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»...do wird ich, Ulrich Sárry, sekler der statt ze sant Gallen, und han ingenomen und us geben, altz her nach geschriben stât.« Diese Worte stehen am Anfang des St. Galler Säckelamtsbuches von 1419. Geschrieben hat sie der neue Säckelmeister Ulrich Särri, der am 11. Januar 1419 sein erstes städtisches Amt antrat. Säckelamtsrechnungen sind spannende Quellen: Sie geben uns in knappen Worten Einblick in den Alltag der städtischen Verwaltung. Wie also wurden die städtischen Aufträge organisiert und entlöhnt? Und welche soziale Stellung besaßen die Personen, die diese Aufträge ausführten? Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, solchen wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Fragen am Beispiel der Stadt St. Gallen nachzugehen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ausgaben im Säckelamtsbuch von 1419. Es waren die ersten städtischen Abrechnungen nach dem verheerenden Stadtbrand von 1418, dessen Flammen wohl auch die Säckelamtsbücher der Jahre 1408 bis 1418 zum Opfer fielen.
Zwischen 1650 und 1802 wurden vor dem evangelischen Ehegericht der freien Reichsstadt Ehe- und Scheidungsklagen der protestantischen Bevölkerung verhandelt. Vor allem Frauen nutzten diese Gerichtsinstanz, um ihre Rechte zu wahren oder die Trennung von ihren Ehemännern durchzusetzen. Die überlieferten Prozessakten gewähren einen detaillierten Blick auf die alltäglichen Streitereien und Händel zwischen Eheleuten und zeigen, wie strukturell konflikthaft das Zusammenleben von Männern und Frauen in der frühen Neuzeit war. Die Institution Ehe erwies sich im Verlauf der Geschichte als überaus wandlungs- und anpassungsfähig: Bis ins 12. Jahrhundert hinein stand hauptsächlich ihre politische Bedeutung als bündnisstiftendes Element zwischen Adelsfamilien im Vordergrund, im katholischen Mittelalter wurde die Ehe zum Sakrament erhoben und geriet damit verstärkt unter kirchlichen Einfluss. In der Reformation wurde sie zu einem »weltlich Ding« erklärt, im Zuge der Aufklärung traten die konfessionellen Legitimationsmuster schließlich in den Hintergrund, die Ehe wurde zunehmend als Bereich des Zivilrechts definiert und seit dem 19. Jahrhundert im Bürgertum die einzige standesgemäße, gesellschaftlich akzeptierte Form des Zusammenlebens von Männern und Frauen.
Dr. Peter Volz 1903-2002
(2002)
Am 5. März 2002 starb Dr. Peter Volz in Heidelberg, kurz vor Vollendung des 99. Lebensjahres. Er war einer der letzten universalen Bodenzoologen, der sich intensiv mit zahlreichen Tiergruppen quer durch das Tierreich befasste. Er erarbeitete sich nicht nur die entsprechenden Artenkenntnisse, sondern betrachtete zugleich ihre Biologie und - als das Wort noch lange
nicht Mode war - ihre Ökologie. Die Bodentiere sah er stets im Zusammenhang mit ihrem Lebensraum und den dort ablaufenden biologischen Prozessen. Den daraus resultierenden Zustand der Böden, vornehmlich Waldböden, und ihre Lebensgemeinschaften, die ihm als Kenner so vieler Tiergruppen in der Zusammenschau als .Physiognomie’ der Böden anschaulich vor Augen traten, versuchte er in der Hauptphase seines wissenschaftlichen Schaffens in einer 'pedozoologischen Standortslehre' zusammenzuführen.
Seit vielen Jahren hat es das nicht mehr gegeben: im Jahr 2001 wurde vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe kein neues Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. In der Vergangenheit war eine durchschnittliche Zahl von über 10 neuen Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk pro Jahr die Regel. Das bedeutet nicht, dass bei etwas über 200 bestehenden Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Karlsruhe nun keine schutzwürdigen Flächen mehr vorhanden wären. Von
BNL und RP gemeinsam sind ungefähr 20 Naturschutzgebiete in Planung und Bearbeitung, viele weitere befinden sich im Entwurfsstadium bei den Fachleuten der BNL.
Zwischen 1996 und 2000 wurde die Besiedlung von Freiflächen unter Hochspannungsfreileitungen (Stromtrassen) auf
Sandböden in Südhessen durch Wildbienen, Grab-, Falten-, Gold- und Wegwespen (Hymenoptera, Aculeata) untersucht.
Das Untersuchungsgebiet, welches als Sekundärlebensraum in etwa 50 Jahren entstanden ist, besitzt ein außergewöhnliches hohes Besiedlungspotential für psammophile und wärmeliebende Arten. Unter den 185 nachgewiesenen Arten befinden sich zahlreiche, deren Populationen wegen des Verlustes an Lebensraum in Südwestdeutschland als stark rückläufig gelten. Bemerkenswerte Arten sind mit ergänzenden Nachweisen versehen. Ihre aktuelle Verbreitung in Hessen wird kommentiert. Neu für die Landesfauna ist die Wegwespe Evagetes pectinipes.
