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Das Großherzoglich-badische provisorische Regierungs-und Kammerprotokoll vom 6. Juni 1807 hielt folgenden Sachverhalt fest: ,, ... dass nach der Verordnung des höchstseligen Kaisers Joseph alle überflüssigen Kapellen in Breisgau und Ortenau aufgehoben und ihr Vermögen zum Religionsfond gezogen werden, daher die Zahl, Besonderheit und Vermögensstand aller
überflüssigen Kapellen zu erheben und bei jeder die Bemerkung beizufügen sei, zu was für einen Gebrauch die Gebäude derselben bestimmt werden könnten."
In Ergänzung und als Illustration der Übersetzung der lateinischen Beschreibung der Ortenau durch den Humanisten Ottelinus teile ich diesen Fund mit: Die Stiftsbibliothek St. Gallen besitzt viele Handschriften aus der Sammlung des Schweizer Humanisten Aegidius Tschudi, darunter auch etliche handschriftliche Karten von seiner Hand. Mit einem Teil seines Nachlasses wurden sie im Jahr 1768 vom St. Galler Abt Beda angekauft. In der Handschrift Nr. 664 dieser Bibliothek, auf den Seiten 192-193, befindet sich eine handgezeichnete Karte von Tschudi, mit brauner Tusche gezeichnet, in der er den südwestlichen Teil von Baden, das Elsass und das angrenzende Lothringen kartografisch exakt darstellt. Die rechte Kartenhälfte zeigt den Oberrhein, und dort ist deutlich zu lesen: ,,Ortnaw - Mortnaw". Scheinbar war zur Zeit Tschudis die Landschaftsbezeichnung Ortenau noch nicht fixiert, so dass er beide Namen anführte. Auch Sebastian Münster sprach in seiner „Cosmographia" (1544) ja bekanntlich von der Mortnaw und den früher dort lebenden Mördern, von der sie ihren Namen habe. Als eine der frühen Ortenau-Karten sei diese Handschrift hier vorgestellt. Eine sichere Datierung der Skizze gibt es nicht. Sie wird wohl im Zusammenhang der kartografischen Bemühungen Tschudis um seine Schweizerkarte, die 1538 veröffentlicht wurde, entstanden sein.
In Memoriam Charles Hermand
(2005)
Wo der Ort dieses schrecklichen Verbrechens vom 12. April 1945 war, ist merkwürdigerweise lange Zeit unklar gewesen. Merkwürdig deshalb, weil ein Zeitzeuge eindeutig die Artilleriekaserne in der Prinz-Eugen-Straße als Lager der Gefangenen benannt hatte. Auch der Historiker Uwe Schellinger schrieb 1998 in seiner Arbeit über die Ihlenfeld-Kaserne, das Massaker
sei „aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in der Ihlenfeldkaserne, sondern in der 1939-1941 erbauten Artilleriekaserne verübt worden". Doch in der Öffentlichkeit standen zwei Kasernen zur Diskussion, die Ihlenfeld- und die Artilleriekaserne: 41 Kriegsgefangene, Juden, Katholiken, Orthodoxe, Protestanten aus Polen, Belgien, Frankreich und anderen Nationen sind damals, drei Tage vor dem Einmarsch der französischen Truppen in die Stadt, also kurz vor der endgültigen Befreiung, in einem Kasernenkeller bestialisch erschlagen worden.
Es wird über drei für Baden-Württemberg neu aufgefundene Wanzen-Arten berichtet: die Pentatomide
Dyroderes umbraculatus (Fabricius, 1775), die Lygaeide Oxycarenus (Euoxycarenus) pallens (Herrich-Schaeffer, 1850) und die Miride Trigonotylus pulchellus (Hahn, 1834). Die beiden erstgenannten Arten sind
neu für Deutschland. Alle Funde stammen aus dem
Oberrheingebiet (Raum Karlsruhe-Mannheim). Die
Verbreitungsgebiete der drei Arten haben ihre Zentren
im Mittelmeergebiet bzw. der pannonischen Region.
