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750 Jahre Familiengeschichte von Mentzingen! Zum ersten, zum zweiten, zum ... Halt! - Sind nicht die Freiherren von Mentzingen nach Ausweis ihres Raben-Wappens eines Stammes mit denen von Helmstatt und den Gölern von
Ravensburg, und findet nicht der gemeinsame Stammvater aller drei Familien mit dem Raben-Wappen, der Reichsministeriale Raban von Wimpfen, seine erste Erwähnung bereits 1190?! Also: 813 Jahre Geschichte der Familien mit dem Raben-Wappen! Zum ersten, zum zweiten, zum ... Halt!
Die Urkunden des Freiherrlich von Gemmingen'schen Archivs auf Burg Guttenberg über dem Neckar
(2003)
In der Sonderdruck-Reihe des Heimatvereins Kraichgau ist 1990 als Band 6 das vom Autor dieser Zeilen erarbeitete Inventar der Urkunden des Freiherrlich von Gemmingen'schen Archivs auf Burg Guttenberg über dem Neckar erschienen. Es
erschließt den schon früher - zu unbekannter Zeit - selektierten Urkundenbestand. Inzwischen sind im Zuge der von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg finanzierten und von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg betreuten Erschließung der Guttenberger Akten und Amtsbücher (1999-2001) weitere Pergamenturkunden aufgetaucht, deren Inhalt im folgenden mittels Regesten zugänglich gemacht wird. Frau Dr. Elke Strang, nunmehr Landesarchiv Schleswig-Holstein,
und Herrn Dr. Karl Murk, nunmehr Hessisches Staatsarchiv Marburg, von denen die Neuverzeichnung im einzelnen besorgt wurde, sei für ihre freundlichen Hinweise auf die beiläufig entdeckten Urkunden sehr herzlich gedankt.
Datiert vom Tag der Apostel Philipp und Jakob, dem 1. Mai des Jahres 1393 stiftete der zu jener Zeit schon betagte Mainzer Erzbischof und Kurfürst Konrad von Weinsberg zur Rettung seines und seiner Vorfahren Seelenheils bei Burg Guttenberg über dem Neckar eine Kapelle zur Ehren Gottes und des heiligen Bekenners und Bischofs Eucharius. Da Guttenberg und das dabei gelegene Dorf (Neckar-) Mühlbach Filial der Pfarrei Heinsheim waren, hatte der Stifter es nicht versäumt, vorab das Einverständnis der zuständigen Kirchenoberen einzuholen, des Dekans und Stiftskapitels von Wimpfen im Tal, der patronorum seu collatorum necnon pastoris prefate parrochialis ecclesie, der Patrone, Leiheherren und Pfarrherren zu Heinsheim. Patronus, collator und pastor ecclesie parrochialis – drei Zentralbegriffe der älteren Kirchenverfassung. In die neue Kapelle stiftete Konrad von Weinsberg ein beneficium perpetuum, das heißt eine Pfründe für einen täglich dort zelebrierenden Kaplan, und dotierte diese mit einem in der unmittelbaren Nachbarschaft der Kapelle noch zu errichtenden Haus sowie mit näher bezeichneten Pfründgütern und -einkünften in umliegenden Dörfern. Außerdem verordnete er dem jeweiligen Kaplan einen Platz am Tisch des Guttenberger Burggesindes und traf detaillierte Verfügungen bezüglich der Pflichten und Rechte der künftigen Pfründinhaber. Die Verleihung der Kaplaneipfründe sollte – wie üblich – für alle Zeiten dem jeweils Erstgeborenen und ältesten Agnaten des Hauses Weinsberg zustehen, dem verus heres proximior et senior masculus. Indes ging das Haus Weinsberg bereits in der nächsten Generation in Konkurs und starb wiederum eine Generation später im Mannesstamm aus. Burg Guttenberg gelangte 1449 samt der dazugehörigen Herrschaft und dem Recht zur Verleihung der Kaplaneipfründe in den Besitz der Kraichgauer Ritteradelsfamilie von Gemmingen.
[...] Der dritte aber war ein schöner, junger Mann, der am besten tanzte weit und breit, und daher den Namen Tanzbodenkönig hatte. Er war ein armer Mensch gewesen und hatte bei einem Holzherren als Knecht gedient; da wurde er auf einmal steinreich; die einen sagten, er habe unter einer alten Tanne einen Topf voll Geld gefunden, die anderen
behaupteten, er habe unweit Bingen im Rhein mit der Stechstange, womit die Flößer zuweilen nach den Fischen stechen, einen Pack mit Goldstücken heraufgefischt, und der Pack gehöre zu dem großen Nibelungenhort, der dort vergraben liegt; kurz, er war auf einmal reich geworden und wurde von jung und alt angesehen wie ein Prinz. [ ... ] Diese Schilderung eines Mannes, der seiner Mit- und Nachwelt bemerkenswert erschien, weil er binnen kurzer Frist zu ungewöhnlich großem Reichtum und einem entsprechend hohen Sozialprestige gekommen war, ist nachzulesen bei Wilhelm Hauff in dessen 1828
postum veröffentlicher Erzählung „Das kalte Herz". Natürlich sollte man sich hüten, diese literarische Gestalt kurzerhand mit einer historischen Person zu identifizieren. Aber ganz zweifellos erinnert sie an einen Typus, den es im Nordschwarzwald tatsächlich einmal gegeben hat, an den Typus des - wenn man so will - ,,Proto-Unternehmers", der in den Regionen um Nagold und Enz, Kinzig und Murg in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gleich mehrfach anzutreffen war.
Der frühneuzeitliche Kanton Kraichgau der freien Reichsritterschaft war Teil des schwäbischen Ritterkreises, und die wohl nicht zuletzt daher rührende Vorstellung, der Kraichgau sei eine schwäbische Landschaft, ist weit verbreitet. Tatsächlich aber ist der Kraichgau eine fränkische Landschaft. Das alte fränkische Stammesgebiet umfasst sogar nicht allein den Kraichgau, sondern reicht im Süden über das Zabergäu und den Enzgau hinaus bis in den Glemsgau und in den Würmgau. Die Grenze zwischen dem früh- und hochmittelalterlichen Franken und Schwaben verläuft zwischen
Weil der Stadt und Böblingen beziehungsweise zwischen Calw und Herrenberg; die Landschaften südlich dieser Linie sind altes schwäbisches Stammesgebiet, die Landschaften nördlich davon – und mithin auch der Kraichgau – gehören zum Gebiet des alten Franken. Davon zeugt nicht zuletzt die hierzulande noch heute verbreitete südrheinfränkische Mundart. Unser Wissen um die alten Stammesgrenzen beruht indes keineswegs primär auf dialektgeographischen Beobachtungen, die naturgemäß einem ständigen Wandel unterliegen, sondern in allererster Linie beruht es auf uralten kirchlichen Grenzen, nämlich auf den bis in die napoleonische Zeit bestehenden alten Diözesangrenzen. Würmgau, Enzgau, Glemsgau, Zabergau und Murrgau mit Weil der Stadt und Hirsau gehörten demnach zur alten – fränkischen – Diözese Speyer, ebenso wie die südwestliche Hälfte des Kraichgaus. Die nordöstliche Hälfte des Kraichgaus war in älterer Zeit Teil der selbstverständlich ebenfalls fränkischen Diözese Worms.