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Zu Anbeginn des Deutsch-französischen Krieges von 1870/71 unternahm eine von Graf Zeppelin geführte Patrouille einen legendär gewordenen Erkundungsritt weit hinein in Feindesland. Die Teilnehmer dieses Fernspähtrupps nannte man Zeppelinreiter. Zu ihnen gehörte der aus Großbritannien stammende 27-jährige Leutnant William Herbert Winsloe. Von seinem Schicksal soll berichtet werden.
Das Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“ liegt im Norden des Karlsruher Stadtgebietes auf Flugsandflächen und einer Binnendüne. Aufgrund der sandigen, nährstoffarmen und trockenen Böden, durch eine seit Jahrzehnten durchgeführte extensive Nutzung, aufgrund der Großflächigkeit sowie der Umzäunung des Geländes entwickelte sich auf dem 70 ha großen Areal neben dem Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten und besonders seltener Pflanzengesellschaften ein wertvoller
Lebensraum für viele auf Sandstandorte spezialisierte Insekten- und Spinnenarten sowie für eine große Zahl an Vogelarten, die das Gebiet als Brut- und Nahrungshabitat nutzen. Die Schutzwürdigkeit wird auch durch die bereits bestehenden Schutzkategorien (Natura 2000-Gebiet, § 32-Biotope) verdeutlicht. Die insbesondere für städtische Gebiete hohe Vielfalt der Fauna und Flora des Geländes werden durch die Unterschutzstellung bewahrt, seine Lebensräume gepflegt und entwickelt.
Endlich. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts begruben die jüdischen Einwohner im nördlichen Teil der Markgrafschaft Baden-Baden, zwischen Bühl und Ettlingen, bald auch die in den
rechtsrheinischen Orten des Hanauerlandes, einem Teil der früheren Grafschaft Hanau-Lichtenberg, ihre Toten auf dem Friedhof bei Kuppenheim in der Nähe von Baden-Baden und Rastatt.
Manche jüdischen Gemeinden richteten sich im 19.Jahrhundert
ihre eigenen lokalen Begräbnisstätten ein; dennoch blieb das
„Haus des Lebens" in Kuppenheim für die dortigen jüdischen
Einwohner und die in weiteren Orten der Umgebung ihre Begräbnisstätte.
Zwischen 1995 und 2010 untersuchte der pensionierte Realschullehrer und
Schulamtsdirektor Fritz Franz aus Freudenstadt die Nachkommen eines 1488
im Lagerbuch des Klosters Alpirsbach zum ersten Mal erwähnten Hanns
Frantz aus Unterehlenbogen. [2]
Fritz Franz nahm an, dass alle Franz aus Unterehlenbogen, welche auch in verschiedenen Lagerbüchern des 16. Jahrhunderts
erwähnt werden, von diesem Hanns Frantz abstammen. Da die Kirchenbücher (KB) der Pfarrei Alpirsbach, zu der Unterehlenbogen damals (wie auch
heute noch) gehörte, erst 1607 durchgängig einsetzen, kann diese Annahme
weder bestätigt noch widerlegt werden. Dagegen hat Fritz Franz zweifelsfrei
festgestellt, dass die über die Jahrhunderte hinweg in Rötenbach (KB Alpirsbach), Marschalkenzimmern, Lombach, Vierundzwanzig Höfe (KB Dornhan)
und Wittendorf wohnhaften Franz von den Unterehlenbogener Franz abstammen. Einzelne Personen verließen ihre engere Heimat und begründeten
andernorts neue »Franz-Linien«. Zu ihnen gehört Friedrich Franz, der 1893 in
ein katholisches Gebiet im Großherzogtum Baden zog und dabei nicht nur
eine Landes-, sondern auch eine Konfessionsgrenze überschritt.
