Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (5459) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (5459) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (5459)
Schlagworte
- Geschichte (375)
- Biografie (219)
- Baden (214)
- Karlsruhe (212)
- Freiburg im Breisgau (168)
- Villingen im Schwarzwald (152)
- Nationalsozialismus (129)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (125)
- Oberrheinisches Tiefland (124)
- Heidelberg (116)
Aufzeichnungen über die Bekanntmachung amtlicher Mitteilungen beginnen im Archiv der Gemeinde Sulzfeld im Jahr 1840. Am 5. Juni 1840 wurde in einem Ratsprotokoll festgestellt, dass bei der Größe der Gemeinde und den vielen Aufgaben des Gemeindedieners der Dienst durch eine einzige Person nicht mehr versehenwerden kann. Deshalb wurde beschlossen, statt bislang nur einen für die Zukunft zwei Bürger anzustellen, die den Rats- und Polizeidienst gemeinschaftlich ausüben sollten. Die Bewerber wurden nach einem Probejahr für einen längeren Zeitraum verpflichtet. Beide unterstanden den unmittelbaren Befehlen des Bürgermeisters und des Ratschreibers, bei dem sie sich täglich zu melden hatten und ihre Aufträge abholen mussten. Die ersten beiden Bürger, die für den Dienst verpflichtet wurden,
waren Wilhelm Dorsche und Karl Moser. Wegen Dienstnachlässigkeit kam es im Laufe der Zeit aber immer wieder zu einem vorzeitigen Ende der Anstellung. Gründe waren u. a. die Vernachlässigung der Amtspflicht, häufige Trunkenheit im
Dienst, Unterschlagung usw.
Beim dritten Landtag, 1822, war das Ständehaus noch nicht fertig und die Karlsruher Museumsgesellschaft gab den Volksvertretern Herberge. Sie lehnten aber hier das Kriegsbudget ab, obwohl es nur etwas über eine und eine halbe Million Gulden betrug. Heute ist die Sorte bürgerlicher Abgeordneten, die so was ablehnen, längst ausgestorben. Dafür versagte der Großherzog allen von dem oppositionellen Landtag beschlossenen Gesetzen seine Sanktion, und man trennte sich in voller Disharmonie. Erst am 24. Februar 1825 – Mirabeau-Liebenstein war indes geheimer Referändär in Karlsruhe geworden und tagte schon zwei Jahre nicht mehr mit – wurde das eigene Ständehaus für den Landtag eröffnet, ein Haus, in welchem in den zwanziger, dreißiger und vierziger Jahren tapfer gestritten wurde um Volksfreiheit, und das viele bedeutende Männer aus- und eingehen sah in dem halben Jahrhundert seines Bestehens.
1882 hielt der seit einem Jahr in Neckarrems amtierende Pfarrer Dr. Christoph Julius Schwartz in seinem amtlichen Pfarrbericht fest: »Mit der Gemeinde ist seit 10, 20, 30 Jahren eine große Veränderung vor sich gegangen. Während der
kleine Ort durch seine Lage an zwei Flüssen und einer frequenten Landstraße und mit einem großen herrschaftlichen Holzgarten früher von ziemlicher Bedeutung war, ist er, nachdem alle diese Vorteile durch die neuen Verkehrsverhältnisse abhandengekommen sind, auf die Bedeutung eines gewöhnlichen Dorfes herabgesunken, das jetzt wie viele andere einzig auf seine Markung angewiesen ist.« Es war in der Tat ein grundlegender Wandel, der sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in Neckarrems vollzogen hatte und im Jahre 1882 noch lange nicht zum Abschluss gekommen war. Der Vergleich mit den Mitteilungen in der Oberamtsbeschreibung von 1850 macht überdeutlich, welch negativen Auswirkungen der Ausbau des württembergischen Eisenbahnnetzes auf die Entwicklung des Dorfes Neckarrems gezeitigt hatte. Denn dort können wir lesen: »Auf der Rems wird der hiesige Holzgarten mit Holz versehen; auf dem Neckar gehen Holzflöße für den Rhein. Am unmittelbaren Ausflusse der Rems finden drei bis vier Schiffe Haltplatz und Schutz. Oberhalb der Neckarbrücke halten
gewöhnlich Schiffe zum Übernachten, manchmal drei bis vier mit je zwei bis drei Beinachen.« Die Flößerei und der Holzgarten waren für Neckarrems von zentraler Bedeutung. Sie garantierten Beschäftigung und brachten Geld ins Dorf. Doch 1862 war plötzlich Schluss mit der Brennholzflößerei auf der Rems und dem Holzgarten; den Holztransport besorgte nun die im Jahr zuvor eröffnete Remstalbahn.
Der Vortrag wurde am 17. Oktober 2018 unter dem Titel: »Aktualisierende Gedanken zur frühkonstitutionellen Badischen Verfassung« bei einer Feier von Regierungspräsidium und Badischer Heimat im Basler Hof in Freiburg gehalten. Durch die Verfassung vom 22. Juli 1820 ist das badische Volk geboren worden, ein Volk von Landesstaatsbürgern im Reichsverband.
