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1200 Jahre Gochsheim
(2005)
Gochsheim ist nicht Gochsheim'. Keine Angst, es geht hier nicht darum, Verunsicherung
zu verbreiten, um so weniger als das, was diese Feststellung meint, gar
nicht neu ist. Aber wenn es darum geht, die erste Erwähnung Gochsheims vor 1200
Jahren zu feiern, ist natürlich daran zu erinnern, daß das Gochsheim, dessen wir
an diesem Abend in erster Linie gedenken, nicht auf dem vom Kraichbach umflossenen
Bergsporn an der Stelle der heutigen Stadt gelegen hat, sondern nördlich von
dieser, in der Talaue, nicht weit vom Bahnhof, wo die Flurnamen „im alten Dorf"
und „bei der alten Kirche" noch heute an die bereits vor mehr als 700 Jahren aufgegebene
Siedlung erinnern. Dieser nicht mehr existierende Ort Gozbodesheim ist es
nämlich, der im 36. Regierungsjahr Kaiser Karls des Großen seine erste urkundliche
Erwähnung fand'.
Datiert vom Tag der Apostel Philipp und Jakob, dem 1. Mai des Jahres 1393 stiftete der zu jener Zeit schon betagte Mainzer Erzbischof und Kurfürst Konrad von Weinsberg zur Rettung seines und seiner Vorfahren Seelenheils bei Burg Guttenberg über dem Neckar eine Kapelle zur Ehren Gottes und des heiligen Bekenners und Bischofs Eucharius. Da Guttenberg und das dabei gelegene Dorf (Neckar-) Mühlbach Filial der Pfarrei Heinsheim waren, hatte der Stifter es nicht versäumt, vorab das Einverständnis der zuständigen Kirchenoberen einzuholen, des Dekans und Stiftskapitels von Wimpfen im Tal, der patronorum seu collatorum necnon pastoris prefate parrochialis ecclesie, der Patrone, Leiheherren und Pfarrherren zu Heinsheim. Patronus, collator und pastor ecclesie parrochialis – drei Zentralbegriffe der älteren Kirchenverfassung. In die neue Kapelle stiftete Konrad von Weinsberg ein beneficium perpetuum, das heißt eine Pfründe für einen täglich dort zelebrierenden Kaplan, und dotierte diese mit einem in der unmittelbaren Nachbarschaft der Kapelle noch zu errichtenden Haus sowie mit näher bezeichneten Pfründgütern und -einkünften in umliegenden Dörfern. Außerdem verordnete er dem jeweiligen Kaplan einen Platz am Tisch des Guttenberger Burggesindes und traf detaillierte Verfügungen bezüglich der Pflichten und Rechte der künftigen Pfründinhaber. Die Verleihung der Kaplaneipfründe sollte – wie üblich – für alle Zeiten dem jeweils Erstgeborenen und ältesten Agnaten des Hauses Weinsberg zustehen, dem verus heres proximior et senior masculus. Indes ging das Haus Weinsberg bereits in der nächsten Generation in Konkurs und starb wiederum eine Generation später im Mannesstamm aus. Burg Guttenberg gelangte 1449 samt der dazugehörigen Herrschaft und dem Recht zur Verleihung der Kaplaneipfründe in den Besitz der Kraichgauer Ritteradelsfamilie von Gemmingen.
725 Jahre Büchenau
(2006)
Zum 22. Mai, dem Tag Christi Himmelfahrt, 1281 findet Büchenau seine erste urkundliche Erwähnung. Urkundlich, obgleich
man den entsprechenden Text nur aus einer gut hundert Jahre jüngeren Abschrift kennt. Die Ausfertigung – das „Original“ – der Urkunde ist seit langem verschollen. Aber diese Einschränkung hinsichtlich der Überlieferung kann die Büchenauer Festesfreude in keiner Weise trüben, denn die Lorscher und Weißenburger Urkunden, auf die sich in den zurückliegenden
Jahrzehnten so viele 1200-Jahrfeiern von Dörfern und Städten der näheren und weiteren Umgebung stützten, sind ebenfalls nicht im Original sondern nur abschriftlich überliefert. Entscheidend bleibt die Glaubwürdigkeit der Urkunde an sich – und die ist bei dem Text, der dem Büchenauer Jubiläum zugrundeliegt, so wenig zweifelhaft wie bei der andernorts bemühten Lorscher oder Weißenburger Überlieferung.
