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An dem nachfolgenden Artikel haben Harald Brünner, Michael Dienst, Reiner
Eckmann, Manuel Fiebrich, Wolfgang Fiedler, Friederike Gabel, Markus Grabher, Klaus
Heck, Mike Herrmann, Harald Jacoby, Josef Kiechle, Gerhard Knötzsch, Ingo Kramer,
Achim Lehmann, Wilfried Löderbusch, Oliver Miler, Mathis Müller, Joggi Rieder, Bettina
Sättele, Karsten Schäfer, Bertrand Schmidt, Gregor Schmitz, Bernd Schürenberg, Stefan
Stoll, Jürgen Trautner, Pia Wilhelm und Uwe Winkler mitgearbeitet.
Nach der Untersuchung der Vegetation und der abiotischen Verhältnisse von zwölf Baggerseen bei Rastatt (südlich von
Karlsruhe, mittleres Oberrheingebiet) ergab sich für diese Gewässer eine Einteilung in drei Phasen. 1. Phase der Ausbaggerung: Das Wasser ist durch Schwebstoffe angereichert. Diese filtern das eindringende Licht schon nach wenigen Metern aus. Pflanzenwachstum ist bis maximal 7 m Tiefe möglich. Unter diesen Bedingungen finden sich nur wenige Pionierarten, darunter drei Characeen-Arten. 2. Klarwasserphase: Nach Beendigung der Ausbaggerung sedimentiert ein Großteil der Schwebstoffe. Das für ein Pflanzenwachstum erforderliche Licht dringt jetzt bis in Tiefen von über 20 m vor. Algen nehmen die in Wasser gelösten Nährstoffe nach kurzer Zeit auf. Die Seen werden “oligotropher” In diesen Gewässern findet man die höchste Artenzahl (zwölf Characeen- und 26 Kormophyten- Arten). 3. Phase steigender Eutrophierung: Hohe Nährstoffkonzentrationen, Algenblüten und im Sommer auftretende sauerstoffarme Bereiche drängen Höhere Pflanzen zurück und verringern besonders die Zahl der anzutreffenden Characeen- Arten. In den Baggerseen beeinflussen die vorhandene Tiefe, das Alter und der Einfluss von Grund- und Rheinhochwasser das Aufkommen der Vegetation. Weitere wichtige Faktoren sind die Gestaltung des Ufers (Flachzonen und Reste alter Gewässerstrukturen), das Vorhandensein von Röhrichten und die aktuelle Nutzung (Baggern, Baden, Angeln, Tauchen).
Ökumene in Achern
(2002)
Die Geschichte der Acherner Ökumene begann 1842 in der Heil- und Pflegeanstalt Tllenau. Nach dem Willen Dr. Christian Rollers, ihres Gründers,
sollte deren Kirche beiden Konfessionen gemeinsam dienen. Rollers Vorgehen stieß beim Erzbischöflichen Ordinariat auf wenig Gegenliebe. Erst
1844, nach langwierigen Verhandlungen etwa über die Stellung von Altar
und Kanzel, stimmte Freiburg der Illenauer Simultan-Kirche zu.
Am 25. März 1843 legte Christian Ro ller in einem Brief an die Regierung des Mittelrheinkreises seine Beweggründe dar: ,,In einem Saal schlafen bei uns Katholiken und Protestanten, sie essen an einem Tisch, der
Wärter oder die W ärte rin einer Konfession betet für protestantische und
katholische Kranke das Tisch- und das Abend-Gebet; ja noch mehr kann es
dem Kranken einer Konfession einfallen, und wir können es nicht wehren.
Nicht eine Vermischung des konfessionellen Unterschiedes ist es, was wir
wollen, derselbe wird durch den jeder Konfession eigentümlichen Religionsunterricht und Gottesdienst hinreichend festgehalten, nur verhüten
möchten wir, dass man eine bereits vo1lendete, seit mehr als einem Jahr bestehende Kircheneinrichtung gänzlich herausreiße."[1]
Architektonische Konzeption und bildnerischer Schmuck zeichnen den Rottweiler
Kapellenturm als „einen der schönsten gotischen Türme von Prag bis Paris" aus.
Sein kunstgeschichtlicher Rang ist so hoch, daß die Forschung von einem eigenen
Rottweiler Stil sprechen konnte, welcher während der Entstehungszeit des Turmes
entwickelt wurde und nach Augsburg, Schwäbisch Gmünd und Esslingen und
über die Grenzen der Kunstlandschaft Schwaben hinaus weiterwirkte.
Bauliche Maßnahmen, seien es Hochbauten oder
stadträumliche Entwicklungen sind immer „Äußere Zeichen“ und somit das Ergebnis von Entscheidungsprozessen mit, in der Regel, genau definierten Zielen. Diese „Äußeren Zeichen“ sind aufgrund des erheblichen logistischen und finanziellen Aufwandes Ausdruck der Ernsthaftigkeit mit
der sie von den unterschiedlichsten Auftraggebern
angegangen werden. Bei den hier zu beschreibenden Beispielen, dem Bahnhofsgebäude der Deutschen Bahn AG, dem städtischen Bahnhofsvorplatz und dem Zentralen Omnibus-Bahnhof waren jeweils eigenständige Ziele zu formulieren.
