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Seit 1409 ist der Kurpfälzer Haupt- und Guldenzoll in Großsachsen an der Bergstraße belegt – die Lage des Ortes im Netz der zur Messestadt Frankfurt führenden Straßen prädestinierte es zur Aufnahme einer Zollstation, die als die einträglichste im Oberamt Heidelberg bezeichnet
wurde. Die hier als Zöllner amtierenden Bediensteten der Kurpfälzer Rechen- oder Hofkammer hatten somit besondere Herausforderungen zu bewältigen. Als Dienstsitz stand den Zöllnern ein herrschaftliches Zollhaus zur Verfügung. Das letzte in seiner Reihe wurde 1728
fertig gestellt. Es steht gegenwärtig vor einer umfänglichen Renovierung.
Phänomen und Begriff der Vermittlungstheologie sind Teil der Kirchen- und Theologiegeschichte des 19. Jahrhunderts. Schon klassisch ist die Charakterisierung Emanuel Hirschs: „Die vornehmsten Verkörperungen des allgemeinen Typus dieser Theologie sind der Schleiermacher befreundet gewesene Carl Immanuel Nitzsch […], wohl der angesehenste Theologe und Kirchenmann der altpreußischen Union im zweiten Drittel des Jahrhunderts, und dann Karl Ullmann […], der angesehenste süddeutsche Theologe. Nitzsch‘ […] ‚System der christlichen Lehre‘ (1829, 1851) ist die beliebteste Dogmatik ihres Menschenalters. Ullmanns Schriften ‚Die Sündlosigkeit Jesu (1828, 1863) und ‚Das Wesen des Christenthums‘ (1845, 1865) gehören zu den meist gelesenen theologischen Büchern jener Jahre.“ Fasst man das Anliegen der genannten Werke zusammen, so konkretisiert sich, was mit den die Theologie prägenden Vermittlungen gemeint ist: Es geht um die Vermittlungen des konfessionellen Erbes innerhalb des Protestantismus, von Luthertum und Reformiertentum. Darin steckt die Nähe der Vermittlungstheologie zur systematischen Begründung und Ausgestaltung der Union. Es geht aber auch um die Vermittlung der Subjektivität des religiösen Bewusstseins im Gefühl mit der Objektivität der Lehre im Begriff, also um nichts Geringeres als die Vermittlung von Schleiermacher und Hegel. Es geht weiter um die Vermittlung von Wissenschaft und Glaube in der Theologie selbst und (sich daraus entwickelnd) um die Vermittlung von Glaube und Kultur, wie sie den Liberalismus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts prägte. Carl Ullmann steht selbst und persönlich für die schmerzhafte Ablösung der neuen liberalen „Vermittlungen“ von der alten Vermittlungstheologie.
Sehr herzlich möchte ich Sie am heutigen Abend zur dieser Veranstaltung begrüßen, die für manche unter Ihnen hinsichtlich ihrer Zielsetzung vielleicht noch etwas kryptisch geblieben ist. Doch immerhin so konkret waren ein Bild, ein Gemälde und vor allem ein Name auf unserer Einladung, dass Sie heute Abend da sind und vielleicht doch gespannt, was sich hier in der nächsten Stunde ereignen mag. Im Folgenden möchte ich Ihnen in der notwendigen Kürze, aber auch klar genug
vorstellen, was heute Abend und in Zukunft unter einer Oberrheinischen Sozietät verstanden werden soll und – gerne gebe ich es zu – für diese Ihr Interesse wecken. Nach einem weiteren Musikstück möchte ich – gleichsam als erste Aktion dieser
dann eröffneten Oberrheinischen Sozietät – eine Veröffentlichung, nämlich die neueste Veröffentlichung von Professor Eike Wolgast vorstellen, eine Aufsatzsammlung, die vom Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden verantwortet wird. Ich freue mich, dass dazu auch ein Vertreter des Kohlhammer-Verlages, Herr Dr. Sebastian Weigert, unter uns ist und das Wort ergreifen wird. Ich begrüße Sie sehr herzlich.
