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Das Jubiläum gab Anlass zu einer Tagung, die unter der Leitung von Präsident Jean Marie Woehrling am 26. Mai 2018 im FEC (Foyer de l’Etudiant Catholique) stattfand. In zahlreichen
Beiträgen und persönlichen Zeugnissen von engagierten Akteuren aus der Politik, dem Verbandswesen, der Kulturszene und dem Bildungsbereich wurde der langjährige Einsatz der Gesellschaft zugunsten der Zweisprachigkeit und der Bewahrung der regionalen Kultur des Elsass gewürdigt. Es wurde nicht nur Bilanz gezogen über das, was in der Vergangenheit – trotz aller Hindernisse und Schwierigkeiten – faktisch erreicht werden konnte, sondern auch Forderungen und Bekenntnisse formuliert, das Engagement auch in Zukunft mit Leidenschaft weiterzuführen.
Die kulturelle Kooperation zwischen Baden und dem Elsass ist erst in den 1980er-Jahren in Gang gekommen, nachdem zuvor auf der staatlichen Ebene die institutionellen Voraussetzungen geschaffen worden waren. Ein besonders wichtiges Förderinstrument bilden die Interreg-Programme der Europäischen Union. In der Praxis stößt der Ausbau und die Vertiefung der kulturellen Projektarbeit jedoch immer wieder an Hindernisse und Grenzen. Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung des kulturellen Austauschs werden zumeist nur unzureichend umgesetzt. Dennoch gibt es eine Reihe von zukunftsweisenden Vorzeigeprojekten, die hier vorgestellt werden.
Im mittelbadischen Raum sowie im angrenzenden Elsass, vor allem in Straßburg, und im angrenzenden Württemberg, hier
sei vor allem Freudenstadt genannt, bestanden bzw. bestehen zahlreiche, traditionsreiche Freimaurerlogen. Sie sind sich meist seit Jahrzehnten über Landesgrenzen hinweg treu verbunden. So pflegt zum Beispiel die Lahrer Freimaurerloge „Allvater zum freien Gedanken“, welche in diesem Jahr ihr 150-jähriges Stiftungsfest feiert, (seit einigen Jahren wieder) regelmäßigen Austausch mit den Logenbrüdern von Zürich. Traditionell sind im badischen Raum die Logen in Baden-Baden, Freiburg, Karlsruhe und Lahr, aber auch Freudenstadt, stets in lebhaftem Austausch.
Die Nephrologie, die sich mit der Diagnostik, Therapie und Prävention von Nieren- und Hochdruckkrankheiten befasst, ist eine relativ junge Disziplin innerhalb der Inneren Medizin. Zu den Aufgaben der Nephrologie gehört insbesondere die
Durchführung extrakorporaler Blutreinigungsverfahren (Dialyse), um den Verlust der Organfunktion bei chronischem und akutem Nierenversagen ersetzen zu können. Der erste Dialyseversuch am Menschen wurde bereits 1924 von Georg Haas in
Gießen durchgeführt. Allerdings war die Behandlungsdauer nur sehr kurz und der Patient überlebte nicht lange. Es dauerte viele weitere Jahre bis sich durch technische Weiterentwicklungen der künstlichen Niere (Dialysemembran), Etablierung
von OP-Techniken für Gefäßzugänge („Shunt“) und Optimierung der Dialysemaschinentechnik die Hämodialyse als etabliertes, routinemäßiges Verfahren in der Therapie von Patienten mit Nierenversagen durchsetzen konnte.
Am 14.12.2016 verstarb kurz vor seinem 90. Geburtstag der Wieslocher Altbürgermeister Helmut Mohr, dessen vielfältiges
Wirken weit über seine Heimatstadt Wiesloch hinausging. Als Volljurist arbeitete er ab Mitte der 50er Jahre in der Landesfinanzverwaltung und war zeitweise mit der Leitung des Finanzamts Bruchsal betraut. In den Jahren 1962 bis 1972 in Wiesloch Gemeinderat für die CDU; 1972 wurde er ebendort.
Beigeordneter (Bürgermeister), ein Amt, das er bis zu seiner Pensionierung 1988 mit viel Engagement ausfüllte.
Die hier referierenden Autoren beschäftigten sich schon seit über 10 Jahren mit der archivalischen Geschichte und den baulichen Überresten der Burg Steinsberg. Folgerichtig wurden sie ab dem Jahr 2014 vom Landesamt für Denkmalpflege beauftragt, die dort anstehenden Sanierungen zu dokumentieren - was seit 2017 dankenswerter Weise von der Stadtverwaltung Sinsheim als Eigentümer finanziell unterstützt wird.
Die Ergebnisse waren überraschend bis sensationell, die Auswertung ist aber noch lange nicht abgeschlossen. Trotzdem soll hier auf Bitten des Kraichgau-Vereins (dessen Logo ja die Burg Steinsberg ist) eine allererste und vorläufige Übersicht der wichtigsten Befunde und neuen Erkenntnisse gegeben werden. Dank an die Schriftleitung, die dies kurz vor Druckbeginn des Jahrbuchs ermöglichte.
