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Gleichzeitig mit dem Erstarken des Nationalbewusstseins in Deutschland gegen Ende
des 19. Jahrhunderts stieg auch die Wertschätzung bedeutender Persönlichkeiten aus
Geschichte, Politik, Kunst und den Geisteswissenschaften. Ihr Andenken zu bewahren
wurde deshalb Anliegen und Auftrag. Der Stolz auf ihre Leistungen für das Vaterland oder die eigene Stadt mündete in verschiedensten Formen der Wertschätzung.
Für jede Stadt war es Ehre und Verpflichtung zugleich, an ihre großen Söhne mit
Denkmalen zu erinnern, deren Geburtshäuser mit Gedenktafeln zu schmücken und
die Geburts- und Sterbetage der so Geehrten mit öffentlichen Feiern angemessen zu
begehen.
Ludwigsburg bildete da keine Ausnahme. 1882 wurde die Einweihung des Schiller-Denkmals pompös zelebriert. Aus Anlass des 10. Todestages von David Friedrich
Strauß stiftete ein Kreis von Verehrern des großen Ludwigsburger Theologen und
Philosophen eine aufwendig gestaltete Gedenktafel, die im Januar 1884 an seinem
Geburtshaus in der Marstallstraße angebracht wurde. Friedrich Theodor Vischer
schloss seine bei der feierlichen Enthüllung der Tafel gehaltene Festrede mit den Worten: »Diesem Toten gebührt mehr als eine Gedenktafel, eine künftige Generation wird
es, hoffen wir, ihm weihen: ein Monument.«
Vischers Worte hatten die Wirkung einer Initialzündung, die nächste Generation
setzte den Wunsch in die Tat um. Anlass war wieder ein »rundes Datum«, der 100. Geburtstag von Strauß im Jahr 1908. In pathetisch würdevollen Feierstunden und zahlreichen Zeitungsartikeln wurde das Leben und Werk von David Friedrich Strauß gewürdigt. Einer dieser Artikel erschien am 25. Januar 1908 in der »Frankfurter Zeitung«.
Der Verfasser, der Heidelberger Literaturwissenschaftler und Privatgelehrte Dr. Ernst
Traumann, zitierte darin unter anderem auch die oben erwähnte Passage aus der
Vischer-Rede.
Der 22. November 1908 war für die Katholische Kirchengemeinde Mühlhausen ein ganz besonderer Tag. Im ehemaligen Pfarrweinberg wurde die neu errichtete Bernhardushalle feierlich eingeweiht. Festredner war Pfarrer Dor aus Langenbrücken. Ganz gezielt hatte Pfarrer Heinrich Geiler das Kirchenpatrozinium St. Cäcilia der Kirchengemeinde als Einweihungstag ins Auge gefasst. Kurz zuvor hatte er noch extra eine Heidelberger Baufirma, die das Türmchen auf dem Hallendach hätte fertig stellen sollen, wegen Terminschwierigkeiten gewechselt, um an diesem Tag ein bis in die Fahnenstange der Turmspitze vollendetes Gebäude der Öffentlichkeit präsentieren zu können. Das Patrozinium St. Cäcilia als Einweihungsdatum brachte zum Ausdruck, dass die neue Halle eine „Heimstätte“ für die ganze Kirchengemeinde sein sollte. Dies war durchaus nicht selbstverständlich. Denn das Gebäude wurde nicht von der Kirchengemeinde gebaut, sondern vom Katholischen Arbeiterverein für die Kirchengemeinde. Recherchen haben ergeben, dass damit die Bernhardushalle eines der ersten Gemeindezentren der Erzdiözese Freiburg, wenn nicht gar das erste ist. Zumindest existiert gegenwärtig nach Auswertung des Realschematismus der Erzdiözese und gezielter Nachfragen kein Gebäude in unserer Diözese, das vor 1908 zum Zweck eines Gemeindezentrums erbaut wurde.