»Warhafftige und Erschröckliche Geschicht ...« Mit diesen Worten beginnt ein
kleiner, achtseitiger Druck in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart. [1]
Er handelt von einer Familientragödie, die sich am 12. Januar 1590 in
Lauffen am Neckar in der Familie des Conrad Hermann zutrug. Der Lauffener Bürger Wendel Rösch hat sie in Gedichtform gebracht und bereits am
1. Februar desselben Jahres veröffentlicht.
Für das Bistum Würzburg enthielten die so genannten „libri collationum“ Informationen über die verschiedenen Pfarrpfründen, Kaplaneibenefizien und Messstiftungen sowie deren Inhaber und Kollatoren im 16. Jahrhundert. Diese Quellen sind jedoch nicht erhalten, da sie mit großen Teilen der übrigen Bestände des Bistumsarchivs beim Bombenangriff auf die Stadt am 16. März 1945 verbrannten. Über den Aufbau und Inhalt der Verleihungsbücher geben heute im Wesentlichen — neben wenigen weiteren Studien — zwei Werke Auskunft, deren Autoren die Handschriften noch vor ihrem Verlust für ihre Arbeiten heranziehen konnten und Einzelheiten daraus überlieferten. Der frühere Würzburger Bistumsarchivar Franz Josef Bendel beschrieb in seinen Veröffentlichungen drei „libri collationum“: Einen ältesten Band (I) von ca. 1543, einen jüngeren (II) von ca. 1556 und einen weiteren (III) von ca. 1594. In größerem Umfang sind lediglich aus dem ältesten der drei „libri“ Daten erhalten, aus dem mittleren gibt es nur einen überlieferten Abschnitt, aus dem jüngeren dagegen gar keine Passagen, die sich sicher auf ihn zurückführen ließen.
Das im 18. Jahrhundert in Bruchsal befindliche Schriftgut des Bistums und Hochstifts Speyer wurde nach der 1793 erforderlich gewordenen Flüchtung der Registraturen der in Speyer verbliebenen Verwaltungsstellen mit diesem vereinigt und nachfolgend auf das Generallandesarchiv Karlsruhe, das 1817 neu gegründete Landesarchiv Speyer, das Erzbischöfliche Archiv Freiburg und das Archiv des Bistums Speyer aufgeteilt.
Ein wenig abseits der Eisenbahnstrecke Freiburg-Basel, mit dem Bus und (neuerdings) der Bahn von Müllheim aus erreichbar, liegt die einst bedeutende Stadt Neuenburg am Rhein, im Lauf der Geschichte immer wieder geschüttelt von Kriegswirren, Hochwasser und jüngsten Bombardements. Durch den zähen Überlebenswillen der Bevölkerung ist sie immer wieder auch neu erstanden. Ein Rundgang durch die Stadt macht ihre Geschichte an zahlreichen Brunnen bekannt.
Am 15. Oktober 1862 trat das Gesetz über die Gleichstellung der
Israeliten in Baden in Kraft. Auch in Offenburg musste den Juden
die bürgerliche Niederlassung erlaubt werden. Zwar bestand im
13. Jahrhundert bereits eine Judengemeinde, deren Tauchbad
noch heute erhalten ist. In den Pestjahren des 14. Jahrhunderts
erlosch die Gemeinde jedoch und kein Jude durfte sich mehr dauerhaft in der Stadt niederlassen. [1]
Der erste, der vom soeben erst erworbenen Recht auf Niederlassung Gebrauch machte, war Maier Stein (1825-1879), der am
24. Oktober 1864 der erste jüdische Bürger Offenburgs [2] wurde. Er
war ein Sohn von Lemle Stein. Dessen Witwe samt den erwachsenen Söhnen und einer Enkelin, deren Mann und der Schwiegersohn aus Diersburg, gehörten gleichfalls zu den zuerst nach
