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Der Hockey-Club Lahr e. V.
(2016)
Oft wird gefragt wie es dazu gekommen ist, dass schon so viele Jahre in einer kleinen Stadt im Süden der Bundesrepublik eine Randsportart wie Hockey gespielt wird. Dazu ein Rückblick in die Geschichte: 1914 kam Dr. Rudolf Strasser (1874-1954) als Mathematikprofessor an das heutige Scheffel-Gymnasium nach Lahr. Er hatte 1900 den Hockeysport an einer Oberrealschule in Heidelberg eingeführt und war am 15. April 1909 Mitbegründer des Hockey-Club Heidelberg. Ob ab 1914 an dem Gymnasium schon Hockey gespielt wurde, kann nicht belegt werden. Gesichert ist aber, dass während des Ersten Weltkriegs englische Offiziere, die als Kriegsgefangene in der ehemaligen Luisenschule interniert waren, den Hockeysport auf der Stadtparkwiese ausgeübt haben. Lahrer Gymnasiasten haben dies gesehen, haben sich mit den Militärs angefreundet und durften auch einmal einen Schläger in die Hand nehmen. Nach Kriegsende überließen die Engländer den Pennälern die Hockeyutensilien wie Schläger, Tore, Bälle und Torwartausrüstung. Lahrer Sportler, die aus dem Krieg zurückkamen und vor dem Krieg schon irgendwo Hockey kennen
gelernt hatten, und Gymnasiasten nahmen 1919 das Hockeyspiel auf dem Sportplatz bei der Dammenmühle auf und gründeten im Februar 1920 die Hockeyabteilung des Lahrer Fußballvereins. Zumindest ab jetzt nahm sich Professor Dr. Strasser bis zu seiner Versetzung nach Freiburg im Jahr 1924 des Hockeysports an seiner Schule an. Innerhalb der „Sportvereinigung Gymnasium Lahr“ gab es dauernd eine Hockeyschülermannschaft.
Grund genug zum Feiern
(2006)
,,Historische Vereine haben also, wenn sie sich ihres alten Berufes und Rufes bewusst sind, wenn sie weiter in das Ganze unserer Gesellschaft hineinwirken wollen, wenn sie sich verantwortlich für die Erhaltung unseres Erbes fühlen, nicht nur
kulturell bewahrende, sondern eine eminent erzieherische, im allgemeinsten Sinn eine aktuelle politische Aufgabe." Der diesen Satz 1966 geschrieben hat, wusste wovon er sprach. Karl Bosl, mein verehrter akademischer Lehrer, war nicht nur ein hervorragender Historiker, sondern auch über 15 Jahre Vorsitzender des Verbandes bayerischer Geschichtsvereine.
Flora, Vegetation und Fauna (speziell die Avifauna) des Naturschutzgebietes „Silberweidenwald Steinmauern“ bei Rastatt (Oberrheinebene, Baden-Württemberg) werden kurz dargestellt. Das Gebiet mit einer Größe von ca. 69 ha stellt ein Auengebiet am Rhein mit regelmäßiger periodischer Überflutung und Trockenfallen der Standorte im Spätjahr dar. Prägende Waldgesellschaften sind Silberweiden-Wälder und Eichen-Ulmen-Wälder. Ein großes Altwasser durchzieht das Gebiet;
ab September wird es meist von ausgedehnten offenen Schlammflächen gesäumt, auf denen sich kurzlebige
Pioniergesellschaften (z.B. das Cypero-Limoselletum aquaticae) einstellen. Die artenreiche Vogelwelt zeichnet sich durch hohe Siedlungsdichte einzelner Arten aus. Die offenen Schlammflächen haben im Herbst eine besondere Bedeutung für den Vogelzug. Rund 30 Libellenarten wurden im Gebiet nachgewiesen.
Die Riesen-Wollbiene (Anthidium septemspinosum)
wurde aktuell an 16 Fundorten in der Oberrheinebene
zwischen Munchhausen und Erstein gefunden. Die Art
besiedelt hier Feuchtwiesen und trockene Kiesflächen,
oftmals angrenzend an wechselfeuchtes Grünland und
Grünland angrenzend an eine Siedlung. Die Hauptflug- und Beobachtungszeit der Art liegt Anfang Juli bis Mitte
August etwa zur Blütezeit des Weidenblättrigen Alants
(Inula salicina). Aufgrund des anhaltenden Rückgangs
geeigneter Lebensräume und des kleinen und isolierten besiedelten Areals halten wir die Art für hochgradig bedroht. Auf die große und auffällige Wildbiene
sollte bei dem Besuch von Feuchtwiesen besonders
geachtet werden.
