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1. "Bunte Bilder von Baden"
Die Frage nach dem, was badisch ist, ist ein durchgehendes Motiv der Ausstellung. Schon im Eingangsbereich wird der Besucher eingeladen, die "eigene Vorstellung" von Baden "beim Gang durch die Ausstellung mitzunehmen".
2. Mit einer Frage durch die ganze badischen Geschichte
Eine Antwort auf die Frage nach Baden und der badischen Identität ist schon beantwortet, bevor der Besucher die Ausstellung überhaupt betritt. Die Antwort steckt in der Verkleidung des Eingangsbereichs durch die 18 Meter hohe Kuckucksuhr von Stefan Strumbel. Wir denken die Antwort könnte lauten: Wir können alles. Auch uns selber auf den Arm
nehmen. So schrieb denn auch der Direktor des Landesmuseums, Strumbels Kunst "passe wunderbar in den Kontext des 900-jährigen Jubiläums von Baden" (BLM aktuell).
Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat anlässlich des 200. Jubiläums der Badischen Verfassung eine Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe unter dem Titel »Demokratie wagen? Baden 1818–1919« ausgerichtet und einen entsprechenden Begleitband herausgebracht. Ausstellung und Begleitband entwickeln einen »Gang durch die badische Demokratiegeschichte« unter den Aspekten der politischen Partizipation der badischen Bevölkerung und der Durchsetzung und Geltung allgemeiner Bürger- und Menschenrechte. Ausstellung und Begleitband verstehen sich als historisch-politischer Beitrag zur Bildungsarbeit des Landearchivs. Unmittelbarer Anlass sind die aktuellen Gefährdungen der Demokratie
und der individuellen Freiheitsrechte.
Badisches Kalendarium
(2006)
Kleider machen Leute
(2019)
Als der Maler Rudolf Gleichauf (1826–1896) vor nun 150 Jahren – genauer am 15. Dezember
1869 – für die Fertigstellung von fünf Aquarellen mit Kostümdarstellungen aus St. Georgen eine
letzte Abschlagszahlung des festgesetzten Honorars von 2.300 Gulden aus der badischen Staatskasse erhielt, endete ein Projekt besonderer Art.
Denn über neun Jahre hinweg hatte Gleichauf auf dem Gebiet des damaligen Großherzogtums Baden ‚Trachten‘
als spezifische Kleidungsformen des ländlichen Raums erforscht und dokumentiert. In mehreren Reisen durchstreifte er dazu in großherzoglichem Auftrag das Staatsgebiet und fertigte zwischen 1861 und 1869 insgesamt 39 Aquarelle sowie eine darauf bezogene
105-seitige handschriftliche Beschreibung des Aussehens und der Kosten von 13 unterschiedlichen Kostümen an, die „Beschreibung Badischer Landestrachten“. Entgegen der ursprünglichen
Planung wurden nur wenige Motive als Lithografie reproduziert und der zugehörige Text blieb
bis heute unveröffentlicht.
Aus Anlass seines eigenen 100-jährigen Jubiläums legt das Badische Landesmuseum Karlsruhe, in dessen Besitz sich Aquarelle und Autograf heute befinden, 2019 eine kommentierte Edition dieses Werkes vor, dessen Zugang im Jahr 1869 zugleich den Auftakt einer eigenständigen
volkskundlichen Sammlung bildete.
Auslöser für die folgenden Überlegungen ist die Fahrt mit Studierenden der Theologischen Fakultät Freiburg nach Buchenwald und Auschwitz in der Pfingstpause 2013, die finanziell durch die Erzbischof-Hermann-Stiftung mitgefördert worden ist. Die Gedenkstättenleitung in Auschwitz traute der Gruppe zu und gestattete, dass wir nach einer Führung durch zwei Mitarbeiterinnen auch ohne Museumsaufsicht das Gelände aufsuchten. So konnten wir erneut und gründlicher die in den ehemaligen KZ-Baracken von unterschiedlichen Organisationen und Ländern gestalteten Ausstellungen anschauen. Auffallend, weil neu und modern gestaltet, präsentierte sich die Ausstellung über den Völkermord an den Sinti und Roma in Block 13. Sie war am 2. August 2001 eröffnet worden und wird wesentlich vom Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg, getragen. Die Besucherinnen und Besucher werden mit einem wenig beachteten Ausschnitt der nationalsozialistischen Verbrechen konfrontiert, und sie müssen registrieren, dass auf einer in der Ausstellung präsentierten Namensliste der im Mai 1940 nach Polen Deportierten Personen stehen, die in Walldürn, Heidelberg, Gutach, Bühl oder Freiburg geboren sind. Weil die angegebenen Geburtsjahre von 1884 bis 1939 reichen, wird klar, dass es auch um Kinder ging. Schaut man dann die Tafeln mit Familienfotos an und sieht Bilder von Erstkommunionkindern und Ministranten, dann stellt sich die Frage: Was haben die katholischen Kirchengemeinden und was hat die Leitung der katholischen Kirche – auch die des Erzbistums Freiburg – getan, um ihre Kinder zu schützen? Die Frage bleibt offen, und sie bleibt auch nach einer Abschlussarbeit offen, die nach und aufgrund der Studienfahrt entstanden ist. Hier kann vorläufig nur zusammengetragen werden, welche Wege zu beschreiten sind, um sie in Zukunft zu beantworten.
