Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (6416) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (6416) (entfernen)
Schlagworte
- Geschichte (1078)
- Zeitschrift (952)
- Baden (337)
- Freiburg im Breisgau (294)
- Karlsruhe (214)
- Biografie (203)
- Kirchengeschichte (203)
- Villingen im Schwarzwald (197)
- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (180)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (170)
Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel,
so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen
hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit
anno etc xvc xxv [1525]" .
Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen
Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".
Wer sich mit dem „Bundschuh" befasste, galt lange Zeit als gut beraten, sich den Arbeiten von
Albert Rosenkranz und Günther Franz anzuvertrauen.[1] Albert Rosenkranz hatte 1927 die vorhandenen Quellen zu den Bundschuh-Verschwörungen von 1493, 1502, 1513 sowie 1517
veröffentlicht und zugleich eine eingehende Schilderung jener vier „Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes" gegeben. Sechs Jahre später ordnete Günther Franz den Bundschuh
- sich inhaltlich auf das „grundlegende" Werk von Rosenkranz stützend - in den Gang der
bäuerlichen Erhebungen vor dem Bauernkrieg von 1525 ein.
Die wissenschaftliche Tagung in Bruchsal 2002 (Anlass war die 500-jährige Wiederkehr des
Bundschuhs zu Untergrombach) machte erstmals Abstriche am gültigen Bild des Bundschuhs.
Rolf Köhn urteilte über die Arbeit von Rosenkranz: ,,Während seine Quellenausgabe bis heute
maßgeblich blieb, genügt seine Darstellung nicht mehr den Anforderungen der Geschichtswissenschaft."[2] Claudia Ulbrich leitete ihren Beitrag über den Untergrombacher Bundschuh sogar
mit dem Satz ein: "[ ... ] die Quellen lassen eine Rekonstruktion dessen, was sich 1502 in Untergrombach abgespielt hat, nicht zu."[3] Ich selbst habe eine Darstellung des Lehener Bundschuhs
von 1513 gegeben und dabei einige ältere Aussagen infrage gestellt.[4] Im Folgenden
greife ich die Ansätze von 2002 erneut auf und unterziehe den Lehener Bundschuh einer
nochmaligen kritischen Betrachtung. Ich glaube, dass ich die ältere Interpretation in zentralen
Punkten und mit größerer Bestimmtheit als 2002 revidieren kann.
Mehrwert für die Region
(2021)
Jens-Arne Buttkereit, Geschäftsführer des staatlich anerkannten Internats & Gymnasium Birklehof, hat sich freundlicherweise bereit erklärt, mit Kathleen Mönicke ein Interview zu führen. Darin kommen sowohl die pädagogische Arbeit der schulischen Einrichtung als auch der historische Altbirklehof, der sich ebenfalls auf dem Schulgelände befindet, zur Sprache. Letzterer steht nach einer aufwändigen Sanierung für die Region als Ort vielfältiger kultureller Veranstaltungen zur Verfügung. Die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen stützte sich neben öffentlichen Fördergeldern auch auf zahlreiche Spenden von Privatpersonen. Das Interview wird im Folgenden wortwörtlich wiedergegeben. Die Fragepassagen sind kursiv, die
Antworten im normalen Schriftgrad abgedruckt.
Als Klara, Pfalzgräfin von Tübingen, geborene Gräfin von Freiburg, am 9. Juni 1358 die Herrschaft Freiburg an ihren Stiefonkel Egen II. von Freiburg verkaufte, fand nach nur 18 Monaten die erste und einzige weibliche Regentschaft über Freiburg ihr Ende. Dem Verkauf gingen eineinhalb Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen über den Rechtsanspruch der beiden Parteien auf die Adelsherrschaft voraus, deren Druck Klara letztendlich weichen musste. Es stellt sich die Frage, worauf Klara und Egen ihre jeweiligen Ansprüche gründeten, doch darüber hinaus gilt es zu bewerten, ob die Position Klaras als Stadtherrin vor dem Hintergrund der Chancen von Frauen auf Partizipation an Herrschaft allgemein eine außergewöhnliche Ausnahme darstellt.