Herrschaft bedeutet immer auch, Einnahmen zu erzielen und diese zu verwalten. Trotz aller technischen und wirtschaftlichen Veränderungen über die Jahrhunderte hinweg unterscheidet sich das Mittelalter in dieser Hinsicht nicht wesentlich von modernen Gesellschaften. So war es auch für die Pfalzgrafen bei Rhein im späten Mittelalter von zentraler Bedeutung, ihre Position in der Region, im Reich und auch in Europa mit einer materiellen Basis zu stützen.
Einen signifikanten Baustein zur Geschichte der jüdischen Medizin im Spätmittelalter stellt der im Generallandesarchiv Karlsruhe unter der Signatur 67 Nr. 830 Bl. 147r –150v tradierte Vertrag dar, in dem die Territorialherren der Grafschaft Sponheim, der Kurfürst und Pfalzgraf bei Rhein, Ludwig V., der Pfalzgraf bei Rhein Johann und der Markgraf von Baden Philipp I., dem Juden Mayer Leui das Recht zusichern, zusammen mit seiner Familie zwölf Jahre unter ihrem Schutz und Schirm in der Stadt Kreuznach zu wohnen und Handel zu treiben.
Der in Mauer lebende Autor arbeitet seit einigen Jahren daran, die über seinen Wohnort vorhandenen Dokumente in lateinische Schrift zu übertragen, um sie den Mitbürgern und anderen Interessenten zugänglich zu machen. Eine große Quelle beherbergt das Generallandesarchiv Karlsruhe (GLA KA). Für Mauer sind die verfilmten Dokumente in der Abteilung 22_9, Nummern 64414 bis 65534 wichtig. In den Dokumenten lässt sich im Hintergrund vieles über das Leben in Mauer in den vergangenen Jahrhunderten erfahren. In der hier beschriebenen Akte, die weit über 200 Seiten hat, geht es vordergründig um eine Geldstrafe gegen den von Zyllnhardtischen Verwalter. Eigentlich handelt es sich aber um eine Auseinandersetzung zwischen Ortsadel und dem Kurfürstlichen Unteramt Dilsberg über die Rechte in Zivilsachen.
„Drei Töchter kann man verheiraten, die anderen sollen ins Kloster gehen", wird Otto I. von Mosbach (reg. 1410-1461) zitiert – konnte doch mehrfache Ausgabe standesgemäßer Mitgift die Stammfamilie gefährden. Die Aufnahme in ein Kloster war ehrenhaft für Person und Familie – Verhandlungssache – und ohnehin stand jede ledige Frau in der Munt des Familienpräses. Dass sich Frauen ins Kloster gesehnt hätten, weil sie dort, und nur dort, die Kulturtechniken lesen, schreiben, rechnen lernen konnten, ist ein Postulat, das für die Frauenklöster der Region jedenfalls nicht bezeugt ist.
Es ist in erster Linie dem Jubiläum geschuldet, dass wir uns heute an Luthers Heidelberger Disputation erinnern lassen. Dass wir dies als badischer Verein tun, bedeutet zugleich einen Anachronismus der Betrachtung einer im Jahre 1518 gar nicht badischen Stadt – der Übergang an Baden vollzog sich erst 1802/03 –, sondern eben der kurpfälzischen Residenz Heidelberg. Aber auch hier droht eine irrige Annahme. Denn Luthers Weg nach Heidelberg ist ja gar nicht dem kurpfälzischen Hof geschuldet gewesen, sondern Angelegenheiten seines Ordens. Dennoch – die Ausstrahlung der Disputation auf den Südwesten ist ja kein Zufall – können wir als erstes zur Kenntnis nehmen: Soweit südwestlich ist Luther in seinem ganzen Leben nur noch einmal drei Jahre später zum Reichstag nach Worms nicht gekommen, wenn man so will: „badischer“ wurde er nie. Die sachliche Bedeutung der Heidelberger Disputation ist freilich eine, die uns weder badisch noch kleinräumig denken lassen kann. Blenden wir ins Jahr 1518, so blicken wir nicht nur innerhalb der Biographie Luthers auf eines der wichtigsten Jahre des frühen Reformation, und zwar auf ein Jahr mit zwei Eckpunkten, nämlich im Oktober das Augsburger Gespräch mit Thomas de Vio aus Gaeta (Cajetan, 1469–1534) – und im Frühjahr eben die Heidelberger Disputation. Und sich an sie zu erinnern liegt vor allem daran, dass Luthers Disputation eine im Vorfeld nicht zu ahnende oder gar zu erwartende Wirkungsgeschichte entfalten sollte.
