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Trotz des steigenden Bedürfnisses nach unberührter
und geschützter Natur in unserer Gesellschaft wird
die Unterschutzstellung eines Gebiets meist von vielen Konflikten mit der betroffenen Bevölkerung begleitet und dadurch erschwert. Daher ist ein erfolgreiches Akzeptanzmanagement unumgänglich, damit
die Betroffenen die Schutzmaßnahmen als sinnvoll
und positiv erachten. Der folgende Artikel stellt eine
mögliche Vorgehensweise bei der Ausweisung neuer
Naturschutzgebiete vor, welche im Wesentlichen auf
Kommunikation und Beteiligungsmöglichkeiten basiert
und besonderen Wert auf einen echten Dialog zwischen allen Beteiligten legt. Ein Kontakt auf Augenhöhe ermöglicht es, die Interessen der Betroffenen zu
berücksichtigen; durch Einzelgespräche und die Arbeit
in Kleingruppen kann eine gestärkte Vertrauensbasis
erzeugt werden. Öffentliche Gebietsbegehungen mit
einem Fachmann stellen einen geeigneten Rahmen
dar, um auf zwischenmenschlicher Basis Konflikte
auszuräumen, auf Emotionen einzugehen und somit
die Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen zu steigern. Der Erfolg dieser Verfahrensweise kann durch
mehrere Beispiele aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe belegt werden.
Die "zweite Sündfluth"
(2006)
Die vorliegende Studie verfolgt in erste Linie ein regionalgeschichtliches Anliegen, auch wenn sie vielleicht der naturwissenschaftlichen Hochwässerforschung
verwertbares Material an die Hand geben mag. In meinem Aufsatz »Der Bodensee im
16. lahrhundert« konnten einige Aspekte, insbesondere auch die Naturkatastrophen,
aus Platzgründen nicht näher ausgeführt werden. Diese Lücke soll, wenn auch vorerst
nur exemplarisch, mit diesem Blick auf das Hochwasser von 1566 geschlossen werden.
Dabei soll insbesondere gezeigt werden, dass es sich bei dem Hochwasser von 1566 um
ein »überdurchschnittliches überregionales Hochwasser katastrophalen Ausmaßes«
gehandelt hat, das schwere Schäden an wasserbezogenen Bauten (Dämmen, Wuhren,
Stegen, Brücken, Gebäuden, Mühlen) anrichtete und durch länger andauernde Überflutung schwere Schäden an ufernahen Feldern und Gärten sowie große Verluste an
Menschenleben und Vieh sowie auch Veränderungen der Oberflächenstruktur (Versandung, Verschlammung, Einbruch von Land in den See) mit sich brachte, nicht zuletzt
aber auch durch die Verseuchung des Trinkwassers der Ausbreitung der Pest Vorschub
leistete. Für zahlreiche Städte und Gemeinden am Bodensee hat sich daher das Hochwasser von 1566 als eine echte Katastrophe dargestellt, auch wenn nahezu alle Geschichtsbücher bisher darüber schweigen.
Das Jahr 1540 ist als das Jahr einer Jahrhundertdürre in die Geschichte eingegangen, es zählt zu den wärmsten Jahren des gesamten Jahrtausends. Mitteleuropa wurde
für zehn bis zwölf Monate in den Subtropengürtel einbezogen. Aber nicht nur Mitteleuropa, auch Ost- und Westeuropa standen im Sommer unter dem Hochdruckeinfluss.
Auch Südamerika, Kalifornien oder Arizona wurden 1540 von einer ungewöhnlichen
Hitze heimgesucht. Schon die Zeitgenossen haben festgestellt, deszglich sumer ist by keinsz
menschen dencken nie ersechen worden. Es ist daher kein Wunder, dass die Hitze des Sommers
1540 das am besten belegte Ereignis im 16. Jahrhundert und damit als ein Jahrtausendereignis angesehen werden kann.