Offenburg übergesiedelten Juden. Am 27.1.1863 lebten bereits
37 Juden in Offenburg.
Am 1. Mai 1939 brachte der Bürgermeister von Blumberg einen euphorischen Text
zu Papier:
"Nachdem im Jahre 1938 der Ausbau der Gemeinde Blumberg zu einer Stadt
bis zu 15.000 Einwohnern entschieden und bestimmt war, wurde Herr Regierungsbaumeister a. D. Wolf, Architekt in Freiburg, mit der Aufstellung des
Gesamtbebauungsplans der Stadt Blumberg beauftragt. Nach diesem Plane werden
nunmehr Geschäftshäuser, Gemeinschaftshäuser, Schulen und alle erforderlichen
öffentlichen Gebäude entstehen, die der neu erstandenen Stadt Gepräge nationalsozialistischen Gestaltungswillens geben werden. Tausende weiterer Arbeiterwohnstätten werden entstehen, um der immer mehr anwachsenden Belegschaftszahl des Eisenerzbergwerks Wohnungsmöglichkeiten zu geben und so wird sich
nach 2–3 Jahren das Bild der Stadt formen, wie es im Modell bereits festliegt. Mit
Eifer und Tatkraft wird der Gemeindeleiter und alle mit dem Aufbau betrauten
Stellen auch weiterhin an die Lösung aller Fragen herangehen und so wird in
einigen Jahren eine völlig neue, vom Lied der Arbeit und dem Gesang der
Bohrhämmer erfüllte Industriestadt als Folge nationalsozialistischer Staats- und
Wirtschaftsführung erstanden sein." Tatsächlich stand die Baar damals im Begriff, sich zu einem bedeutenden Montanrevier zu entwickeln. Die Doggererz-Bergbau GmbH (DBG), 1936 von den fünf
Saarhütten als Erzabbaubetrieb in Blumberg gegründet, förderte 1939 mit ihren
1.440 Arbeitern2 insgesamt 920.000 t Eisenerz zutage.
Im Jahre 1689 wurden 8 jüdische Familien (ca. 32 P.) erstmals genannt. Nach dem Jahre 1745 mit 11 Familien (ca. 44 P.) erfolgte danach ein stetiger Anstieg bis auf ein Maximum im Jahre1865 mit 165 jüdischen Einwohnern. Vor 1815 wurde die
jüdische Gemeinde Untergrombachs gegründet und erstmals 3 jüdische Einrichtungen genannt.
Zu Beginn möchte ich Sie auf eine Zeitreise mitnehmen. Wir können dazu in diesem Raum bleiben, denn das Geschehen, an das ich nun erinnere, hat aller Wahrscheinlichkeit nach genau in diesem Saal, in der Aula der Universität, auf jeden Fall aber in diesem Gebäude stattgefunden. Auch wenn Sie also sitzen bleiben dürfen, müssen Sie doch gedanklich 78 Jahre zurückgehen, genauer in das Sommersemester 1933. Die Fachschaft der Theologischen Fakultät hat zu einem Vortrag eingeladen. Der Hörsaal, in dem der Vortrag stattfindet, ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Nicht nur Studierende und Professoren der Theologischen Fakultät sind in großer Zahl erschienen, auch Hörer anderer Fakultäten und etliche Menschen aus der Stadt Freiburg sind gekommen.
Ort und Gemarkung Heidenhofen – heute ein Ortsteil von Donaueschingen –
haben, wie die von HERMANN FREY sorgfältig erstellte kleine Heimatkunde
beschreibt, eine reiche und wechselvolle Geschichte. Die Gründung des Ortes
erfolgte nach der alemannischen Landnahme – ab der 2. Hälfte des 3. Jahrhunderts
nach Christus – und dürfte eine spätere Ausbausiedlung des 6. bis 8. Jahrhunderts
gewesen sein, was an der Endung -hofen zu erkennen ist.
Die Heidenhofen umgebenden Siedlungen haben durchweg Ortsnamen, die
auf -ingen oder -heim enden, was auch am benachbarten Biesingen zu sehen ist, das
nach einer alten Urkunde jedoch vorher u.a. Boasinheim geheißen hat. Biesingen
und Heidenhofen werden in einer St. Galler Schenkungsurkunde aus dem Jahre 760
zum ersten Mal erwähnt. Anlässlich der gemeinsamen 1250-Jahr-Feier von
Heidenhofen und Biesingen auf der Baar sollen in diesem Aufsatz einige neue
Aspekte zu Heidenhofen dargestellt werden.
Sibilla von Bondorf lebte am Ende des 15. Jahrhunderts in den Klarissenklöstern in Freiburg
im Breisgau und auf dem Wörth in Straßburg, wo sie etwa 1524 verstarb. Sie stammte vermutlich aus der Familie von Bondorf, die an verschiedenen Orten im Südwesten Deutschlands
beheimatet war. In den Unterlagen, die es über diese Familie gibt, wird eine Sibilla jedoch nicht
genannt. Es ist natürlich möglich, dass sie den Namen Sibilla als Nonne angenommen hat. Die
meisten Bilder hat Sibilla für Heiligenlegenden gemalt, die im Freiburger Klarissenkloster oder
in Straßburg in alemannisch geschrieben wurden. Es sind dies die Legenden des hl. Franziskus
von Assisi nach Bonaventura, der hl. Klara von Assisi nach Thomas von Celano und die der hl.
