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Zu Beginn der Siebzigerjahre des vorigen Jahrhunderts, im Zuge einer massiven Migrationsbewegung aus Italien in die Schweiz, gründete die italienische Gewerkschaft CGIL (‚Confederazione Generale Italiana del Lavoro‘) in Basel und Zürich eine Schule für italienische Migrantinnen und Migranten. Nach einer ausgedehnten Phase des Wachstums auf dem Bildungs- und
Ausbildungssektor wurde dieses Institut im Jahr 1984 in eine Stiftung schweizerischen Rechts
umgewandelt, die in der Folgezeit nicht nur Kooperationsvereinbarungen mit dem ‚Schweizerischen Gewerkschaftsbund‘ (SGB), sondern auch mit der spanischen Gewerkschaft ‚Comisiones
Obreras‘ (CCOO) (1994) sowie mit der portugiesischen ‚Confederação Geral dos Trabalhadores
Portugueses‘ (CGTP) (1996) einging. Als gemeinnützige Non-Profit-Organisation verfolgt die
heute unter der Kurzbezeichnung ECAP firmierende Einrichtung inzwischen das erklärte
Hauptziel, die Bildung jüngerer wie auch älterer Erwachsener (insbesondere der Migrantinnen
und Migranten) sowie der wenig qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der
Schweiz zu unterstützen, um die private und berufliche Integration zugewanderter Personen tatkräftig zu fördern und so einen aktiven Beitrag für den Erwerb wie auch für die Festigung der
kognitiven Mittel und Kenntnisse zu leisten, die für ein autonomes und verantwortungsvolles
Leben in unserer sich rasch wandelnden modernen Gesellschaft unverzichtbar sind.
Im Sommer 1999 stieß ich im Verlauf von Archivrecherchen, die im Zusammenhang mit Nachforschungen zur Literatur des südwestdeutschen Frühhumanismus standen, in der Colmarer Stadtbibliothek auf ein schmales Konvolut deutschsprachiger
Briefe bzw. Brieffragmente. Dabei weckte vor allem das erste der insgesamt zehn Stücke umfassenden 'Sammlung' mein Interesse, lieferte dieses nahezu vollständig erhalten gebliebene Schreiben doch nicht nur wertvolle Hinweise zur Identität
sowohl der Absenderin als auch der Empfängerin, sondern auch zum familiären Hintergrund und zu weiter reichenden verwandtschaftlichen Beziehungen der Adressantin wie auch der Adressatin. Und da ergänzende Sondierungen zum sozialgeschichtlichen Umfeld des Briefzeugnisses darüber hinaus einige auch in literaturgeschichtlicher Hinsicht interessante Einblicke gewährten, liegt es nahe, die wichtigsten Resultate, die im Zusammenhang mit der Erschließung dieses bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt kaum beachteten Briefes gewonnen werden konnten, im Rahmen übergeordneter Zusammenhänge ins Blickfeld zu rücken.
„Goethe war, glaube ich, ein ziemlich wichtiger deutscher Dichter. Er lebt schon lange nicht
mehr. Es gibt viele schöne Gedichte von ihm, die, soviel ich weiß, manchmal sehr kunstvoll gereimt sind. Sie wirken zwar altertümlich, und man versteht sie auch nicht immer gleich auf Anhieb, trotzdem werden manche dieser Texte vor allem von älteren Leuten heute noch auswendig
aufgesagt, zum Beispiel auf Hochzeiten, bei Geburtstagsfeiern oder bei anderen festlichen Anlässen.“
Die grellbunte Palette solcher und ähnlicher Antworten von Schülerinnen und Schülern
selbst auf Oberstufenniveau auf die Frage, wer Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832) gewesen sei, ließe sich beliebig erweitern. Dabei ist das eigentlich Erstaunliche an derlei Spontanentgegnungen seitens der ‚Generation Facebook‘ weniger deren offensichtliche Unbekümmertheit, sondern vielmehr der Umstand, dass der Dichterfürst vergangener Tage inzwischen
überhaupt noch als Bestandteil des thematischen Spektrums des Deutschunterrichtes wahrgenommen wird und sein literarisches Werk in den Schulzimmern nach wie vor sogar weitgehend
widerspruchslos auf eine gewisse Akzeptanz stößt.