Die Auswirkungen dieses »heißen Sommers« sollen hier für den erweiterten Bodenseeraum untersucht werden. Im Zentrum steht der Bodensee in allen seinen Teilen,
dem Alpenrhein und dem Hochrhein von Chur bis Basel mit einer Entfernung von ca. 50
km landeinwärts. Fallweise richtet sich unser Blick aber auch über diese Grenzen hinaus
ins Obereisass, nach Zürich oder Thun, Ulm oder Schwäbisch Gmünd, um weitere Einzelheiten ans Licht treten zu lassen, die in den Berichten aus der Bodenseeregion nicht
deutlich ausgesprochen werden.
Graf Johann II. von Montfort-Rothenfels, bekannt als der »Kammerrichter«, ist
bis heute biographisch nur sehr unzureichend erfasst. Wie kaum ein anderes Mitglied
des Hauses Montfort war Graf Johann II. nicht nur persönlich durch seine Ehe mit der
Gräfin Johanna von Arenberg, sondern auch beruflich als kaiserlicher Kämmerer und
Rat mit der großen Welt im Reich Karls V., in dem die Sonne nicht unterging, mit den
Niederlanden und Spanien verbunden. Über die Heirat seiner Stieftochter Margaretha
knüpfte Johann II. ein familiäres Band zu dem niederländischen Adelsgeschlecht van
Montfoort. Graf Johanns Porträt bewahrt die National Gallery of Ireland in Dublin. Mit
großer Liebe hing er aber auch an seiner schwäbischen Heimat, besonders am Schloss
Rothenfels, wohin er immer wieder zurückgekehrt ist. Der Schüler des großen Juristen
Ulrich Zasius pflegte den Umgang mit den Humanisten, u. a. mit dem gelehrten polnischen Diplomaten Johannes Dantiscus. Und wie alle Mitglieder des Hauses Montfort
hielt auch Graf Johann II. unbeirrt an der katholischen Lehre fest.
Das schon im Frühmittelalter vielfach belegte Wasserburg war lange Zeit ein Verwaltungszentrum des Klosters St. Gallen am nordöstlichen Bodensee. Im Laufe der Jahrhunderte musste jedoch St. Gallen seine Positionen mehr und mehr den lokalen Mächten überlassen: den Grafen von Montfort, dem Stift Lindau und der Reichsstadt Lindau. Im wesentlichen verblieb nur das Patronatsrecht über die Wasserburger Kirche beim Abt von St. Gallen, der Pfarrer von Wasserburg war und sich hier durch einen Vikar vertreten ließ.
Dieser Bericht fasst faunistische und floristische Langzeituntersuchungen in einem unerschlossenen, ca.
1,9 ha großen Gebiet ursprünglichen Sumpflandes
in St. Ilgen, das von den Einheimischen als „Bruch“
bezeichnet wird, sowie am benachbarten Entwässerungskanal „Landgraben“ zusammen. Während das
Bruch neben Beständen alter Weiden und Erlen auch
Reste von Schilfröhricht und ausgedehnte Brennnesselfluren aufweist, sind am Landgraben vor allem die
größeren zusammenhängenden Schilfgebiete von Bedeutung. Insbesondere die Brutvorkommen von Teichrohrsänger, Sumpfrohrsänger und Rohrammer, aber
auch viele andere Artvorkommen in diesen benachbarten Arealen, lassen sie als besonders schützenswert
erscheinen.
Die Stadt Neuenburg am Rhein, in dem äußersten Südwesten des heutigen Landkreises „Freiburg/Hochschwarzwald“ gelegen, besitzt keinen einzigen steinernen Überrest mehr, der von ihrer mittelalterlichen Geschichte Zeugnis ablegt. Ihre
strategisch günstige Lage an einem Übergang über den Oberrhein war einerseits Anlass für den Herzog Berthold IV. von Zähringen, dort ein novum castrum errichten zu lassen, das urkundlich erstmals 1185 greifbar wird, andererseits war die strategisch exponierte Lage der Grund für die völlige Zerstörung der Stadt nicht erst 1940 und 1945, vielmehr bereits während des Spanischen Erbfolgekrieges am Beginn des 18. Jahrhunderts und des Dreißigjährigen Krieges von 1618 bis 1648. Doch ging das Mittelalter, das traditionell mit dem Aufkommendes Buchdruckes um 1450, der Entdeckung Amerikas 1492 und der Glaubensspaltung 1517 abgegrenzt wird, für Neuenburg 1496 zu Ende, als ein Rheinhochwasser das lockere Hochufer unterspülte und weitere bis 1525 etwa ein Drittel der darauf errichteten Altstadt hinwegschwemmten. Rat-, Salz- und Schulhaus als wichtige Orte der Bürgergemeinde mitsamt der westlichen Stadtmauer und der dort gelegenen Häuser verschwanden völlig und die Stadtpfarrkirche, als geistlicher Mittelpunkt der Stadt auch Liebfrauenmünster genannt, nahm so schweren Schaden, dass 1527 die Kirche der Franziskaner zu der offiziellen Pfarrkirche umgewidmet werden musste. Nur noch der hochaufragende Turm des gotischen Liebfrauenmünsters erinnerte bis in das 17. Jahrhundert hinein an die große Katastrophe, die aber nicht die letzte bleiben sollte.