Hochmontane bis subalpine Lebensräume prägen das
Frankenthal als Teil des Réserve Naturelle Nationale
Frankenthal-Missheimle (Dep. Haut-Rhin, Frankreich).
Auf 40 ha Fläche wurden 2011 und 2012 insgesamt
187 Schwebfliegenarten und damit 84 % der aktuell
aus den Vogesen bekannten Arten nachgewiesen, wobei für zehn Arten der derzeitige Artstatus klärungsbedürftig ist.
Der Methodenvergleich von Malaise-Fallen und selektiven Handfängen zeigt, dass die Kombination beider
Methoden zur Gesamterfassung einen wesentlichen
Beitrag geleistet hat. Der zusätzliche Einsatz von Malaise-Fallen ist in potenziell sehr artenreichen Gebieten
fachlich sinnvoll.
In der vorliegenden Untersuchung werden 158 Arten aus den Vogesen dokumentiert, davon 156 im Département Haut-Rhin. Die seltenen Arten Spilomyia manicata und Platycheirus perpallidus wurden nur im Département Vosges nachgewiesen. Hammerschmidtia ferruginea wurde wie viele andere äußerst seltene Arten erstmals in den Vogesen gefunden, Platycheirus transfugus war bisher nicht aus Frankreich bekannt. Viele an bestimmte Pfanzenarten gebundene phytophage Arten der Gattung Cheilosia und Merodon entwickeln sich in den untersuchten Lebensräumen. Als Glazialrelikte und nur in höheren Lagen vorkommend wurden Arctophila bombiformis, Cheilosia faucis, Cheilosia himantopus, Cheilosia rhynchops, Eristalis jugorum, Eristalis rupium, Sphaerophoria bankowskae und Xylota jakutorum gefunden. In den Vogesen kommt im Gegensatz zum Schwarzwald Merodon favus als westeuropäische und an Wilde Narzisse (Narcissus pseudonarcissus) gebundene Art vor, xerothermophile Arten wie Merodon avidus und Merodon nigritarsis sind teils häufig. Die Ergebnisse ergänzen die bisherigen Kenntnisse der Artenvielfalt der Schwebfliegen in den Vogesen.
Die Lösslandschaft des Kaiserstuhls ist geprägt von
Terrassen und Böschungen. Die vorliegende Untersuchung versucht, anhand der Kulturgeschichte die Anfänge der Terrassierung zu klären. Diese reichen wahrscheinlich in die fränkische Zeit zurück, markiert durch
die erstmalige urkundliche Erwähnung des Weinbaus
im Jahr 769 n. Chr. Mit Hilfe des digitalen Geländemodells konnte berechnet werden, dass rund 322 ha historische Terrassen heute mit Wald und rund 29 ha mit
Magerrasen bewachsen sind. Die Terrassenlandschaft
war früher wesentlich ausgedehnter als heute, wenngleich rund 73 % aller heute bewaldeten Terrassen
überwiegend auf klimatisch begünstigten, südlichen
und westlichen Hanglagen angelegt wurden. Anhand
der kulturgeschichtlichen Daten und dem Alter der
Bäume konnte gezeigt werden, dass die Nutzungsaufgabe und Wiederbewaldung mit verschiedenen Kriegsereignissen und dem daraus abgeleiteten Mangel an
Arbeitskräften zusammenhängen dürfte.
Auf den Terrassen hat sich ein Wald entwickelt, in
dem 16 Baumarten erfasst werden konnten. Die Rotbuche dominiert die Bestände. Neben der Robinie sind
Esche und Bergahorn besonders häufig, welche auch
die meisten Exemplare mit großem Brusthöhendurchmesser stellen. Nach einem zu erwartenden starken
Rückgang der Esche durch das Eschentriebsterben ist
künftig mit einer weiteren Zunahme der Rotbuche zu
rechnen. Der Kaiserstuhl ist ein herausragendes Beispiel für eine terrassierte Kulturlandschaft in Baden-Württemberg.
