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Unter Herzog Christoph wurden seit 1550 die bestehenden Stadtschulen des Amtes
in Marbach und Großbottwar als Lateinschulen verbessert. Sogenannte »Teutsche
Schulen« bestanden im Amt Marbach vor 1559 in Affalterbach, Beilstein, Kleinaspach, Marbach, Murr und Oberstenfeld. Den Unterricht hielt der Mesner. Ein besonderer Lehrer war nur in Marbach und Oberstenfeld angestellt. Die Einrichtung
Deutscher Schulen wurde durch die Kirchenordnung 1559 zur Pflicht, wobei die
Mesner das Schulmeisteramt übernehmen sollten. Die Schüler waren in drei Gruppen
zu unterteilen, von denen die erste Buchstabieren, die zweite das Zusammenfügen
der Silben und die dritte zusammenhängendes Lesen und Schreiben lernte.
Über die Anfänge der Schule in Rielingshausen ist wenig bekannt. Wahrscheinlich
wurde ein geregelter Schulbetrieb erst nach Verabschiedung der eben genannten
Kirchenordnung aufgenommen. In den ersten Jahrzehnten war es vielerorts üblich,
dass die Schulmeister aus dem Kreis der Dorfeinwohner durch Schultheiß, Gericht
und Rat im Beisein und mit Vorwissen des Pfarrers gewählt wurden. Die Bestätigung
erfolgte durch den herzoglichen Kirchenrat in Stuttgart.
Wenn wir unser Verhältnis zu Juden und
Jüdischer Geschichte betrachten, wird sofort an das
3. Reich und die Ermordung der Juden gedacht.
Dieser Blick bleibt notwendig. Aber daneben ist
auch ein anderer Blickwinkel nötig. Geschichte
nimmt immer nur einen Verlauf, aber es bestehen
verschiedene Möglichkeiten und wir sollten versuchen,
diese verschiedenen Möglichkeiten wahrzunehmen.
Das 3. Reich war nicht die einzige
Möglichkeit der Geschichte.
Die Sichtweise der jüdischen und nichtjüdischen
Bevölkerung Villingens zum Ende des 19. Jahrhunderts war eine andere. Die Bevölkerung lebte
nicht mit Blick auf die Katastrophe, sondern mit
Blick auf die vielfältigen Möglichkeiten des Lebens
und des Zusammenlebens.
Bei dem Landgut handelt es sich um die kurpfälzische Domäne Kirschgartshausen, unweit nördlich von Mannheim-Sandhofen am Rhein gelegen. Adlige, kirchliche und stadtbürgerliche Eigengüter sind im Südwesten Deutschlands bei der Auflösung der alten Fronhofsverfassung der Karolingerzeit nur in wenigen Residuen erhalten geblieben. Denn die südwestdeutsche Grundherrschaft war
als einer der fünf regionalen Haupttypen der Agrarverfassungen in „den Altsiedellandschaften im Westen und Süden Deutschlands“ vom „Zins- und Rentensystem“ dominiert. Und wie die im Vergleich zur norddeutschen Gutsherrschaft verhältnismäßig wenigen Forschungen zur südwestdeutschen Domänenwirtschaft der letzten Jahre zeigen, entsprach die organisatorische, soziale und wirtschaftliche Struktur jener Güter auch der regionalen Agrarverfassung – freilich nur im Allgemeinen.
Das Collegium Academicum
(2013)
Ist es nur die faustische Unruhe der Deutschen, dass sie in einem Reformenthusiasmus an Schulen wie an Hochschulen ständig neue Wege suchen, oder zwingt die permanente Veränderungen der Gesellschaft zu neuen Antworten auf alte Fragen, so z. B. zur Bildung junger Menschen an unseren Universitäten? Im Folgenden soll auf einen Versuch nach dem II. Weltkrieg hingewiesen werden, eingebettet in die Universitätsgeschichte, dargestellt an einer Institution der 1945 wieder eröffneten Universität Heidelberg.
Vom 20. Juni bis zum 19. Juli 2013 zeigte die Sparkasse Kraichgau in ihren Brettener
Kundenräumen die Ausstellung ,,' ... war gar kunstlich gemachet', Spuren der
Kunst um 1500". Bemerkenswert aus der Sicht der Heimatforschung im Kraichgau
war die Tatsache, dass die kunsthistorischen Aussagen dieser Schau sich fast durchgängig
auf konkrete Beispiele aus der Region bezogen und damit in gelungener
Weise eine Brücke zwischen Kunst- und Regionalgeschichte schlugen. So gingen
einzelne Aufsätze des umfangreichen und vielfach bebilderten Ausstellungskatalogs
unter anderem auf kunst- und baugeschichtliche Aspekte des Heidelberger
Schlosses, des Firstständerhauses in Zeutern, des Brettener Simmelturms sowie verschiedener
Kraichgauer Klöster und Pfarrkirchen ein.