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Im Nachgang zu einem im Wiener Stadt- und Landesarchiv ergebnislos verlaufenen Rechercheauftrag, der den mutmaßlichen Wohnsitz des Komponisten, Musikpädagogen und Kapellmeisters Franz (Xaver?) Gebel (geb. um 1783/84 in Milin/Fürstenau bei Breslau, gest. 1843 in Moskau) betraf, erhielt ich im Dezember 2017 von Frau Oberarchivrätin Dr. Michaela Laichmann (Magistrat der Stadt Wien) einen irritierenden brieflichen Hinweis zu einer Nachlassakte, die im Zuge der besagten Nachforschungen im Bestand des sogenannten Magistratischen Zivilgerichts zum Vorschein gekommen war: Gemäß schriftlicher Auskunft der Magistratsabteilung 8 war man bei der routinemäßigen Konsultation der einschlägigen archivalischen Findmittel auf eine Verlassenschaftsabhandlung gestoßen, in deren Mittelpunkt das Ableben einer gewissen Barbara Gebel
stand, die in dem genannten Dossier explizit als Musikerswitwe bezeichnet wird.
Einmal Russland und zurück
(2019)
Vor wenigen Jahren wurde mir die Gelegenheit zuteil, im „Alemannischen Jahrbuch“ einen längeren Beitrag über Leben, Werk und verwandtschaftliches Umfeld des im Frühjahr 1843 in Moskau verstorbenen Komponisten und Musikpädagogen Franz Gebel zu veröffentlichen.
Dabei
hatten sich die im Vorfeld der Entstehung des besagten Artikels vorgenommenen Sondierungen
teilweise als äußerst diffizil erwiesen, zumal – nicht zuletzt aufgrund der wechselnden Wirkungskreise des genannten Künstlers und seiner nächsten Verwandten – nicht unerhebliche sprachliche
sowie administrative Barrieren zu überwinden gewesen waren. Dies war mit ein Grund dafür,
dass eine ganze Reihe von Resultaten nur mit enormer zeitlicher Verzögerung zutage gefördert
werden konnten, die nichtsdestotrotz unerwartet neue musik- und familiengeschichtliche Einblicke gewähren und daher durchaus eingehendere Berücksichtigung verdienen. Einige aus heutiger
Sicht interessante und weiterführende Aspekte sollen im Folgenden in Form einer „erweiterten
Nachlese“ gewürdigt werden.
Im Landesarchiv Baden-Württemberg/Staatsarchiv Freiburg lagern zwei insgesamt 44 beschriebene Seiten umfassende, in sachlicher Hinsicht unmittelbar zusammengehörige Auswanderungsakten, in denen sich im Wesentlichen verschiedene amtliche Vorgänge des Jahres 1832 dokumentiert finden. Die beiden ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrten Dossiers, die, soweit erkennbar, in der einschlägigen Forschungsliteratur bislang weitgehend unbeachtet geblieben sind, verdienten bezüglich ihrer – zumindest auf den ersten Blick – doch eher banalen Inhalte wohl kaum eingehendere Aufmerksamkeit, lieferten sie im Rahmen übergeordneter Zusammenhänge nicht weiterführende Hinweise zur Lösung eines nachweislich seit Ende 1890 bestehenden genealogischen Problems, das den aus Boston (Massachusetts) stammenden Kunstmaler Jean Paul (eigentlich John Paul) Selinger über einen längeren Zeitraum hinweg regelrecht umgetrieben zu haben scheint, ohne doch jemals grundlegend angegangen und definitiv behoben werden zu können. Mehr noch: Die schon seit längerem in den „Smithsonian Archives of American Art“ in Washington (District of Columbia) archivierten Teile der Privatkorrespondenz des genannten Künstlers, die unter anderem auch eine Vielzahl von Briefen von dessen „cousin“ Joseph Selinger (1859-1938) umfassen, lassen die vermeintlich engen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden besagten Personen vor dem Hintergrund der im Folgenden behandelten Auswanderungsakten in unerwartet neuem Licht erscheinen. Worum geht es im Einzelnen? Da sich die soeben skizzierten Zusammenhänge am besten in chronologischer Reihenfolge erschließen lassen, scheint es zunächst naheliegend, die eingangs ins Feld geführten Archivalien einer kursorischen Durchsicht zu unterziehen.