Am 22. Februar, am Fest Petri Stuhlfeier, begeht man heute noch im Kinzigtal den Peterlistag. Dies ist ein Kinderfest, an dem die Schüler ab einer bestimmten Zeit (11.00 oder 12.00 Uhr) in einer Gemeinde den ganzen Tag schulfrei bekommen, um auf ihren Heischegang zu gehen. Es ist zeitlich nicht genau festzulegen, ab wann dieser Brauch beginnt, aber er hängt, nach mündlicher Überlieferung, mit der großen Schlangenplage zusammen. Nach dem 30-jährigen Krieg und den jeweiligen Pestjahren wurde das Land derart entvölkert, dass das Ungeziefer, besonders aber Kröten und Schlangen, in den leer stehenden Häusern Zuflucht suchten. Die Leute wurden in der folgenden Zeit der Plage kaum Herr und versprachen den Kindern jedes Jahr eine Gabe oder ein Almosen zu geben, wenn sie Jagd auf diese ungebetenen Gäste machten und sie vertreiben würden. Wie die Alten auch erzählten, sollten sie dreimal lärmend und schreiend um das Haus und Gehöft herumrennen und dabei mit einer Schelle oder Glocke das Ungeziefer aufscheuchen und verjagen. ,,Sie hän gmaint, wenn
sie recht schelle un rätsche mit denne Glocke, gän die Dierli furt. Wäge dem hämmir au noch die Glocke! ", erzählte 1949 eine Bäuerin aus Unterentersbach. Dazu sollten sie einen Bannspruch und einen Segensspruch aufsagen, der die Wirkung verstärken sollte. Erst dann bekamen sie ihre Gaben. Dieser Brauch wird heute im gesamten Harmersbachtal noch ausgeübt:
in Oberharmersbach, Unterharmersbach, Zell a. H., Oberentersbach, Unterentersbach und Biberach.
Im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat Dr. Leonie Beiersdorf für die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe die kuratorische Begleitung der Ausstellung 1898 des Thoma-Preisträgers Prof. Marcel van Eeden 2023 in Bernau im Schwarzwald übernommen (Hans-Thoma-Kunstmuseum, Bernau, 13.8.-15.10.2023) und eine begleitende Publikation herausgegeben. Im Zuge der Ausstellung kamen unter anderem neue antisemitische Äußerungen Hans Thomas zum Vorschein, welche eine erneute öffentliche Debatte zum Künstler und der Namensgebung des Preises entzündeten. Über die Benennung des Staatspreises hat die Politik zu entscheiden, nicht die Kunsthalle Karlsruhe. Für 2024, dem Jahr des 100. Todestags des Künstlers, plant die Kunsthalle eine öffentliche Veranstaltung zu den Diskussionen um Hans Thoma und eine konzentrierte Präsentation zu seiner Amtszeit als Direktor der Kunsthalle Karlsruhe. Dr. Christian M. Geyer, im Ruhestand befindlicher Kunsthistoriker in Frankfurt am Main, fühlte sich durch die Diskussionen um den Hans-Thoma-Preis angeregt, nicht nur eine 52-seitige Schrift gegen Marcel van Eeden und Dr. Beiersdorf zu verfassen, sondern diese auch auf diversen fachöffentlichen Plattformen zu publizieren und ungefragt an einen großen Kreis von Mitarbeiter:innen von Museen, Ministerien, Förder- und Freundeskreisen sowie weiterer Privatpersonen in Deutschland und der Schweiz zu verschicken. Da sich die Kunsthalle Karlsruhe grundsätzlich nicht einer öffentlichen Debatte über Hans Thoma und die eigene Arbeit verschließen will, zugleich aber massive Verletzungen von Standards des guten wissenschaftlichen Arbeitens in der Schrift Christian M. Geyers feststellt, und da er der Kunsthalle auch nicht Gelegenheit gab, den aus Sicht des Museums falschen Thesen im Vorfeld seiner Publikation zu begegnen und diese kritisch zu diskutieren, sieht sich die Kunsthalle Karlsruhe nun veranlasst, der an Diffamierung grenzenden Schrift in aller Form öffentlich zu widersprechen. Der Text und das Vorgehen von Christian M. Geyer sind emblematisch für eine Debattenkultur, die anstelle der sachlichen Auseinandersetzung die Beschädigung der Person zum Ziel hat. Falschbehauptungen sind kein Instrument des wissenschaftlichen Diskurses und Angriffe ad personam nicht nur kein guter Stil, sondern tragen nicht
zur Stärkung demokratischer Aushandlungsprozesse bei.
