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Melioration, Torfabbau und eine nicht angepasste Nutzung stellen die Hauptgefährdungsursachen für Moore und Feuchtgebiete in Süddeutschland dar. Mir der Zerstörung
der Standorte ist eine Gefährdung der hochspezialisierten Tier- und Pflanzenarten
verbunden. So ist ein großer Teil der typischen Moorflora in der Roten Liste Baden-Württembergs als gefährdet eingestuft (BREUIG & DEMUTH 1999). Diese Problematik wird heute noch durch die Klimaveränderungen verschärft, wobei Moore in
diesem Zusammenhang als sehr sensitive Lebensräume eingestuft werden. Ein Beispiel für eine durch vielfältige Einflüsse stark gefährdete Art ist der Kammfarn (Dryopteris cristata).
Mit der genetischen Untersuchung des Vorkommens des Alpenveilchens im
Brigachtal konnte nachgewiesen werden, dass es sich dabei um das Europäische
Alpenveilchen (Cyclamen purpurascens) und nicht um eine Zuchtform handelt.
Gegen ein natürliches Vorkommen spricht die Auswertung älterer Beschreibungen der Flora der Baar. Um eine mögliche Herkunftsregion bestimmen zu können, muss weiteres Pflanzenmaterial untersucht werden.
»Über ein Theater schweigen ist noch gefährlicher, als zu viel schreiben. Das Letztere kommt in Wahrheit nicht vor, und das Erstere wollen wir verhüten, indem wir ohne Lobhudelei doch dem wahren Verdienste unsere Anerkennung und Ermunterung
aussprechen.« Ein nicht näher bekannter Redakteur des Ludwigsburger Tagblatts schrieb diese Sätze am 10. Juni 1870 als Einleitung zu einem Artikel über einige aktuelle Aufführungen des Ludwigsburger Sommertheaters. Sie können auch heute noch als Motto für den Versuch verstanden werden, etwas über das wechselvolle Theaterleben Ludwigsburgs zu Papier zu bringen.
Vorgeführt!
(2022)
Bis ins späte 18. Jahrhundert galten in den vorderösterreichischen, badischen, württembergischen, angrenzenden weiteren Groß-, Klein- und Kleinstherrschaften sowie in den freien Reichsstädten unterschiedliche Verfassungen. Diese waren sich aber sehr ähnlich, weil sie im Kern auf die von Kaiser Karl V. initiierte Peinliche Halsgerichtsordnung von 1532, die Constitutio Criminalis Carolina, aufsattelten. Einerseits herrschte somit reichsweit näherungsweise gleichartiges, kodifzierte Recht, doch blieben andererseits lokal und regional ausgehandelte Regelsysteme und Rechtsvariationen in Kraft, die sich aus tradierten und Gewohnheitsrechten, ständischen und kirchlichen Sonderrechten ergaben, was nicht zuletzt individuelle Spielräume für Rechtsausübende wie davon Betroffene eröffnete. Die Halsgerichtsordnung unterschied die Rechtsprechung in hohe und niedere Gerichtsbarkeit. Eine Verurteilung zur öffentlich zelebrierten Todesstrafe, Leibesstrafen wie die Amputation von Gliedmaßen oder das Brandmarken und Körperstrafen wie öffentliche Prügel („Stäupen“) standen ausschließlich der hohen Gerichtsbarkeit zu. Die individuelle Ehre betreffende Schandstrafen für kleinere Vergehen wie öffentliche Trunkenheit, Raufhändel, vorehelicher Intimverkehr, Beleidigung und üble Nachrede oder kleinere Frucht-, Holz- und Mehldiebstähle, auch Wilderei von Niederwild unterlagen hingegen dem Urteil der niederen Gerichtsbarkeit. Kombinationen aus einzelnen geringen Vergehen sowie Tatwiederholungen führten zu drastischen Strafverschärfungen bis hin zu Leibes- und Todesstrafen oder den Landesverweis.