Weshalb nur schrieb Goethe ein Drama über Götz von Berlichingen, nicht aber eines über Franz von Sickingen? Weshalb ein Drama über Götz, einen notorischen Unruhestifter und „Raubritter“ eher provinziellen Zuschnitts, der mit seinen aus der Zeit gefallenen Fehden ganz Oberdeutschland in Atem hielt, der mit seinem Engagement im Bauernkrieg scheiterte und der über dem anschließenden langjährigen Hausarrest auf seiner Burg Hornberg am Neckar alt wurde, einen Mann, dem – abgesehen von dem durch ihn selbst in Auftrag gegebenen Grabmal im Kloster Schöntal an der Jagst – bislang nur zwei Denkmäler gesetzt wurden, 1962 unterhalb der Burg Krautheim an der Jagst in Erinnerung an seinen dort entbotenen, viel zitierten Gruß, man möge ihn hinden lecken, und schließlich 1999, anlässlich des fünfzigjährigen Jubiläums der örtlichen Burgfestspiele vor dem Rathaus in seinem mutmaßlichen Geburtsort Jagsthausen. Freilich: Zu Ehren sowohl Götz von Berlichingens als auch Franz von Sickingens hat bereits im späten 18. Jahrhundert der kunstsinnige, im Stil der Zeit mit einer literarischen
Tafelrunde die Ritterromantik pflegende fränkische Reichsritter Christian Freiherr Truchseß von Wetzhausen im Landschaftspark seines Schlosses Bettenburg in den Haßbergen ein Denkmal errichten lassen. Es wäre denkbar, dass Götz und Franz zu den Vorfahren des Truchsessen gehörten.
750 Jahre Familiengeschichte von Mentzingen! Zum ersten, zum zweiten, zum ... Halt! - Sind nicht die Freiherren von Mentzingen nach Ausweis ihres Raben-Wappens eines Stammes mit denen von Helmstatt und den Gölern von
Ravensburg, und findet nicht der gemeinsame Stammvater aller drei Familien mit dem Raben-Wappen, der Reichsministeriale Raban von Wimpfen, seine erste Erwähnung bereits 1190?! Also: 813 Jahre Geschichte der Familien mit dem Raben-Wappen! Zum ersten, zum zweiten, zum ... Halt!
Der frühneuzeitliche Kanton Kraichgau der freien Reichsritterschaft war Teil des schwäbischen Ritterkreises, und die wohl nicht zuletzt daher rührende Vorstellung, der Kraichgau sei eine schwäbische Landschaft, ist weit verbreitet. Tatsächlich aber ist der Kraichgau eine fränkische Landschaft. Das alte fränkische Stammesgebiet umfasst sogar nicht allein den Kraichgau, sondern reicht im Süden über das Zabergäu und den Enzgau hinaus bis in den Glemsgau und in den Würmgau. Die Grenze zwischen dem früh- und hochmittelalterlichen Franken und Schwaben verläuft zwischen
Weil der Stadt und Böblingen beziehungsweise zwischen Calw und Herrenberg; die Landschaften südlich dieser Linie sind altes schwäbisches Stammesgebiet, die Landschaften nördlich davon – und mithin auch der Kraichgau – gehören zum Gebiet des alten Franken. Davon zeugt nicht zuletzt die hierzulande noch heute verbreitete südrheinfränkische Mundart. Unser Wissen um die alten Stammesgrenzen beruht indes keineswegs primär auf dialektgeographischen Beobachtungen, die naturgemäß einem ständigen Wandel unterliegen, sondern in allererster Linie beruht es auf uralten kirchlichen Grenzen, nämlich auf den bis in die napoleonische Zeit bestehenden alten Diözesangrenzen. Würmgau, Enzgau, Glemsgau, Zabergau und Murrgau mit Weil der Stadt und Hirsau gehörten demnach zur alten – fränkischen – Diözese Speyer, ebenso wie die südwestliche Hälfte des Kraichgaus. Die nordöstliche Hälfte des Kraichgaus war in älterer Zeit Teil der selbstverständlich ebenfalls fränkischen Diözese Worms.
