gang setzen, "zum Schmunzeln" anregen und "die Sichtweite auf die überlieferte Bild des Schwarzwaldes" erweitern. Ich habe den Eindruck,
die Inszenierung der Objekte macht die eigentliche Bedeutung der Ausstellung.
Die Häß ist ein ausgesprochen schwatzhaftes, vorlautes Weib, die über alles zu meckern und zu kritisieren hat und vom Nationalsozialismus nicht das Geringste wissen will. Genau so steht es im Original des Ermittlungsberichts der Geheimen Staatspolizei vom 1. Juli 1942 an den Oberstaatsanwalt beim Sondergericht in Freiburg. Wenige Tage zuvor, am 16. Juni 1942, hatte die damals 49-jährige Gast- und Landwirtin Lina Häß aus Ottenheim in einer Gastwirtschaft im elsässischen Erstein bei der Ankündigung einer Sondermeldung des Oberkommandos der Wehrmacht mit einer abweisenden Handbewegung folgende Äußerung gemacht: Ach was, es ist ja doch nicht wahr, was gesagt wird. Johann Klumpp, ein Oberwächter der Festungsdienststelle Karlsruhe und vermutlich ein überzeugter Nationalsozialist, hatte den Ersteiner
Gendarmerieposten über den Vorfall unverzüglich fernmündlich informiert. Lina Häß wird festgenommen und am 26. August 1942 vor dem Sondergericht Freiburg wegen eines Vergehens nach dem „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz von Polizeiuniformen“ angeklagt. Nicht einmal drei Monate nach „der Tat“, am 10. September 1942, wird sie vom Sondergericht Freiburg zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Seit einigen Jahren hat eine intensivierte Erforschung der katholischen Theologen und ihrer Theologie im Nationalsozialismus eingesetzt. Zur Debatte steht nicht nur eine Art „Bestandsaufnahme“ sowie die grundständige Aufarbeitung von Affinität und Dissens der Theologen auf breiter Quellenbasis. Es geht auch darum, inwieweit biografische Erfahrung und nationalsozialistischer Kontext auf das wirkten, was die Fachwissenschaftler zwischen 1933 und 1945 (und vielleicht darüber hinaus) forschten, lehrten und entwickelten. Schlug sich beispielsweise der 1934/35 beginnende „Kampf ums Alte Testament“ oder das durch den Nationalsozialismus propagierte „arische“ Christusbild signifikant im theologischen Arbeiten der Exegeten nieder? Wie gingen die Kirchenhistoriker mit den plump konstruierten Geschichtsdeutungen des Nationalsozialismus um? Inwieweit ließen sich die Moraltheologen in die damals aktuellen Debatten um Sterilisation, Eugenik und Euthanasie ein? Veränderte sich das inhaltliche Profil der theologischen Fächer und Disziplinen durch Anpassung und Abwehr? Oder blieben sie im Kern unberührt? Bei aller Berechtigung, ja Notwendigkeit, diese spezifische Fragestellung an die theologischen Fachvertreter und ihre publizistische und lehrende Tätigkeit in den 1930er- und 1940er-Jahren anzulegen, darf die Gefahr des verengten Blickwinkels nicht übersehen werden: Wieviel an Realität wird durch eine solch übergeordnete Fragestellung überhaupt eingefangen, wahrgenommen? Was bleibt außen vor? Werden hier Menschen in ihrer Persönlichkeit nicht auf eine Perspektive verkürzt? Will man ihnen wirklich gerecht werden, gilt es, die methodisch notwendige Engführung immer wieder auch aufzubrechen durch eine möglichst breite Herangehensweise. Im Folgenden sei dies versucht am Beispiel des Kirchenhistorikers Karl August Fink (1904–1983).
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist bekannt, dass Ratten den Pestfloh (Rattenfloh, Xenopsylla cheopis) mit dem Pesterreger auf sich tragen. Aber schon Jahrhunderte früher wehrte sich der Mensch gegen Ratten und Mäuse oder gegen Flöhe, obwohl niemand ahnte, dass das die Pest verhindern könnte. Himmlische Hilfe erhielt der Mensch durch einige Heilige, die sich bereits zu ihren Lebzeiten selbst bei der Vertreibung dieser Tiere beteiligt hatten; mithilfe von Reliquien konnte der betreffende Heilige aber auch weiter Schutz gewähren. Dies soll der in der Überschrift zitierte Spruch aussagen, der an die heilige Kakukilla gerichtet ist. Was könnte die Pest aussichtsreicher fernhalten, als wenn es keine Ratten im Haus geben würde? Den Flöhen, also den Pestverursachern, wäre der Lebensraum entzogen. Wer oder was könnte dies unterstützen? Heilige. Es sind nur ein paar wenige Heilige, die als Rattenvertreiber galten, von denen allerdings in der Erzdiözese Freiburg und in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht alle zu finden sind.
Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.
»Ich bin zwischen die Zeiten gefallen«, so schildert der schwäbische Literat Hermann Kurz (1813-1873) seine Situation zwischen Revolution und Realismus.[1] Und
so könnte man auch die Umstände beschreiben, in denen die evangelischen Hofprediger zur Zeit Herzog Eberhard Ludwigs - zuerst in Stuttgart, dann später in
Ludwigsburg- ihren Dienst taten: zwischen dem Gebot Gottes und den Gesetzen
des Gebieters, zwischen Thron und Altar, Kirche und Staat, zwischen dem
Lebensgefühl des Barock und der Lebenseinstellung des Protestantismus, zwischen Leben und Tod in der Hof- und Gruftkirche, zwischen der alten Residenz
Stuttgart und der neuen Residenz Ludwigsburg.
"Zum goldenen Waldhorn"
(2001)
»Nachdem der Herzog schon A[nno] 1706 befohlen hatte, man solle den Cavaliersbau abbrechen und versetzen, um solchen für die Arbeitsleute wie auch für
ankommende Fremde zu einem Wirthshaus zuzurichten, so wurde dem Haus der
Schild zum goldenen Waldhorn - das Haus aber vom Herzog einem Beständer
namens Franz Aßleutner in Pacht gegeben.«[1]
Der Ludwigsburger Dekan Zilling war der erste, der, noch handschriftlich, 1777
in seinem Notabilienbuch von der Entstehung des ersten Hauses in Ludwigsburg
außerhalb des Schlosses berichtete. Den ersten Bericht in gedruckter Form lieferte
Christian Friedrich Sattler in seiner 1783 erschienenen Geschichte des Herzogtums Württemberg. [2] In der Folgezeit erwähnten fast alle Chronisten von Ludwigsburg dieses stadtgeschichtlich wichtige Ereignis, ohne jedoch auf die Geschichte des Waldhorns selber näher einzugehen. [3]
"Zu interpretieren"
(1980)
Der Krieg mit dem Schwäbischen Städtebund und speziell die Schlacht von Döffingen
vom 23. August 1388, auf die noch intensiver zurückzukommen ist, hat seit
über 150 Jahren die Historiker beschäftigt. Eigene Kapitel boten schon die
Geschichtswerke von Ludwig Häuser 1845 über die Kurpfalz und Christoph
Stälins dritter Band der Württembergischen Geschichte von 1856. Spätere Arbeiten
versuchten die Geschehnisse zu deuten bzw. gaben als Regestenwerke eine etwas
sicherere Grundlage. In den letzten 25 Jahren kamen wichtige neue Publikationen
hinzu: Martin Hanselmann behandelte die Schlacht intensiv im Heimatbuch
Grafenau 1988 und Hermann Ehmer thematisierte die Forschungslage anlässlich
seiner umfassenden Publikation über den „Gleißenden Wolf v. Wunnenstein"
1991. Weiterhin sind beispielsweise die Arbeiten von Fuchs, Harms, Schneider
bzw. Schubert zu nennen.
„Wohnoase auf dem Lande“
– so oder in ähnlicher Weise lauten die Titel von Verkaufsanzeigen
auf Online-Immobilienportalen für Bauernhäuser in der Schweiz. Nicht nur hier ist eine verstärkte Zuwendung zu ruraler Architektur und ländlich-geprägten Wohnstilen zu erkennen: In diversen Wohn-Magazinen wird der Landhausstil beworben, einige widmen sich sogar ausschließlich
diesem Bereich.
Auch die Einrichtungshäuser haben das Marktpotential des „Ländlichen“ für
sich entdeckt und bieten Möbel im Vintage- oder Landhausstil an. Darüber hinaus lässt sich auch
in der sozial- und kulturwissenschaftlichen Forschung ein wachsendes Interesse am Ländlichen
feststellen und so avancierten das Land und die Ländlichkeit vom einst „totgesagten Patienten“3
zum Konjunkturprogramm. Unter dem Oberbegriff „Doing rural“ werden neben den komplexen
und weitreichenden Transformationsprozessen, die auf dem Land stattfinden, auch alltägliche
ländliche Lebenswelten und Aushandlungsprozesse betrachtet.