Elisabeth, Landgräfin von Thüringen nach Dietrich von Apolda. Weitere Bilder finden sich in
der Klarissenregel aus dem Bickenkloster in Villingen, dem ursprünglichen Beginenkonvent,
und in „Gesangbüchern" anderer Freiburger Klöster. Die Bücher sind zum Teil von dem
,,besten" Buchbinder der Zeit, Rolet Stos aus Freiburg im Uechtland, gebunden. Die Bilder,
Miniaturen, sind auf Pergament gemalt, die dann in die jeweiligen Texte eingebunden sind. Die
Größe der Bilder in den Legendenbüchern ist einheitlich 7 cm x 10 cm. Ein Bild hat Sibilla
selbst mit ihrem Namen signiert: hec pictura est a sorore sibilla de bondorff orate
deum per ea. Dieses Bild ist von der Schwester Sibilla von Bondorf - betet zu Gott für sie. Ihre
übrigen Bilder „signierte" sie sehr oft mit dem Bild einer knienden Nonne - wie Graffiti-Sprayer mit ihrem take. Ihr Stil ist allerdings so einmalig, dass ihre Bilder sehr leicht erkennbar sind. Sie zeichnen sich gegenüber zeitgenössischen Bildern, anderen Miniaturen oder
Altarbilder durch ihre Farbigkeit und Heiterkeit aus. Die Details sind sehr fein ausgemalt, wie
etwa die Augen, die im Original nur 1 mm Durchmesser haben, sind mit Iris und Pupille ausgeführt. Der Kunsthistoriker und Museumsmann des vorigen Jahrhunderts, Ludwig Justi,
schrieb über die Miniaturen der Elisabeth-Legende: [. . .} darin eingeheftet viele kostbare farbige Bilder auf Pergament - es waren starke Eindrücke meiner Kindheit, wenn mich mein Vater
dies wundersame Buch betrachten ließ.
Seit langem schon ist bekannt, dass die Fürstlich Fürstenbergische Jagdstatistik für
das gesamte Gebiet der ehemaligen Herrschaft Fürstenberg wertvolle Informationen über Wildbestand, Fang- und Abschusszahlen, Art der Jagdausübung und vieles
Andere jagdlich Wissenswerte enthält. Es war das Verdienst von KURT STEPHANI,
1938 wichtige Auszüge dieses umfangreichen Wissens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Leider fehlen in der Arbeit genaue Fundstellennachweise für
die meisten benutzten Quellen aus dem F. F. Archiv. Die Grenzen seiner Untersuchung
zeigt der Verfasser bereits im Vorwort auf: Leider sind die im fürstlichen
Archiv aufgefundenen jagdlichen Aufzeichnungen vor den 1850er Jahren recht
lückenhaft und unzusammenhängend, was zum Teil wenigstens wohl daher kommt,
dass in den 1880er Jahren zahlreiche Rechnungsbelege älterer Jahrgänge, welche
im Archiv vorhanden waren, eingestampft worden sind. Dabei mögen wohl auch
viele aufschlussreiche Aktenstücke über jagdliche Dinge verlorengegangen sein. In
seinen umfangreichen Abschusstableaus (STEPHANI 1938 Anl. 15) der Jahre von 1858 bis 1937 und den ausführlichen, teilweise durchaus emotional betonten
Interpretationen geht STEPHANI auch gründlich auf das Auerwild ein, das seit alters
her der „Hohen Jagd“ zugeordnet wurde und sich zu Hofe allgemein und bei den
Fürstenbergern im Besonderen großer Beliebtheit erfreute.
