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Richard Wagner ist in seinem Leben viel gereist – sowohl aus freien Stücken als auch unfreiwillig, in Begleitung seiner Familie und alleine. Er war dabei mehrfach auf der Flucht, zeitweise vor Gläubigern, vor ungünstigen Umständen, manchmal aber auch vor sich selbst, getrieben von einer inneren Rastlosigkeit. Sein Leben gestaltete sich häufig schwierig, war über lange Zeit geprägt von Existenzsorgen und einem stets gegenwärtigen Kampf um und für das eigene Werk. Eine gewisse Ruhe fand er ab 1864 durch die Unterstützung seines großen Gönners Ludwig II. von Bayern. Hinter dem damals 51-jährigen Komponisten lagen zahlreiche Irrwege, Umzüge, wechselnde Wohnsitze, bezogen mit seiner ersten Ehefrau Minna, in späteren Jahren dann getrennt von ihr. Nicht selten glaubte er anfangs an eine feste Niederlassung, richtete sich häuslich ein, ließ Hausrat und sogar den Erard-Flügel u.a. nach Venedig, Luzern, Paris, Wien nachkommen – und brach dann doch wieder seine Zelte ab. Erst im Jahre 1866 deutet sich mit dem Einzug in das gemietete Landhaus in Tribschen eine gewisse Beständigkeit, ja Sesshaftigkeit an. In seinem ersten eigenen Haus, der „Villa Wahnfried“ in Bayreuth, wohnte er ab April 1874 mit seiner zweiten Frau Cosima, deren Töchtern aus ihrer ersten Ehe mit dem Pianisten und Dirigenten Hans von Bülow sowie den drei gemeinsamen Kindern Isolde, Eva und Siegfried.
Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.
»Ich bin zwischen die Zeiten gefallen«, so schildert der schwäbische Literat Hermann Kurz (1813-1873) seine Situation zwischen Revolution und Realismus.[1] Und
so könnte man auch die Umstände beschreiben, in denen die evangelischen Hofprediger zur Zeit Herzog Eberhard Ludwigs - zuerst in Stuttgart, dann später in
Ludwigsburg- ihren Dienst taten: zwischen dem Gebot Gottes und den Gesetzen
des Gebieters, zwischen Thron und Altar, Kirche und Staat, zwischen dem
Lebensgefühl des Barock und der Lebenseinstellung des Protestantismus, zwischen Leben und Tod in der Hof- und Gruftkirche, zwischen der alten Residenz
Stuttgart und der neuen Residenz Ludwigsburg.
"Zum goldenen Waldhorn"
(2001)
»Nachdem der Herzog schon A[nno] 1706 befohlen hatte, man solle den Cavaliersbau abbrechen und versetzen, um solchen für die Arbeitsleute wie auch für
ankommende Fremde zu einem Wirthshaus zuzurichten, so wurde dem Haus der
Schild zum goldenen Waldhorn - das Haus aber vom Herzog einem Beständer
namens Franz Aßleutner in Pacht gegeben.«[1]
Der Ludwigsburger Dekan Zilling war der erste, der, noch handschriftlich, 1777
in seinem Notabilienbuch von der Entstehung des ersten Hauses in Ludwigsburg
außerhalb des Schlosses berichtete. Den ersten Bericht in gedruckter Form lieferte
Christian Friedrich Sattler in seiner 1783 erschienenen Geschichte des Herzogtums Württemberg. [2] In der Folgezeit erwähnten fast alle Chronisten von Ludwigsburg dieses stadtgeschichtlich wichtige Ereignis, ohne jedoch auf die Geschichte des Waldhorns selber näher einzugehen. [3]
"Zu interpretieren"
(1980)
Wer sich im öffentlichen Raum gezielt auf die Suche nach Ehrenmalen und Kriegsdenkmälern macht, der wird in vielen Städten und Dörfern im Ortenaukreis fündig. Denn es gibt wohl kaum eine Stadt oder Gemeinde, in der sich kein Gedenkstein oder sonst ein Mahnmal befindet, das in unterschiedlicher Form und auch aus unterschiedlicher Zeit an Kriege oder militärische Operationen erinnert. Solche Denkmäler gehören heute vielerorts zum prägenden Stadt- und Dorfbild und sind wichtige Zeugnisse der Ortsgeschichte. Sehr oft besitzen sie in der Bevölkerung einen hohen Aussage- und Erinnerungswert. Und dennoch wird der Erhalt oder gar die Rekonstruktion von Denkmälern, die Großteils zwischen der 1871 erfolgten Reichsgründung und dem Ersten Weltkrieg entstanden, vielfach kritisch gesehen. Zumal Friedensdenkmäler, bei denen nicht nur an die Helden an der Front, sondern auch an die Opfer zu Hause gedacht wird und die Trauer über die Toten zum Ausdruck kommt, man eher selten antrifft. Ein solches Kriegerdenkmal, das ganz ohne Kriegshelden auskommt, steht beispielsweise in Meißenheim. Der Gutacher Schwarzwaldmaler Curt Liebich hat es 1930 im Auftrag der Gemeinde geschaffen.
