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Der Villinger Werkhof
(2018)
In anderen Städten heißen sie „Bauhof” und haben sich – dem Anwachsen von Aufgaben und Zuständigkeiten entsprechend – von kommunalen Versorgungseinrichtungen zu „Stadtwerken” oder „Technische Dienste” weiter entwickelt. Die Organigramme von Städten zeigen heute vielfältige Organisationsmodelle, seien es Abteilungen der Stadtverwaltung, kommunale Regiebetriebe, rechtlich selbstständige Spezialunternehmen oder eine Kombination verschiedener Modelle. Allen gemein ist eine höchst lebensnahe Aufgabenstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge, ohne die ein menschliches Zusammenleben in Städten und Gemeinden nicht vorstellbar wäre. Die Bedeutung der erbrachten Leistungen wird oft erst deutlich, wenn von meist störungsfrei erbrachten Leistungen einmal etwas „nicht rund läuft”.
Das im Frühjahr 1228 in Rom für Konrad von Lorsch, den letzten benediktinischen Fürstabt der Reichsabtei Lorsch, von dem mittellateinischen Dichter Magister Heinrich von Avranches (ca. 1189/90–1262/63) geschriebene Gedicht HvA 43 (R 114-117) war bereits Gegenstand mehrerer Untersuchungen. Abt Konrad galt bisher in seinem Lorscher Amt von 1214 bis 1226 als urkundlich sicher belegt, während die Quellen über seine familiäre Herkunft schweigen. Er dürfte aber einer bisher nicht ermittelten edelfreien, laut des Gedichts Magister Heinrichs von Avranches HvA 43, Vers 36 mit dem dort als consobrinus bezeichneten Mainzer Erzbischof Siegfried II. von Eppstein (im Amt 1200–1230) verwandten oder verschwägerten Familie entstammen, in welcher der Name Konrad in seiner Generation einem nachgeborenen, nicht zu weltlicher Herrschaft bestimmten Sohn verliehen worden war, sei es, dass der Name vom Großvater auf den ältesten Enkel, in der Sohnesgeneration aber auf den Nachgeborenen vererbt wurde, sei es, dass ein Nachgeborener ihn von der Mutterseite ererbt oder von einem Paten erhalten hatte.
»Schnell wie die Rhône, breit wie die Loire, eingebettet wie die Maas, verwinkelt wie die Seine, historisch wie der Tiber, königlich wie die Donau, geheimnisvoll wie der Nil, mit Gold bestückt wie ein Fluss Amerikas, von Legenden und Fabelwesen umwoben wie ein Fluss in Asien: le Rhin, der Rhein«, schreibt Victor Hugo. Der Franzose reiste in den Jahren 1838 und 1839 von Koblenz nach Schaffhausen: »Les Français écrivent Coblentz par politesse pour les Allemands, les Allemands écrivent
Coblence par ménagement pour les Français.«
Dieser Beitrag knüpft an den Aufsatz an, der unter dem Titel Nutznießer und Täter – Villingen in der Zeit des Nationalsozialismus in den Schriften der Baar
(Band 60, 2017) erschienen ist. In diesem Aufsatz wurden sowohl die Machtübernahme der Nationalsozialisten im Verlauf der ersten Monate des Jahres 1933 und die Durchsetzung
nationalsozialistischer Politik durch die Bürgermeister Hermann Schneider und Karl Berckmüller mit Hilfe ihrer in städtische Ämter gekommenen Parteigenossen als auch die im Laufe der Jahre sichtbar gewordenen innerparteilichen Machtkämpfe dargestellt. Er endet mit dem Einmarsch der französischen Truppen am 20. April 1945 in Villingen und der Übergabe der Stadt durch den Bürgermeister-Stellvertreter HERMANN RIEDEL, nachdem führende Parteigrößen der Kreis- und Gauleitung die Stadt fluchtartig verlassen hatten.