Wer sich aus südlicher Richtung auf der Badischen Weinstraße (L 125) oder auf Wanderwegen dem Wein- und Erholungsort Ballrechten-Dottingen nähert, der erblickt spätestens nach Verlassen des Weindorfes Britzingen zwei markante Erhebungen am Schwarzwaldrand. Der linke Bergkegel ist der Fohrenberg und rechts davon steht der Castellberg. Diese beiden Erhebungen sind nicht vulkanischen Ursprungs, sondern durch Verkippung hängen gebliebene Schollen am Rande der östlichen Rheingrabenabsenkung.
Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg pflegt seit mehreren Jahren eine Hochschulkooperation mit der russischen Stolypin-Akademie am Standort in Saratow (830.000 Einwohner) am Unterlauf der
Wolga. Die Stolypin-Akademie hat den Auftrag, den akademischen Nachwuchs für die gesamte russische Staatsverwaltung auszubilden. Russlandweit werden jährlich 185.000 Studierende an mehreren russischen Regionalniederlassungen und Instituten ausgebildet.
Im Jahre 2011 hat der Verfasser mit Studierenden der Hochschule Ludwigsburg erstmals eine Studienreise nach Moskau und Saratow vorbereitet und geleitet. Im Rahmen der jährlichen Gegenbesuche der Studierenden der Akademie in Saratow zur Hochschule nach Ludwigsburg ist seither eine Exkursion nach Donaueschingen fest eingeplant.
Anlässlich der Neuordnung des Stadtarchivs in Wolfach in den Jahren
1983/84 fand sich obige Schrift mit 90 Seiten Umfang zuunterst im letzten
Regal.
Diese Schrift ist in dem Archivalien-Verzeichnis von Franz Disch [2], der
im Jahre 1920 die Chronik der Stadt Wolfach fertig gestellt hatte, nicht
aufgenommen worden und war bisher nirgends erwähnt.
17 Jahre nach Auffindung wurde durch den Verfasser in Zusammenarbeit mit Martin Rupprecht, Wolfach, eine Abschrift gefertigt, die nahezu
einer Übersetzung gleichkam, waren doch einige Schwierigkeiten bei der
Entzifferung der nahezu 200 Jahre alten Schriftzüge zu meistern.
Zum Verständnis der Stuck-Rechnung von 1809 ist es hilfreich, die geschichtliche Entwicklung Jahre zuvor zu betrachten.
Der Regensburger Reichstag von 1803 verfügte die Säkularisation.
Schon zuvor nahm jedoch das Haus Fürstenberg am 23.9.1802 die in seinem Herrschaftsgebiet liegenden Klöster in „Zivilbesitz", so auch das
Frauenkloster Wittichen.
1372 als Wachturm auf der bestehenden Stadtmauer errichtet, 1992 bis 1994 liebevoll renoviert, fristet der Kaiserturm seither ein scheinbar unbemerktes Dasein. Das änderte sich am 19. September 2009, als die Türen des Turms am Kaiserring geöffnet wurden. Die Verwaltung der Stadt Villingen-Schwenningen hat ein Konzept erarbeitet, um den markanten Bau zu
vermarkten.