Die Pauluskirche
(2021)
Der erste offizielle evangelische Gottesdienst
mit den wenigen protestantischen Einwohnern
in Villingen wurde am Sonntag, dem 12. Februar 1854, vormittags um 10.30 Uhr im Saal des
Strafgerichtsgebäudes von Villingen in der Niederen Straße 94 gefeiert.
Allerdings war 1537 – 1539 während der Pestflucht der Freiburger Universität schon einmal
ganz kurz durch Magister Blasius Müller im
Münster „lutherisch gepredigt“ worden (Heinrich Neu, Bd. 2, S. 422). Wie Isabel Schaeffer
in ihrer Staatsexamensarbeit über die Pestflucht
der Universität Freiburg nach Villingen darlegt,
fielen damals die Reaktionen des Villinger Rates
und des Münsterpfarrers auf Müllers Predigten,
der als Freiburger Hochschullehrer in Villingen
Grammatik unterrichtete, nahezu vernichtend
aus. In den Senatsprotokollen der Universität
Freiburg von 1535 und 1536 kann man lesen,
dass die schriftlich kundgetane Empörung des
Münsterpfarrers Laurentius Hering im Senat
geteilt wurde.
Erinnerungen an Leo Wohleb
(2002)
Wohleb zu einem Oberprimaner 1936 während der Pause im Gang des Gymnasiums Hohenbaden in Baden-Baden; er war immerhin Stammführer des Jungvolkes: „Paulus superbus! wenn ich dich noch emol mit ere Zigarett' in der Gosch am Leopoldsplatz seh', schlag ich der se aus 'm Gsicht! ,Der Führer' braucht Vorbilder für die deutsche Jugend!" Die deutsche Jugend war damals automatisch Mitglied der Hitler-Jugend. Als angenehmsten Dienst fand ich mit zwei Klassenkameraden (wir waren bis zum Abitur Ministranten an der Stiftskirche) die Mitwirkung im Bannorchester. Leiter war ein jüngerer erster Geiger des städtischen Orchesters. Am Montag Nachmittag wurde in Zivil musiziert (ausschließlich Barockmusik). Eines Sonntag-Abends sollten wir auf dem Land bei einer Versammlung den musikalischen Rahmen bilden. Der Dirigent war als
Musiker im Kurhaus, einen Führer hatten wir nicht: wir fuhren nicht nach Haueneberstein und die Musik fiel aus. Wir wurden daraufhin vom HJ-Bannführer (Schneider) einbestellt. Begrüßung: ,,Ah, da kommt sie ja, die schwarze Brut! Auf euch kann der Führer verzichten!" Mit gemischten Gefühlen zogen wir ab.
Zwischen Baden und Kurpfalz
(2002)
Die Anfänge der Stadt Heidelsheim liegen im Dunkeln. Wann genau hatte der deutsche König - wohl zur Zeit der Staufer - die Siedlung zur Stadt erhoben beziehungsweise ausgebaut? 1241 wird der Ort als Reichsstadt sichtbar. Doch das Interesse des Königs an seiner Stadt hielt nicht lange an. 1311 genehmigte nämlich der König die Verpfändung Heidelsheims an Graf Konrad von Vaihingen und an Markgraf Rudolf IV. von Baden. Was bedeutete dies für die Stadt? Heidelsheim hatte nun plötzlich drei Stadtherren oder besser gesagt zwei Pfand- und einen Stadtherrn. Denn der König blieb weiterhin nominell Stadtherr, wenn er auch kaum noch stadtherrliche Funktionen ausübte. Mit der Pfandschaft waren vor allem Nutzungsrechte und genau definierte Einkünfte verbunden. Verpfändungen von Städten, gerade durch den König, waren an der Tagesordnung. Durch die Verpfändung erhielt der König vom Grafen von Vaihingen 800 Pfund und vom Markgrafen von Baden 1000 Pfund - oder Dienste in angemessener Größenordnung. Der König nahm nämlich für die Reichspfandschaften bei der Vergabe normalerweise gar kein Geld des Gläubigers.