Die theologischen Thesen, die Martin Luther 1518 in Heidelberg vortrug und mit Theologieprofessoren der Universität diskutierte, fanden seit 1520 durch den Druck weite Verbreitung im gesamten Reich und werden bis heute vielfältig als ein Schlüsseltext für seine frühe Theologie rezipiert. Auch der genaue Ablauf der Heidelberger Disputation ist ereignisgeschichtlich in der Forschung bereits mehrfach detailliert untersucht worden. Weniger im Blickpunkt stand dagegen bisher die persönliche Interaktion Luthers mit seinem Heidelberger Publikum und die Wirkung, die er, vermittelt durch diese Zuhörer, im südwestdeutschen Raum entfalten sollte. Luthers Charisma ist vielfältig belegt. Es ist daher anzunehmen, dass er im persönlichen Kontakt stärkere Überzeugungskraft entfalten konnte, als dies durch eine rein schriftliche Vermittlung seiner Theologie möglich gewesen wäre. Diese Möglichkeit zur persönlichen Überzeugung eines südwestdeutschen Publikums sollte sich – abgesehen von dem Verhör Luthers in Worms 1521, bei dem auch zahlreiche Adlige aus dem Südwesten anwesend waren, das aber eine vollkommen andersartige Ausrichtung hatte – später nicht noch einmal bieten: Das Wormser Edikt beschränkte ab 1521 Luthers persönlichen Wirkungskreis auf Kursachsen. Die Heidelberger Disputation war insofern eine einmalige Gelegenheit, um Personen, die später zu Schlüsselfiguren der südwestdeutschen Reformation avancierten, persönlich zu beeindrucken und für seine Ideen zu gewinnen. Neben der Disputation bot der Aufenthalt in Heidelberg zudem Gelegenheit, bei persönlichen Treffen und Abendessen Bekanntschaften zu schließen und Sympathien zu gewinnen: ein Netzwerk, das vermutlich dazu beitrug, Luther eine verlässliche Basis für künftige Kooperationen zu schaffen, die dann über schriftlichen Austausch und durch die Vermittlung Dritter fortgeführt werden konnten.
Über die Einführung der Reformation in der Stadt Eppingen und damit auch in dem von der Stadt abhängigen Dorf Mühlbach sind nur wenige Nachrichten auf uns gekommen. Den Forschungsstand haben 1985 Michael Ertz und 2003 Hermann Ehmer zusammengefasst. Mittlerweile kann der Prozess jedoch detaillierter wiedergegeben werden. Vom Autor werden erstmals ausgewertet das Lagerbuch der Kurpfälzer Kollektur Bretten von 1543/44 und das 2013 bei der Verzeichnung des Katholischen Pfarrarchives Eppingen entdeckte Gerichtsprotokollbuch der Stadt Eppingen von 1548–1557.
Schon zu Beginn der 1520er-Jahre stießen die Ideen der Reformation in einzelnen Gemeinden
des heutigen Neckar-Odenwald-Kreises auf offene Ohren. Begünstigt durch die Möglichkeiten
des Buchdrucks, fanden die Schrift en Martin Luthers unter belesenen Geistlichen, beim
ritterschaftlichen Adel und städtischen Bürgertum ein lebhaftes Interesse. Eine Signalwirkung
war zweifellos der Heidelberger Disputation (1518) zuzuschreiben. Das entschlossene Auftreten
des Wittenberger Reformators, der hier erstmals seine neu entdeckte Rechtfertigungslehre
entfaltete, wurde für eine Reihe junger Theologen, darunter Martin Bucer, Johannes Brenz
und Erhard Schnepf, zum Initialerlebnis.
Mit der Annahme der böhmischen Königswürde durch Kurfürst Friedrich V. im Jahr 1619, bekannt
geworden als der Winterkönig, trat die Kurpfalz in den Dunstkreis des Dreißigjährigen Krieges.