Der Anlass des heutigen Vortrags, ja der ganzen Veranstaltungsreihe, in deren Rahmen er stattfindet, ist ein vergleichsweise unspektakuläres Schriftstück vom 3. September 1718. Es ist keine feierliche Stadterhebungsurkunde, sondern ein einfaches Reskript, ein nüchterner fürstlicher Befehl, der innerhalb der Landesverwaltung publiziert und an den Geheimen Rat des Herzogtums gerichtet war. Herzog Eberhard Ludwig – »von Gottes Gnaden Herzog zu Württemberg und Teckh, Graf zu Mömpellgard, Herr zu Heydenheimb, der römischen kayserlichen Mayestät, des heyligen römischen Reichs und des löblichen schwäbischen Creyses Generalfeldmarschall, auch Obrister über drey Regimenter zu Roß und Fuß« – gibt darin folgenden Beschluss (»unsere gnädigste resolution«) bekannt: Seiner Residenz Ludwigsburg sollen das bisherigen Amt Gröningen sowie Asperg, Hoheneck, Neckarweihingen, Kornwestheim und weitere Orte »incorporiert und ein Oberamt daraus gemacht« werden. Es folgen weitere Anordnungen über die Verwaltung der bisherigen Ämter und des neuen Oberamtes, der Amtskellerei, der Besteuerung sowie der geistlichen Jurisdiktion. Eberhard Ludwig verfügt weiterhin, dass Ludwigsburg zwei Jahrmärkte, je acht Tage nach der Frankfurter Messe, erhalten soll und dass alle inkorporierten Orte, insbesondere aber auch die Kaufleute aus Stuttgart dort ihre Waren anbieten sollen. Ferner sollen die Handwerkerzünfte aller württembergischen Ämter ihre Zentralen nach Ludwigsburg verlegen. Dann schließlich folgt der für Ludwigsburg wichtigste Satz: »wobei Wir mehrbesagter Unserer Residenzstadt Ludwigsburg noch diese Prägrogatio aus Landesfürstlicher Macht und Hoheit ertheilen, daß selbige die dritte Haubtstatt Unseres Herzogthumbs seyn, bey Unserer treugehorsambsten
Landschaft mit zum engern Ausschuß gezogen werden und das Stattgericht daselbst das Privilegium eines Obergerichts wie Stuttgart und Tübingen dergestalt haben solle, daß auch andern Stätten, außer denen incorporierten, dahin zu appelliren frey stehe«.
Geschichte vor Gericht?
(2018)
Die jüngsten Anklagen zu Verbrechen des Nationalsozialismus haben die Staatsanwaltschaften in Dortmund und Frankfurt vor wenigen Monaten bekannt gegeben. Das jüngste Urteil zu Verbrechen des Nationalsozialismus stammt aus dem Jahr 2016: Das Landgericht Detmold verurteilt im Juni den früheren SS-Wachmann Hanning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170 000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz. 70 Jahre zuvor, im Herbst 1946, sprach der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg sein Urteil gegen die Hauptkriegsverbrecher. Der Prozess war einer der ersten, mit denen Verbrechen der Nationalsozialisten mit den Mitteln des Strafrechts geahndet wurden. In den Jahrzehnten dazwischen antworten die Besatzungsmächte in den vier Zonen, ausländische Staaten, die Bundesrepublik Deutschland und die DDR auf unterschiedliche Weise auf die Gewaltverbrechen der Nationalsozialisten und ihrer Helfer.