Viele kleine Herren
(2007)
Unter den 44 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs gehört der Kreis Heilbronn zu den großen: nach der Zahl seiner Städte und Gemeinden ist er der fünftgrößte, nach seiner Bevölkerung der neuntgrößte und nach seiner Fläche der
zwölftgrößte. Hervorgegangen aus der Kreisreform von 1973, umfasst er 123 alte Gemeinden, die davor zu sechs verschiedenen Landkreisen gehörten und bis in die
Mitte des 20. Jahrhunderts Teile der Länder Württemberg, Baden und Hessen waren. Aber diese auf den ersten Blick schon bunte Vorgeschichte des heutigen Landkreises ist nur ein matter Abglanz der „staatlichen" Vielfalt, die während des Mittelalters und der frühen Neuzeit hier herrschte - einer politischen respektive herrschaftlichen Vielfalt, deren Relikte das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft, das Gesicht der Städte und Dörfer bis in die Gegenwart prägen, sie interessant und
liebenswert machen.
Erwin von Steinbach
(2000)
„Man könnte behaupten, im Sinne einer Verallgemeinerung, ein Mythos sei eine Geschichte, eine symbolträchtige Fabel, einfach, treffend, in der eine Vielfalt von mehr oder minder vergleichbaren Situationen zusammengefasst wird . . . Ein Mythos hat keinen Urheber. Sein Ursprung muß dunkel sein und sein Sinn teilweise auch. Indessen bleibt das bedeutendste Merkmal des Mythos die Gewalt die er auf uns ausübt, meistens ohne daß wir uns dessen bewußt sind." Denis de Rougemont in „Amour et Occident" - Liebe und Abendland, 1939. Ich möchte hinzufügen, daß ein Mythos, wenn schon sein Ursprung geheimnisvoll ist, auch kein Ende hat, kein Ende haben darf, wenn er als Mythos weiter bestehen soll. Der Ursprung des Mythos Erwin von Steinbach ist recht deutlich in der Baugeschichte des Straßburger Münsters eingetragen. Erst nach Beginn der Tätigkeit Erwins am Riesenbau, verzweigt sich sein Baumeisterschicksal, verliert sich beinahe seine Baumeisterspur. Es werden ihm andere, neue Aufgaben gestellt, sein Wirken verschwindet im Dunkel der Jahrhunderte und wird allmählich durch den Mythos ersetzt. Ein Mythos, der zum Teil auch aus der Notwendigkeit entsprungen sein könnte, einen Menschen für die Errichtung des gewaltigen Kirchenbaues gewissermaßen verantwortlich zu machen.
Aus den Inhaberreihen von 96 hiesigen Lehengütern, die mir lückenlos von
1470 bis 1840 vorliegen,2 kann man herauslesen, dass hier viele Familien acht
oder gar zehn bis fünfzehn Generationen auf dem gleichen Hof saßen. Diesen
Umstand führe ich hauptsächlich darauf zurück, dass die betreffenden Güter
alle als Erblehen verliehen worden waren und somit für deren Inhaber auf
Dauer eine sichere Sache gewesen sind.
Historische Parkanlagen und Gärten sind Ausdruck der Gartenkunst ihrer Zeit. Die Natur liefert nur die Zutaten aus denen ein Park oder ein Garten gestaltet werden: Die Pflanzen, die Landschaft, die Bodenmodulation, das Wasser, das Substrat, die Felsen, das Licht, die Farben, den Naturstein usw. Um das Kunstwerk Garten langfristig zu erhalten, bedarf es der Pflege des Menschen und der Gunst der Natur. Ungepflegte Natur ist Wildnis. Die Gartenkunst hat wie keine andere Kunstgattung Zeitströmungen, politische Veränderungen und Entwicklungen ausgedrückt und dokumentiert. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts haben die Aufklärung, die Hinwendung zum Leben auf dem Lande, der Drang nach Freiheit und Unabhängigkeit bis hin zur Französischen Revolution, auch eine Revolution in der Gartengestaltung bewirkt. Es gibt kaum einen größeren Gegensatz als den zwischen einem formalen französischen Garten oder Barockgarten und einem englischen Landschaftspark.
