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Seit 1992 existiert in Baden-Württemberg das Projekt Brutvogelmonitoring Baden-Württemberg der Staatlichen Vogelschutzwarte Baden-Württemberg und des Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg. In dieser Langzeituntersuchung sollen landesweit die Bestandsentwicklungen gerade der häufigen und weitverbreiteten Kleinvögel erfaßt werden, ihre Situation dokumentiert und Daten im Hinblick auf einen gegenwärtigen und zukunftsorientierten Vogel- und Naturschutz bereitgestellt werden. Es werden kontinuierlich jedes Jahr aktuelle Daten erhoben. Insgesamt haben seit Beginn des Projektes 130 Mitarbeiter 313 Strecken bearbeitet und dabei 2266 Linientaxierungs-Begehungen und 9721 einzelne Punkt-Stopp-Zählungen durchgeführt. Es wurden insgesamt 164 Vogelarten erfasst. Pro Jahr wurden bis zu 164 Strecken bearbeitet und in diesen bis zu 359 einzelne Linientaxierungen begangen und 2223 einzelne Punkt-Stopp-Zählungen durchgeführt. Mit dem neu entwickelten Ökologischen Forschungs- und Monitoring Datenbanksystem steht jetzt im Brutvogel-Monitoring ein Programmsystem für die Datenerfassung, Verwaltung und Auswertung zur Verfügung. Es ermöglicht einen routinemäßigen Einsatz bei Aussagen über die Bestandsentwicklung einheimischer Brutvögel und jederzeit aktuelle Abfragen und Auswertungen. Es werden im Brutvogel-Monitoring verschiedene Auswertungsebenen dargestellt: Die grundlegende Auswertungsstrategie des Mittleren Bestandsentwicklungs-Index (MBI) beruht auf dem unmittelbaren Vergleich identischer Standorte von Jahr zu Jahr. Die unterschiedlichen Häufigkeitsanteile der einzelnen Biotoptypen in den Jahren werden im Index normiert. Die Lebensräume werden nach ihrer Bedeutung für die einzelnen Arten gewichtet. Es ergibt sich so die für die Art relevante Bestandssituation im Betrachtungsraum. Bei der Auswertung der Bestandsentwicklung in den Hauptlebensräumen des Brutvogel-
Monitorings werden die Arten in realen, absoluten Bestandszahlen dargestellt. Grundlage ist hierbei ein Querschnitt der Bestandszahlen von allen innerhalb eines Jahres untersuchten Standorten eines einheitlichen Biotoptyps und der Vergleich dieses absoluten Bestandsniveaus über die Jahre. Mit Hilfe von Trendanalysen werden die Bestandsentwicklungen statistisch abgesichert.
Springspinnen sind mit über 4500 bekannten Arten die weltweit größte Spinnenfamilie. Über Ökologie, Faunistik, Taxonomie und Systematik der südeuropäischen Salticiden ist bisher nur wenig bekannt. Die vorliegende Revision der Springspinnenfauna Griechenlands erbrachte nach Auswertung umfangreicher Aufsammlungen und bis dato existierender Publikationen den Nachweis von 121 Arten aus 39 Gattungen für das Untersuchungsgebiet. Basierend auf morphologischen Untersuchungen wurden die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Gattungen und Arten diskutiert und die Unterfamilien z.T. neuformiert. Besonderer Wert wurde hierbei, neben Habitus- und Genitalmorphologie, auf die Gestalt der Schuppenhaare gelegt, die aufgrund ihrer morphologischen Unterschiede für eine systematische Einteilung der Spinnen mit herangezogen werden kann. In Griechenland sind zum jetzigen Forschungsstand etwa 50% aller in Europa und über 75% aller in Mitteleuropa nach gewiesenen Springspinnenarten verbreitet, die sich aus holomediterranen, euro-sibirischen, syrischen und afrikanischen Faunenelementen zusammensetzen. Die Verbreitung der Arten innerhalb Griechenlands wird anhand von Fundortkarten dargestellt. Die Fundortdaten gaben zum Teil Aufschluß über die bevorzugten Habitate der Spinnen, was Aussagen über deren ökologischen Präferenzen ermöglichte, die mit bisher vorhandenen Literaturangaben verglichen wurden.
Carolinea. – 57 (1999)
(1999)
Die aus der Abtei Lichtenthal stammende Handschrift L 89 der Badischen Landesbibliothek enthält Auszüge einer alemannischen Übertragung des Legatus divinae pietatis der hl. Gertrud von Helfta. Sie ist datiert mit 1566 und wurde weithin geschrieben von Äbtissin Barbara Veus (1551-1597), was aus der dem Konvent gewidmeten Schlussschrift hervorgeht. Eine mit dem Monogramm S B genannte Mitschreiberin ist Sr. Salome Beck. Etwa 20 Blatt wurden von einer dritten unbekannten Hand geschrieben. Leider lässt die in der Schlussschrift enthaltene Widmung an den Konvent dyß buoch habent ich und euwer liebe mitschwester euch geschryben nicht er- kennen, ob der Text die Kopie einer anderen, vielleicht gar einer bestimmten Handschrift ist, oder ob es sich um eine ganz oder teilweise selbständige Über- tragung aus dem Lateinischen handelt. Über die Herkunft der Schreiberinnen liegen nur bei Barbara Veus nähere Angaben vor. Sie ist eine Tochter des Hieronymus Veus, der Doktor beider Rechte, zeitweilig Rektor der Universität Freiburg und nach 1518 Kanzler des Markgrafen Philipp I. von Baden war. Der Inhalt der L 89 entspricht ziemlich genau der lateinischen Edition des
Legatus divinae pietatis, die 1536 in Köln unter dem Titel Insinuationum divinae pietatis libri quinque herausgegeben wurde und wegen der vorangestellten Apologetica des Kartäusers Johannes Lansperg gelegentlich unter dessen Namen überliefert ist. Sie weicht von der 1875 durch die Benediktiner von Solesmes veröffentlichten „Originalfassung" ab, die in verkürzter Form in verschiedenen deutschsprachigen mundartlichen Fassungen bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden ist. Dieser Unterschied ist schon in einem relativ kleinen Textvergleich erkennbar.
Aufgeschreckt durch den Verkauf der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek und die Vernichtung ihres Zusammenhangs auf mehreren Versteigerungen, haben sich viele, denen die mittelalterliche Kultur am Herzen liegt, auch für das Schicksal des Nibelungenlieds interessiert. An sich war man ja nicht besorgt, da das Land Baden-Württemberg, als es 1992 die
Handschriften der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek erwarb, sich ein Vorkaufsrecht hat einräumen lassen. Gesetzlich ist ohnehin ein Verkauf ins Ausland nicht möglich, denn die Handschrift gehört zum „geschützten Kulturgut“. Unruhig wurde man jedoch, als der Wissenschaftsminister, Klaus von Trotha, ankündigte, das Land wolle sein Vorkaufsrecht aufgeben, wenn das Land Bayern das Nibelungenlied erwerben wolle. Die bayerische Regierung winkte allerdings alsbald ab. Seither ist die Öffentlichkeit über den derzeitigen Stand nicht informiert. Es müssen ja nicht alle Verhandlungen auf dem Markt stattfinden. Freilich ist nach den bisherigen Erfahrungen einiges Mißtrauen hinsichtlich der Zukunft des kostbaren Kodex angebracht.