Kirche und Kleinstadt
(2015)
Das gotische Liebfrauenmünster in der westlichen Altstadt von Neuenburg am Rhein stürzte 1497 ein, als der Fluss, der schon seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts an dem Steilufer nagte, dieses endgültig untergrub und so Kirche, Rat- und Salzhaus sowie die Schule verschwinden ließ. Nur der Münsterturm blieb lange als stummer Zeuge stehen, bevor auch er den Stadtzerstörungen durch Menschenhand zum Opfer fiel. Dreißigjähriger Krieg und Spanischer Erbfolgekrieg sowie die Europäischen Bruderkriege des 20. Jahrhunderts haben, was immer die Bewohner der Stadt Neuenburg wiederaufgebaut hatten, grundlegend zerstört. Doch jedes Mal waren die Fluchtkisten gepackt und so haben die 417 Urkunden des Pfarrarchivs Neuenburg am Rhein bis heute überdauert, werden sie doch inzwischen als Depositum in dem Erzbischöflichen Archiv Freiburg im Breisgau verwahrt.
Inhalt: 1. Ein generelles Problem: Abwesenheit und Mehrfachbepfründung?, S. 98. 2. Die Quellenlage, S. 101. 3. Die Gesamtzahl der Kapläne im 15. Jahrhundert, S. 105. 4. Das Ausmaß der eigentlich verbotenen Mehrfachbepfründung, S. 109. 5. Die Art der Mehrfachbepfründung und die Herkunft der Pfründner, S. 112. 6. Die möglichen Gründe und Folgen der Mehrfachbepfründung, S. 119. 7. Die aktenkundigen Streitfälle und Reaktionen, S. 129. 8. Die genehmigten Absenzen vor allem der studierenden Kapläne, S. 138. 9. Die Verfehlungen als Einzelfallprobleme, S. 148. Verzeichnis 1: Die Altaristen und Anwärter auf eine Pfründe an der Liebfrauenkirche in Neuenburg am Rhein während des 15. Jahrhunderts, S. 151. Verzeichnis 2: Die Pfründen der Liebfrauenkirche in Neuenburg am Rhein und ihre Inhaber im 15. Jahrhundert, S. 199. Verzeichnis 3: Die Neuenburger Pfarrherren und -anwärter (alphabetisch) im 14./15. Jahrhundert, S. 206. Verzeichnis 4: Die Neuenburger Pfarrherren und -anwärter (chronologisch) im 14./15. Jahrhundert, S. 215. Verzeichnis 5: Die Neuenburger Pfründen im 16. Jahrhundert und ihre Inhaber, S. 216. Verzeichnis 6: Die Neuenburger Pfarrherren des 16. Jahrhunderts, S. 223.