Beweiskommissare sind Produkte des römisch-kanonischen Prozesses, dessen Kern bekanntlich im Artikelverfahren bestand. Dabei wurden Klagevortrag und Einwendungen in einzelne, numerierte Sätze zerlegt, die in Form von Wahrheitsbehauptungen eingeleitet wurden (»wahr, daß«). Dieses artikulierte Klagevorbringen war die Grundlage für das Beweisverfahren. Die Klagartikel, und entsprechend die gleichfalls artikulierte Klageerwiderung (»Defensionales«), wurden als Beweisartikel (»Probatoriales«) an einen von den Parteien vorgeschlagenen und bewilligten, danach vom Richter beauftragten Kommissar übersandt. Er hatte die Zeugen zu verhören, gegebenenfalls auch einen Augenschein vorzunehmen oder Urkunden zu transkribieren. Beweisakten und Protokolle mussten in Bandform zusammengefasst (»inrotuliert«) werden. Die verschlossen an das Gericht übersandten Rotuli (»Attestationes«) waren die faktische und, soweit es auf örtliche Gewohnheitsrechte ankam, auch rechtliche Grundlage für die Urteilsfindung. Dieses Verfahren wurde bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein auch am Reichskammergericht praktiziert.
Büchenau - ein Straßendorf
(2002)
Südwestlich - ca. 6 km von der Kernstadt Bruchsal entfernt - liegt Büchenau, seit dem 1. Juli 1972 Stadtteil von Bruchsal. Da das Dorf schon einmal, wohl in der Zeit seiner Gründung, zum sehr ausgedehnten Gemarkungsverband Bruchsal gehört hat - wie auch Forst und Neuthard -, sind die Büchenauer jetzt wieder ganz eng mit der Geschichte der Gesamtstadt Bruchsal verbunden. Quasi hat die Stadt Bruchsal ihre Söhne und Töchter wieder. Büchenau ist wohl die jüngste Siedlungsgründung unter den eingemeindeten Ortschaften Bruchsals, denn aus der Frühzeit liegt bis jetzt nur ein einziger Fund vor, eine vermutlich aus der Bronzezeit (etwa 2000-1000 v. Chr.) stammende Bronzespange. Dieser Fund reicht nicht aus, um über eine frühgeschichtliche Besiedlung der Gemarkung etwas auszusagen. Auch über eine Besiedlung in den ersten Jahrhunderten der christlichen Zeitrechnung fehlt bis jetzt jede Spur.
Bischof, Fürst, Bauherr
(2002)
Mit der mainfränkischen Herrschaft Gaibach hatte die Familie Schönborn ein Schloss erworben, das sie, ohne seinen mittelalterlichen Burgencharakter zu zerstören, zu einer zeitgemäßen Adelswohnung ausbaute. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts zog die großartige Parkanlage im französischen Stil Gäste und Besucher von weither an. Für die Pfarrkirche
von Gaibach malte Franz Lippold um 1745 ein Altarbild, das von der Selbsteinschätzung der Familie Schönborn, vom Stil ihrer Frömmigkeit und von ihrem Weltverständnis beredtes Zeugnis ablegt. Der ikonologischen Zuordnung bereitet der Fall einige Schwierigkeiten. Ist es ein Gruppenportrait oder ein Andachtsbild, ein Votivbild oder ein Altarblatt? Der Maler war kein kompositorisches Genie, das seinen Auftrag phantasievoll umsetzte, und so stehen die beiden Welten, die himmlische der Trinität und die irdische des Hauses Schönborn, ziemlich beziehungslos übereinander. Gäbe es nicht den so entschieden nach oben blickenden Beter links im Vordergrund, fiele es dem Betrachter schwer, die Verehrung der göttlichen Dreifaltigkeit als das Hauptthema zu erkennen. Umso aufschlussreicher bleibt das Werk als Selbstbeschreibung des Hauses Schönborn.
Zwischen Baden und Kurpfalz
(2002)
Die Anfänge der Stadt Heidelsheim liegen im Dunkeln. Wann genau hatte der deutsche König - wohl zur Zeit der Staufer - die Siedlung zur Stadt erhoben beziehungsweise ausgebaut? 1241 wird der Ort als Reichsstadt sichtbar. Doch das Interesse des Königs an seiner Stadt hielt nicht lange an. 1311 genehmigte nämlich der König die Verpfändung Heidelsheims an Graf Konrad von Vaihingen und an Markgraf Rudolf IV. von Baden. Was bedeutete dies für die Stadt? Heidelsheim hatte nun plötzlich drei Stadtherren oder besser gesagt zwei Pfand- und einen Stadtherrn. Denn der König blieb weiterhin nominell Stadtherr, wenn er auch kaum noch stadtherrliche Funktionen ausübte. Mit der Pfandschaft waren vor allem Nutzungsrechte und genau definierte Einkünfte verbunden. Verpfändungen von Städten, gerade durch den König, waren an der Tagesordnung. Durch die Verpfändung erhielt der König vom Grafen von Vaihingen 800 Pfund und vom Markgrafen von Baden 1000 Pfund - oder Dienste in angemessener Größenordnung. Der König nahm nämlich für die Reichspfandschaften bei der Vergabe normalerweise gar kein Geld des Gläubigers.
Hieronymus Bock (1498-1554)
(2002)
Hieronymus Bock ist insbesondere als Botaniker und Herausgeber eines Kräuterbuches in Erscheinung getreten. Um seine wissenschaftliche Leistung in ihrer Zeit richtig einordnen zu können, soll deshalb zuerst allgemein auf die Entwicklung der Botanik eingegangen werden. Diese ist lange Zeit mit der Medizin verbunden, stellen doch (Heil-)Pflanzen über viele Jahrhunderte das wichtigste Material für Arzneien dar, um das Jahr 1600 noch zu über 50 Prozent.