Im Rahmen eines anlässlich des 70. Geburtstags von Professor Hermann Brommer (1926-2012)
entstandenen Beitrags zu einer bis dahin nahezu unbeachtet gebliebenen Gruppe von Archivalien, die sich im verwandtschaftlichen Umfeld des aus Merdingen (bei Freiburg) stammenden
Barockbildhauers Johann Baptist Sellinger (1714-1779) ansiedeln ließen, nahm ich vor einigen
Jahren die Gelegenheit wahr, beiläufig auf einen aus der Nachbargemeinde Gündlingen gebürtigen Johann Georg Binz hinzuweisen, der in den 60er-Jahren des 18. Jahrhunderts als Freiburger
Student bezeugt ist.' Da mir zum damaligen Zeitpunkt weder verlässliche Informationen zur genealogischen Zugehörigkeit noch nähere Hinweise zu späteren Lebensstationen des Genannten
vorlagen, beließ ich es seinerzeit vorläufig bei einer knappen Randnotiz. Nicht zuletzt dank der
Recherchemöglichkeiten, die das moderne Internet heute bietet, war es mir in der Zwischenzeit
möglich, nicht nur die Lebensspuren Johann Georgs weiterzuverfolgen, sondern auch einige
weiterführende familiengeschichtliche Daten und Fakten zu seinen direkten Nachfahren zu
eruieren. Die folgenden Ausführungen stellen eine erste Zusammenfassung der dabei erzielten
Resultate dar.
Am 23. Januar 1846 greift im südrussischen Nowotscherkassk (Stadt nordöstlich von Rostow
am Don, Donkosakengebiet) ein erboster Johannes Wittwer zu Feder und Papier, um sich sowohl
mit Nachdruck beim in Sankt Petersburg residierenden Schweizer Honorargeneralkonsul Johann
Bohnenblust (1785–1859, Konsul 1837–1847) über seinen früheren Arbeitgeber, Generalleutnant
Vasilij Dmitrievič Ilovajskij (1785–1860), zu beschweren als auch – und zwar in der gleichen
Angelegenheit – bei der diplomatischen Vertretung der Schweiz um tatkräftige Unterstützung
nachzusuchen. Im Rahmen eines mehrere Seiten umfassenden, ausführlich gehaltenen Briefes
an seinen aus Aarburg (südlich von Olten, Kanton Aargau) stammenden, in der einschlägigen
Literatur wohl zu Unrecht als einstigen Zögling des Erziehers und Sozialreformers Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) erwogenen Landsmann bringt der sich selbst als unterthänigster
Diener bezeichnende Verfasser des Schreibens in dezidierter Form seinen tiefen Unmut über die
– zumindest aus seiner persönlichen Perspektive – geradezu betrügerischen Machenschaften und
das lügenhafte Gebaren seines früheren Dienstherrn zum Ausdruck. Allerdings: Im Mittelpunkt
des kurze Zeit später (am 13./1. Februar 1846) in der damaligen Hauptstadt des Zarenreiches
eingetroffenen Briefes stehen nicht etwa Vorwürfe, die einen Arbeitskonflikt zwischen Johannes
Wittwer und Ilovajskij betreffen, sondern das angebliche Unrecht, das Wittwers Gattin Maria
vonseiten des hohen russischen Offiziers widerfahren zu sein scheint.
„Goethe war, glaube ich, ein ziemlich wichtiger deutscher Dichter. Er lebt schon lange nicht
mehr. Es gibt viele schöne Gedichte von ihm, die, soviel ich weiß, manchmal sehr kunstvoll gereimt sind. Sie wirken zwar altertümlich, und man versteht sie auch nicht immer gleich auf Anhieb, trotzdem werden manche dieser Texte vor allem von älteren Leuten heute noch auswendig
aufgesagt, zum Beispiel auf Hochzeiten, bei Geburtstagsfeiern oder bei anderen festlichen Anlässen.“
Die grellbunte Palette solcher und ähnlicher Antworten von Schülerinnen und Schülern
selbst auf Oberstufenniveau auf die Frage, wer Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832) gewesen sei, ließe sich beliebig erweitern. Dabei ist das eigentlich Erstaunliche an derlei Spontanentgegnungen seitens der ‚Generation Facebook‘ weniger deren offensichtliche Unbekümmertheit, sondern vielmehr der Umstand, dass der Dichterfürst vergangener Tage inzwischen
überhaupt noch als Bestandteil des thematischen Spektrums des Deutschunterrichtes wahrgenommen wird und sein literarisches Werk in den Schulzimmern nach wie vor sogar weitgehend
widerspruchslos auf eine gewisse Akzeptanz stößt.