Im Nachgang zu einem im Wiener Stadt- und Landesarchiv ergebnislos verlaufenen Rechercheauftrag, der den mutmaßlichen Wohnsitz des Komponisten, Musikpädagogen und Kapellmeisters Franz (Xaver?) Gebel (geb. um 1783/84 in Milin/Fürstenau bei Breslau, gest. 1843 in Moskau) betraf, erhielt ich im Dezember 2017 von Frau Oberarchivrätin Dr. Michaela Laichmann (Magistrat der Stadt Wien) einen irritierenden brieflichen Hinweis zu einer Nachlassakte, die im Zuge der besagten Nachforschungen im Bestand des sogenannten Magistratischen Zivilgerichts zum Vorschein gekommen war: Gemäß schriftlicher Auskunft der Magistratsabteilung 8 war man bei der routinemäßigen Konsultation der einschlägigen archivalischen Findmittel auf eine Verlassenschaftsabhandlung gestoßen, in deren Mittelpunkt das Ableben einer gewissen Barbara Gebel
stand, die in dem genannten Dossier explizit als Musikerswitwe bezeichnet wird.
Am 23. Januar 1846 greift im südrussischen Nowotscherkassk (Stadt nordöstlich von Rostow
am Don, Donkosakengebiet) ein erboster Johannes Wittwer zu Feder und Papier, um sich sowohl
mit Nachdruck beim in Sankt Petersburg residierenden Schweizer Honorargeneralkonsul Johann
Bohnenblust (1785–1859, Konsul 1837–1847) über seinen früheren Arbeitgeber, Generalleutnant
Vasilij Dmitrievič Ilovajskij (1785–1860), zu beschweren als auch – und zwar in der gleichen
Angelegenheit – bei der diplomatischen Vertretung der Schweiz um tatkräftige Unterstützung
nachzusuchen. Im Rahmen eines mehrere Seiten umfassenden, ausführlich gehaltenen Briefes
an seinen aus Aarburg (südlich von Olten, Kanton Aargau) stammenden, in der einschlägigen
Literatur wohl zu Unrecht als einstigen Zögling des Erziehers und Sozialreformers Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) erwogenen Landsmann bringt der sich selbst als unterthänigster
Diener bezeichnende Verfasser des Schreibens in dezidierter Form seinen tiefen Unmut über die
– zumindest aus seiner persönlichen Perspektive – geradezu betrügerischen Machenschaften und
das lügenhafte Gebaren seines früheren Dienstherrn zum Ausdruck. Allerdings: Im Mittelpunkt
des kurze Zeit später (am 13./1. Februar 1846) in der damaligen Hauptstadt des Zarenreiches
eingetroffenen Briefes stehen nicht etwa Vorwürfe, die einen Arbeitskonflikt zwischen Johannes
Wittwer und Ilovajskij betreffen, sondern das angebliche Unrecht, das Wittwers Gattin Maria
vonseiten des hohen russischen Offiziers widerfahren zu sein scheint.
Tannhäuser im Eckartsberg
(1995)
Eine Breisacher Volkssage?
Im Jahr 1924 veröffentlichte der Prähistoriker und ehemalige Schuldirektor Karl
Sebastian Gutmann (1854-1931) eine 25 Texte umfassende Sammlung von
Breisacher Lokalsagen, die unter der Rubrik 'Sagen mit mythologischem Hintergrund'
auch eine Version der Tannhäuser-Sage bewahrt
Johannes Glotter
(2008)
Im Jahr 1989 erschien anlässlich eines dreifachen Jubiläums der Tuniberggemeinde
Merdingen (westlich von Freiburg) eine Festschrift, die unter anderem einen Abriss
der Lokalgeschichte des unweit der deutsch-französischen Grenze gelegenen Weinbaudorfes bot. Dabei nahm im Rahmen eines „Streifzugs“ durch die bewegte Ortshistorie der in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sowohl diesseits als auch
jenseits des Rheins durch eine Vielzahl kunstgeschichtlicher Veröffentlichungen bekannt gewordene Autor, Professor Hermann Brommer,2 auch die Gelegenheit wahr,
auf eine, wie es scheint, heute nahezu vergessene Persönlichkeit der Reformationszeit aufmerksam zu machen, deren biographische Spuren nicht nur nach Basel, sondern auch in den elsässischen Raum führen: Johannes Glotter.