Meist völlig unbekannt, in manchen Fällen durchaus auch mit kritischem Fragezeichen zu versehen, sind die Wechselbeziehungen zwischen Staat, Politik und Freimaurerei in Baden. Markgraf Karl Friedrich von Baden (1782-1811), der später (1806) erste Großherzog von Baden, wurde während seines Besuches in London im Jahre 1746 in den Bruderbund der Freimaurer aufgenommen. Er, der zugleich Ehrenmitglied der Loge „Karl zur Eintracht" in Mannheim war, anerkannte die
Freimaurerei zwar nie offiziell - wie dies z.B. Friedrich der Große in Preußen getan hatte-, war als Herrscher jedoch ein sehr aufgeklärter Absolutist. Während seiner Regierungszeit von 73 Jahren war er ein sehr fortschrittlicher Landesvater, der
sowohl die Folter (1767) als auch die Leibeigenschaft (1783) abschaffte. Unter seiner Herrschaft wurde das neue, badische
Landrecht, entworfen und entwickelt durch Johann Nikolaus Friedrich Brauer und den Grundzügen des Code Napoleon
folgend, geschaffen und in Kraft gesetzt.
Heute kaum mehr bekannt, und noch viel weniger beachtet, ist die Tatsache, dass unsere Evangelische Landeskirche in Baden erst im Jahr 1821 in ihrer heutigen Form, unter dem Namen „Vereinigte, Evangelisch-Protestantische Landeskirche in Baden" entstand, und welche kirchenrechtlichen bzw. theologischen Hintergründe und Parallelen diese bis heute in
Deutschland, ja eigentlich weltweit fast einzigartig gebliebene (Konsens-) Union hat. Die Unionsbestrebungen der Evangelischen Kirchen, wie sie in Deutschland zu Anfang des 19. Jahrhunderts auf breiter Basis entstand, müssen von der Union im Sinne des römisch-katholischen Kirchenrechts, wie dies im „Codex Iuris Canonici" seine Grundlage findet, unterschieden werden.
Im mittelbadischen Raum sowie im angrenzenden Elsass, vor allem in Straßburg, und im angrenzenden Württemberg, hier
sei vor allem Freudenstadt genannt, bestanden bzw. bestehen zahlreiche, traditionsreiche Freimaurerlogen. Sie sind sich meist seit Jahrzehnten über Landesgrenzen hinweg treu verbunden. So pflegt zum Beispiel die Lahrer Freimaurerloge „Allvater zum freien Gedanken“, welche in diesem Jahr ihr 150-jähriges Stiftungsfest feiert, (seit einigen Jahren wieder) regelmäßigen Austausch mit den Logenbrüdern von Zürich. Traditionell sind im badischen Raum die Logen in Baden-Baden, Freiburg, Karlsruhe und Lahr, aber auch Freudenstadt, stets in lebhaftem Austausch.
Mit Blick auf das Jahrhundertgedenken zum Beginn des Ersten Weltkriegs hat die Badische
Landesbibliothek bereits im Jahr 2013 hundert zeitgenössische Bücher und Broschüren aus den
Jahren 1914‐1918 digitalisiert. Sie stammen aus badischen Verlagen oder beziehen sich auf das
Kriegsgeschehen in Baden. Seither hat sich die Titelzahl aufgrund von Benutzeraufträgen noch
erhöht. Die digitalisierten Titel sind zu finden unter: http://digital.blb‐karlsruhe.de.
Das Spektrum der Digitalisate reicht von amtlichen Denkschriften zu wirtschaftlichen Maßnahmen während des Kriegs oder zur Invaliden‐ und Hinterbliebenenfürsorge über Kriegspropagan‐
da, Kriegstagebücher, Kriegslyrik und Kriegspredigten bis hin zur Darstellung der Kriegserlebnis‐
se von Badenern an der Front und in Gefangenschaft. Ebenfalls dabei: das mit Hunderten von
Fotos ausgestattete Gedenkbuch der Stadt Pforzheim mit den Ehrentafeln der Kriegsopfer aus den
Jahren 1915‐1920 und das Ehrenbuch der Stadt Karlsruhe für ihre 5510 im Krieg gefallenen
Bürger aus dem Jahr 1930. Oder eine alphabetische Zusammenstellung der höchstzulässigen
Lebensmittelpreise in Karlsruhe nach dem Stand vom 15. Mai 1916. Eine kleine Auswahl der
digitalisierten Titel soll hier vorgestellt werden.