Die Stadt Neuenburg am Rhein besaß im 15. Jahrhundert, wiewohl sie nur eine Kleinstadt im südlichen Breisgau war, an ihrer Pfarrkirche, dem Liebfrauenmünster, eine eigene Klerikergemeinschaft. Die einzelnen Inhaber der 1493 schließlich 17 Altarpfründen vorzustellen und hinsichtlich ihrer Pflichterfüllung zu untersuchen, war möglich, weil die moderne Kommune Neuenburg am Rhein seit 1991 das Vorhaben tatkräftig unterstützt und materiell fördert, alle Urkunden, in denen die Stadt oder einzelne ihrer Einwohner zwischen 1185 und 1500 handeln oder erwähnt sind, in Regestenform der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die „Urkunden der Stadt Neuenburg am Rhein“, deren erster von 1185 bis 1350 reichender Band 2014 erschien, sind, weil sie sowohl Geistliche wie Weltliche, sowohl Kleriker wie Laien in Neuenburg oder mit Beziehung zu Neuenburg erfassen, auch für die Kirchengeschichte des Breisgaues aufschlussreich, worauf bereits hingewiesen werden konnte. Hinsichtlich der Neuenburger Kaplansgemeinschaft wird das Regestenwerk aber erst mit seinem dritten Band für die Jahre von 1414 bis 1462 und mit seinem vierten für die Jahre 1463 und 1500 aufschlussreich werden, denn diese werden die Masse der Zeugnisse enthalten, die der genannten Prosopografie der Kapläne zugrunde liegen.
Dendrophagus crenatus (Coleoptera: Silvanidae) ist
Teil einer Gemeinschaft xylobionter Käfer, die fast ausschließlich in totholzreichen und vom Menschen wenig
beeinflussten Wäldern zu finden sind. Die Art kann als
Zeiger für naturnahe Strukturen in den Höhenlagen des
Schwarzwaldes interpretiert werden. Ausgehend von
ersten Nachweisen in den ehemaligen Bannwäldern
am Wilden See und am Hohen Ochsenkopf in den Jahren 1995/96 liegen nun aus fast allen Bereichen des
Schutzgebiets Nachweise von D. crenatus vor. Erstmals
werden diese Funde aus dem Gebiet besprochen und
Erkenntnisse zur Nutzung des Lebensraums diskutiert.
Die Vorkommen befinden sich in einer Höhenlage zwischen 730 und 1070 m. Dabei fanden sich Käfer und
deren Larven häufig unter der Rinde abgestorbener
stehender und liegender Fichten und Kiefern, seltener
an Tanne, Buche und Eberesche. Als boreomontan verbreitete Totholzkäferart findet D. crenatus bedingt durch
die dynamischen Prozesse im Nationalpark Schwarzwald sehr gute Lebensraumbedingungen vor.
Das mir zugedachte Thema erlaubt, ja verlangt es, wie jedes andere, hinterfragt zu werden. „Heidelberg – Stadt der Dichter“, ohne Fragezeichen so hingesetzt – kann man das ernsthaft behaupten? Gibt es tatsächlich vor Ort eine durch die Jahrhunderte sich fortzeugende literarische Tradition, die etwa von Goethe bis Hilde Domin reichen könnte und so lebendig, produktiv und untereinander bindend ist, dass sie das Attribut rechtfertigt? Wem aber „Stadt der Dichter“ doch etwas hochstapelnd vorkommt, der könnte ja immer noch auf „Stadt der Poesie“ ausweichen, das klingt allgemeiner, die Landschaft spielt mit herein sowie das Große und Ganze der Kunst, Burgruine und Brücke: Heidelberg als „Symbol der Poesie“ und „geweihte Stätte“, als „Wallfahrtsort unserer Dichtung“. Mit solchen heute leicht verstiegen klingenden Formeln feiert Philipp Witkop, einst Heidelberger Student, ab 1910 Germanistik-Professor in Freiburg, in seinem grundlegenden Buch „Heidelberg und die deutsche Dichtung“ von 1916 eine imaginierte, eine spät- oder neuromantisch erträumte Stadt, die schon damals nicht in die ernüchterte (Kriegs-)Zeit passte und in die heutige erst recht nicht, wo man Begriffe wie Transzendenz, Schöpfertum, Genieglaube ja längst höhnisch verabschiedet hat und emsig auf Vermarktung, Vernetzung und Verwurstung baut.