Die BBBank wurde am 12. November 1921 als Badische Beamten-Genossenschaftsbank eGmbH gegründet. Aus der Selbsthilfeeinrichtung für badische Beamte ist in hundert Jahren eine bundesweit erfolgreiche Privatkundenbank geworden. Durch die bewegte Geschichte ziehen sich Werte und Traditionen: So ist die BBBank bis heute die Hausbank für den öffentlichen Dienst und als Genossenschaft vor allem ihren Mitgliedern verpflichtet. Mit ihrer Zentrale in Karlsruhe ist die Bank zudem in Baden verwurzelt geblieben.
Die Badische Verfassungsurkunde von 1818 galt 100 Jahre. Nach dem Ersten Weltkrieg kam
es in Baden sehr schnell zu einer neuen Verfassung, der Badischen Verfassung vom 21. März
1919, die in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit gebilligt wurde. Diese demokratische
Verfassung löste die monarchisch geprägte Verfassung von 1818 ab. Die damaligen Grundrechte
erschienen in der Verfassung von 1919, sie wurden aber weiter ausgebaut, z. B. durch
den Gleichheitsgrundsatz: Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich. Durch die nationalsozialistische
Herrschaft wurde die Badische Verfassung von 1919 nach fast 14 Jahren »aus
dem Verkehr gezogen«. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand im südlichen Baden ein neuer
Staat mit Namen Baden, der sich eine neue Verfassung, die Verfassung des Landes Baden vom
19. Mai 1947 gab. Dieses Land Baden bestand nur fünf Jahre, weil seit 1953 das Land Baden-
Württemberg aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 19. November 1953 entstanden ist.
Seither gibt es kein eigenständiges Land Baden mehr.
Das Stolpersteinprojekt des Kölner Künstlers Gunter Demnig hat inzwischen über die Grenzen Deutschlands hinaus Verbreitung gefunden. Freiburg war die erste süddeutsche Stadt, in der auf Betreiben der Initiatorin Marlis Meckel diese – vom Rat der Stadt einstimmig beschlossene – ungewöhnliche Form des Gedenkens realisiert wurde. In den mehr als zehn Jahren des Bestehens der Freiburger Stolperstein-Initiative sind 350 Stolpersteine meist vor den ehemaligen Wohnungen der Opfer des NS-Terrors in der Stadt verlegt worden. Angesichts der Monstrosität der NS-Verbrechen werden auch in Zukunft mit der Unterstützung der Bevölkerung und der Medien weitere Verlegungen für die Angehörigen der betreff enden Opfergruppen (neben jüdischen Verfolgten und Ermordeten u. a. auch politische Widerständler, Zeugen Jehovas, Euthanasieopfer Deserteure, Homosexuelle) stattfinden.
Der Kraichgau ist ein klimatisch begünstigter Landstrich mit vielen Sonnentagen. An vielen Süd- und Südwesthängen ist bzw. wäre deshalb bis heute Weinbau möglich. Dies gilt auch für das Wollenbachtal am Nordostrand des Kraichgaus. Hier trifft man auf eine typische Hügellandschaft; Mischwälder und landwirtschaftlich genutzte Flächen bestimmen das Bild. Im Mittellauf des gleichnamigen Baches, dem Wollenbach, liegen die beiden Ortschaften Bargen und Wollenberg. Sie haben eine über 1200 Jahre alte Geschichte und gehören damit zu den ältesten Dörfern im Kraichgau.
Vor etwa 3 Wochen brachte mir mein zuständiger Blockleiter einen Mahnzettel ins Haus, dessen Aufschrift vor dem Abhören ausländischer Sender warnt. Leider war meine Neugierde immer noch größer als die Angst, so dass ich auch trotz des Zettels noch einige Male ausländische Sender abhörte. Mit diesen Worten gestand der Metallarbeiter Ernst W. ein, verbotenerweise
ausländische Stationen eingeschaltet zu haben. Das Hören ausländischer Sender war mit Kriegsbeginn aufgrund der „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" des Reichspropagandaministers Joseph Goebbels verboten worden. Diese so genannte Rundfunkverordnung vom 1. September 1939 unterschied nach zwei Tatbeständen: Abhören (§ 1)
und Weiterverbreiten (§ 2).