»Ohne seine jüdischen Mitbürger ist Ludwigsburg ein Stück ärmer geworden.« Mit diesem Satz endet das Vorwort von Werner Heinrichs in dem von ihm herausgegebenen Buch »Geschichte der jüdischen Gemeinde Ludwigsburg«. Insbesondere vor dem Hintergrund der in letzter Zeit verstärkt auftretenden Relativierungsversuche hinsichtlich des Holocaust und der Zeit des Nationalsozialismus ist es wichtig, die mahnende Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen aufrechtzuhalten und mit objektiven Quellenbelegen aufzuzeigen, dass das Dritte Reich kein weit entferntes Phänomen in Berlin oder München war. Diskriminierung, Demütigung, Verfolgung und Ermordung lassen sich bis auf die kommunale Ebene der Verwaltung zurückverfolgen. Die folgenden Ausführungen sollen einen Eindruck vom jüdischen Leben in
Ludwigsburg geben, bis dieses durch Rassenwahn und Menschenverachtung unwiederbringlich zerstört und vernichtet wurde. Die Zerstörung der Ludwigsburger Synagoge am 10. November 1938 symbolisiert das Ende der jüdischen Gemeinde Ludwigsburg. In der Folge emigrierten viele noch in Ludwigsburg verbliebene jüdische Bürgerinnen und Bürger. Wem dies nicht gelang, der wurde in Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert. Von den mehr als 50 zwischen 1940 und 1944 deportierten Ludwigsburger Juden überlebten lediglich vier Personen die nationalsozialistische Mordmaschinerie.
Johann Heinrich Jung-Stilling gehörte zu den erfolgreichsten deutschsprachigen Literaten seiner Zeit. Seine Werke hatten auch in denjenigen Landschaften des deutschen Südwestens, die Anfang des 19. Jh. zum Großherzogtum Baden zusammengefügt wurden, eine breite Leserschaft. Jung-Stilling war in Baden nicht nur literarisch wirksam. Er war dort gegen Ende seines Lebens auch wohnhaft und nahm persönlich Einfluss auf kirchliche Zusammenhänge. In zwei Abschnitten wird im Folgenden der
Einfluss Jung-Stillings in Baden nachgezeichnet. Zunächst wird Jung-Stillings Wirken zu Lebzeiten in Baden betrachtet. In einem zweiten Abschnitt geht es um die Frage, wie die Bedeutung Jung-Stillings für die Badische Erweckungsbewegung ab
den 1820er Jahren zu bewerten ist.
Man kann in Marbach eigentlich nicht von Revolutionsgeschehen reden, denn es hat hier keine Revolution stattgefunden. Aber die Revolution, die anderswo, etwa in Berlin, Kiel oder München, zum Umsturz geführt hat, hat sich auch in Marbach ausgewirkt und auch hier Spuren hinterlassen. Wenn wir aber das hiesige Geschehen als Fernwirkung von auswärtigen Ereignissen sehen, dann müssen wir zuerst untersuchen, auf welche Weise Nachrichten nach Marbach kamen und was die Marbacher Bürger vom auswärtigen Geschehen wissen konnten. Wichtigste Quelle vor hundert Jahren war zweifellos die örtliche Zeitung, der »Postillon«. Sie erschien viermal in der Woche, montags, mittwochs, freitags und als Wochenendausgabe etwas reicher an Umfang samstags. Sie bezog die Nachrichten von verschiedenen Presseagenturen und druckte sie gewöhnlich unkommentiert ab. Eine redaktionelle Bewertung der Wichtigkeit ist nicht erkennbar, und es gab zwar einzelne Überschriften, aber keine Schlagzeilen. Für das örtliche Geschehen sind wir zusätzlich über Anzeigen unterrichtet; allerdings erschien nicht über alles, was angekündigt wurde, dann auch ein Bericht. Die Erscheinungsweise und die damaligen Kommunikationsmöglichkeiten ließen die Zeitung dem aktuellen Geschehen immer ziemlich hinterherhinken. Mit der Aktualität war es nicht weit her. Man konnte die Zeitung nur im Abonnement beziehen, es gab keinen Einzelverkauf. Wir können daher auch davon ausgehen, dass die einzelnen Ausgaben von mehreren Personen gelesen und vielfach auch an Nachbarn weitergegeben wurden.