War es damals mit der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes der Startschuss zur Reaktivierung
öffentlichen Raums, der Erhöhung der Aufenthaltsqualität und daraus das Entstehen einer weiteren Visitenkarte für unsere Stadt an diesem wichtigen, Fremde begrüßenden Stadteingang, anlässlich
der 1000 Jahr Feierlichkeiten, so war es beim
Umbau und der teilweisen Sanierung des Bahnhofsgebäudes ein Zeichen von Seiten der Deutschen Bahn AG, die Attraktivität des eigenen Produktes nach außen durch eben solche baulichen
Maßnahmen zu dokumentieren.
Erst im 19. Jahrhundert findet man Einträge und Aufzeichnungen über die medizinische Versorgung in Willstätt. Bis ins 20. Jahrhundert schenkte die Bevölkerung der Hygiene und Vorbeugung aus Unkenntnis und Geldmangel wenig Aufmerksamkeit. Seuchen traten häufig durch unsauberes Wasser, feuchte und kalte Wohnungen, mangelnde und schlechte Ernährung, sowie die immer wiederkehrenden Hochwasser auf. Die im Land zuständigen Bezirksämter bemühten sich durch Verordnungen um Reinlichkeit in Haus und Hof und führten regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen durch. Der Orts-Armenrat musste die Arzt- und Medikamentenkosten minderbemittelter Bürger übernehmen.
Geköpft, gehängt, verbrannt und ertränkt wurde in früheren Zeiten auch in der
Reichsstadt und Republik St. Gallen. Dabei war die Justiz in Stift und Stadt St. Gallen
vergleichsweise human. So kann beispielsweise in der Stadt nicht von Hexenwahn gesprochen werden. Während der schlimmsten »Hexen- und Teufelszeit« im 17. Jahrhundert fanden hier rund 30 eigentliche Zauberei- und Hexenprozesse statt; in »nur« 13 Fällen wurde die Todesstrafe verhängt. Zwischen 1465 und 1595 wurden in St. Gallen etwa
zehn Männer und vor allem Frauen durch Ertränken hingerichtet – eine Todesstrafe, die
in der Regel bei Kindesmord vollzogen wurde.
Bei vielen Völkern war der Kindesmord »ein vielgebrauchtes und wahrscheinlich
notwendiges Mittel, um einem unerwünschten Wachsen der Volkszahl oder einer relativen Überbevölkerung zu Zeiten plötzlich einbrechender Hungersnot« vorzubeugen. [1]
Die
Lex Frisionum, das Gesetz der Friesen, gestand der Mutter noch das Recht zu, »ihre Kinder gleich nach der Geburt zu töten«. Später konnte dann nur noch der Vater »die Tötung
eines neugeborenen Kindes« verfügen. [2]
Seit vielen Jahrhunderten führte ein Feldweg von der Stadt Eppingen über die
Ölmühle zur 1334 zum ersten Mal erwähnten Raußmühle. Zeitzeugen, die diesen
Weg vor einem halben Jahrhundert noch
gegangen sind, erzählen schwärmerisch
von der Schönheit dieser Strecke. Links des
alten Mühlkanals führte ein Weg mit seinen
vielen Schlaglöchern, in denen sich Goldbauchunken tummelten, vorbei an artenreichen Feuchtwiesen über die zwei alten
Mühlen hinaus nach Mühlbach, Sulzfeld
und zum sagenumwobenen Brunnenhäusle
(beim heutigen Modellflugplatz). Der Kanal
war von zahlreichen knorrigen alten Weidenbäumen gesäumt, die im Dämmerlicht
wie gespenstische Figuren aussahen.
Unsere Vorfahren sahen darin Dämonen- und Hexengestalten, die sie mieden oder
denen sie Opfer brachten. Dazwischen
leuchteten weiße und rosa Wildrosen, deren
Früchte im Winter den Vögeln als Nahrung
dienten. Viele Eppinger Bauern sind diesen
Weg immer wieder gegangen oder mit den
Pferdegespannen gefahren, um ihr Korn in
den zwei abgelegenen Mühlen mahlen zu
lassen.
Vor 500 Jahren prägten die Weinberge das
Landschaftsbild am Hochrhein. Allein bei Waldshut
wurde damals weit mehr Weinbau als
Ackerbau betrieben. Denn überall wo es der
Boden und die Lage zuließ, standen Rebstöcke.
Danach verschlechterte sich das Klima allmählich
und die beginnenden Bauernunruhen
bewirkten miteinander einen Rückzug der
Anbauflächen.