Weibliche Wohngemeinschaften im spätmittelalterlichen Offenburg und ihr langer Weg in den Alltag
(2018)
Mit dem Begriff „Wohngemeinschaften“ verbindet sich üblicherweise die moderne Vorstellung einer Studenten-WG oder
einer Senioren-WG: Die Jüngeren teilen sich eine Wohnung, die Älteren ein Haus, mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsräumen. Dieser Beitrag will die Aufmerksamkeit auf eine ganz andere Gruppe lenken – eine Gruppe, die nicht durch das Alter definiert ist, sondern durch das Geschlecht. Es sind alleinstehende Frauen in Offenburg, die diese neue Lebensform des gemeinschaftlichen Wohnens schon vor über 700 Jahren gesucht und gestaltet haben. Sie nannten sich „Beginen“. Mindestens zehn ihrer Hausgemeinschaften sind uns aus dem 14. und 15. Jahrhundert bekannt. Leider ist die Quellenlage zu ihrer Geschichte sehr spärlich. Von keinem einzigen Haus kennen wir den genauen Gründungsvorgang. Und nur wenige Urkunden gewähren uns einen konkreten Einblick in das Leben dieser neuartigen Wohngemeinschaften. Sie bilden die Grundlage der folgenden Untersuchung.
Die Ausstellung »Schlaglichter – 100 Bücher des Jahres 1918« in der Badischen Landesbibliothek
zeigte vom 7. März bis zum 26. Mai 2018 eine Auswahl von hundert Büchern aus diesem Epochenjahr,
das mit dem Untergang der Monarchien und der Auflösung der Vielvölkerreiche zu Ende ging.
Alle Bücher sind entweder im Jahr 1918 neu erschienen – oder aber in einer den Zeitumständen angepassten
Neuauflage erstmals so herausgegeben worden. Es sind Bücher, für die trotz der schwierigen
politischen, militärischen und wirtschaftlichen Lage ein Absatz erwartet werden konnte. Und
auch wenn über vieles, was in diesem Jahr geschah, aus Zensurgründen nichts gedruckt werden
konnte, so sagen doch die Bücher von 1918 eine Menge aus über den Zeitgeist dieser Tage.
Insgesamt 28 Schlaglichter – zusammengestellt zu sechs Themenblöcken – fallen auf die Bücher
des Jahres 1918. Hinzugenommene Postkarten illustrieren die Einzelthemen höchst aufschlussreich.
Erarbeitet haben die Ausstellung sieben Bibliothekare und Bibliothekarinnen der BLB, die jeweils
aus ihrem eigenen Fachgebiet dazu beigetragen haben. So konnten sehr unterschiedliche Blickwinkel
eingenommen und vielfältige Aspekte beleuchtet werden.
Dieser Beitrag bezieht seine Grundlagen aus unterschiedlichen Quellen. Die hier vorgestellte Zusammenfassung wurde im Jahr 2012 und später mit verschiedenen Schwerpunkten den Gaiberger Bürgern präsentiert. Sie war Grundlage eines neuen
Bandes zur Ortsgeschichte, eines großformatigen Kalenders, bis hin zu einem Theaterstück das mit fünf Zeitakten von mehr als 80 Darstellern im Ortszentrum aufgeführt wurde.
Der Anlass des heutigen Vortrags, ja der ganzen Veranstaltungsreihe, in deren Rahmen er stattfindet, ist ein vergleichsweise unspektakuläres Schriftstück vom 3. September 1718. Es ist keine feierliche Stadterhebungsurkunde, sondern ein einfaches Reskript, ein nüchterner fürstlicher Befehl, der innerhalb der Landesverwaltung publiziert und an den Geheimen Rat des Herzogtums gerichtet war. Herzog Eberhard Ludwig – »von Gottes Gnaden Herzog zu Württemberg und Teckh, Graf zu Mömpellgard, Herr zu Heydenheimb, der römischen kayserlichen Mayestät, des heyligen römischen Reichs und des löblichen schwäbischen Creyses Generalfeldmarschall, auch Obrister über drey Regimenter zu Roß und Fuß« – gibt darin folgenden Beschluss (»unsere gnädigste resolution«) bekannt: Seiner Residenz Ludwigsburg sollen das bisherigen Amt Gröningen sowie Asperg, Hoheneck, Neckarweihingen, Kornwestheim und weitere Orte »incorporiert und ein Oberamt daraus gemacht« werden. Es folgen weitere Anordnungen über die Verwaltung der bisherigen Ämter und des neuen Oberamtes, der Amtskellerei, der Besteuerung sowie der geistlichen Jurisdiktion. Eberhard Ludwig verfügt weiterhin, dass Ludwigsburg zwei Jahrmärkte, je acht Tage nach der Frankfurter Messe, erhalten soll und dass alle inkorporierten Orte, insbesondere aber auch die Kaufleute aus Stuttgart dort ihre Waren anbieten sollen. Ferner sollen die Handwerkerzünfte aller württembergischen Ämter ihre Zentralen nach Ludwigsburg verlegen. Dann schließlich folgt der für Ludwigsburg wichtigste Satz: »wobei Wir mehrbesagter Unserer Residenzstadt Ludwigsburg noch diese Prägrogatio aus Landesfürstlicher Macht und Hoheit ertheilen, daß selbige die dritte Haubtstatt Unseres Herzogthumbs seyn, bey Unserer treugehorsambsten
Landschaft mit zum engern Ausschuß gezogen werden und das Stattgericht daselbst das Privilegium eines Obergerichts wie Stuttgart und Tübingen dergestalt haben solle, daß auch andern Stätten, außer denen incorporierten, dahin zu appelliren frey stehe«.