Das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe geht zurück auf die Gründung eines eigenständigen Naturalienkabinetts durch den Markgrafen und späteren Großherzog Karl Friedrich von Baden 1784/85. Seit dieser Zeit entwickelte es sich unter wechselnden Namen und auch verschiedener Trägerschaft zum heutigen Naturkundemuseum. In seiner Tradition als Schaumuseum fußt es wesentlich auf seinen wissenschaftlichen Sammlungen und ist zugleich ein Forschungsinstitut, an dem im Gesamtbereich der beschreibenden Naturwissenschaften wissenschaftlich gearbeitet wird. Die wissenschaftliche Tätigkeit der Mitarbeiter des Museums fand seit 1861 ihren Niederschlag in der damals gegründeten eigenen Zeitschrift des Naturwissenschaftlichen Vereins Karlsruhe mit dem Titel „Verhandlungen des Naturwissenschaftlichen Vereins in Karlsruhe“
Die wissenschaftlich aktiven Mitglieder des Vereins gehörten anfangs überwiegend der damaligen Technischen Hochschule an. Nach und nach verschob sich die Gewichtung zwischen den Vereinsmitgliedern. Angehörige der Technischen Hochschule traten in den Hintergrund, Museumsmitarbeiter wurden zu den tragenden Personen des Vereins. Dies wird
zum ersten Mal sichtbar in der Übernahme des Vereinsvorsitzes durch C. Hilger nach 1930. In den Veröffentlichungen des Vereins und Museums wurden daraus die Konsequenzen gezogen und 1936 eine eigene Zeitschrift des Museums eingerichtet; gleichzeitig erlosch die Vereinszeitschrift.
Pfarrer Georg Friedrich Schlatter (1799–1875) gehörte in der Mitte des 19. Jahrhunderts zu jenen Geistlichen in Baden, die die demokratische Bewegung unterstützten und in die 48er Revolution involviert waren. Als Alterspräsident eröffnete er am 11. Juni 1849 die erste Sitzung der Konstituierenden Landesversammlung, reiste aber bereits am 19. Juni in seine Pfarrei Mühlbach zurück, enttäuscht von den durch Zank und Uneinigkeit geprägten Diskussionen. Einen Monat später wurde er in Mühlbach verhaftet und später zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt, von denen er gut sechs Jahre absitzen musste. Zugleich verlor er damit seine Stellung als Pfarrer und alle Versorgungsansprüche. In den Jahren nach der Haftentlassung versuchte er sich und seine noch nicht erwachsenen Kinder – seine Frau war während seiner Haft verstorben – durch Gelegenheitsschriften über Wasser zu halten. 1875 starb er in Weinheim. Innerkirchlich geriet er fast vollständig in Vergessenheit. Erst 1999 hat die Landeskirche Schlatter auf Initiative von Konrad Fischer hin gewissermaßen rehabilitiert, stellvertretend für alle Freunde der Demokratiebewegung, die damals von der Kirche härter noch als von staatlicher Seite Repressalien ausgesetzt waren.
Freiburg ist die Hauptstadt der Caritas in Deutschland. Gleich vier Caritasverbände haben hier ihren Sitz: Der Deutsche Caritasverband mit der Katholischen Hochschule in der Karlstraße. Der Caritasverband Freiburg – Stadt in der Herrenstraße mit seinen über die ganze Stadt verstreuten Einrichtungen. Der Caritasverband für den Landkreis Breisgau – Hochschwarzwald und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg (Diözesan-Caritasverband) haben ihren Sitz im Weihbischof-Gnädinger-Haus am Ortseingang von Lehen. Monsignore Bernhard Appel war von 1992 bis 1997 Stellvertreter des Diözesan-Caritasdirektors und von 1997 bis 2017 Diözesan-Caritasdirektor. Er lebt im Ruhestand in Freiburg-Littenweiler. In diesem Beitrag soll von der Arbeit des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg in den zurückliegenden 30 Jahren berichtet werden. Dazu will ich zuerst die Arbeit der badischen Caritas in die Geschichte der katholischen Kirche und Entwicklungen in der Erzdiözese Freiburg einordnen und sodann einige Arbeitsfelder und Entwicklungen beschreiben.