Der Krieg mit dem Schwäbischen Städtebund und speziell die Schlacht von Döffingen
vom 23. August 1388, auf die noch intensiver zurückzukommen ist, hat seit
über 150 Jahren die Historiker beschäftigt. Eigene Kapitel boten schon die
Geschichtswerke von Ludwig Häuser 1845 über die Kurpfalz und Christoph
Stälins dritter Band der Württembergischen Geschichte von 1856. Spätere Arbeiten
versuchten die Geschehnisse zu deuten bzw. gaben als Regestenwerke eine etwas
sicherere Grundlage. In den letzten 25 Jahren kamen wichtige neue Publikationen
hinzu: Martin Hanselmann behandelte die Schlacht intensiv im Heimatbuch
Grafenau 1988 und Hermann Ehmer thematisierte die Forschungslage anlässlich
seiner umfassenden Publikation über den „Gleißenden Wolf v. Wunnenstein"
1991. Weiterhin sind beispielsweise die Arbeiten von Fuchs, Harms, Schneider
bzw. Schubert zu nennen.
„Wohnoase auf dem Lande“
– so oder in ähnlicher Weise lauten die Titel von Verkaufsanzeigen
auf Online-Immobilienportalen für Bauernhäuser in der Schweiz. Nicht nur hier ist eine verstärkte Zuwendung zu ruraler Architektur und ländlich-geprägten Wohnstilen zu erkennen: In diversen Wohn-Magazinen wird der Landhausstil beworben, einige widmen sich sogar ausschließlich
diesem Bereich.
Auch die Einrichtungshäuser haben das Marktpotential des „Ländlichen“ für
sich entdeckt und bieten Möbel im Vintage- oder Landhausstil an. Darüber hinaus lässt sich auch
in der sozial- und kulturwissenschaftlichen Forschung ein wachsendes Interesse am Ländlichen
feststellen und so avancierten das Land und die Ländlichkeit vom einst „totgesagten Patienten“3
zum Konjunkturprogramm. Unter dem Oberbegriff „Doing rural“ werden neben den komplexen
und weitreichenden Transformationsprozessen, die auf dem Land stattfinden, auch alltägliche
ländliche Lebenswelten und Aushandlungsprozesse betrachtet.
"Wir wollen Gerechtigkeit!"
(2017)
Im Jahr 2017 jährten sich zwei wichtige Ereignisse in der Geschichte der Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma: Vor 35 Jahren gründete sich der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg und vor 20 Jahren wurde die weltweit erste Dauerausstellung zum Völkermord an der Minderheit feierlich im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma eröffnet. Diese Ergebnisse bürgerrechtlicher Initiativen mussten von Sinti und Roma selbst hart erkämpft werden: Nachdem die Minderheit der deutschen Sinti und Roma nach 1945 weiter ausgegrenzt, entrechtet und marginalisiert worden war, trat die nach der NS-Verfolgung geborene Generation seit den 1970er-Jahren den Kontinuitäten antiziganistischer Diskriminierungsstrukturen in bundesrepublikanischen Behörden und der westdeutschen Gesellschaft entschlossen entgegen. In den 1980er-Jahren institutionalisierte sich die Bürgerrechtsarbeit von hier aus zunächst auf Bundesebene, später auch im internationalen Rahmen. Dieser Beitrag wirft einen Blick auf die Anfänge dieser Entwicklung, die maßgeblich in Heidelberg entstanden und bislang in der Stadtgeschichte kaum präsent sind.
Am 2. Juni 1803 betrat Kurfürst Karl Friedrich von Baden erstmals den Boden der ehemaligen Kurpfalz, die ihm im Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 zugesprochen worden war. Erstes Ziel seiner Reise war Mannheim, die ehemalige Residenzstadt der Kurpfalz, die er am späten Nachmittag erreichte. Vor dem Heidelberger Tor angekommen, wurde er mit Glockengeläut und Salutschüssen empfangen und in ergreifenden Reden vom Mannheimer Stadtdirektor und Stadtgerichtsassessor willkommen geheißen. Flankiert von der Schuljugend sowie zahlreichen jubelnden Bürgern, zog der Tross des Kurfürsten durch die Planken über den Paradeplatz hin zum Schloss, wo der Adel und die hohen Verwaltungsbeamten ihren neuen Landesherren empfingen. Tags darauf war ein umfangreiches Programm vorbereitet: Im Nationaltheater sah sich Karl Friedrich ein ihm zu Ehren geschriebenes Schauspiel sowie eine Oper an. Im Anschluss gab er bekannt, dass er die hohen Schulden des Theaters übernehmen und den künftigen Betrieb mit Hilfe eines jährlichen Zuschusses aufrecht erhalten lassen wolle. In den folgenden Tagen war der Kurfürst der schier unbegrenzten Devotion der Mannheimer ausgesetzt. Ob beim Besuch der religiösen Gemeinden oder beim Empfang von Schulklassen, überall wurde er in Gedichten, Liedern oder Aufführungen gefeiert.