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Reuteria riegeri n. sp.
(2014)
Als Präsident des Landtags von Baden-Württemberg und als Wahlkreisabgeordneter von Waldshut liegt mir die nachbarschaftliche Zusammenarbeit mit der Schweiz, insbesondere am Hochrhein, aber auch am Oberrhein und am Bodensee, natürlich sehr am Herzen. Ich habe mich schon immer politisch und persönlich dafür engagiert, weil die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im südwestlichen Grenzraum unseres Landes nach meiner Überzeugung von beispielhafter Bedeutung für
das Zusammenwachsen Europas ist. Nur wenn Europa im Kleinen, gerade an den Grenzen, vorankommt, kann es auch im Großen wachsen.
Das Karlsruher Schloß
(2001)
Nähert man sich Karlsruhe und dem Schloß durch den Hardtwald von Norden oder betrachtet man das Ensemble gar aus der Luft, so läßt sich noch recht gut nachvollziehen, daß Schloß und Stadt ursprünglich in einem Waldbereich angelegt wurden. Höchstens ein Jagdstern, an dem sich mehrere Waldwege kreuzten, mag vorhanden gewesen sein. Das Schloß und die praktisch gleichzeitig gegründete Stadt nannte der Bauherr, Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach, "Carlsruhe". Sinnfällig brachte er 1728 seine Intention nach Abgeschiedenheit in einer Inschrift am Eingang des Palastes zum Ausdruck: "... ein Liebhaber der Ruhe wollte hier in der Stille die Zeit vertreiben... "
Die umfassende Innen- und Außenrestaurierung des Schlößchens Favorite, die sich von 1964 an mit Unterbrechungen über mehr als zwanzig Jahre hinzog, ist heute schon Geschichte. Der Geschichte des Schlosses, die von Perioden der Zuwendung, der Vernachlässigung und erneuter Zuwendung geprägt war, hat sie einen neuen Jahresring hinzugefügt. Längst ist die Furcht der damals Beteiligten, manches Detail würde allzu neu in dem alten Schloß erscheinen, durch den nicht aufzuhaltenden Prozeß des Alterns und des Verschleißes gegenstandslos geworden. Längst haben neue Nutzungsanforderungen den
damals erreichten Zustand verändert, die damals erreichten Lösungen in Frage gestellt. Die Jahrzehnte, in die die Restaurierung
von Schloß Favorite gehört, sind auch geprägt von Veränderungen in Theorie und Praxis der Restaurierung von Gebäuden in Deutschland.
Am 28. September 2008 wäre Hauptkonservator Dipl.-Ing. Martin Hesselacher hundert Jahre alt. Von 1956 bis 1973 war er Leiter der
staatlichen Denkmalpflegebehörde in Südbaden
und im Regierungsbezirk Freiburg.
Seine Tätigkeit, sein unermüdliches Wirken
für den Gedanken der Denkmalpflege haben bis
heute ihre Spuren hinterlassen. So sind die
etwa zwanzig als Gesamtanlagen geschützten
Ortsbilder in dieser Gegend vor allem auf seinen
Einsatz zurückzuführen.
In seiner Thronrede - immerhin - von 1883 kündigte der badische Großherzog Friedrich ein Gesetz an, das demnächst erlassen werden sollte. Wir würden es heute als Denkmalschutzgesetz bezeichnen, aber damals trug es einen ganz anderen, viel schöneren Titel. Es hieß „Gesetz, die Fürsorge für die Denkmäler der Kunst und des Altertums betreffend", und mit Ausnahme der in Staatsbesitz befindlichen Bauten war der Inhalt des Gesetzes tatsächlich nur die Fürsorge und die zwanglose Förderung des Schutzes und der Erhaltung der Denkmäler im Lande, ganz gleich, wem sie gehörten. Förderung und Fürsorge für Denkmäler war etwas, von dem man damals glaubte, daß ein allgemeiner Konsens aller Gutwilligen über eine solche Notwendigkeit bestünde.
In einem Aufsatz mit dem Titel „Über Restauration von Kunstwerken" in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Propyläen" schrieb Johann Wolfgang von Goethe 1799 folgenden Satz nieder: „Alle Kunstwerke gehören als solche der gesammten gebildeten Menschheit an und der Besitz derselben ist mit der Pflicht verbunden Sorge für ihre Erhaltung zu tragen." Es ist schon bemerkenswert, was der Jurist und hohe Staatsbeamte, der Goethe ja auch war, hier über die Verpflichtung des Besitzenden gegenüber der Allgemeinheit, ja gegenüber der ganzen Menschheit aussagt in einer Zeit, die man doch gemeinhin noch als diejenige der Fürstenwillkür und der unbeschränkten Rechte Weniger ansieht. Vielleicht wäre es auch in unserem demokratischen Staat für denjenigen, der besitzt oder über Besitz zu richten hat, nicht ganz abwegig, einmal wieder seinen Goethe zu lesen.
Im Jahre 1909 wurde Josef Sauer vom badischen Großherzog zum Konservator der kirchlichen Denkmäler ernannt. Damit trat er nach einer achtjährigen Vakanz das Amt an, das schon sein Lehrer Franz Xaver Kraus unter dem Titel „Konservator der kirchlichen Altertümer“ von 1882 bis zu seinem Tode 1901 bekleidet hatte. Wie bei Kraus war es ein Nebenamt neben der ab 1905 außerordentlichen, ab 1916 dann ordentlichen Professur in Freiburg. Es war ein staatliches Amt, kein kirchliches, nicht etwa eine Art Diözesankonservator, und es bezog sich auf die Kirchen beider christlichen Konfessionen. Es gab allerdings kein Denkmalamt im heutigen Sinne.
Die Kurpfalz hatte nach dem 30jährigen Krieg über viele Jahrzehnte hinweg wie kein anderes Territorium - von Preußen
abgesehen - eine gewaltige Einwanderung, nicht nur aus vielen Teilen Deutschlands, sondern aus nahezu ganz Europa erlebt. Sie gehörte zu den durch den Krieg am schlimmsten heimgesuchten Territorien und hatte Bevölkerungsverluste zwischen 50 und 70 % hinnehmen müssen; die Bevölkerung war entweder umgebracht worden oder verhungert, an Seuchen gestorben oder geflüchtet. Ganze Landstriche waren verwüstet - Heidelberg zählte bei Kriegsende noch 300 Bürger. In der linksrheinischen Pfalz nahm der Bevölkerungsschwund ähnliche, zum Teil sogar noch katastrophalere Dimensionen an. In
Bretten lebten im Jahre 1650 von den ursprünglich 340 Bürgern und Wittweibern noch 173; in den Städten und Dörfern der Umgebung war es kaum anders.