War der Fund des Placodus gigas 1915 Zufall oder Glück? Wenn die Vermutung zutrifft, Glück würde sofort ein Lächeln aufs Gesicht zaubern und beim Zufall sich dieses erst später einstellen, dann dürfte vor etwas mehr als einhundert Jahren bei Hermann König wohl beides eingetreten sein. Naturwissenschaftler argumentieren nämlich, dass bei berechenbaren und vorhersagbaren Ereignissen nicht von Zufall gesprochen werden kann. Berechenbar war jedenfalls Königs Fahrt nach Steinsfurt und seine Absicht, im dortigen Steinbruch bei der Suche nach aussagekräftigen, uralten Fossilien fündig zu werden. Kriegsbedingt besaß der Heidelberger Journalist dafür sehr günstige Bedingungen. Er wusste von einem seiner
vorherigen erfolgreichen Besuche dort, dass er hier im Muschelkalk fündig werden könnte. Zudem gesellte sich das Glück in Form des positiven Ausgangs dazu. Das gefundene, von den Arbeitern bereits in hunderte Stücke zerschlagene Fossil, ermöglichte ihm und den Naturwissenschaftlern in der Folgezeit vor allem das große Glück, mit dem Steinsfurter Fossilfund
bedeutende wissenschaftliche Schritte in der Paläontologie nachvollziehen zu können. Es war nämlich das erste und bis heute einzige fast komplette Skelett eines Placodus gigas weltweit. Vom ans Tageslicht-Befördern bis hin zur Aufstellung im Frankfurter Senckenberg-Museum ereigneten sich um das älteste bekannte Lebewesen Sinsheims und unserer Region jedoch erst noch eine Kette seltener, überraschender und zufälliger Geschehnisse.
Ernst Leube
(2018)
Betritt man Ludwigsburgs »Alten Friedhof« vom Eingang an der Schorndorfer Straße aus, stößt man 20 Schritte hinter der alten neogotischen Friedhofskapelle – heute Mahnmal für die Toten des Zweiten Weltkriegs – auf eine Familiengruft. Drei Grabsteine stehen in Nord-Süd-Ausrichtung nebeneinander, deren Zusammengehörigkeit durch eine gemeinsame, mit Efeu überwucherte Umfriedung erkennbar ist. Im »Verzeichnis der Begräbnis-Plätze für Erwachsene auf dem Friedhof in Ludwigsburg vom 19.11.1870 an« ist die Lage der Gruft mit »Feld A, Reihe III« bezeichnet. Links auf der Gruft sieht man die von einem antikisierenden Henkelpokal gekrönte Grabstele von Luise Leube, welche die Inschrift »Luise Leube/geb. Dieterich/Witwe des/Oberst Max von Leube/*6. Oct. 1816/† 3. März 1905/in Ulm« trägt. Rechts auf der Gruft steht ein schlichtes, hohes Kreuz auf einem quaderförmigen Unterbau. Auf einer hellen Platte am Sockel liest man: »Marie Leube/geb. den 28. September 1840/gestorben den 12. Juli 1861«. Neben dem Grab Marie Leubes sieht man eine kleine, etwa 50 cm hohe, auf dem Boden liegende, mit Moos überwucherte Steinplatte. Kratzt man das Moos behutsam ab, liest man auf dem Stein den Namen »Adolph« ohne weitere Angaben zum Geburts- oder Todestag.
