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Die Vettersammlung war einst eine vermögende Gemeinschaft, die durch die Gunst vieler Wohltäter einen bedeutenden Platz unter den Frauengemeinschaften einnahm. Sie stand jahrhundertelang unter der Augustinus-Regel, war bis 1730 der 3. dominikanischen Regel unterstellt und gehörte zu den Bußschwestern des hl. Dominicus. Durch kluge Verwaltung hatten sie Ländereien und Einnahmen durch Handarbeiten. Das eigentliche Postulat der Sammlung und später des Ordens war das tägliche Gebet für alle Menschen, was auch als Zeichen der Nächstenliebe gewertet werden muss. Von dem einstmals sicher reichen Material an Urkunden, Chroniken und sonstigen Aufzeichnungen existieren außer den Urkunden nur noch wenige Zeugnisse. Ihre eigentliche Aufgabe war für die Menschen zu beten, wie es sehr deutlich aus den Aufzeichnungen des Jahrzeitenbuches hervorgeht.
Im 12. und 13. Jahrhundert wollten viele Frauen
ihrem Glauben besonderen Ausdruck geben, und
versuchten in religiösen Gemeinschaften ihrem
Ideal Gott und dem Nächsten zu dienen, näher zu
kommen. Es handelte sich um laikale Gemeinschaften, die von sich aus als eine religiöse
Bewegung ohne feste Regeln entstanden. Durch
Initiative Jacob von Vitrys, Augustinerchorherr
und später Bischof von Akkon, wurde von Papst
Honorius III. im Jahr 1216 die mündliche Anerkennung dieser neuen Gemeinschaften erwirkt.
Die frühesten Beginensammlungen entstanden in
Flandern-Brabant und verbreiteten sich in Frank -
reich, Deutschland, besonders am Niederrhein und
in Bayern, und fast in ganz Europa. Die neuen
Gemeinschaften hatten vielfach ein Spital oder
Leprosorium in Obhut. Sonst lebten sie teils vom
Bettel, teils von Handarbeiten, aber auch im Lauf
der Zeit vom Ertrag ihres sich vergrößernden
Besitzes.
Franziskus bekannte sich in der Regula bullata des Jahres 1223 zur römischen Gesangstradition, deren Erhaltung eine wichtige Aufgabe war. Wie viele Generalminister des Ordens befahl
auch Johannes von Parma ( 1247- 1257), die Gesangstradition der römischen Kurie einzuhalten, und erlaubte nicht deren Verletzung in Wort und Ton. Der Kerngedanke der franziskanischen Musikausübung ist: ,, ... Canrus ecclesiastici cantenrur non solum voce, sed etiam corde ... " (Die kirchlichen Gesänge sollen nicht nur mir der Stimme, sondern auch mit dem Herzen gesungen
werden).
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .
Bei der Auflösung des Lehrinstituts St. Ursula im Jahr 2015 wurden unter anderem auch hochinteressante Fragmente gefunden. Es sind Blätter ehemaliger liturgischer Handschriften, die hauptsächlich zu Brevieren gehörten, und die im
14. Jahrhundert auf Pergament in einer gotischen Textura geschrieben wurden. Wie die späteren Eintragungen der Konventschreiberinnen des Villinger Klarissenklosters zeigen, waren die Fragmente als Einbände von Rechnungsbüchern der Klarissen vorgesehen. Dazu wurden die Handschriften aufgelöst, nachdem sie obsolet geworden waren, um als Einzel – oder auch Doppelblätter für Einbände der Rechnungsbücher benutzt zu werden.
„Spätestens nach den Verordnungen Kaiser Joseph II. († 1790) wurden im Villinger Münster keine Gräber mehr eingebracht; die weitgehende Umgestaltung des Innenraumes des Münsters in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhundert mit ihrer Fußbodenerhöhung ließ die alten Gräber überschütten, einplanieren und vergessen – bis in unsere Tage“, schrieb 1979 der Archäologe Thomas Keilhack. Dabei ist man mit den herausgenommenen steinernen Grabplatten nicht sehr pietätvoll umgegangen. Dem Vernehmen nach landeten sie als Hauseintrittsteine oder gar als „starke Steindeckel“ über den neuen Entwässerungskanälen der Innenstadt. Damit verschwanden Zeugnisse für eine identifizierbare, individuelle Zuweisung an eine bestimmte Person, deren Gebeine im Kirchenboden verblieben waren.
"Nichts geschieht in der Welt durch Zufall": diese Worte des hl. Augustinus hatten auch bei der Findung der Pergamentfragmente im Stadtarchiv Villingen-Schwenningen Gültigkeit. Denn auf der Suche nach Archivalien wurde das erste „Reststück“ entdeckt. Da es sich um ein sehr frühes Fragment handelte, wurden die Villinger Archive systematisch nach Pergamentfragmenten
untersucht. Inzwischen hat sich die Zahl auf circa 50 erhöht. Sie stammen alle aus liturgischen Handschriften, die zwischen dem 10. und 16. Jh. verfaßt wurden. Einige davon sind neumiert und
weisen gerade durch die Notation, die Reihenfolge der Texte und deren Varianten in den Stundengebeten auf die bedeutenden Skriptorien des Mittelalters hin, nämlich auf Reichenau, St. Gallen
und Rheinau.
Der Mittelpunkt des monastischen Lebens ist seit
Jahrhunderten die Heilige Schrift. Sie ist nicht
nur Gegenstand persönlicher Meditation, sondern
die Grundlage des klösterlichen Betens. Die Ordensleute versammelten sich siebenmal zum gemeinsamen Beten, dessen Texte dem Alten und
Neuen Testament entnommen sind. Es waren im
Mittelalter viele Codices zur Feier der Messe und
der Offizien nötig. Doch im Laufe des 12. Jahrhunderts, durch die häufige Abwesenheit des
päpstlichen Hofes von Rom bedingt, wurde ein
gekürztes Offizium notwendig.
Colligere fragmenta ne pereant, diese Christus-Worte, die im Evangelium des Johannes 6,12 aufgezeichnet sind) begleiteten Pater Alban Dold
sein ganzes Priester- und Mönchsleben. Er übertrug dieses Herrenwort auf seine Arbeit und beschäftigte sich jahrelang mit größter Konzentration, „diese alten unlesbaren, übriggebliebenen
Stücke, damit sie nicht verlorengehen” zu entziffern und liturgisch einzuordnen. Aber das Unbekannte und Rätselhafte zog Pater Alban Dold immer wieder in seinen Bann) und er scheute keine
Anstrengung, dieses zu entdecken und wissenschaftlich zu erforschen
Ursula Haider
(2015)
In der Klosterkirche von St. Ursula zu Villingen
befindet sich auf der rechten Seite des Altarraumes
die letzte Ruhestätte der Reformäbtissin Ursula
Haider. Es ist ein bedeutender Ort, der zum Nachdenken
herausfordert. Leider ist die Erinnerung in
Villingen an diese außergewöhnliche Frau nicht
mehr so lebendig, wie es noch vor Jahrzehnten
und Jahrhunderten der Fall war. Dabei bewirkte
die erste Äbtissin des Villinger Klarissenklosters
durch ihr Charisma, ihre Visionen und tiefe Frömmigkeit,
dass das Klarissenkloster in Villingen zu
einem Zentrum mystisch-religiösen Lebens wurde.