Im Januar 2004 gewährte mir das Ehepaar Cäcilia und Walter Müller (Merdingen) Einsicht in
eine verhältnismäßig gut erhaltene, auf den ersten Blick allerdings eher unscheinbare Archivalie, die sich gemäß Auskunft der aktuellen Eigentümer von alters her in Familienbesitz befunden hat und sich aufgrund zahlreicher handschriftlicher Einträge, die von verschiedenen
Händen herrührten, zwanglos in die Geschichte der erstmals vor rund einem halben Jahrhundert durch Hermann Brommer erforschten Merdinger Familie(n) Selinger einordnen lässt. Wie
eine vor Ort vorgenommene Autopsie des kleinformatigen Notizbuchs - denn um ein solches
handelt es sich im vorliegenden Fall - alsbald ergab, stammen die frühesten Einträge, also quasi
der ,Grundstock' der Notizen, von einem nicht mit letzter Sicherheit identifizierbaren Herrn
Seefinger, der als Voyageur (Handelsreisender) im Auftrag einer in der französischen Stadt
Reims (Dep. Marne) ansässigen Firma unterwegs war und die im Verlauf einer ausgedehnten
Reise aufgenommenen Bestellungen, die, soweit erkennbar, Spirituosen umfasste, sukzessive
in sein als Livre de Commission betiteltes Auftragsbuch aufnahm ( oder - etwa von einem der französischen Sprache kundigen Bediensteten - aufnehmen ließ).
Zu Beginn der Siebzigerjahre des vorigen Jahrhunderts, im Zuge einer massiven Migrationsbewegung aus Italien in die Schweiz, gründete die italienische Gewerkschaft CGIL (‚Confederazione Generale Italiana del Lavoro‘) in Basel und Zürich eine Schule für italienische Migrantinnen und Migranten. Nach einer ausgedehnten Phase des Wachstums auf dem Bildungs- und
Ausbildungssektor wurde dieses Institut im Jahr 1984 in eine Stiftung schweizerischen Rechts
umgewandelt, die in der Folgezeit nicht nur Kooperationsvereinbarungen mit dem ‚Schweizerischen Gewerkschaftsbund‘ (SGB), sondern auch mit der spanischen Gewerkschaft ‚Comisiones
Obreras‘ (CCOO) (1994) sowie mit der portugiesischen ‚Confederação Geral dos Trabalhadores
Portugueses‘ (CGTP) (1996) einging. Als gemeinnützige Non-Profit-Organisation verfolgt die
heute unter der Kurzbezeichnung ECAP firmierende Einrichtung inzwischen das erklärte
Hauptziel, die Bildung jüngerer wie auch älterer Erwachsener (insbesondere der Migrantinnen
und Migranten) sowie der wenig qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der
Schweiz zu unterstützen, um die private und berufliche Integration zugewanderter Personen tatkräftig zu fördern und so einen aktiven Beitrag für den Erwerb wie auch für die Festigung der
kognitiven Mittel und Kenntnisse zu leisten, die für ein autonomes und verantwortungsvolles
Leben in unserer sich rasch wandelnden modernen Gesellschaft unverzichtbar sind.
Johannes Glotter
(2008)
Im Jahr 1989 erschien anlässlich eines dreifachen Jubiläums der Tuniberggemeinde
Merdingen (westlich von Freiburg) eine Festschrift, die unter anderem einen Abriss
der Lokalgeschichte des unweit der deutsch-französischen Grenze gelegenen Weinbaudorfes bot. Dabei nahm im Rahmen eines „Streifzugs“ durch die bewegte Ortshistorie der in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sowohl diesseits als auch
jenseits des Rheins durch eine Vielzahl kunstgeschichtlicher Veröffentlichungen bekannt gewordene Autor, Professor Hermann Brommer,2 auch die Gelegenheit wahr,
auf eine, wie es scheint, heute nahezu vergessene Persönlichkeit der Reformationszeit aufmerksam zu machen, deren biographische Spuren nicht nur nach Basel, sondern auch in den elsässischen Raum führen: Johannes Glotter.
Am 28. November 1486 vollendete der zu jenem Zeitpunkt am Hof des Konstanzer Bischofs
Otto von Sonnenberg (1474-1480 Electus, 1480-1491 Amtsinhaber) als procurator (Sachwalter, Fürsprech) tätige Augustin Tünger den ersten (und wohl auch einzigen Band) seiner „Facetire Latinre et Gerrnanicre", eine in gesamt 54 Textstücke umfassende Sammlung von anekdotischen Erzählungen, die dem Grafen Eberhard V. (,,im Bart") von Württemberg (1445-1496)
gewidmet war. Ungeachtet der Tatsache, dass das schmale literarische Oeuvre des Konstanzer Würdenträgers für die Entwicklung des Genre als durchaus bedeutsam eingestuft wird
und der Autor somit auch in biographischer Hinsicht näher untersucht zu werden verdiente, hat
sich die Forschung mit Tüngers Leben und Wirken bislang nur am Rande beschäftigt und im
Rahmen erster Sondierungen eine ganze Reihe von Resultaten zutage gefördert, die sich bei
näherem Hinsehen als eher fragwürdig erweisen und korrekturbedürftig sind. Die folgenden
Ausführungen sollen anhand der Herkunftsproblematik verdeutlichen, dass eine vertiefte Diskussion dieser Frage nicht zuletzt auch bei der Klärung der literaturgeschichtlichen Zusammenhänge, in denen der Dichter anzusiedeln sein dürfte, hilfreich sein kann.