Im Rahmen eines anlässlich des 70. Geburtstags von Professor Hermann Brommer (1926-2012)
entstandenen Beitrags zu einer bis dahin nahezu unbeachtet gebliebenen Gruppe von Archivalien, die sich im verwandtschaftlichen Umfeld des aus Merdingen (bei Freiburg) stammenden
Barockbildhauers Johann Baptist Sellinger (1714-1779) ansiedeln ließen, nahm ich vor einigen
Jahren die Gelegenheit wahr, beiläufig auf einen aus der Nachbargemeinde Gündlingen gebürtigen Johann Georg Binz hinzuweisen, der in den 60er-Jahren des 18. Jahrhunderts als Freiburger
Student bezeugt ist.' Da mir zum damaligen Zeitpunkt weder verlässliche Informationen zur genealogischen Zugehörigkeit noch nähere Hinweise zu späteren Lebensstationen des Genannten
vorlagen, beließ ich es seinerzeit vorläufig bei einer knappen Randnotiz. Nicht zuletzt dank der
Recherchemöglichkeiten, die das moderne Internet heute bietet, war es mir in der Zwischenzeit
möglich, nicht nur die Lebensspuren Johann Georgs weiterzuverfolgen, sondern auch einige
weiterführende familiengeschichtliche Daten und Fakten zu seinen direkten Nachfahren zu
eruieren. Die folgenden Ausführungen stellen eine erste Zusammenfassung der dabei erzielten
Resultate dar.
In Sachen Benedikt Gillmann
(2004)
Im 122. Jahresheft der Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins »Schau-ins-Land«
erschien kürzlich ein Aufsatz, in dessen Mittelpunkt Benedikt Gillmann (1823-1897), ein in
den Jahren 1871 bis 1874 als Verwalter (>Verweser<) der Schwarzwaldpfarrei Wittichen (nordöstlich von Haslach i.K.) nachweisbarer Priesterkollege des Kinzigtäler Volksschriftstellers
Heinrich Hansjakob (1837-1916), stand. Die im Rahmen dieses Beitrags referierten Forschungsergebnisse konfrontierten uns unter anderem mit dem Problem, ob ein Hinweis dieses über Jahre hinweg auch am Bodensee tätigen Heimatdichters, der sich in seiner im Todesjahr Gillmanns veröffentlichten Erzählung >Der Fürst vom Teufelstein< findet, unabhängig
von der schon seit geraumer Zeit kontrovers diskutierten Frage nach den illegitimen Nachkommen des Autors zu interpretieren ist oder aber Bezüge erahnen läßt, die, recht besehen,
neue Aspekte dieser berühmt-berüchtigten »wunden Stelle« im Leben Heinrich Hansjakobs
zu Tage fordern könnten. Vor allem die im Erzbischöflichen Archiv Freiburg lagernde Personalakte Benedikt Gillmanns erwies sich nun bei der fortgesetzten Spurensuche als außergewöhnlich ergiebig, so daß ich mich im Anschluß an die weitere Durchsicht dieses in jeder
Hinsicht als gewichtig zu bezeichnenden Konvoluts nun in die glückliche Lage versetzt sehe,
das bewegte - um nicht zu sagen: spektakuläre - >Vorleben< des Witticher Pfarrverwalters, den
Hansjakob in seiner Erzählung >Der Vogtsbur< an markanter Stelle in Erscheinung treten läßt,
eingehender würdigen zu können, als dies auf der Basis der bislang bekannt gewordenen
Quellenzeugnisse möglich war.
Am 28. November 1486 vollendete der zu jenem Zeitpunkt am Hof des Konstanzer Bischofs
Otto von Sonnenberg (1474-1480 Electus, 1480-1491 Amtsinhaber) als procurator (Sachwalter, Fürsprech) tätige Augustin Tünger den ersten (und wohl auch einzigen Band) seiner „Facetire Latinre et Gerrnanicre", eine in gesamt 54 Textstücke umfassende Sammlung von anekdotischen Erzählungen, die dem Grafen Eberhard V. (,,im Bart") von Württemberg (1445-1496)
gewidmet war. Ungeachtet der Tatsache, dass das schmale literarische Oeuvre des Konstanzer Würdenträgers für die Entwicklung des Genre als durchaus bedeutsam eingestuft wird
und der Autor somit auch in biographischer Hinsicht näher untersucht zu werden verdiente, hat
sich die Forschung mit Tüngers Leben und Wirken bislang nur am Rande beschäftigt und im
Rahmen erster Sondierungen eine ganze Reihe von Resultaten zutage gefördert, die sich bei
näherem Hinsehen als eher fragwürdig erweisen und korrekturbedürftig sind. Die folgenden
Ausführungen sollen anhand der Herkunftsproblematik verdeutlichen, dass eine vertiefte Diskussion dieser Frage nicht zuletzt auch bei der Klärung der literaturgeschichtlichen Zusammenhänge, in denen der Dichter anzusiedeln sein dürfte, hilfreich sein kann.