Vor 37 Jahren schrieb der Göttinger Wirtschafts- und Sozialhistoriker Wilhelm Abel die folgenden Sätze: „Es zeigt sich, dass auch die Geschichte des Abendlandes auf weite Strecken hin
eine Geschichte der Not, des Hungers und des Elends war. Das ist in unser Geschichtsbewusstsein noch kaum eingedrungen. [...] Zwar darf feudale Willkür nicht übersehen werden, doch
mehr noch, wenn auch vielleicht verflochten mit ihr, zogen die natürlichen Ressourcen der Versorgung mit Nahrungsmitteln Schranken. Freilich gilt dies nur für die ‚Armen‘. Doch sehr viele
waren arm in einem Zeitalter, da schon in guten Jahren nicht selten mehr als die Hälfte der Einkommen für Lebensmittel gebraucht wurde und in Notjahren die Preise der wichtigsten Brotfrucht auf das Doppelte, Dreifache und noch höher stiegen.“
Bevölkerung, Landwirtschaft und Gewerbe am
südlichen Oberrhein zu Ausgang des 18. Jahrhunderts
(2008)
Vor etwas mehr als hundert Jahren veröffentlichte der Heidelberger Historiker Bernhard Erdmannsdörffer in den „Badischen Neujahrsblättern" den Bericht eines österreichischen Kameralisten über dessen Reise in das badische Oberland im Jahre 1785. Obwohl der Bericht in seiner Mischung aus Landesbeschreibung und Landesstatistik eine interessante Quelle über Land
und Leute, über den Zustand der Gesellschaft und den Entwicklungstand der vorindustriellen
Wirtschaft ist, hat er nach meinem Dafürhalten nicht die Beachtung gefunden, die ihm für die
Geschichte der südlichen Oberrheinlande am Ende de 18. Jahrhunderts gebührt. Und als
regionale Fallstudie sind die Beobachtungen Galler zudem ein Beitrag zum größeren Thema
einer Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Deutschland am Ende de Ancien Regime.
Die folgenden Ausführungen möchten deshalb auf die Reiserelation des Grafen Niklas von
Galler aufmerksam machen und Hinweise, auch kritische, zu deren Verständnis geben.
Graf Niklas Franz Lambert von Galler wurde am 17. September 1761 geboren. Er stammte
au einer alten, in der Steiermark, Kärnten und Krain ansässigen Familie. Mit 15 Jahren, 1776,
ging der junge Niklas nach Innsbruck, wo er da Jesuitenkolleg besuchte. Drei Jahre später begann er ein Studium an der Universität Salzburg das er 1782 an der Universität Straßburg
fortsetzte. Anfang Juli 1784 begab er sich nach Karlsruhe, Residenz des markgräflich-badischen Hofes und Sitz der Landesverwaltung für die seit 1771 wieder vereinigte Markgrafschaft Baden.
Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel,
so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen
hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit
anno etc xvc xxv [1525]" .
Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen
Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".
Wer sich mit dem „Bundschuh" befasste, galt lange Zeit als gut beraten, sich den Arbeiten von
Albert Rosenkranz und Günther Franz anzuvertrauen.[1] Albert Rosenkranz hatte 1927 die vorhandenen Quellen zu den Bundschuh-Verschwörungen von 1493, 1502, 1513 sowie 1517
veröffentlicht und zugleich eine eingehende Schilderung jener vier „Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes" gegeben. Sechs Jahre später ordnete Günther Franz den Bundschuh
- sich inhaltlich auf das „grundlegende" Werk von Rosenkranz stützend - in den Gang der
bäuerlichen Erhebungen vor dem Bauernkrieg von 1525 ein.
Die wissenschaftliche Tagung in Bruchsal 2002 (Anlass war die 500-jährige Wiederkehr des
Bundschuhs zu Untergrombach) machte erstmals Abstriche am gültigen Bild des Bundschuhs.