2020 konnte der Schwäbische Heimatbund zum 36. Mal den Denkmalschutzpreis vergeben. Nun schon seit zwei Jahrzehnten gemeinsam mit dem Landesverein Badische Heimat und für ganz Baden-Württemberg ausgeschrieben, zeichnet er private Eigentümer aus, die bei einer Gesamtsanierung ihres historischen Gebäudes in denkmalpflegerischer Hinsicht Vorbildliches
geleistet haben. Möglich war die Preisvergabe unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann auch dieses Jahr wieder durch die großzügige Förderung der Wüstenrot Stiftung. Fünf Preisträger erhalten jeweils eine Prämie von 5000 Euro und eine Bronzetafel zur Anbringung an ihrem Objekt.
Angesichts knapper öffentlicher Gelder und der gegenwärtigen Tendenz, Kultur und gebaute Umwelt vor allem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen, wird das Engagement der Bürger für die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen immer wichtiger. Der Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg, der einzige Preis dieser Art für private Eigentümer im Land, hat deshalb auch im 29. Jahr seiner Vergabe nichts an Bedeutung verloren. Im Gegenteil: Er soll dem Denkmaleigentümer mehr denn je signalisieren, dass ein vorbildlicher, nicht allein durch materielle Größen bestimmter Umgang mit seinem Besitz von der Öffentlichkeit immer noch wahrgenommen und honoriert wird.
Während die Erforschung der frühmittelalterlichen Ortsnamen seit jeher als ein
wichtiges Arbeitsfeld der Mediävistik gilt und Historiker und Philologen immer
wieder zu fruchtbarem Dialog und oft auch zu intensiver Zusammenarbeit anregte,
kann dies von der Beschäftigung mit den zahlreich überkommenen frühmittelalterlichen
Personennamen nicht in gleichem Maße festgestellt werden.
Und es ist gewiß kein Zufall, daß die Neubearbeitung des Altdeutschen Namenbuches
von Ernst Förstemann, die seit 1967 von Bruno Boesch koordiniert wird, sich zunächst auf die Ortsnamen konzentrierte. Denn die Erfassung der Personennamen
zu einem Personennamen-Förstemann ist bei weitem noch nicht so
weit gediehen, wie es bei den Ortsnamen doch aufs Ganze gesehen der Fall ist.
Am 23. Juli 1808 erhielt Großherzog Karl
Friedrich von Baden den Besuch des französischen
Gesandten in Baden, Auguste de
Talleyrand, ein Vetter des ehemaligen Außenministers
Talleyrand. Er wünschte im Auftrag
Napoleons unter Hinweis auf den Rheinbundvertrag,
wonach „jeder Krieg […] den einer der
kontrahierenden Theile zu führen haben
könnte, für alle zur gemeinsamen Sache wird“,
die Bereitstellung eines Infanterieregiments.
Talleyrand erklärte, dass Frankreich für den
Unterhalt der Truppen aufkommen würde,
sodass Baden nur den Sold zu bezahlen hätte.
Dennoch sah der Großherzog erhebliche Kosten
auf Baden zukommen, da seine Soldaten in
Friedenszeiten an elf Monaten des Jahres zu
Hause waren und nicht besoldet wurden.
Die Zeitspanne 1806 bis 2006 bezeichnet nicht, wie fälschlicherweise behauptet, „200 Jahre Baden“, sondern erinnert daran,
dass vor zweihundert Jahren Baden zum Großherzogtum erhoben worden ist und dass in den nächsten 112 Jahren die badische Geschichte „beispielhafte Bedeutung“ (Gerd Hepp) erlangte.
Grenzach - seit 1975 Grenzach-Wyhlen - liegt im Landkreis Lörrach an den Ausläufern des Schwarzwaldes, unmittelbar am Rheinknie, nahe Basel/Schweiz. Im Mittelalter gehörte Grenzach zu Baden und Whylen zu Vorderösterreich. 1806 wurde diese Grenze aufgehoben. Während sich in Wyhlen einige Fabriken ansiedelten, schien sich Grenzach in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einem Kur- oder Heilbad zu entwickeln.