Die Kurpfalz, das Bistum Speyer und Kurmainz wurden immer wieder durch Kriegshandlungen
beeinträchtigt. Von großen Schlachten an der unteren Kraich wird nicht berichtet. Es
sind aber Kriegshandlungen wie Durchmärsche von Truppen und Brandschatzungen, die die
Bevölkerung und das Land an der unteren Kraich verelenden ließen.
Auf dem 3. Kreuzzug wurde 1190 im Heiligen Land vor Akkon die Bruderschaft vom „Hospital St. Mariens der Deutschen zu Jerusalem“ gegründet und bereits 1198 zum Ritterorden erhoben. Über Schenkungen, Stiftungen, Kauf und Tausch wuchs ihr Besitz nicht nur im Mittelmeerraum, sondern auch im römisch-deutschen Reich rasch an. Bereits im 13. Jahrhundert bildete sich eine Verwaltungsstruktur aus, die sich mit ihren Provinzen an der Administration der älteren Orden der Johanniter (um 1080) und der Templer (1120) orientierte. Für Ritter und Priester übernahm man die Templerregel, für die Armen- und Krankenpflege jene der Johanniter. Weltliche Personen konnten als Familiare oder Pfründner aufgenommen werden. Als unterste Verwaltungsebene richtete der Orden sogenannte Kommenden ein, regionale Ordenshäuser, die von einem Komtur geleitet wurden, dem ein Konvent von 12 Mitgliedern assistierte. Die Kommenden wurden in sogenannten Balleien, den Provinzen, räumlich zusammengefasst. Der Komtur hatte die Ordensdisziplin zu überwachen, er beaufsichtigte die Seelsorge, die Krankenpflege, den Waffendienst und nicht zuletzt die Vermögensverwaltung. Jährlich hatte er dem Provinzkapitel Rechenschaft abzulegen. Seine Amtszeit erstreckte sich auf ein Jahr, wurde aber in der Regel verlängert. Bei großen Ordenshäusern unterstützten ihn weitere Amtspersonen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Mitglieder des Heidelberger Geschichtsvereins, gerne bin ich der Einladung gefolgt, als amtierender Vorsitzender des wohl ältesten bestehenden historischen Vereins der Kurpfalz über eben solche Vereine und ihre gegenwärtigen Aufgaben zu sprechen. Die historischen Vereine sind im Wesentlichen ein Kind des 19. Jahrhunderts. Die Romantik hatte stärker das Interesse an der Geschichte des eigenen Volkes geweckt und sich vor allem dem deutschen Mittelalter zugewandt, nachdem im 18. Jahrhundert – ausgelöst durch den Deutschen Johann Joachim Winckelmann – das Interesse an archäologischen Funden, freilich nicht so sehr der Heimat, neu belebt worden war.
In den meisten Chroniken und Abhandlungen zur Orts- und Regionalgeschichte Brettens ist über das Schicksal der Stadt und seiner Bürgerinnen und Bürger während des sog. Dreißigjährigen Krieges in der Zeit zwischen 1618 und 1648 nicht viel zu lesen. So heißt es z.B. in G. Ginter's „Chronik von Bretten“ aus dem Jahr 1967 recht lapidar: „Besondere Einzelheiten über Geschehnisse in Bretten während des Krieges sind uns nicht überliefert. Es darf wohl gesagt werden, daß im ganzen gesehen die Stadt erträglich durch die Wirren dieses längsten aller Kriege kam.“ Wenn auch die historische Quellenlage aus
dieser Zeit in Bezug auf Bretten alles andere als befriedigend ist, so weiß man heute doch: Ganz so erträglich war es leider nicht. Es mag stimmen, dass das damals kurpfälzische, protestantisch-reformierte Bretten (bzw. „Breteheim“) in der ersten Hälfte dieses Krieges und im Schnitt deutlich weniger gelitten hat als die meisten anderen Städte und Dörfer der rechtsrheinischen Pfalz und des Kraichgaus, aber insgesamt hat auch die Melanchthonstadt bluten und leiden müssen.