In der südöstlichen Ecke des »Alten Friedhofs« von Ludwigsburg befindet sich das
vom ehemaligen Sanitätsverein gestiftete Denkmal für jene deutschen Soldaten bzw.
in der damaligen Diktion »Krieger«, die den Sieg im Deutsch-Französischen Krieg
von 1870/71 mit ihrem Leben bezahlten und in der württembergischen Garnisonsstadt unterhalb des Monuments bestattet wurden. Das Denkmal, seine Entstehungsgeschichte, Ikonographie sowie seine Einordnung in den Kontext patriotischer
Erinnerungskultur wurden jüngst in einem Beitrag für die Ludwigsburger Geschichtsblätter ausführlich beschrieben. Darin konnte bereits kurz auf das Schicksal der
auf dem deutschen Denkmal genannten 34 Soldaten eingegangen werden. Aus den
hierfür ausgewerteten preußischen, bayerischen und württembergischen Verlustlisten
ließen sich jedoch nur lückenhafte Informationen gewinnen. Weitere Quellenfunde
im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und im Stadtarchiv Ludwigsburg sowie die Auswertung des »Sanitäts-Berichts über die Deutschen Heere 1870/71«, der Berichte der
behandelnden Ärzte, zahlreicher zeitgenössischer Regimentsgeschichten, des gedruckten »Kirchen-Registers« der Stadt Ludwigsburg für die Jahre 1870 und 1871 und der
Kriegsausgaben des »Ludwigsburger Tagblatts« erlauben jetzt genauere Angaben zu
den deutschen Soldaten, die in Ludwigsburger Spitälern verstorben, auf dem »Alten
Friedhof« begraben und auf dem dortigen Denkmal verzeichnet worden sind.
In der südöstlichen Ecke des Alten Friedhofs von Ludwigsburg befindet sich das vom
ehemaligen Sanitätsverein gestiftete Denkmal für jene deutschen Soldaten, zeitgenössisch als »Krieger« bezeichnet, die den Sieg im Deutsch-Französischen Krieg von
1870/71 mit ihrem Leben bezahlten und in der württembergischen Garnisonsstadt
bestattet wurden. Man erreicht das Denkmal in wenigen Schritten, wenn man sich,
vom Eingang in der Schorndorfer Straße kommend, nach rechts wendet. Dabei passiert man die neugotische Friedhofskapelle mit dem Mahnmal für die Toten des Zweiten Weltkriegs, die Gräber deutscher Gefallener des Ersten Weltkriegs und das dazugehörige Denkmal. Zwanzig Schritte südlich des Kriegerdenkmals befindet sich ein
Denkmal zur Erinnerung an die in Ludwigsburg verstorbenen französischen Soldaten
der Jahre 1870 und 1871. Ebenfalls in der Nähe des Denkmals, an der Nordseite der
alten Friedhofskapelle, ist eine 1876 von der Stadt gestiftete Erinnerungstafel für sieben in Frankreich gefallene Ludwigsburger zu sehen.
So wie in Ludwigsburg gibt es wohl in fast jeder deutschen Stadt Straßennamen
oder Denkmäler, die an den deutschen Sieg von 1870/71 erinnern. Dennoch ist der
Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 heute, wie die beiden anderen deutschen
Einigungskriege der Jahre 1864 und 1866, im allgemeinen Bewusstsein kaum noch
präsent. Dass uns dieser Krieg heute sehr weit entfernt vorkommt, liegt sicher an der
Fülle an Ereignissen, die ihm folgten und die von noch größerer Bedeutung für
Deutschland und die Welt waren: Der Erste Weltkrieg und der Zweite Weltkrieg haben
den Krieg von 1870/71 weitgehend vergessen machen lassen, wie sich auch am Beispiel der Denkmalgruppe auf dem Alten Friedhof von Ludwigsburg anschaulich zeigen lässt. Neben den beiden Gedenkstätten zu den Weltkriegen wirkt das Denkmal
für die deutschen Toten von 1870/71 trotz seiner Größe an den Rand gedrängt und
in seiner historistischen Stilmischung aus antikisierenden Formen und vaterländischer Symbolik aus der Zeit gefallen. Das französische Denkmal ist sogar hinter Bäumen halb versteckt und nur zu finden, wenn man es gezielt sucht.