Sowohl am alten Schulhaus in Dundenheim als auch an demjenigen in Ortenberg halten Gedenktafeln die Erinnerung an
einen prominenten Bewohner wach, der heute weitgehend in Vergessenheit geraten ist. Dabei bekleidete er während der Weimarer Republik höchste Staatsämter in Berlin und darf als einer der prägenden Akteure zu Beginn der deutschen Republik gesehen werden: Constantin Fehrenbach. Er ist mit der Ortenau nicht nur deshalb besonders verbunden, weil er hier einige
Jahre lebte, sondern auch weil seine Mutter von dort, genauer aus Kürzell, stammte, und zwei Schwestern in Dundenheim und Ortenberg verheiratet waren.
»Kaum ein Zeitalter der deutschen Geschichte, so ist immer wieder geurteilt worden, war in sich bedeutender, brachte tiefergehende Umstürze mit sich und hatte weiterreichende Folgen und Auswirkungen als das Zeitalter der Reformation.« So
schrieb Gerhard Bott 1983 im Ausstellungskatalog anlässlich des 500. Geburtstags von Martin Luther. Denn über Jahrhunderte hinweg war die Kirche der Träger der geistigen Kultur ebenso wie des Sozialwesens, da beides bei ihr angesiedelt
war. Ein sehr weites, immer wieder spannendes Forschungsfeld, das zahlreiche Veranstaltungen im Jubiläumsjahr der Reformation unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchteten. Vorliegender Beitrag spannt den Zeitbogen von ca. 1500 bis
zur beginnenden Einführung der Reformation in Württemberg 1534.
Im Herbst 2018 sind es 100 Jahre seit Ende des Ersten Weltkrieges. Mit der Ablösung des Reichskanzlers Georg von Hertling durch den Prinzen Max von Baden vom 3. Oktober 1918 zeichnete sich das Ende der Monarchie in Deutschland ab. Deswegen wird dieses Datum die zeitliche Grundlage für den Beginn der Darstellung sein. Der Versailler Vertrag bildet den zeitlichen Endpunkt der Darstellung, da mit ihm die völkerrechtlichen Auswirkungen des Ersten Weltkrieges in Kraft
traten. Nachdem Prinz Max von Baden das Amt des Reichskanzlers übernahm, folgte die Ausrufung der Republik durch Philip Scheidemann am 9. November 1918. Zwei Tage danach dankte der letzte deutsche Kaiser Wilhelm II. ab und begab sich in das niederländische Exil nach Doorn. In einem ersten Schritt soll dargestellt werden, wie dieses Ereignis – gewissermaßen der Übergang in eine neue Zeit – von den in Bühl und Umgebung lebenden Menschen aufgenommen wurde. Es folgte ein durch soziale Not geprägtes Jahr 1919. Auch dieser Aspekt wird in der nachfolgenden Schilderung seine Würdigung erfahren. In
einem letzten Schritt werden die Reaktionen der Menschen in Bühl und Umgebung auf den Versailler Vertrag im Vordergrund der Darstellung stehen.
Im Großherzogtum Baden gab es vor dem Ersten Weltkrieg eine beträchtliche
Anzahl von auswärtigen Konsulaten, von denen aus naheliegenden Gründen das
Gros die Residenzstadt Karlsruhe bzw. das Industrie- und Handelszentrum
Mannheim als Amtssitz wählte. Konsulate gab es aber auch in einer Stadt wie
Freiburg im Breisgau. 1914 zählte man dort vier ausländische Konsulate, drei von
südamerikanischen Republiken, eines vom Kaiserreich Japan. Das japanische
Konsulat war das jüngste unter den genannten Konsulaten und dasjenige mit der
kürzesten Existenz. Im Jahr 1909 eingerichtet, fiel es im August 1914 dem Ersten
Weltkrieg zum Opfer, als Deutschland und Japan in einem kurzen Krieg auf
einem Nebenschauplatz in Ostasien gegeneinander kämpften. Vor dem Ersten
Weltkrieg gab es im Deutschen Reich insgesamt acht japanische Konsulate. Gemeinsam
war diesen Konsulaten, dass sie durchweg als Honorarkonsulate von
deutschen Geschäftsleuten geführt wurden. Die Ausnahme bildete lediglich das
spätere Generalkonsulat in Hamburg, das unter der Leitung eines professionellen
japanischen Diplomaten stand.
Eine etwas vernachlässigte Quelle, die Auseinandersetzung mit der Zeit vor der
Reformation betreffend, hat uns der Zürcher Chorherr Felix Hemmerli (1388–
1458) hinterlassen, der zu den eher unterbewerteten Literaten des 15. Jahrhunderts
gehört. Erst in jüngster Zeit wurde eine sich auf Archivstudien stützende,
modernen Ansprüchen genügende Studie zu seiner Person vorgelegt. Von Sebastian
Brant rezipiert, sind drei Inkunabeldrucke (bzw. über 450 Exemplare)
der Hauptwerke Hemmerlis bekannt, der mit rund 40 Schriften unter den Autoren
seiner Generation quantitativ hervorragt, wobei er für die Mentalitätsgeschichte
der Geistlichkeit, des Adels und des Landvolks in Schwaben gleichermaßen
wie für kirchenrechtliche und kulturgeschichtliche Fragen (etwa für das
Bäderwesen) von Interesse ist.