Rolf Köhn urteilte über die Arbeit von Rosenkranz: ,,Während seine Quellenausgabe bis heute
maßgeblich blieb, genügt seine Darstellung nicht mehr den Anforderungen der Geschichtswissenschaft."[2] Claudia Ulbrich leitete ihren Beitrag über den Untergrombacher Bundschuh sogar
mit dem Satz ein: "[ ... ] die Quellen lassen eine Rekonstruktion dessen, was sich 1502 in Untergrombach abgespielt hat, nicht zu."[3] Ich selbst habe eine Darstellung des Lehener Bundschuhs
von 1513 gegeben und dabei einige ältere Aussagen infrage gestellt.[4] Im Folgenden
greife ich die Ansätze von 2002 erneut auf und unterziehe den Lehener Bundschuh einer
nochmaligen kritischen Betrachtung. Ich glaube, dass ich die ältere Interpretation in zentralen
Punkten und mit größerer Bestimmtheit als 2002 revidieren kann.
Mehrwert für die Region
(2021)
Jens-Arne Buttkereit, Geschäftsführer des staatlich anerkannten Internats & Gymnasium Birklehof, hat sich freundlicherweise bereit erklärt, mit Kathleen Mönicke ein Interview zu führen. Darin kommen sowohl die pädagogische Arbeit der schulischen Einrichtung als auch der historische Altbirklehof, der sich ebenfalls auf dem Schulgelände befindet, zur Sprache. Letzterer steht nach einer aufwändigen Sanierung für die Region als Ort vielfältiger kultureller Veranstaltungen zur Verfügung. Die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen stützte sich neben öffentlichen Fördergeldern auch auf zahlreiche Spenden von Privatpersonen. Das Interview wird im Folgenden wortwörtlich wiedergegeben. Die Fragepassagen sind kursiv, die
Antworten im normalen Schriftgrad abgedruckt.
Als Klara, Pfalzgräfin von Tübingen, geborene Gräfin von Freiburg, am 9. Juni 1358 die Herrschaft Freiburg an ihren Stiefonkel Egen II. von Freiburg verkaufte, fand nach nur 18 Monaten die erste und einzige weibliche Regentschaft über Freiburg ihr Ende. Dem Verkauf gingen eineinhalb Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen über den Rechtsanspruch der beiden Parteien auf die Adelsherrschaft voraus, deren Druck Klara letztendlich weichen musste. Es stellt sich die Frage, worauf Klara und Egen ihre jeweiligen Ansprüche gründeten, doch darüber hinaus gilt es zu bewerten, ob die Position Klaras als Stadtherrin vor dem Hintergrund der Chancen von Frauen auf Partizipation an Herrschaft allgemein eine außergewöhnliche Ausnahme darstellt.
Am 22. Februar, am Fest Petri Stuhlfeier, begeht man heute noch im Kinzigtal den Peterlistag. Dies ist ein Kinderfest, an dem die Schüler ab einer bestimmten Zeit (11.00 oder 12.00 Uhr) in einer Gemeinde den ganzen Tag schulfrei bekommen, um auf ihren Heischegang zu gehen. Es ist zeitlich nicht genau festzulegen, ab wann dieser Brauch beginnt, aber er hängt, nach mündlicher Überlieferung, mit der großen Schlangenplage zusammen. Nach dem 30-jährigen Krieg und den jeweiligen Pestjahren wurde das Land derart entvölkert, dass das Ungeziefer, besonders aber Kröten und Schlangen, in den leer stehenden Häusern Zuflucht suchten. Die Leute wurden in der folgenden Zeit der Plage kaum Herr und versprachen den Kindern jedes Jahr eine Gabe oder ein Almosen zu geben, wenn sie Jagd auf diese ungebetenen Gäste machten und sie vertreiben würden. Wie die Alten auch erzählten, sollten sie dreimal lärmend und schreiend um das Haus und Gehöft herumrennen und dabei mit einer Schelle oder Glocke das Ungeziefer aufscheuchen und verjagen. ,,Sie hän gmaint, wenn
sie recht schelle un rätsche mit denne Glocke, gän die Dierli furt. Wäge dem hämmir au noch die Glocke! ", erzählte 1949 eine Bäuerin aus Unterentersbach. Dazu sollten sie einen Bannspruch und einen Segensspruch aufsagen, der die Wirkung verstärken sollte. Erst dann bekamen sie ihre Gaben. Dieser Brauch wird heute im gesamten Harmersbachtal noch ausgeübt:
in Oberharmersbach, Unterharmersbach, Zell a. H., Oberentersbach, Unterentersbach und Biberach.