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Der Schreck muss Stadtpfarrer Hugo Höfler Ende März 1941 kräftig in die Glieder gefahren sein. So kräftig, dass er selbst im nüchtern-bürokratischen Ton jenes Schreibens noch deutlich nachklingt, das er am 9. April 1941 unter dem Betreff „Reliquien der Breisacher Ortspatrone Gervasius und Protasius“ an das Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg richtete: „Dieses Untersuchungsergebnis ist begreiflicherweise für die hiesige Gemeinde von überaus schmerzlicher Bedeutung. Seit Jahrhunderten wird das Fest dieser Ortspatrone in hiesiger Gemeinde gefeiert wie nur wenige kirchliche Volksfeste unserer Erzdiözese. In früheren Jahren kamen Hunderte und Aberhunderte von Pilgern, besonders aus dem benachbarten Elsass, zum Gervasiusfest nach Breisach. […] Diese Tatsachen allein schon genügen, um darzutun von welcher tiefeinschneidender Bedeutung das oben erwähnte Untersuchungsergebnis für die seelsorgerlichen Belange in hiesiger Gemeinde ist.“ Was war geschehen? Am 24. März 1941 hatte P. Timotheus Stumpfl, wie er in einem ausführlichen Bericht am 30. März schrieb, „auf Wunsch des H[ochwürdigen] H[errn] Stadtpfarrers von Breisach“ den Inhalt „des derzeit in Säckingen aufbewahrten Schreines der hhl. Gervasius und Protasius“ untersucht. Das Ergebnis war ebenso eindeutig wie aus Breisacher Sicht unerfreulich.
Unter den drei Buchstaben FDA verstehen Mitglieder und Freunde des Kirchengeschichtlichen Vereins nichts anderes als unsere Vereinszeitschrift „Freiburger Diözesan-Archiv“. In der großen, weiten Welt steht diese Abkürzung für etwas viel Bedeutsameres, nämlich für die US-amerikanische „Food and Drug Administration“, eine einflussreiche Behörde mit rund 13500 Mitarbeitern. Aber das ficht uns nicht an. Als Schriftleiter bin ich natürlich der Ansicht, dass unser FDA das Beste, Schönste und Wichtigste ist, was unser Verein in seinen 150 Lebensjahren hervorgebracht hat. Allerdings ist dies nicht nur meine Privatmeinung: Am 18. August 1862 hatte der provisorische Vorstand „alle Freunde der Geschichte unseres Landes“ und „deßgleichen ganz Schwabens und der deutschen Schweiz“ dazu eingeladen, dem Kirchengeschichtlichen Verein beizutreten. Und schon damals war als wichtigstes Ziel die „Gründung einer ‚Kirchlich-Historischen Zeitschrift für die Erzdiöcese Freiburg‘“ genannt. Zunächst waren die Initiatoren noch vorsichtig gewesen und hatten verlautbart, es solle erst dann „an die Ausführung des Unternehmens geschritten werden“, wenn „sich eine genügende Betheiligung von Seiten des hochwürdigen Klerus und wohlwollender Laien, woran wir nicht glauben zweifeln zu dürfen, gezeigt haben wird“. Der erste Band des FDA erschien im Jahr 1865, 133 weitere folgten. Der bislang letzte, Band 134 für 2014, kam gerade eben erst heraus. Zusammen sind das reichlich drei Regalmeter oder grob geschätzt etwa 45000 Seiten
(Kein) Ende der Debatte?
(2016)
Bei diesem Thema kann man sehr leicht sehr viel falsch machen – gerade jemand, der als katholischer Kirchenbeamter von vornherein unter dem Verdacht steht, parteiisch zu sein: Der Bistumsarchivar, der über einen Erzbischof spricht, kann doch eigentlich nichts anderes betreiben als Heiligengeschichtsschreibung? Wenn er hingegen versuchen wollte, unparteiisch zu sein, dann liefe er Gefahr, in die andere Richtung zu weit zu gehen, zu kritisch zu urteilen und letztlich das eigene Nest zu beschmutzen. Zumindest könnte dies aus katholisch-kirchlicher Sicht so wahrgenommen werden. Daher habe ich mich dazu entschieden, nicht direkt über Gröbers Verhältnis zum Nationalsozialismus zu sprechen, sondern über die Debatten, die darüber geführt wurden und werden. Das könnte als Drückebergerei verstanden werden, bietet sich so natürlich die Möglichkeit, auf eigene Stellungnahmen zu verzichten und nicht unbedingt die eine oder die andere Sichtweise zu vertreten. Andererseits besteht hierdurch aber die Chance, auch solche Perspektiven vorzustellen, die nicht die eigenen sind: Ich kann also die eine oder andere besonders Gröber-kritische Äußerung wiedergeben, umgekehrt aber auch solche Stimmen zu Gehör
bringen, die Gröber vielleicht sogar zu unkritisch verteidigen.
Bald nach der durch die Französische Revolution und die napoleonischen Kriege ausgelösten politischen „Flurbereinigung" in Mitteleuropa, die in Deutschland mit Säkularisation und Mediatisierung das Ende der Kleinstaaterei und der Geistlichen Territorien brachte und im Wiener Kongress ihren Abschluss fand, kam es auch zu einer grundlegenden kirchlichen Neugliederung. Diese ging vom Gedanken des Staatskirchentums aus und hatte unter anderem das Ziel, die kirchlichen Verwaltungsstrukturen in Übereinstimmung mit den staatlichen zu bringen. Da die Errichtung, Neuumschreibung und Aufhebung von Bistümern in der römisch-katholischen Kirche gemäß Kirchenrecht Sache der höchsten kirchlichen Autorität ist, verständigten sich die Regierungen der neuen Staatsgebilde in der Folgezeit mit dem Heiligen Stuhl über die Anpassung oder Neugründung von Bistümern. Für das heutige Baden-Württemberg waren die „Frankfurter Verhandlungen" ab 1818 relevant, die zur Errichtung der Oberrheinischen oder Freiburger Kirchenprovinz durch die päpstliche Bulle „Provida solersque" vom 16. August 1821 und somit auch zur Gründung des Erzbistums Freiburg und des Bistums Rottenburg führten.