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Saatgut ist die Grundlage jeglicher pflanzlicher Produktion und somit auch Grundlage für die menschliche und tierische Ernährung. Die Verwendung von qualitativ hochwertigem Saatgut garantiert den Anbauerfolg. Für zahlreiche pathogene Pilze ist die samenbürtige Übertragung ein wichtiger Verbreitungsweg, sodass es bei der Nutzung von befallenem Saatgut zu beträchtlichen Ertrags- und Qualitätseinbußen kommen kann. Am LTZ Augustenberg befasst sich die Saatgutprüfstelle seit ihrer Gründung mit Fragen zu samenbürtigen Krankheiten. Regelmäßig werden Erhebungen zur Befallssituation von Fusarium- und Drechslera-Arten vorgenommen. Mit zunehmender Saatgutproduktion für den ökologischen Pflanzenbau stieg auch die Anfrage nach Gesundheitsprüfungen. Im Referat Saatgutuntersuchung sind mittlerweile Untersuchungsmethoden für 41 verschiedene Kulturpflanzenarten auf etwa 150 verschiedene pilzliche Schaderreger etabliert.
Unteres Elsenztal
(2011)
Unter Bruchsals Straßen
(2009)
Die historisch bedeutsame Stadt Bruchsal
liegt am Austritt des Saalbaches aus dem
Kraichgauer Hügelland in die oberrheinische
Tiefebene. Der Nordteil der mittelalterlichen
und heutigen Stadt mit Marienkirche und
bischöflicher Burg befindet sich auf einer
flachen, in die Niederung ausgreifenden Geländezunge.
Südöstlich schließt lange Zeit durch
das versumpfte Saalbachbett getrennt die im
Gelände ansteigende Siedlung um die Peterskirche
an.
Entlang des Westrandes des Kraichgauer
Hügellandes verlief eine unter dem römischen
Kaiser Trajan etwa 100 n. Chr. angelegte römische
Straße. Bruchsal befindet sich unweit
dieser vermutlich auch im Mittelalter genutzten
Verkehrsachse, die von Basel über Ladenburg
nach Mainz führte. Die verkehrsgünstige
Lage begünstigte im Mittelalter das Entstehen
einer Markt- und Zollstelle in Bruchsal.
Schriftliche Nachrichten hierfür liegen jedoch
erst ab dem Spätmittelalter vor.
Im November 1905 erhielt der 43-jährige, im neunten Semester in Straßburg lehrende und bislang
nur durch Arbeiten zur preußischen Reformzeit hervorgetretene Friedrich Meinecke einen
Ruf an die hiesige Albert-Ludwigs-Universität. Als er gut acht Jahre danach Freiburg im
Spätsommer 1914 wieder verließ, erwarteten ihn besondere akademische Ehren. Das Kollegium
der berühmten Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität hatte ihn zum neuen Inhaber des einst
von Johann Gustav Droysen zu höchstem Ansehen geführten Lehrstuhls bestimmt. Mit dieser
Berufung war Meinecke gleichsam in den Olymp deutscher Wissenschaft aufgestiegen.
Am 18. Juli 1548 [2]
baten der Bürgermeister und die Räte von Überlingen ihre Kollegen in St. Gallen in einem Brief um Hilfe. Sie schrieben, dass zur Zeit Mangel an Butter herrsche und baten die St. Galler darum, auf den eigenen und umliegenden Märkten
Butter für sie einzukaufen und ihnen zukommen zu lassen. Der Brief veranschaulicht
den schon damals und seit langer Zeit bestehenden Austausch von Gütern über den
Bodensee: Die Überlinger schrieben, das regelmässig von Überlingen nach Steinach [3]
fahrende Getreideschiff könnte als Gegenfuhre Butter nach Überlingen transportieren,
um sie in dieser Notzeit zu »beschmalzen«. Briefe wie dieser, in der Fachsprache »Missiven« genannt, veranschaulichen die engen sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen,
die die Anrainer des Bodensees miteinander verbanden. So trennend der See heute er So trennend der See heute erscheint – historisch betrachtet war er ein verbindendes Element, das einen regen Austausch von Gütern und damit entsprechend enge Beziehungen ermöglichte. [4] Einzelne
Bereiche und Zeitabschnitte des Austauschs über den See sind bereits gut untersucht, in
anderen fehlt es bislang noch an Grundlagenstudien.
Unordnung und Genie
(2015)
Die Begriffe „Recht“ und „Ordnung“ erscheinen meistens als Paar; weit ab aller rechtsphilosophischer Überlegungen benutzen wir sie zur Durchsetzung kurzfristiger Ziele im politischen Diskurs wie auch in unserem täglichen Sprachgebrauch, wobei das ältere Begriffspaar „Zucht und Ordnung“ vielen von uns auch noch in den Ohren klingelt. Recht und Ordnung sind zunächst nur zwei Worte, die mit Inhalt ausgefüllt werden müssen. Man kann, das englische „law and order“ ist nicht weit, an John Wayne denken, der mit seiner Winchester endlich im Städtchen aufräumt. Angesichts der jüngsten deutschen Vergangenheit kann man es verstehen, dass es manchen unwohl wird, wenn einer, mit der Faust auf den Tisch hauend, Recht und Ordnung einfordert; schließlich kann man mit Hilfe dieser beiden Schlagworte auch ein Konzentrationslager führen, da werden die Henker nicht widersprechen.