Der ursprünglich in den östlichen Gebieten der
Paläarktis weit verbreitete Amphiareus obscuriceps (Abb. 1) erweitert sein Verbreitungsgebiet
seit ca. 20 Jahren rasch nach Westen und dürfte inzwischen fast ganz Europa besiedelt haben
(Pericart 1996). Eine zusammenfassende Darstellung der Ausbreitung auf Grund von Daten
aus der Literatur findet sich in Simon (2002). Der
Erstfund der Art für Deutschland wird dort publiziert (2. September 2001, Hagenbach in Rheinland-Pfalz, 1$). Im Verzeichnis der Wanzen (Heteroptera) Deutschlands (Hoffmann & Melber,
2003) wird kein weiteres Bundesland erwähnt,
lediglich aus Berlin ist ein weiterer Fund publiziert (Deckert 2003).
Nicht nur die markante Form mit dem achteckigen Fachwerk-Turmaufsatz und
dem doppelten Zwiebeldach ist es, was die Gochsheimer St. Martinskirche so einzigartig
erscheinen lässt. Es ist vor allem auch die dominierende städtebauliche Situation:
egal von welcher Seite aus man sich Gochsheim nähert, die alles überragende
Kirche ist der Mittelpunkt, ist der Höhepunkt. Mir ist kein vergleichbar
prägnantes städtebauliches Ensemble bekannt.
Die Handschrift L 89 mit dem „both der göttlichen myltigkeit“ befindet sich in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Äbtissin Barbara Veus, die das Kloster Lichtenthal in der schwierigen Zeit von 1551 bis 1597 regierte, widmet in einer Schlußschrift dieses Buch dem Konvent mit dem Hinweis, sie habe es für ihn zusammen mit einer Mitschwester geschrieben. Leider fügt sie nicht hinzu, ob sie es unmittelbar aus dem Lateinischen ins Alemannische übertragen oder aus einer bereits vorhandenen Übertragung übernommen hat. Ihre Ausbildung als Tochter des Badischen Kanzlers Hieronymus Veus und die gelegentlich originelle Wortwahl lassen jedoch vermuten, daß sie die Übersetzerin war. Als Vorlage diente wahrscheinlich die Edition des Kölner Kartäusers Johannes Landsperg von 1536. Dies ergibt sich durch einen Vergleich mit der deutschen
Übertragung von Michael Sintzel.
Der 2. Weltkrieg war mit dem Waffenstillstand vom 8. Mai 1945 offiziell zuende gegangen. Die Alliierten hielten das frühere "Großdeutsche Reich" besetzt. Die Regierungsgewalt übernahmen deren Oberbefehlshaber in den Besatzungszonen; in der französischen Zone des alten Landes Baden und im späteren Land Württemberg-Hohenzollern war das der französische General Koenig. Der Berliner "Vier Mächte-Erklärung" folgend, wurden im Juni 1945 der alliierte Kontrollrat gebildet und deutsche Verwaltungsbehörden eingesetzt. Bis September 1945 wurde für Baden bestimmt, dass die Besatzungsgrenzen auch Verwaltungsgrenzen sind; damit sah sich das Land in zwei Teile zerschnitten. Die französische Militärregierung nahm ihren Sitz in Freiburg, und dort entstand auch die (süd)badische zivile Landesverwaltung mit Ministerien nach französischem Muster. Leo Wohleb, ehemals Lehrer am Donaueschinger Gymnasium und Bruder des uns bereits bekannten J .L. Wohleb. wurde im Dezember 1946 von den Franzosen als Staatspräsident eingesetzt und 1947 parlamentarisch bestätigt. Schon im März 1946 war ein Obergericht gebildet und Karl Siegfried Bader, inzwischen Universitätsprofessor, zum Generalstaatsanwalt berufen worden (WEINACHT & SAUER 1979: 207 ff).