Liebe Gäste, wir feiern heute ein wichtiges historisches Ereignis – mit etwas Verspätung. Das Jubiläum 200 Jahre badische Landesverfassung fiel aber auch mitten in die parlamentarische Sommerpause. Großherzog Carl kann man dafür keinen Vorwurf machen. Als er am 22. August 1818 die Verfassung unterzeichnete, hatte es im heutigen Baden-Württemberg
schließlich noch keine Parlamente gegeben. Die badische Verfassung war die erste, die eine solche Vertretung schuf. Der
22. August dieses Jahres ist daher auch der Startpunkt für ein Projekt des Staatsministeriums mit dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg. Unter dem Stichwort »des Volkes Stimme« finden Sie Kalendereinträge aus 200 Jahren
Partizipation. Das Projekt präsentiert die badische Verfassung als Ausgangspunkt. Als Wurzel, aus der alles Weitere gewachsen ist, was es seitdem in diesem Land an Reformen, Umbrüchen, Bürgerbewegungen gegeben hat
Im Frühjahr 1421 musste die Pfarrgemeinde im oberschwäbischen Neuburg, Dekanat Munderkingen, für geraume Zeit ohne Seelsorger auskommen, da ihr bisheriger Pfarrer nicht mehr zur Verfügung stand. Ob dieser an einen anderen Ort gezogen oder gestorben war, ist heute unbekannt. Nachdem die Pfarrei also vakant zu werden drohte, stand fest, dass umgehend ein neuer Geistlicher nach Neuburg kommten musste. Bis Mitte Mai waren offenbar bereits Verhandlungen geführt worden, denn am 16. des Monats erschien der Kleriker Wilhelm Gabler vor dem Konstanzer Bischof mit einem Schreiben, in welchem ihn Herzog Friedrich von Österreich auf die Neuburger Pfarrkirche präsentierte. Das bischöfliche Generalvikariat nahm die Präsentationsurkunde entgegen und ordnete an, dass der Kandidat der Neuburger Gemeinde ordnungsgemäß bekannt gegeben werden solle, damit eventuelle Einsprüche gegen seine Kandidatur vorgebracht werden könnten. Am 18. Juni, dem Ende der Einredefrist, erschienen sowohl Wilhelm Gabler als auch der Vertreter des Priesters Eberhard von Hörnlingen vor dem Konstanzer Generalvikar. Eberhard konnte nämlich ebenfalls eine Präsentation auf die Neuburger Pfarrkirche vorweisen, die von Anna von Braunschweig, der Gemahlin Herzog Friedrichs von Österreich, ausgestellt worden war. Nachdem nun zwei Kleriker Anwartschaften auf dieselbe Pfründe besaßen, musste an der Konstanzer Kurie geprüft werden, wer von beiden der rechtmäßige Kandidat war und welcher von ihnen die Pfründe erhalten sollte.
Luthers neue Lehre stellte die Voraussetzung für das Aufkommen von evangelischen Kirchenordnungen dar. Das neue Lehrverständnis der Protestanten blieb nicht auf den persönlichen Glauben oder das kirchliche Leben beschränkt, sondern brachte zahlreiche Veränderungen der Rechtsverhältnisse in Kirche und Gesellschaft mit sich. Die Territorien und Städte, die die Reformation einführten, erkannten das seit Jahrhunderten geltende römische Kirchenrecht nicht mehr an. Dieses regelte nicht nur das kirchliche Leben im engeren Sinne, sondern auch weite Teile des gesellschaftlichen Lebens (Ehe, Schule). Hinzu kam, dass die Reformation eine Eigendynamik entfaltete, die nicht nur die bestehende kirchliche, sondern auch die staatliche Ordnung gefährdete, wie es etwa im Bauernkrieg deutlich wurde. Den in vielen Bereichen entstandenen Rechtsunsicherheiten begegneten die evangelischen Obrigkeiten mit Neuregelungen, die unter dem Begriff „Kirchenordnung“ zusammengefasst wurden.