Wissenschaft ist das wichtigste Freiburger Markenzeichen. Mit der Universität, vier weiteren Hochschulen und mehreren großen Forschungsinstituten versteht sich Freiburg als eine "Stadt des Wissens", die gut aufgestellt ist für die heutige Wissensgesellschaft . Die Universität ist mit dem Klinikum die bedeutendste Einrichtung und mit über 15 000 Beschäftigten größte Arbeitgeberin der Region. Sie ist gleichzeitig ein Motor urbanen Lebens, geistiger Offenheit, kultureller Vielfalt und Buntheit. Keine andere Institution hat das Gesicht der Stadt so nachhaltig geprägt wie die Universität. Als dominanter Faktor im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben prägt sie Geschichte und Stadtbild, Lebensrhythmus und Denken der Menschen in Freiburg und am Oberrhein.
Im Jahre 1834 meldete ein Anonymus in der liberalen „Allgemeinen Kirchenzeitung“ aus Baden I. Kirchenverfassung betreffend. Die evangelisch-protestantische Kirche im Großherzogthume Baden hat durch die Union vom Jahre 1821 unstreitig mehrere bedeutende Vorzüge in ihrer Organisation erhalten. Das Luthertum hat […] in der Kirchenverfassung mehr Monarchisches, Dogmatisches, Stabiles, die reformirte Kirche, besonders nach Zwingli, ist als mehr republikanisch,
dem Praktischen und Fortschreiten durch subjective Vervollkommnung geneigter zu charakterisiren. Die badische Unionsurkunde hat aus den beiderlei Eigenthümlichkeiten, mit Vermeidung der hierodespotischen Tendenz des Calvinismus, vieles Gute vereinigt, und besonders der Kirche, als einer vom Staate beschützten und daher inspicirten, aber sich doch selbst nach ihren inneren Zwecken regulirenden Gesellschaft, ihre statuarische Autonomie durch repräsentative liberale, aber auch gegen Uebertreibungen bewahrte Institutionen gesichert. Eine kurze Analyse dieses Textes aus der Feder eines zweifellos freisinnigen Korrespondenten mag in das Thema einführen. Das Luthertum – so der Anonymus – vertrat ein monarchisches, man kann wohl interpretieren: tendenziell hierarchisches Prinzip, das freilich Stabilität verbürgte. Das Reformiertentum war zweifach vertreten, zunächst durch die historisch-städtisch, d. h. kommunalistische Prägung der Zürcher Reformation Zwinglis (der Korrespondent sprach von Republik!), in der er das liberale Prinzip glücklich wieder fand: nämlich praktisches Fortschreiten in subjektiver Vervollkommnung; also ein Moment der Dynamik. Schlecht kam freilich der Calvinismus weg. Mit der Apostrophierung als „Priesterherrschaft“ (Hierodespotie) war er erledigt.
1821 fanden sich die Reformierte und die Lutherische Kirche im Großherzogtum Baden zu einer Kirchenunion zusammen. Infolge der Gleichberechtigung von Confessio Augustana, Luthers Kleinem Katechismus und Heidelberger Katechismus
spricht man von der einzigen Bekenntnisunion in Deutschland. Erst fünfzehn Jahre später, 1836, wurden ein neues Gesangbuch und eine neue Agende eingeführt; da kommen Fragen auf: Wie konnte man unter diesen Voraussetzungen Gottesdienst feiern? – Oder blieb doch alles beim Alten? – Warum kam es nicht früher zu einer einheitlichen Regelung des Gottesdienstes? – War man sich doch nicht so einig, wie es schien? – Hatten sich zwar ausgeklügelte Formulierungen gefunden – der Passus zur Abendmahlsfrage in der Unionsurkunde ist wirklich genial – und schaffte man es dann nicht, die Theorie in die Praxis umzusetzen? Noch heute kann man in der Badischen Landeskirche erleben, dass Menschen, sogar aus der Pfarrerschaft, aufgrund ihrer konfessionell geprägten Herkunft – so begründeten sie es zumindest – nicht an einem Gottesdienst teilnehmen zu können glauben! Es war ein Gottesdienst, in dem Psalmen nach Art der klassischen Psalmodie gesungen wurden. Das sei lutherisch; wer aus der reformierten Tradition komme, könne an solch einem Gottesdienst nicht teilnehmen. – Sollten die Konfessionsunterschiede nach mehr als 180 Jahren immer noch nicht überwunden sein? Sollte das
konfessionelle Erbe immer noch von einer Teilnahme am Gottesdienst abhalten? Was war, was ist das für eine unierte Kirche, fragte ich mich. Dass Mentalitäten hartnäckig sein können, ist mir bewusst. Aber: Hätte es unter solchen Voraussetzungen, wie eben im Beispiel geschildert, überhaupt zu einer Union kommen können? Oder gab es seitdem Gegenbewegungen, die sich nicht auf konfessionelle Unterschiede vor der Union, sondern auf „andere“ Einflüsse zurückführen lassen?