Die Gesangbuchsammlung der Landeskirchlichen Bibliothek in Karlsruhe ist mit ihren inzwischen ca. 4.900 Exemplaren eine der großen Sammlungen in Deutschland, so dass es angebracht erscheint, sie näher vorzustellen und ihre Besonderheiten zu
beschreiben. Möglich wird dies u. a. dadurch, dass die Sammlung vergleichsweise gut erschlossen ist, zum einen, weil die „echten“ Gesangbücher in der Bibliographie der deutschsprachigen Gesangbücher der Universität Mainz erfasst sind (und werden), zum anderen da die Katalogisierung im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund zügig voranschreitet. Der der Sammlung zugrunde gelegte Gesangbuchbegriff ist nicht eng zu fassen. So enthält die Sammlung neben den „echten“ Gesangbüchern für den gottesdienstlichen Gebrauch auch Schulgesangbücher, Gesang- und Liederbücher für kirchliche
Gruppen und für spezielle Funktionen, Choral- und Melodienbücher sowie geistliche Liederhefte. In geringem Umfang befinden sich in der Sammlung auch weltliche Gesang- und Liederbücher. Andererseits sind nicht nur Choralbücher oder geistliche Liedersammlungen auch anderen Abteilungen des Bibliotheksbestandes zugeordnet. Die Karlsruher Gesangbuchsammlung ist eine überregional angelegte Sammlung, die natürlich bestrebt ist, die „badischen“ (bezogen auf das heutige Gebiet der badischen Landeskirche) Gesangbücher möglichst vollständig zu erfassen, die übrigen „Gesangbuchlandschaften“ aber auch in einer repräsentativen Auswahl widerzuspiegeln. Auch wenn wir es mit einer Sammlung einer evangelischen Bibliothek zu tun haben, ist der Sammelauftrag nicht konfessionell begrenzt, sondern berücksichtigt prinzipiell alle Konfessionen und auch andere Religionen. Auch unter geografischer, politischer und kultureller Perspektive überschreitet die Sammlung Grenzen, so dass nicht nur deutschsprachige Gesangbücher in ihr enthalten sind, sondern prinzipiell Gesangbücher aus allen Sprachen und Kulturen in ihr aufgenommen sein sollen.
Beschäftigt man sich mit der Geschichte der Gastwirtschaften im Schwarzwald, so begegnet
einem immer wieder der Begriff der „Großen Zehrung". Für alle Beteiligten war es selbstverständlich, um welche Art von Zehrungen es sich dabei handelte. Traten bestimmte Ereignisse
im Leben der Gemeindebewohner ein, so wurden diese im Regelfall mit ausgiebigem Essen
und Trinken in einem Gasthaus begleitet. Eine umfassende Definition dieser Großen Zehrungen ist in einem Pachtvertrag, den Antoni Pfefferle mit dem Gotteshaus St. Trudpert wegen der
gemeinen Stubenwirtschaft im unteren Münstertal am 29. März 1740 abschloss, enthalten.
Darin hieß es u.a.: ... soll er, stuben würth die recht- und gerechtigkeit dieser gemeinen stuben
in fleißiger obacht nehmen, und sorgen, damit nemblich alle hochzeiten, Kindts Täuffenen,
Tausch, sowohl holz als andere sachen betreffende Käuff und Verkäuff auch ... alle gemeinen
rechnungen, Monatsgelt ... freffelgerricht in Summa alle gemeinen anschläg, und Theilungen
auf der gemeinen stuben, und sonst in keinem anderen wirthshaus gehalten und tractiert werden. Zu den Anlässen für Große Zehrungen gehörten demnach: Hochzeiten, Kindstaufen,
Tauschvereinbarungen und bedeutende Käufe bzw. Verkäufe. Andere Akten ergänzen diese
Liste um weitere Anlässe: Eheabreden, Hofteilungen, Beerdigungen. Sie alle waren mit der
Abhaltung von Mahlzeiten verbunden, welche unter den Begriff der „Großen Zehrung" fallen.
Gemäß dem oben zitierten Pachtvertrag mussten in Untermünstertal alle diese Zehrungen in der
Stubenwirtschaft abgehalten werden. Andere Gasthäuser waren davon ausgeschlossen. Außerdem enthielt dieser Pachtvertrag die Bindung, dass alle mit der Gemeindeverwaltung zusammenhängenden Anlässe und Zehrungen in diesem Gasthaus abgehalten werden mussten.
Der neue Garten im Kloster Lobenfeld erinnert an Gärten, die es innerhalb des
Immunitätsbezirks einmal gegeben hat. Die Renovation von 17941 weist das
benutzte Areal ebenfalls als Gärten aus: Gemüse- und Obstgärten für die Bewohner
des ehemaligen Klosterbereichs. Die Nutzung ist geblieben.
Daß die Gemeinde Lobbach im Rahmen der Sanierung des ehemals selbständigen
„Ortsteils" Kloster einen Teil (heute Flurstück 185/4) der No 7 von 1794 von der
Pfälzer Katholischen Kirchenschaffnei Heidelberg erwerben konnte, rundete das
Gesamtprojekt ab.
Erinnert wird an die markantesten gärtnerischen Anlagen, die des Klosters und an
den Bürgergarten der Schaffner des 18./19. Jahrhunderts. Auch jüngere Gärten, die
hier meist Vorgänger hatten, finden ihre Würdigung.
Ein anderer Weg in die Klostergeschichte.
Die Hecker-Forschung
(2011)
Die folgende Auflistung von Büchern zeigt den Zuwachs an wissenschaftlichen
Erkenntnissen über Friedrich Hecker, wobei seit den 1990er Jahrfen eine starke
Zunahme an Publikationen zu verzeichnen ist.
Bis Ende des 19. Jahrhunderts dominierten die persönlichen Erinnerungen von
Zeitzeugen der 1848er Ereignisse. Dann, zwischen 1923 und 1931, zwei
grundlegende Werke über Hecker und die Revolution von 1848/49 (von Heinrich
Scharp und Veit Valentin). 50 Jahre lang erscheinen danach keine wissenschaftlich
relevanten Veröffentlichungen mehr über Friedrich Hecker, bis Ende der 1970er
Jahre die Entwicklung einsetzte, die uns bis heute eine relativ breite Palette
substanzreicher Literatur über den badischen Volkshelden von 1848 gebracht hat.
Dem am 9. Februar 1601 in Chur vom Domkapitel neu gewählten Churer Bischof Johann V. Flugi von Aspermont (1601-1627) stand nicht nur ein schwieriges, in persönlicher Hinsicht wiederholt leidgeprüftes Episkopat bevor, sondern der Beginn des 17. Jahrhunderts war auch eine der turbulentesten Epochen in der über 1550-jährigen Geschichte des Bistums Chur. Der Freistaat der Gemeinen Drei Bünde, welcher zum Kernterritorium des kirchlichen Sprengels zählte, lag damals im Spannungsfeld der europäischen Großmächte. Der verhängnisvolle Zankapfel „Freier Durchpass“ für französisch-venezianische oder spanisch-mailändische Truppen über die Alpen markiert den Ausgangspunkt zu einem bald offen ausbrechenden Parteienkampf in Bünden, der sich zu einem konfessionspolitischen Flächenbrand ausweiten sollte. Er stellt den Beginn der so genannten „Bündner Wirren“ dar und belastete beinahe die gesamte Regierungszeit Johanns V. Wegen der auf willkürlich zusammengerufenen Strafgerichten gefällten Schandurteile, die mitunter direkt gegen Leib und Leben des ersten tridentinischen Churer Reformbischofs gerichtet waren, musste Johann V. bis 1610 größtenteils von seinen österreichischen Bistumsteilen Vorarlberg (Stadt Feldkirch) oder Vinschgau (Schloss Fürstenburg) aus die kirchlichen Geschicke leiten. Am 4. Mai 1610 erhielt er von der Stadt Chur die Zusicherung des freien Geleits für seine Rückkehr in die Bischofsstadt, wo er — auf dem Ritt von Feldkirch her über die Luzisteig nur knapp einen Attentat entkommen — im November 1610 eintraf. In diese Zeit der Wirren fällt im Februar/März 1611 — also genau vor 400 Jahren — der Anfang der seither beinahe lückenlosen Führung der Churer „libri ordinandorum“, der Weihebücher, auch „protocolli ordinandorum“ genannt, in welchen man neben den herkömmlichen Einträgen der Kandidaten mit Zulassung zu den niederen und höheren Weihen ab dem Episkopat Johanns VI. Flugi von Aspermont (1636-1661), einem Neffen des oben Genannten, auch Einträge zu vollzogenen Kirchweihen und Investituren findet.